Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 11.09.2013 - VI-U (Kart) 37/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nachforderung eines Entgelts für die Bereitstellung von Teilnehmerdaten von Telefonkunden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Recht auf Nachforderung eines Entgelts für die Bereitstellung von Teilnehmerdaten von Telefonkunden
- Jurion (Kurzinformation)
Vergütungspflicht des Datenabnehmers basiert auf vertraglicher Entgeltabrede
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 05.10.2016 - VIII ZR 241/15
Langjähriger Energielieferungsvertrag: Ergänzende Vertragsauslegung bei …
dd) Zu Unrecht sieht sich das Berufungsgericht in seiner gegenteiligen Auffassung schließlich durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 11. September 2013 (VI-U (Kart) 37/12, juris Rn. 52 f.) bestärkt, in welchem dieses eine ergänzende Vertragsauslegung auf einen bestimmten Vertragszeitraum beschränkt hat. - OLG Düsseldorf, 05.04.2017 - Kart 13/15
Kartellrechtswidrigkeit des Verbots an Vertragshändler, vertragsgebundene Ware …
Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung vertritt, versteht sich von selbst, dass eine anwaltlich vertretene Prozesspartei nicht dadurch weitere (wiederholende) gerichtliche Hinweise erzwingen kann, dass sie bereits erhaltene Hinweise weitgehend ignoriert und sich sodann auf den Standpunkt stellt, ohne einen erneuten Hinweis des Gerichts dürfe man davon ausgehen, ausreichend und substantiiert vorgetragen zu haben (vgl. nur Senat, Urteil v. 11. September 2013 - VI-U (Kart) 37/12 , Umdruck S. 60 f., Rz. 175 bei juris). - OLG Düsseldorf, 09.12.2015 - U (Kart) 3/15
Gerichtliche Überprüfung einseitig festgesetzter Stornierungsentgelte für …
Im Hinblick darauf, dass - wie auf der Hand liegt - allein die Beklagte ihre betriebsinterne Kostenkalkulation kennt, steht die Klägerin als - wie bereits ausgeführt - an der Festsetzung der Infrastrukturnutzungsentgelte nicht beteiligtes Verkehrsunternehmen nämlich außerhalb des darzulegenden Geschehensablaufs und besitzt deshalb ganz offensichtlich keine nähere Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen; dagegen verfügt die Beklagte selbst über derartiges Wissen und sind ihr nähere Angaben hierzu zumutbar (…vgl. hierzu BGH, Urteile v. 22.7.2014 - KZR 27/13 , NJW 2014, 3089 = NZKart 2014, 459, Rz. 17 - Stromnetznutzungsentgelt VI ; und v. 5.2.2003 - VIII ZR 111/02 , NJW 2003, 1449 [1450] unter II.1.c); vgl. auch Senat, Urteile v. 14.10.2009 - VI-U (Kart) 4/09 , WuW/E DE-R 2806, Rz. 94 bei juris - Trassennutzungsänderung ; und v. 11.9.2013 - VI-U (Kart) 37/12 , Rzn. 87, 95-98 bei juris).
- OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - U (Kart) 23/13
Rückzahlungsansprüche aufgrund Nichtigkeit einer Vereinbarung über die …
Diese Zusammenhänge sind der Beklagten aus dem vor dem Senat anhängig gewesenen und mit Urteil vom 11. September 2013 entschiedenen Verfahren VI-U (Kart) 37/12 (16 O 18/10 -Landgericht Bonn) , an dem sie beteiligt gewesen ist, bekannt (vgl. dort Urteilsumdruck, S. 76 ff.).Wie die Beklagte aus einer Serie von vor dem Senat unter ihrer Beteiligung als Partei bereits geführten und rechtskräftig entschiedenen Prozessen (vgl. nur zum Beispiel das oben bereits erwähnte Verfahren VI-U (Kart) 37/12 -16 O 18/10 - Landgericht Bonn und den Rechtsstreit VI-U (Kart) 46/12 -84 O 151/06 - Landgericht Köln ) weiß, hat der Senat zuletzt mit am 11. September 2013 verkündeten Urteilen seine bisherige Rechtsprechung, an der sich das Landgericht im hiesigen Streitfall orientiert hat, ausdrücklich bestätigt.
- VG Köln, 04.07.2014 - 9 K 6520/10
Anspruch eines Sprachtelefondienstleisters auf Entgelte für die Überlassung von …
Hinsichtlich der von der Klägerin angestrebten Erstreckung des strengen Kostenmaßstabs auch auf die Zusatzdaten hat das Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 11. September 2013 - VI-U (Kart) 37/12 - juris Rn. 70 ff., insbesondere Rn. 74 ff., überzeugend ebenfalls unter sorgfältiger Berücksichtigung des europäischen Rechts und der Rechtsprechung ausgeführt, dass Art. 25 Abs. 2 URL ein enger, an den Erfordernissen des Universaldienstes orientierter Teilnehmerdatenbegriff zugrundeliegt, der lediglich die zur Identifizierung des Teilnehmers erforderlichen Angaben und damit die Basisdaten (Name, Anschrift, Rufnummer) umfasst. - VG Köln, 04.07.2014 - 9 K 6519/10
Anspruch eines Sprachtelefondienstleisters auf Entgelte für die Überlassung von …
Hinsichtlich der von der Klägerin angestrebten Erstreckung des strengen Kostenmaßstabs auch auf die Zusatzdaten hat das Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 11. September 2013 - VI-U (Kart) 37/12 - juris Rn. 70 ff., insbesondere Rn. 74 ff., überzeugend ebenfalls unter sorgfältiger Berücksichtigung des europäischen Rechts und der Rechtsprechung ausgeführt, dass Art. 25 Abs. 2 URL ein enger, an den Erfordernissen des Universaldienstes orientierter Teilnehmerdatenbegriff zugrundeliegt, der lediglich die zur Identifizierung des Teilnehmers erforderlichen Angaben und damit die Basisdaten (Name, Anschrift, Rufnummer) umfasst.