Rechtsprechung
OLG München, 17.09.2015 - U 3886/14 Kart |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Telemedicus
Kein Belieferungsstopp für hochpreisige Koffer - Rimowa./.Hetzenecker
- Telemedicus
Kein Belieferungsstopp für hochpreisige Koffer - Rimowa./.Hetzenecker
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Einzelhändlers auf Abschluss eines Händlervertrages zum selektiven Vertriebssystem eines Herstellers von Reisegepäck
- rewis.io
Kartellrechtlicher Belieferungsanspruch - Markenkoffer
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch eines Einzelhändlers auf Abschluss eines Händlervertrages zum selektiven Vertriebssystem eines Herstellers von Reisegepäck
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Abgrenzung des sachlich relevanten Markts für hochpreisige und hochwertige Koffer
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Abgrenzung des sachlich relevanten Markts für hochpreisige und hochwertige Koffer
- sueddeutsche.de (Pressebericht, 23.09.2015)
Rimowa muss Koffer an Hetzenecker liefern
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Herstellern mit Spitzenstellung ist im Einzelfall Ausschluss der Aufnahme in selektives Vertriebssystem verwehrt
Verfahrensgang
- LG München I, 09.09.2014 - 1 HKO 7249/13
- OLG München, 17.09.2015 - U 3886/14 Kar
- BGH, 12.12.2017 - KZR 50/15
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Karlsruhe, 27.02.2013 - 6 U 11/11
Rillenkoffer II, Rillen-Design - Wettbewerbsverstoß: Leistungsschutz für …
Auszug aus OLG München, 17.09.2015 - U 3886/14
Die Koffer der Beklagten weisen aber auch -im Gegensatz etwa zu hochpreisigen Produkten des Herstellers S. - ein einmaliges Design mit hohem Wiedererkennungswert auf: Die Beklagte selbst hat in anderem Zusammenhang (OLG Karlsruhe GRUR-RR 2013, 518) darauf hingewiesen, dass das von ihr verwendete Rillen-Design einmalig ist, es also auf dem Markt kein vergleichbares Wettbewerbsprodukt gibt.Davon ist auch das OLG Karlsruhe (GRUR-RR 2013, 518) entsprechend dem Vortrag der hiesigen Beklagten in dem genannten Verfahren noch im Jahr 2013 ausgegangen.
- BGH, 09.05.2000 - KZR 28/98
Designer-Polstermöbel
Auszug aus OLG München, 17.09.2015 - U 3886/14
Eine solche Abhängigkeit ist anzunehmen, wenn ein Hersteller aufgrund der Qualität und Exklusivität seines Produkts ein solches Ansehen genießt und eine solche Bedeutung erlangt hat, dass der nachfragende Händler in seiner Stellung als Anbieter darauf angewiesen ist, gerade (auch) dieses Produkt in seinem Sortiment zu führen und sich daher vorhandene Möglichkeiten, auf andere Hersteller auszuweichen, nicht als ausreichend und zumutbar erweisen (BGH GRUR 2000, 1108 - Designer-Polstermöbel m. w. N.). - BGH, 30.04.2008 - I ZR 123/05
Rillenkoffer
Auszug aus OLG München, 17.09.2015 - U 3886/14
Die Beklagte war bislang selbst der Überzeugung, dass sich ihr Rillen-Design innerhalb der beteiligten Verkehrskreise als Hinweis auf ihr Unternehmen durchgesetzt hat und ihre Aluminiumkoffer bekannte Marken sind (so der Vortrag der Beklagten laut dem Urteil des BGH in GRUR 2008, 793 - Rillenkoffer); sofern die Beklagte nunmehr unter Hinweis auf eine in ihrem Auftrag in 17 Ländern durchgeführte Online-Befragung zur Ermittlung der R.-Bekanntheit vorträgt, ihre Bekanntheit nehme sich sowohl weltweit (6%) als auch in Deutschland (19%) doch eher bescheiden aus, ist dies mit ihrem Vortrag in Verfahren, in denen es um den Schutz ihrer Koffer in marken- bzw. wettbewerbsrechtlicher Sicht ging, kaum vereinbar.
- OLG Frankfurt, 22.12.2015 - 11 U 84/14
Verbots des Internetvertriebs von Markenartikeln
Dies führt dazu, dass diese auch aus Endverbrauchersicht nicht mit Billigprodukten von Discountern substituierbar nicht (vgl. OLG München, WuW 2015, 1264, 1268 -Markenkoffer, Bardong in: Langen/Bunte aaO, § 18 GWB Rdnr. 34). - BGH, 12.12.2017 - KZR 50/15
Rimowa - Wettbewerbsbeschränkung durch marktbeherrschendes Unternehmen: Vorliegen …
Das Berufungsgericht (OLG München, WuW/E DE-R 4910 = NZKart 2015, 490) hat seine Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet:.