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   OLG Düsseldorf, 02.11.2005 - VI-U (Kart) 13/05   

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https://dejure.org/2005,11648
OLG Düsseldorf, 02.11.2005 - VI-U (Kart) 13/05 (https://dejure.org/2005,11648)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.11.2005 - VI-U (Kart) 13/05 (https://dejure.org/2005,11648)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. November 2005 - VI-U (Kart) 13/05 (https://dejure.org/2005,11648)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss der Bindungswirkung eines Angebotes durch Bezeichnung des Angebots als "freibleibend"; Annahme eines Vertragsangebots mit einer Änderung; Unterscheidung der modifizierten Auftragsbestätigung vom kaufmännischen Bestätigungsschreiben

  • Judicialis

    GWB § 33; ; GWB § ... 33 Satz 1; ; GWB § 19; ; GWB § 20; ; GWB § 21; ; BGB § 145 letzter Hs.; ; BGB § 145 1. Hs.; ; BGB § 146; ; BGB § 147 Abs. 2; ; BGB § 150 Abs. 2; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 326 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 433; ; EGBGB Art. 229 § 5 Satz 1; ; ZPO § 138; ; ZPO § 531

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schweigen im kaufmännischen Verkehr als Annahme - Kkaufmännisches Bestätigungsschreiben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Gießen, 17.04.1996 - 1 S 566/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.11.2005 - U (Kart) 13/05
    Zwar wird zum Teil die Ansicht vertreten, dass bei einer nur unwesentlichen Änderung in der modifizierten Annahmeerklärung das Schweigen ausnahmsweise als Zustimmung gelten kann (Piper in RGRK, BGB, 12. Aufl., § 150 Rn. 2, § 147 Rn. 6; Dilcher in Staudinger, § 150 Rn. 15; OLG Köln GRUR 1985, 148, 149; LG Gießen NJW-RR 1997, 1210).

    Dies ist aber gerade bei Ergänzungen oder Abweichungen der Fall, die sich - so wie hier die Preisklausel - auf den Preis beziehen (vgl. LG Gießen NJW-RR 1997, 1210 unter Hinweis auf das UN-Kaufrecht) b. Es bedarf keiner Ausführungen dazu, ob in dem zwischen dem Geschäftsführer der Klägerin und Herrn R. von der Beklagten geführten Telefongespräch am 29.10.2001 ein Kaufvertrag über 200 t Schmieröl zustande gekommen ist.

  • BGH, 22.03.1995 - VIII ZR 20/94

    Stillschweigende Annahme einer modifizierten Auftragsbestätigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.11.2005 - U (Kart) 13/05
    Nur ausnahmsweise bei Vorliegen ganz besonderer Umstände kann es als Zustimmung gewertet werden (BGH DB 1956, 474; BGH NJW 1995, 1671, 1672).
  • BGH, 02.11.1995 - X ZR 135/93

    Rechtsnatur eines freibleibenden Angebots; Voraussetzungen der Annahme durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.11.2005 - U (Kart) 13/05
    Bezieht sich die Freiklausel auf das gesamte Angebot, indem es als freibleibend oder unverbindlich bezeichnet wird, ist die Erklärung in der Regel nicht als Antrag, sondern als eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes aufzufassen (BGH NJW 1996, 919, 920; Bork in Staudinger, § 145 Rn. 30; Heinrichs in Palandt, BGB, 63. Aufl., § 145 Rn. 4).
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 88/95

    Begriff der Verwendungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.11.2005 - U (Kart) 13/05
    Die gesetzliche Annahmefrist setzt sich aus der Zeit für die Übermittlung des Antrages an den Empfänger, dessen Bearbeitungs- und Überlegungszeit sowie aus der Zeit für die Übermittlung der Antwort an den Antragenden zusammen (BGH NJW 1996, 921).
  • BGH, 24.09.1980 - VIII ZR 299/79

    Abschluss eines Mietvertrages über ein Ladenlokal - Vorliegen von Baumängeln und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.11.2005 - U (Kart) 13/05
    Dies ist der Fall, wenn nach den Grundsätzen des redlichen Geschäftsverkehrs der Erklärungsempfänger eine konkrete Rechtspflicht zu widersprechen, jedenfalls zur Anmeldung von Vorbehalten hat, so dass der Erklärende bei deren Ausbleiben darauf vertrauen darf, sein Geschäftspartner sei mit seiner Offerte einverstanden (BGH NJW 1981, 43 f.; Heinrichs in Palandt, aaO., Einf.v. § 116 Rn. 10).
  • OLG Köln, 23.11.1984 - 6 U 96/84

    Wirksamkeit eines strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungsvertrag zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.11.2005 - U (Kart) 13/05
    Zwar wird zum Teil die Ansicht vertreten, dass bei einer nur unwesentlichen Änderung in der modifizierten Annahmeerklärung das Schweigen ausnahmsweise als Zustimmung gelten kann (Piper in RGRK, BGB, 12. Aufl., § 150 Rn. 2, § 147 Rn. 6; Dilcher in Staudinger, § 150 Rn. 15; OLG Köln GRUR 1985, 148, 149; LG Gießen NJW-RR 1997, 1210).
  • OLG Frankfurt, 27.04.1976 - 5 U 3/74
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.11.2005 - U (Kart) 13/05
    Soweit sich die Klägerin erstmals in ihrem Schriftsatz vom 18.10.2005 unter Hinweis auf ein Entscheidung des OLG Frankfurt (NJW 1977, 1015 f.) einen Handelsbrauch im Mineralölhandel behauptet, wonach Verträge bereits nach Einigung über die wesentlichen Punkte als abgeschlossen gelten, ohne dass es auf alle Nebenpunkte ankäme, ist dieses von der Beklagten bestrittene Vorbringen nicht nur gemäss § 531 ZPO als verspätet zurückzuweisen.
  • OLG Hamm, 21.05.1996 - 29 U 166/95

    Modifizierte Annahme und Schweigen auf Annahme

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.11.2005 - U (Kart) 13/05
    Die Wirkung von § 150 Abs. 2 BGB tritt ein, ohne dass dies dem Erklärenden bewußt sein muss (OLG Hamm NJW-RR 1996, 1454).
  • BGH, 09.02.1977 - VIII ZR 249/75

    Annahme eines geänderten Angebots

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.11.2005 - U (Kart) 13/05
    Die Vertragspartei, die mit diesem Schreiben eine von den Vorstellungen des anderen Teiles abweichende Ausgestaltung des Vertrages erstrebt, weiß, dass der Vertragsgegner - anders als beim kaufmännischen Bestätigungsschreiben - vertraglich noch nicht gebunden ist, kann also schon aus diesem Grund nicht damit rechnen, dass in dem bloßen Schweigen zugleich ein Einverständnis mit der Inhaltsänderung zum Ausdruck kommt (BGH DB 1977, 1311; Heinrichs in Palandt, aaO., § 148 Rn. 8 u. 12 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 06.12.2017 - VIII ZR 246/16

    Handelskauf: Umfang der Untersuchungsobliegenheit; Anforderungen an die

    Unerlässlich ist vielmehr der Vortrag konkreter Anknüpfungstatsachen, die den Schluss auf eine in räumlicher, zeitlicher und personeller Hinsicht ausreichende einheitliche, auf Konsens der beteiligten Kreise hindeutende Verkehrsübung in Bezug auf einen bestimmten Vorgang zulassen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 562/15, WM 2017, 1643 Rn. 57; OLG Celle, NJW-RR 2000, 178, 179; Urteil vom 7. Februar 2002 - 11 U 163/01, juris Rn. 18; OLG Stuttgart, TranspR 2004, 406, 410; OLG Düsseldorf, Urteil vom 2. November 2005 - VI-U (Kart) 13/05, juris Rn. 28; OLG Koblenz, NJW-RR 2006, 1065, 1066).
  • BGH, 06.12.2017 - VIII ZR 245/16

    Kaufvertrag über eine Futtermittellieferung: Verschuldensunabhängige

    Unerlässlich ist vielmehr der Vortrag konkreter Anknüpfungstatsachen, die den Schluss auf eine in räumlicher, zeitlicher und personeller Hinsicht ausreichende einheitliche, auf Konsens der beteiligten Kreise hindeutende Verkehrsübung in Bezug auf einen bestimmten Vorgang zulassen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 562/15, WM 2017, 1643 Rn. 57; OLG Celle, NJW-RR 2000, 178, 179; Urteil vom 7. Februar 2002 - 11 U 163/01, juris Rn. 18; OLG Stuttgart, TranspR 2004, 406, 410; OLG Düsseldorf, Urteil vom 2. November 2005 - VI-U (Kart) 13/05, juris Rn. 28; OLG Koblenz, NJW-RR 2006, 1065, 1066).
  • BGH, 06.12.2017 - VIII ZR 2/17

    Ansprüche eines Futtermittelwerkbetreibers gegenüber einem Insolvenzverwalter auf

    Unerlässlich ist vielmehr der Vortrag konkreter Anknüpfungstatsachen, die den Schluss auf eine in räumlicher, zeitlicher und personeller Hinsicht ausreichende einheitliche, auf Konsens der beteiligten Kreise hindeutende Verkehrsübung in Bezug auf einen bestimmten Vorgang zulassen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 562/15, WM 2017, 1643 Rn. 57; OLG Celle, NJW-RR 2000, 178, 179; Urteil vom 7. Februar 2002 - 11 U 163/01, juris Rn. 18; OLG Stuttgart, TranspR 2004, 406, 410; OLG Düsseldorf, Urteil vom 2. November 2005 - VI-U (Kart) 13/05, juris Rn. 28; OLG Koblenz, NJW-RR 2006, 1065, 1066).
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