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   OLG Düsseldorf, 17.12.2008 - VI-U (Kart) 15/08   

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https://dejure.org/2008,7507
OLG Düsseldorf, 17.12.2008 - VI-U (Kart) 15/08 (https://dejure.org/2008,7507)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.12.2008 - VI-U (Kart) 15/08 (https://dejure.org/2008,7507)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Dezember 2008 - VI-U (Kart) 15/08 (https://dejure.org/2008,7507)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    GWB § 19 Abs. 1; ; GWB § 19 Abs. 4 Nr. 1; ; BGB § 134

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 19 Abs. 1; GWB § 19 Abs. 4 Nr. 1; BGB § 134
    Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung eines Schilderprägers durch Abschluss eines langfristigen Mietvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nichtigkeit eines Mietvertrages wegen Kartellrechtsverstoßes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Missbrauch marktbeherrschender Stellung verstößt gegen Kartellrecht

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ex-nunc-Nichtigkeit eines Mietvertrags wegen Verstoßes gegen § 19 Abs. 1 GWB (IMR 2009, 305)

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1087
  • GRUR-RR 2009, 270
  • NZM 2009, 527
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2008 - U (Kart) 15/08
    Es fehlt an der Wahrscheinlichkeit eines ersatzfähigen Schadens der Klägerin (vgl. dazu: BGH, NJW 2006, 830, 832 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 07.08.2013 - Verg 14/13

    Beteiligung einer kommunalen Gebietskörperschaft an der Ausschreibung der

    Dazu ist zu bemerken, dass nicht in Rede steht, die Antragstellerin könne bei der Errichtung und Vermietung von Bauwerken (ähnlich wie Kreise oder kreisfreie Städte bei der Vermietung von Räumen in der Kfz-Zulassungsstelle an gewerbliche Kfz-Schilderpräger, vgl. dazu BGH, Urt. v. 8. April 2003, KZR 39/99, GRUR 2003, 809; OLG Düsseldorf, Urt. v. 17. Dezember 2008, VI-U (Kart) 15/08, WuW/E DE-R 2522; BGH, Urt. v. 3. Juli 2001, KZR 11/00, BGHReport 2001, 972; BGH, Urt. v. 8. April 2003, KZR 39/99, GRUR 2003, 809; OLG Düsseldorf, Urt. v. 15. November 2006, VI-U (Kart) 28/03) eine kartellrechtlich marktbeherrschende oder mindestens marktstarke Stellung einnehmen.
  • OLG Frankfurt, 20.12.2018 - 11 U 95/13

    Missbrauch marktbeherrschender Stellung

    Der vorliegende Fall, in dem eine Partei nach Abschluss eines im freien Wettbewerb ausgehandelten Vertrages marktbeherrschend wird, ihre Marktbeherrschung aber auf die Vertragsbedingungen keinerlei Einfluss hatte, weil diese vor Eintritt der Marktbeherrschung vereinbart worden waren, unterscheidet sich grundlegend von der Rechtsprechung des Senats zur ex nunc eintretenden Nichtigkeit eines zunächst wirksamen und kartellrechtlich unbedenklichen Vertrages, in dessen Verlauf eine Vertragspartei marktbeherrschend wurde und den Behinderungsmissbrauchstatbestand des § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB gegenüber nicht vertragsbeteiligten Dritten erfüllte (vgl. Senat, Urteil vom 17.12.2008, VI-U (Kart) 15/08 - Schilderpräger, Rn. 33 bei juris).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2018 - U (Kart) 7/16

    Kabelschachtstreit: Telekom erzielt Erfolg

    Der vorliegende Fall, in dem eine Partei nach Abschluss eines im freien Wettbewerb ausgehandelten Vertrages marktbeherrschend wird, ihre Marktbeherrschung aber auf die Vertragsbedingungen keinerlei Einfluss hatte, weil diese vor Eintritt der Marktbeherrschung vereinbart worden waren, unterscheidet sich grundlegend von der Rechtsprechung des Senats zur ex nunc eintretenden Nichtigkeit eines zunächst wirksamen und kartellrechtlich unbedenklichen Vertrages, in dessen Verlauf eine Vertragspartei marktbeherrschend wurde und den Behinderungsmissbrauchstatbestand des § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB gegenüber nicht vertragsbeteiligten Dritten erfüllte (vgl. Senat, Urteil vom 17.12.2008, VI-U (Kart) 15/08 - Schilderpräger, Rn. 33 bei juris).
  • OLG Düsseldorf, 15.05.2019 - W (Kart) 4/19

    Vorläufige Untersagung des Abschlusses von Verträgen über die Durchführung von

    Sinn und Zweck von § 1 GWB gebieten es vielmehr, dem Wettbewerbsverbot die rechtliche Wirksamkeit zu versagen, sobald das Gemeinschaftsunternehmen gegen diese Norm verstößt und den freien Wettbewerb in unzulässiger Weise beeinträchtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 18.02.2003, KVR 24/01 - Verbundnetz II , Rn. 22 bei juris; Senat, Urteil vom 29.01.2014, VI-U (Kart) 19/13 - Flughafenhotel , Rn. 19 bei juris; Urteil vom 17.12.2008, VI-U (Kart) 15/08 - Schilderprägestelle , Rn. 33 bei juris).
  • OLG Frankfurt, 09.12.2014 - 11 U 95/13

    Missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung

    Insbesondere kann der Tatbestand des Marktbeherrschungsmissbrauchs bei längerfristigen Verträgen auch erst im Verlaufe der Vertragsabwicklung verwirklicht werden und dann zur Kartellnichtigkeit mit Wirkung ex nunc führen (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.12.2008, U (Kart) 15/08 bei juris).
  • OLG Brandenburg, 20.03.2018 - 6 Kart 3/15

    Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde nach Kartellrechtsverstoß:

    Trotzdem können Verbotsgesetze im Einzelfall auch wirksam begründete Dauerschuldverhältnisse in der Weise erfassen, dass diese ex nunc unwirksam werden, nämlich dann, wenn das Verbotsgesetz nach seinem Sinn und Zweck die für die Zukunft eintretende Nichtigkeit erfordert (BGHZ 154, 21 Rn 22 - Verbundnetz II; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.12.2008 - VI-U (Kart) 15/08, U (Kart) 15/08 Rn 33; jew. zitiert nach juris.de).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2020 - U (Kart) 17/20

    Feststellung der Unwirksamkeit von Musikverlagsverträgen über Filmmusik zu

    Die vom Kläger beanstandete Verknüpfung von Kompositionsauftrag und Inverlagnahme verstößt weder gegen die im Zeitpunkt der jeweiligen Vertragsschlüsse geltenden §§ 22 Abs. 4 S. 2, 26 GWB 1990 und §§ 19 Abs. 1, Abs. 4, 20 Abs. 2 GWB 1999 noch - mit Blick darauf, dass die Rechtsgültigkeit eines Vertrages sich im allgemeinen nach der Gesetzeslage bei Abschluss des Vertrags bestimmt, dass dieser Rechtsgrundsatz allerdings zurücktritt, soweit der Normzweck des jeweiligen Verbotsgesetzes eine abweichende Beurteilung mit der Folge einer Unwirksamkeit ex nunc erfordert, was bei §§ 1, 19 GWB der Fall ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18.02.2003, KVR 24/01 - Verbundnetz II , Rn. 22 bei juris; Senat, Urteil vom 29.01.2014, VI-U (Kart) 19/13 - Flughafenhotel , Rn. 18 bei juris, Urteil vom 17.12.2008, VI-U (Kart) 15/08, Rn. 33) - gegen spätere Fassungen der §§ 19, 20 GWB.
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