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   OLG Düsseldorf, 04.05.2005 - VI-U (Kart) 2/05   

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https://dejure.org/2005,17329
OLG Düsseldorf, 04.05.2005 - VI-U (Kart) 2/05 (https://dejure.org/2005,17329)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.05.2005 - VI-U (Kart) 2/05 (https://dejure.org/2005,17329)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Mai 2005 - VI-U (Kart) 2/05 (https://dejure.org/2005,17329)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Fortführung der Rechnungsstellung und des Inkasso zu Gunsten anderer Anbieter von Sprachtelefondienstleistungen, Auskunftsdiensten und Mehrwertdiensten sowie Internet-by-call; Bestimmtheit der Begriffe "Datenmehrwertdienste", "zeittarifiert", ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    TKG § 33 a.F.; ; TKG § ... 33 Abs. 2 Satz 1 a.F.; ; TKG § 33 Abs. 2 Satz 2 a.F.; ; TKG § 43 Abs. 6; ; TKG § 43 Abs. 6 Satz 1 a.F.; ; TKG § 43 b Abs. 3; ; TKV § 15; ; TKV § 15 Abs. 1; ; TKV § 15 Abs. 1 Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TKV § 15
    Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe in Urteilsformel - Notwendiger Inhalt einer Rechnung nach § 15 TKG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97

    Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2005 - U (Kart) 2/05
    Sie können hingenommen werden, wenn über den Sinngehalt der verwendeten Begriffe oder Bezeichnungen kein Zweifel besteht, so dass die Reichweite des Klagebegehrens und des Urteils feststehen (BGH, NJW 2000, 2195, 2196).
  • OLG Düsseldorf, 25.06.2003 - U (Kart) 1/03
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2005 - U (Kart) 2/05
    Denn nach dem in der Vertragspräambel zum Ausdruck gekommenen Vertragswillen sollte die Abrechnungs- und Inkassopflicht der Beklagten diejenigen Dienstleistungsfälle erfassen, für welche die RegTP mit Beschluss vom 14. März 2000 dem Grunde nach eine entsprechende Verpflichtung der Beklagten angeordnet hatte (vgl. Senatsbeschl. v. 25.6.2003 - U (Kart) 1/03 Umdruck Seite 10, 13 f.).
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