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   OLG Düsseldorf, 28.02.2007 - VI-U (Kart) 22/06   

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OLG Düsseldorf, 28.02.2007 - VI-U (Kart) 22/06 (https://dejure.org/2007,11948)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.02.2007 - VI-U (Kart) 22/06 (https://dejure.org/2007,11948)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Februar 2007 - VI-U (Kart) 22/06 (https://dejure.org/2007,11948)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen durch Vertragshändler nach Beendigung des Vertrages mit einem Hersteller vertriebener Produkte; Anspruch auf Rücknahme von Ersatzmitteln und Verbrauchsmitteln; Duplizität von Vertriebswegen; Ausschließbarkeit eines ...

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Ausgleichsanspruch analog § 89 b HGB, wenn ein Handelsvertreter mit Wissen und Wollen des Unternehmers auch Geschäfte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung mit den Vertragsprodukten tätigt

  • Judicialis

    HGB § 89 b; ; HGB § 89 b Abs. 4; ; HGB § 92 c Abs. 1; ; GWB § 20; ; BGB § 280; ; BGB § 242

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 89b; GWB § 20; BGB § 242
    Ausgleichsanspruch nach § 89 b HGB analog für Vertragshändler - Ablösepflicht von Ersatzteillager bei Beendigung der Vertragshändlerbeziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.01.2000 - VIII ZR 19/99

    Höhe des Ausgleichsanspruchs eines Vertragshändlers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2007 - U (Kart) 22/06
    Es ist aber anerkannt, dass auch Vertragshändler nach Beendigung des Vertrages mit dem Hersteller der vertriebenen Produkte in analoger Anwendung der Vorschrift einen Ausgleichsanspruch geltend machen können, wenn sie zum einen wie ein Handelsvertreter in die Absatzorganisation des Herstellers eingebunden waren und sie zum anderen verpflichtet sind, diesem den Kundenstamm (spätestens nach Ende der Tätigkeit) zu überlassen (st. Rspr.; BGH, NJW 2000, 1413; NJW-RR 2003, 894; Küstner/Thume/ Otto, Handbuch des gesamten Außendienstrechts, Bd. 2, 7. Aufl., RdNr. 93).

    Es genügt insoweit eine Verpflichtung zur laufenden Unterrichtung des Herstellers oder Lieferanten über Namen und Adressen der Kunden während der Vertragslaufzeit (BGH, NJW 2000, 1413 m. w. Nachw.; BGH, NJW-RR 1998, 1331, 1332).

  • BGH, 16.01.1986 - I ZR 223/83

    Ausgleichsanspruch des Eigenhändlers; Berücksichtigung von Direktgeschäften

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2007 - U (Kart) 22/06
    Der Hersteller muss demnach wie bei durch einen Handelsvertreter vermittelten Geschäften in der Lage sein, die Abnehmer seines Produkts im Einzelnen zu kennen, um sie während oder spätestens nach der Beendigung der Vertragsbeziehung eigenständig betreuen zu können (BGH, DB 1986, 1069).
  • BGH, 23.11.1994 - VIII ZR 254/93

    Formularmäßige Vereinbarung hinsichtlich einer Rückkaufpflicht für das

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2007 - U (Kart) 22/06
    Aus dieser Depotverpflichtung und der damit zusammenhängenden Treuepflichten der Vertragspartner folgt die Pflicht des Herstellers, die Ersatzteile nach Beendigung des Vertrags zurückzunehmen (BGH, BB 1970, S. 1458, 1459; BGH, NJW 1995, 524f.; Ullrich in Martinek/Semler/Habermeier, Handbuch des Vertriebsrechts, 2. Aufl., § 21, RdNr. 5 ff.; Kleinmann, Siegert: Rückgabe von Lagerwagen und Ersatzteilen nach Beendigung des Kfz-Händlervertrages, in: BB 2006, 785, 786 m. w. Nachw.).
  • BGH, 17.06.1998 - VIII ZR 102/97

    Voraussetzungen des Ausgleichanspruchs; Anspruch auf Übertragung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2007 - U (Kart) 22/06
    Es genügt insoweit eine Verpflichtung zur laufenden Unterrichtung des Herstellers oder Lieferanten über Namen und Adressen der Kunden während der Vertragslaufzeit (BGH, NJW 2000, 1413 m. w. Nachw.; BGH, NJW-RR 1998, 1331, 1332).
  • BGH, 12.03.2003 - VIII ZR 221/02

    Ausgleichsanspruch eines Anzeigenvermittlers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2007 - U (Kart) 22/06
    Es ist aber anerkannt, dass auch Vertragshändler nach Beendigung des Vertrages mit dem Hersteller der vertriebenen Produkte in analoger Anwendung der Vorschrift einen Ausgleichsanspruch geltend machen können, wenn sie zum einen wie ein Handelsvertreter in die Absatzorganisation des Herstellers eingebunden waren und sie zum anderen verpflichtet sind, diesem den Kundenstamm (spätestens nach Ende der Tätigkeit) zu überlassen (st. Rspr.; BGH, NJW 2000, 1413; NJW-RR 2003, 894; Küstner/Thume/ Otto, Handbuch des gesamten Außendienstrechts, Bd. 2, 7. Aufl., RdNr. 93).
  • BGH, 21.10.1970 - VIII ZR 255/68

    Rechtsnatur eines Eigenhändlervertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2007 - U (Kart) 22/06
    Aus dieser Depotverpflichtung und der damit zusammenhängenden Treuepflichten der Vertragspartner folgt die Pflicht des Herstellers, die Ersatzteile nach Beendigung des Vertrags zurückzunehmen (BGH, BB 1970, S. 1458, 1459; BGH, NJW 1995, 524f.; Ullrich in Martinek/Semler/Habermeier, Handbuch des Vertriebsrechts, 2. Aufl., § 21, RdNr. 5 ff.; Kleinmann, Siegert: Rückgabe von Lagerwagen und Ersatzteilen nach Beendigung des Kfz-Händlervertrages, in: BB 2006, 785, 786 m. w. Nachw.).
  • BGH, 25.02.2016 - VII ZR 102/15

    Vertragshändlervertrag mit deutschem Recht als Vertragsstatut: Wirksamkeit des

    bb) Nach einer anderen Auffassung gilt hingegen das Ausschlussverbot entsprechend § 89b Abs. 4 Satz 1 HGB bei einem deutschen Recht unterliegenden Vertragshändlervertrag auch dann, wenn der Vertragshändler seine Tätigkeit für den Hersteller oder Lieferanten nach dem Vertrag in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum auszuüben hat (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. Februar 2007 - VI-U (Kart) 22/06, juris Rn. 54; Emde, Vertriebsrecht, 3. Aufl., § 92c Rn. 13; Heinicke, ZVertriebsR 2013, 275, 279 f.; Hermes, RIW 1999, 81, 86; Koller/Kindler/Roth/Morck/Roth, HGB, 8. Aufl., § 92c Rn. 4).
  • OLG Frankfurt, 09.02.2016 - 11 U 136/14

    1. Im Rahmen eines Vertragshändlervertrages bestehen gegenseitige

    Deshalb ist auch für Vertragshändler der Anspruch nach § 89b HGB - sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind - nur bei Tätigkeit außerhalb Europas ausschließbar (so auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.02.2007, VI U (Kart) 22/06 - Juris Rdnr. 54).

    Die Entscheidung des Senats steht insoweit auch im Einklang mit anderer obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.02.2007, VI U (Kart) 22/06; BGH, Urteil vom 17.12.1997, VIII ZR 235/96).

  • OLG Stuttgart, 30.04.2015 - 7 U 188/14

    Vertragshändlervertrag: Wirksamkeit des formularmäßigen Ausschlusses eines

    Auch der Kartellsenat des OLG Düsseldorf erklärte in einer Entscheidung einmal, die Regelung des § 89b Abs. 4 Satz 1 HGB erfasse in Verbindung mit § 92c Abs. 1 HGB auch Ausgleichsansprüche der im europäischen Ausland tätigen Vertragshändler, allerdings ohne das Problem näher zu erörtern (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.02.2007 - VI-U (Kart) 22/06 [juris]; kritisch hierzu Thume, IHR 2014, 52, 55; Flohr/Wauschkuhn, a.a.O., § 92c Rn. 52).
  • OLG Frankfurt, 04.03.2008 - 11 U 42/07

    Teile-Rückkauf aus Automobil-Händlervertrag

    Der Anspruch auf Rücknahme umfasst deshalb grundsätzlich nur die Ware, die unter die Depotpflicht fällt (OLG Düsseldorf, Urteil v. 28.02.2007, VI U (Kart) 22/06, juris).
  • OLG Frankfurt, 04.03.2008 - 11 U 45/07

    Teile-Rückkauf aus Automobil-Händlervertrag

    Der Anspruch auf Rücknahme umfasst deshalb grundsätzlich nur die Ware, die unter die Depotpflicht fällt (OLG Düsseldorf, Urteil v. 28.02.2007, VI U (Kart) 22/06, juris).
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