Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.07.2013 - VI-U (Kart) 48/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,18537
OLG Düsseldorf, 24.07.2013 - VI-U (Kart) 48/12 (https://dejure.org/2013,18537)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.07.2013 - VI-U (Kart) 48/12 (https://dejure.org/2013,18537)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Juli 2013 - VI-U (Kart) 48/12 (https://dejure.org/2013,18537)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Form der Berufungsbegründung; Anbringung in elektronischer Form

  • Anwaltsblatt

    ZPO, §§ 130, 130 a, 236
    Vertraue keinem elektronischen Gerichtspostfach - ist das die Botschaft?

  • Anwaltsblatt

    ZPO, §§ 130, 130a, 236
    Vertraue keinem elektronischen Gerichtspostfach - ist das die Botschaft?

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Elektronisches Gerichtspostfach

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 520 Abs. 3 S. 1; ZPO § 130; ZPO § 130a
    Anforderungen an die Form der Berufungsbegründung; Anbringung in elektronischer Form

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Der E-Mail-Account eines deutschen Gerichts ist - eine böse Dummenfalle

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Der E-Mail-Account eines deutschen Gerichts ist - eine böse Dummenfalle

Besprechungen u.ä. (3)

  • internet-law.de (Kurzanmerkung)

    In NRW kann man fristwahrende Schriftsätze nicht elektronisch bei Gericht einreichen

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Elektronisches Gerichtspostfach

  • ra-kuntz-saarbrücken.de (Kurzanmerkung)

    Keine Berufungsbegründung via EGVP

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2013, 90
  • AnwBl Online 2014, 9
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZB 37/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mangels Hinweises des Berufungsgerichts auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.07.2013 - U (Kart) 48/12
    Eine Partei darf dabei grundsätzlich darauf vertrauen, dass ihre Schriftsätze alsbald nach ihrem Eingang bei Gericht zur Kenntnis genommen werden und offensichtliche äußere formale Mängel dabei nicht unentdeckt bleiben (zu Allem: BGH, NJW-RR 2009, 564 m.w.N.).

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung darf eine Partei nur darauf vertrauen, dass ihre Schriftsätze alsbald nach ihrem Eingang bei Gericht zur Kenntnis genommen werden (vgl. BGH, NJW-RR 2009, 564 m.w.N.).

  • BGH, 15.07.2008 - X ZB 8/08

    Berufungsbegründung per E-Mail

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.07.2013 - U (Kart) 48/12
    Die elektronisch übermittelte Berufungsbegründung ist - was dem Schriftformerfordernis des § 130 ZPO genügt haben könnte (vgl. BGH, NJW 2008, 2649) - am 15. März 2013 auch nicht beim Oberlandesgericht Düsseldorf ausgedruckt worden.

    Gemäß § 130 a Abs. 2 ZPO ist die Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument nur zulässig, wenn die Landesregierung durch Rechtsverordnung den Zeitpunkt, von dem an elektronische Dokumente bei den Gerichten eingereicht werden können, und die für die Bearbeitung der Dokumente geeignete Form bestimmt hat (BGH, BGH, NJW 2008, 2649 Tz. 7; NJW-RR 2009, 357 Tz. 6 und 7).

  • BGH, 04.12.2008 - IX ZB 41/08

    Keine Wahrung der Schriftform durch E-Mail

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.07.2013 - U (Kart) 48/12
    Sie fällt deshalb nicht unter § 130 ZPO, sondern unter § 130 a ZPO (BGH, NJW-RR 2009, 357).

    Gemäß § 130 a Abs. 2 ZPO ist die Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument nur zulässig, wenn die Landesregierung durch Rechtsverordnung den Zeitpunkt, von dem an elektronische Dokumente bei den Gerichten eingereicht werden können, und die für die Bearbeitung der Dokumente geeignete Form bestimmt hat (BGH, BGH, NJW 2008, 2649 Tz. 7; NJW-RR 2009, 357 Tz. 6 und 7).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.07.2013 - U (Kart) 48/12
    Durch den Verordnungsvorbehalt wird der Zugang zu den Gerichten schon deshalb nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert (BVerfG, NJW 1986, 244 m.w.N.), weil die bislang vorhandenen Übermittlungswege per Postsendung und Telefax unverändert zur Verfügung stehen.

    (1) Ohne Erfolg verweist die Berufung in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 69, 381; NJW 2005, 2086, 2088), wonach ein Gericht bei der Prüfung der Fristwahrung in Rechnung stellen muss, dass es durch die Angabe eines Fernschreibeanschlusses der Staatsanwaltschaft auf seinen amtlichen Briefbogen den Anschein erweckt hat, diese Stelle sei auch zur fristwahrenden Entgegennahme der für das Gericht bestimmten Fernschreiben zuständig.

  • BGH, 10.05.2005 - XI ZR 128/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines Computerfax

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.07.2013 - U (Kart) 48/12
    (1) Ohne Erfolg verweist die Berufung in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 69, 381; NJW 2005, 2086, 2088), wonach ein Gericht bei der Prüfung der Fristwahrung in Rechnung stellen muss, dass es durch die Angabe eines Fernschreibeanschlusses der Staatsanwaltschaft auf seinen amtlichen Briefbogen den Anschein erweckt hat, diese Stelle sei auch zur fristwahrenden Entgegennahme der für das Gericht bestimmten Fernschreiben zuständig.
  • BGH, 12.04.2010 - V ZB 224/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Verschuldete Versäumung der Berufungsfrist wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.07.2013 - U (Kart) 48/12
    Unterlässt der Rechtsanwalt diese rechtliche Prüfung und reicht er sein Rechtsmittel demzufolge bei dem unzuständigen Gericht ein, ist die Versäumung der Berufungsfrist im Allgemeinen nicht unverschuldet (BGH, NJW-RR 2010, 1096 m.w.N.).
  • BGH, 23.06.2010 - XII ZB 82/10

    Rechtsbeschwerde in Verfahrenskostenhilfesache: Notwendige Anwaltsvertretung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.07.2013 - U (Kart) 48/12
    Es kann auf sich beruhen, ob die auf einem Rechtsirrtum beruhende Versäumung der Fristen zur Einlegung und Begründung eines Rechtsmittel bei einer anwaltlich vertretenen Partei regelmäßig verschuldet ist (vgl. BGH, MDR 2010, 1073).
  • BGH, 24.06.2004 - VII ZB 35/03

    Sorgfaltsanforderungen bei Ermittlung der Faxnummer eines Gerichts; Verschulden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.07.2013 - U (Kart) 48/12
    (2) Die mit Schriftsatz vom 1. Juli 2013 angeführten weiteren Entscheidungen betreffen gleichfalls grundlegend anders gelagerte Sachverhalte, nämlich zum einen die Übersendung eines fristgebundenen Berufungs-Schriftsatzes an das Landgericht, wenn für Landgericht und Oberlandesgericht aufgrund einer ministeriellen Geschäftsanordnungsregelung eine gemeinsame Posteingangsstelle und gemeinsame Telefaxanschlüsse eingerichtet sind und die an einem dieser Anschlüsse eingegangenen Telefaxschreiben als bei der Geschäftsstelle des angeschriebenen Gerichts eingegangen gelten (BVerfG, NJW-RR 2008, 446), zum anderen die Frage, ob die sich aus dem Schriftformerfordernis ergebenden Zulässigkeitsanforderungen überspannt werden, wenn eine handschriftliche Unterzeichnung gefordert wird (BVerfG, NJW 2002, 3524) und schließlich die Frage, ob sich der Rechtsanwalt bei der Ermittlung der Faxnummer eines Gerichts auf ein jahrelang bewährtes EDV-Programm in der jeweils neuesten Version verlassen darf (BGH, NJW 2004, 2830).
  • BVerfG, 09.10.2007 - 1 BvR 1784/05

    Verfassungsmäßigkeit der Behandlung einer durch Telefaxschreiben an einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.07.2013 - U (Kart) 48/12
    (2) Die mit Schriftsatz vom 1. Juli 2013 angeführten weiteren Entscheidungen betreffen gleichfalls grundlegend anders gelagerte Sachverhalte, nämlich zum einen die Übersendung eines fristgebundenen Berufungs-Schriftsatzes an das Landgericht, wenn für Landgericht und Oberlandesgericht aufgrund einer ministeriellen Geschäftsanordnungsregelung eine gemeinsame Posteingangsstelle und gemeinsame Telefaxanschlüsse eingerichtet sind und die an einem dieser Anschlüsse eingegangenen Telefaxschreiben als bei der Geschäftsstelle des angeschriebenen Gerichts eingegangen gelten (BVerfG, NJW-RR 2008, 446), zum anderen die Frage, ob die sich aus dem Schriftformerfordernis ergebenden Zulässigkeitsanforderungen überspannt werden, wenn eine handschriftliche Unterzeichnung gefordert wird (BVerfG, NJW 2002, 3524) und schließlich die Frage, ob sich der Rechtsanwalt bei der Ermittlung der Faxnummer eines Gerichts auf ein jahrelang bewährtes EDV-Programm in der jeweils neuesten Version verlassen darf (BGH, NJW 2004, 2830).
  • OLG Düsseldorf, 30.09.2015 - Kart 3/15

    Kartellrechtswidrigkeit sogenannter Radiusklauseln

    Der Schriftsatz ist, wie selbstverständlich auch den Verfahrensbevollmächtigten der Betroffenen bekannt gewesen ist, zu einer Zeit - weit - nach dem allgemeinen Dienstschluss übermittelt worden, der bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf um 16.00 Uhr eintritt (vgl. hierzu Senat, Urteil v. 24.7.2013 - VI-U (Kart) 48/12 , AnwBl 2014, 91, Rz. 51 bei juris).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2016 - U (Kart) 10/15

    Anspruch eines Lebensmittel-Einzelhandelskonzerns auf Teilhabe an den Erlösen der

    Dass allein nur die vorbezeichneten Maßnahmen im Hinblick auf die oben dargelegten zeitlichen Umstände und mit Rücksicht zudem auf den bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf werktags um 16.00 Uhr eintretenden allgemeinen Dienstschluss (vgl. hierzu Senat, Urteil v. 24.7.2013 - VI-U (Kart) 48/12 , AnwBl 2014, 91, Rz. 51 bei juris) im ordentlichen Geschäftsgang noch zu erledigen gewesen wären, ist freilich bereits schlechterdings auszuschließen.
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