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   BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 2.85   

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BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 2.85 (https://dejure.org/1988,397)
BVerwG, Entscheidung vom 04.05.1988 - 4 C 2.85 (https://dejure.org/1988,397)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Mai 1988 - 4 C 2.85 (https://dejure.org/1988,397)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Straßenbauvorhaben - Anlieger - Lärmbelästigung - Belastungsgrenze - Ausgleichsmaßnahmen - Rechenoperation - Materielles Recht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsnatur von gerichtlich vorgenommenen Rechenoperationen; Planbetroffenheit und Lärmbelastung durch eine Straßenplanung; Schädliche Umwelteinwirkungen i.S. des BImSchG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1103 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 151
  • UPR 1988, 346
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 33.83

    Verkehrslärm an Bundesfernstraßen; Aktiver und passiver Lärmschutz; Richtlinien

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 2.85
    Nach den Berechnungen des Berufungsgerichts reichen die Lärmbeeinträchtigungen, die der Kläger durch den planfestgestellten Straßenabschnitt zu erwarten hat, mit ca. 55 dB (A) am Tage und ca. 45 dB (A) des Nachts bis an die Grenze des beim Neubau von Bundesfernstraßen ohne Ausgleich hinzunehmenden Geräuschpegels heran (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 33 - 35.83 - BVerwGE 77, 285).

    Mit der Frage, wann Verkehrslärm zu einer erheblichen Belästigung im Sinne von § 17 Abs. 4 FStrG wird, hat der Senat sich zuletzt in seinem Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 33-35.83 - (BVerwGE 77, 285) befaßt.

  • BVerwG, 10.09.1981 - 4 B 114.81

    Rechtsqualität des immissionsschutzrechtlichen Abwägungsgebots

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 2.85
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß § 50 BImSchG sich als objektivrechtliches Gebot nur an die für die Planungsentscheidung zuständige Stelle wende, den Bewohnern der geschützten Gebiete aber keine subjektiven öffentlichen Rechte verleihe (Beschluß vom 10. September 1981 - BVerwG 4 B 114.81 - Buchholz 406.25 § 50 BImSchG Nr. 2; Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG 4 C 14.74 - BRS 28 Nr. 138, S. 297 ; vgl. auch Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG 4 C 50.72 - BVerwGE 45, 309 ).
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 73.82

    Planungsleitsatz (Begriffsbestimmung) - Zielvorgabe - Fernstraßen -

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 2.85
    Sie enthält einen Planungsgrundsatz in der Form eines Optimierungsgebotes (s. dazu Urteil vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 73.82 - BVerwGE 71, 163 ).
  • BVerwG, 19.07.1985 - 4 C 62.82

    Rechtliches Gehör - Verwaltungsstreitverfahren - Überraschungsurteil -

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 2.85
    Eine Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Urteil auf Gesichtspunkte gestützt wird, die bisher nicht erörtert worden sind, und dadurch der Rechtsstreit eine unerwartete Wendung nimmt (BVerwG, Urteil vom 19. Juli 1985 - BVerwG 4 C 62.82 - Buchholz 310, § 108 Nr. 170; st. Rspr.).
  • BVerwG, 14.09.1987 - 4 B 179.87

    Planfeststellung für Bundesstraße - Lärmbeeinträchtigung durch Verkehrslärm

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 2.85
    Dazu gehören alle mehr als nur geringfügig betroffenen schutzwürdigen Interessen der Anlieger (so zuletzt BVerwG, Beschluß vom 14. September 1987 - BVerwG 4 B 179 und 180.87 - NVwZ 1988, 363 mit ausführlichen Belegen aus der Rechtsprechung des Senats).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 2.85
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß § 50 BImSchG sich als objektivrechtliches Gebot nur an die für die Planungsentscheidung zuständige Stelle wende, den Bewohnern der geschützten Gebiete aber keine subjektiven öffentlichen Rechte verleihe (Beschluß vom 10. September 1981 - BVerwG 4 B 114.81 - Buchholz 406.25 § 50 BImSchG Nr. 2; Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG 4 C 14.74 - BRS 28 Nr. 138, S. 297 ; vgl. auch Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG 4 C 50.72 - BVerwGE 45, 309 ).
  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 2.85
    Er kommt dabei in Übereinstimmung mit einer Entscheidung vom 21. Mai 1976 - BVerwG 4 C 80.74 - (BVerwGE 51, 15 ) zu dem Ergebnis, daß Bundesrecht der Annahme nicht entgegensteht, für ein von anderen Störfaktoren unvorbelastetes Wohngebiet seien Verkehrsgeräusche zumutbar im Sinne der genannten Bestimmung, die einen äquivalenten Dauerschallpegel von 55 dB (A) am Tage und 45 dB (A) in der Nacht nicht überschritten.
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 2.85
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann das der Fall sein, wenn seine eigenen Belange nicht ordnungsgemäß abgewogen worden sind (BVerwGE 48, 56 ).
  • BVerwG, 21.06.1974 - IV C 14.74

    Nachbarklage gegen einen - nach dem Bebauungsplan - auf "öffentlicher Grünfläche"

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 2.85
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß § 50 BImSchG sich als objektivrechtliches Gebot nur an die für die Planungsentscheidung zuständige Stelle wende, den Bewohnern der geschützten Gebiete aber keine subjektiven öffentlichen Rechte verleihe (Beschluß vom 10. September 1981 - BVerwG 4 B 114.81 - Buchholz 406.25 § 50 BImSchG Nr. 2; Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG 4 C 14.74 - BRS 28 Nr. 138, S. 297 ; vgl. auch Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG 4 C 50.72 - BVerwGE 45, 309 ).
  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 NB 17.94

    Bauplanungsrechtlicher Schutz von Aussicht und Verkehrswert?

    Er hängt von vielen Faktoren, insbesondere auch der Nutzung der umliegenden Grundstücke, ab (vgl. Urteil vom 4. Mai 1988 - BVerwG 4 C 2.85 - NVwZ 1989, 151 [BVerwG 04.05.1988 - 4 C 2/85] - insoweit in Buchholz 407.57 Nr. 1 nicht abgedruckt).

    Eine Grundstückswertminderung stellt daher keinen eigenständigen Abwägungsposten (vgl. auch - bezogen auf den Nachbarschutz - Urteil vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 96 und 97.76 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 34; Beschluß vom 24. April 1992 - BVerwG 4 B 60.92 - Buchhholz a.a.O. Nr. 109; bezogen auf die straßenrechtliche Fachplanung vgl. Urteil vom 4. Mai 1988 a.a.O.) dar.

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2008 - 7 KS 1/05

    Voraussetzungen für eine Verletzung des artenschutzrechtlichen Tötungsverbots

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats sind auch Geräuschimmissionen unterhalb der Lärmgrenzwerte der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verkehrslärmschutzverordnung - und außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Verordnung bei der planerischen Abwägung zu berücksichtigen und damit geeignet, dem Betroffenen die Klagebefugnis zu vermitteln (BVerwG, Beschl. v. 5.3.1999 - 4 VR 3.98 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 149; Urt. v. 4.5.1988 - 4 C 2.85 -, NVwZ 1989, 151 f.; NdsOVG, Urt. v. 6.6.2007 - 7 LC 98/06 -, juris).

    2.8.9.1 Soweit der Kläger geltend macht, der Trennungsgrundsatz des § 50 BImSchG und die DIN 18005, die durch die Richtlinie für den Verkehrslärmschutzschutz an Bundesfernstraßen - VLärmSchR 1997 - den Straßenbaubehörden für Bundesfernstraßen als "Anhalt" vorgegeben werde, entfalteten drittschützende Wirkung jedenfalls in der Weise, dass das Trennungsprinzip im Rahmen der Abwägung für das lärmbetroffene Wohngebiet und damit (auch) für sein Grundstück zu berücksichtigen sei, mag diese Herleitung des Anspruchs auf fehlerfreie Abwägung der Immissionsbelastung seines Grundstücks auf sich beruhen (wie BVerwG, Urt. v. 4.5.1988 - 4 C 2.85 -, NVwZ 1989, 151 f.).

    Ein aus § 50 BImSchG abzuleitender Drittschutz ist nach dem Wortlaut dieser Bestimmung auf den Personenkreis beschränkt, der schädlichen Umwelteinwirkungen durch ein Vorhaben ausgesetzt ist (BVerwG, Urt. v. 4.5.1988, aaO).

    Die in dieser Begriffsbestimmung festgelegte Schädlichkeitsgrenze stimmt mit der Zumutbarkeitsschwelle des § 17 Abs. 4 FStrG überein, deren Überschreitung Ausgleichsansprüche beim Betroffenen auslöst (BVerwG, Urt. v. 4.5.1988, aaO).

    2.8.9.2 Unabhängig davon sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats auch Geräuschimmissionen unterhalb der Lärmgrenzwerte der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verkehrslärmschutzverordnung - und außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Verordnung bei der planerischen Abwägung zu berücksichtigen und vermitteln dem Betroffenen einen Anspruch auf fehlerfreie Abwägung der Immissionsbelastung seines Grundstücks (BVerwG, Beschl. v. 5.3.1999 - 4 VR 3.98 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 149; Urt. v. 4.5.1988, aaO; NdsOVG, Urt. v. 6.6.2007 - 7 LC 98/06 -, juris).

  • BVerwG, 09.02.2005 - 9 A 62.03

    Fachplanung; Planfeststellung; Planfeststellungsbedürftigkeit; Zusammentreffen

    Bezogen auf private Planbetroffene hat das Bundesverwaltungsgericht mehrfach entschieden, dass die Bestimmung kein subjektives öffentliches Recht auf Einhaltung des in ihr enthaltenen Planungsgrundsatzes gewährt (BVerwG, Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG 4 C 14.74 - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 148 S. 171; Beschluss vom 10. September 1981- BVerwG 4 B 114.81 - Buchholz 406.25 § 50 BImSchG Nr. 2), in einer späteren Entscheidung allerdings offen gelassen, ob dies auch für solche Planbetroffene gilt, die trotz Schutzvorkehrungen über das Maß des Zumutbaren hinaus durch Immissionen beeinträchtigt werden (BVerwG, Urteil vom 4. Mai 1988 - BVerwG 4 C 2.85 - Buchholz 407.57 LStrG NW Nr. 1 S. 5).
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