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   OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.1989 - 7 A 81/84   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.1989 - 7 A 81/84 (https://dejure.org/1989,4464)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.09.1989 - 7 A 81/84 (https://dejure.org/1989,4464)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. September 1989 - 7 A 81/84 (https://dejure.org/1989,4464)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauleilplanung: Ausweisung einer "Fläche für Bahnanlagen" im Flächennutzungsplan, Anpassungspflicht für öffentliche Planungsträger nach § 7 BauGB , Gewichtung der Darstellung einer "Abgrabungskonzentrationsfläche" im Flächennutzungsplan als öffentlicher Belang; Baurecht: ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • UPR 1990, 318
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.1984 - 7 A 1691/82
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.1989 - 7 A 81/84
    Die Ortsgebundenheit von Kiesabbaubetrieben auch im Bereich der Beigeladenen hat der erkennende Senat bereits mit Urteil vom 23.5.1984 -- 7 A 1691/82 --, BRS 42 Nr. 7, insoweit bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 22.5.1987 -- 4 C 57.84 -- BRS 47, Nr. 5, angenommen.

    Mag die Auskiesung gerade der hier in Rede stehenden Fläche auch nicht in dem Maße für den Betrieb "notwendig" sein, wie es in dem dem Urteil des Senats vom 23.5.1984 -- 7 A 1691/82 -- aaO. zugrundeliegenden Fall war, so ist angesichts der unbestritten begrenzten Reserven an der bisherigen Betriebsstätte der Klägerin ein neuer Aufschluß notwendig.

    Entgegen dem Urteil des Senats vom 23.5.1984 -- 7 A 1691/82 -- hat das BVerwG in der entsprechenden Revisionsentscheidung vom 22.5.1987 -- 4 C 57.84 --, BRS 47 Nr. 5, entschieden, daß derartige negative Darstellungen zulässig sind.

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 57.84

    Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft in einem Flächennutzungsplan als

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.1989 - 7 A 81/84
    Die Ortsgebundenheit von Kiesabbaubetrieben auch im Bereich der Beigeladenen hat der erkennende Senat bereits mit Urteil vom 23.5.1984 -- 7 A 1691/82 --, BRS 42 Nr. 7, insoweit bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 22.5.1987 -- 4 C 57.84 -- BRS 47, Nr. 5, angenommen.

    Entgegen dem Urteil des Senats vom 23.5.1984 -- 7 A 1691/82 -- hat das BVerwG in der entsprechenden Revisionsentscheidung vom 22.5.1987 -- 4 C 57.84 --, BRS 47 Nr. 5, entschieden, daß derartige negative Darstellungen zulässig sind.

  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 17.81

    Kann Landesrecht Zulässigkeit von Ausgrabungen regeln?

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.1989 - 7 A 81/84
    In dieser Hinsicht beurteilt sich das Vorhaben, das im Außenbereich liegt, ausschließlich nach § 35 BauGB , denn der Landesgesetzgeber konnte mangels Gesetzgebungsbefugnis für die bebauungsrechtliche Beurteilung die Zulässigkeitsvoraussetzungen weder weiter noch enger ziehen als das Bundesbaugesetz (BVerwG, Urteil vom 18.3.1983 -- 4 C 17.81 --, BRS 40, Nr. 92).

    Dieses Tatbestandsmerkmal ist zu bejahen, wenn ein vernünftiger Betriebsinhaber unter Beachtung des Gebots größtmöglicher Schonung des Außenbereichs das Abgrabungsvorhaben an diesem Standort und etwa mit gleichem Umfang durchführen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.3.1983, aaO).

  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 43.81

    Privilegiertes Vorhaben - Öffentliche Belange - Außenwirkung - Standortbezogen -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.1989 - 7 A 81/84
    In seinem Urteil vom 20.1.1984 -- 4 C 43.81 --, BRS 42 Nr. 91, stellt das BVerwG klar, daß die Wirkung eines öffentlichen Belangs im Sinne des § 35 Abs. 1 und 3 BauGB nur Darstellungen, d. h. solchen Inhalten des Flächennutzungsplanes zukommt, die Gegenstand der Planungsentscheidung der Gemeinde sind; in diesem Sinne verwendet auch § 5 Abs. 1 bis 3 BauGB den Begriff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2013 - 16 A 1294/08

    Abgrabungsvorhaben und Abgrabungsgenehmigung eines Vorhabenträgers ohne

    Es ist zu diesem Zeitpunkt nicht ersichtlich, dass der Antragsteller in der Lage sein wird, von einer positiven Voranfrage Gebrauch zu machen, Vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 14. September 1989 - 7 A 81/84 -, juris, Rn. 5 f.
  • VG Köln, 23.07.2021 - 14 L 785/21

    Gemeinde Elsdorf kann Kiesgrube am Rand des Tagebaus Hambach vorerst nicht durch

    vgl. BVerwG, Urteil vom 18.3.1983 - 4 C 17.81 -, juris, Rn. 9; OVG NRW, Urteil vom 14.9.1989 - 7 A 81/84 -, juris, Rn. 20.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 14.9.1989 - 7 A 81/84 -, juris, Rn. 9 ff.

  • VG Aachen, 15.12.2011 - 5 K 825/08

    Voraussetzungen für die Erteilung eines abgrabungsrechtlichen Vorbescheides für

    vgl. hierzu ausführlich: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 14. September 1989 - 7 A 81/84 -, NWVBl.

    Ein Grundsatz, wonach einem privilegierten Vorhaben die Darstellung einer Konzentrationszone für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan nicht als öffentlicher Belang entgegengehalten werden kann, wenn die Gewinnung der Bodenschätze als Zwischennutzung im Vorfeld der Errichtung der Windenergieanlagen durchgeführt werden kann, existiert entgegen der Auffassung der Klägerin nicht und lässt sich insbesondere nicht dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. September 1989 - 7 A 81/84 -, NWVBl.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2002 - 8 A 3365/99

    Erweiterung einer bestehenden Trockenabgrabung für Kies und Sand nach dem

    BVerwG, Urteil vom 18.3.1983 - 4 C 17.81 -, DVBl. 1983, 893 (894) m.w.N.; OVG NRW, Urteile vom 23.5.1984 - 7 A 1691/82 -, und vom 14.9.1989 - 7 A 81/84 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2013 - 16 A 1296/08

    Erteilung eines abgrabungsrechtlichen Vorbescheids zur Gewinnung von

    Es ist zu diesem Zeitpunkt nicht ersichtlich, dass der Antragsteller in der Lage sein wird, von einer positiven Voranfrage Gebrauch zu machen, Vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 14. September 1989 - 7 A 81/84 -, juris, Rn. 5 f.
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1997 - 8 S 991/96

    Änderungsgenehmigung für ehemaligen Militärflugplatz als Verkehrsflughafen

    Deshalb ist die vorliegende Situation nicht mit einer unmittelbar raumbeanspruchenden Planung zu vergleichen, wie sie beispielsweise bei der Errichtung von Straßen und Anlagen oder der Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten gegeben ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.12.1995 - 4 NB 8.95 -, UPR 1996, 150 = ZfBR 1996, 161 (Flächenbiotop); Urt. v. 18.5.1990 - 7 C 3.90 -, BVerwGE 85, 155 (Kiesabbaufläche); VGH Bad.-Württ., NK-Urt. v. 18.11.1996 - 5 S 432/96 (Landschaftsschutzverordnung); NK-Beschl. v. 9.5.1995 - 5 S 2153/94 -, VBlBW 1995, 483 (Naturschutzverordnung); NK- Urt. v. 8.7.1991 - 5 S 271/90 -, VBlBW 1992, 70 (Landschaftsschutzverordnung); Hess. VGH, Urt. v. 12.7.1990, NuR 1993, 34 (Landschaftsschutzverordnung); OVG NW, Urt. v. 14.9.1989, UPR 1990, 318 = NWVBl 1990, 169 (Abgrabungen)).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2013 - 16 A 1295/08

    Erteilung eines abgrabungsrechtlichen Vorbescheids für die Trockenabgrabung von

    Es ist zu diesem Zeitpunkt nicht ersichtlich, dass der Antragsteller in der Lage sein wird, von einer positiven Voranfrage Gebrauch zu machen, Vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 14. September 1989 - 7 A 81/84 -, juris, Rn. 5 f.
  • VG Köln, 24.07.2020 - 14 L 419/20

    Elsdorf und Bergheim: Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids für eine Kiesgrube

    vgl. hierzu ausführlich OVG NRW, Urteil vom 14. September 1989 - 7 A 81/84 -, juris Rn. 8f.
  • VG Berlin, 06.06.2023 - 19 K 254.19

    Baugenehmigung für die Errichtung von zwei Gewerbebauten

    Denn die Festsetzung einer Fläche als Bahngeländes erfolgt im Rahmen eines eigenständigen Planungsverfahrens (nach §§ 18 ff. AEG) und unterliegt nicht der gemeindlichen Planungshoheit (vgl. OVG Münster, Urteil vom 14. September 1989 - OVG 7 A 81/84 -, juris, Rn. 24).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 17.10.1989 - 5 S 2774/88   

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https://dejure.org/1989,3090
VGH Baden-Württemberg, 17.10.1989 - 5 S 2774/88 (https://dejure.org/1989,3090)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.10.1989 - 5 S 2774/88 (https://dejure.org/1989,3090)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Oktober 1989 - 5 S 2774/88 (https://dejure.org/1989,3090)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Anwendungsbereich des § 214 Abs. 2 Nr 3 BauGB; Verletzung des Abwägungsgebots bei methodisch unrichtiger Prognose [hier: Verkehrsbelastung]

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 290
  • BauR 1990, 325
  • UPR 1990, 318 (Kurzwiedergabe) BWVPr 1990, 237 BRS 51 Nr. 259 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.1995 - 3 S 346/94

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans - Befreiung von der Anzeigepflicht im Falle

    Die Antragsgegnerin konnte das Interesse des Antragstellers an dem Schutz der Wohnruhe nur dann mit der richtigen Gewichtung in die Abwägung einstellen, wenn ihr nicht nur das Verkehrsaufkommen der I.-straße bezüglich des allgemeinen Verkehrs, sondern auch das Verkehrsaufkommen bezüglich des Zufahrtsverkehrs und Abfahrtsverkehrs der Tiefgarage mit den sich für die unmittelbare Nachbarschaft ergebenden Auswirkungen auf die Lärmbelastung bekannt war (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.10.1989 - 5 S 2747/88 -, NVwZ-RR 1990, 290).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.10.1992 - 8 S 2849/91

    Normenkontrolle einer Satzung nach BauGB § 22

    Allerdings ist dieses für ein Normenkontrollverfahren ebenso wie für jeden anderen Antrag zu fordern; es fehlt, wenn der Antragsteller mit der begehrten gerichtlichen Entscheidung seine Rechtsstellung nicht verbessern kann und die Inanspruchnahme des Gerichts somit für ihn als nutzlos erscheint (vgl. das Urt. des erk. Gerichtshofs vom 17.10.1989 -- 5 S 2774/88 --; sowie BVerwG, Beschluß vom 28.8.1987 -- 4 N 3.86 --, BVerwGE 78, 85).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.1995 - 10a D 116/95

    Bauleitplanung: Verfehlung des Planungsziels und Abwägungsmängel bei der

    auch VGH B-W, Urteil vom 17.10.1989 - 5 S 2774/88 -, NVwZ-RR 90, 290 zum Abwägungsmangel bei einer methodisch unrichtigen Prognose der Verkehrsbelastung im Verhältnis zu später eingetretenen tatsächlichen Entwicklungen.
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 23.10.1989 - 8 S 3013/88   

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https://dejure.org/1989,4942
VGH Baden-Württemberg, 23.10.1989 - 8 S 3013/88 (https://dejure.org/1989,4942)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.10.1989 - 8 S 3013/88 (https://dejure.org/1989,4942)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Oktober 1989 - 8 S 3013/88 (https://dejure.org/1989,4942)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 395 (Ls.)
  • UPR 1990, 318
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.1990 - 8 S 3248/88

    Normenkontrolle - kein Nachteil, wenn Bebauungsplan Auslöser für eine

    Sie konnte sich vielmehr aus gestalterischen und bautechnischen Gründen, aber auch aus allgemeinen städtebaulichen Erwägungen dafür entscheiden, eine Dachgeschoßnutzung mittels einer Zulassung des Satteldachs als vorgeschriebene Dachform zu ermöglichen (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.7.1987 -- 5 S 2906/86 und v. 23.10.1989 -- 8 S 3013/88 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.1989 - 3 S 3188/89

    Bebauungsplan - kein Nachteil bei Veränderung der Dachform

    Sowohl das Verunstaltungsverbot als auch die durch eine Planänderung beabsichtigte künftige Gestaltung anderer Gebäude dienen ausschließlich dem öffentlichen Interesse und zählen nicht zu den privaten Belangen von Antragstellern (vgl. dazu auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.10.1989 -- 8 S 3013/88 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.1992 - 5 S 1648/91

    Bebauungsplan: Erhaltung einer reizvollen Landschaft als öffentlicher Belang -

    Diesem Vorbringen läßt sich eine Betroffenheit in schutzwürdigen individuellen Belangen der Antragsteller nicht entnehmen; vielmehr bezieht es sich lediglich auf öffentliche Belange, zu deren Wahrung die Antragsteller nicht berufen sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschl.v. 23.10.1989 - 8 S 3013/88 -).
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