Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 26.04.1995

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 20.07.1995 - 8 S 1939/95   

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https://dejure.org/1995,6618
VGH Baden-Württemberg, 20.07.1995 - 8 S 1939/95 (https://dejure.org/1995,6618)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.07.1995 - 8 S 1939/95 (https://dejure.org/1995,6618)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Juli 1995 - 8 S 1939/95 (https://dejure.org/1995,6618)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zur Entwässerung von Klärschlamm iSd WasG BW § 45a Abs 2 - sonstige Abwasseranlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 46, 15
  • NVwZ-RR 1996, 380
  • VBlBW 1995, 371 (Ls.)
  • UPR 1996, 36
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 42.80

    Nachbarschützende Wirkung des § 5 Nr. 2 BImSchG - Anwendung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.1995 - 8 S 1939/95
    Die Einhaltung der unter den Werten der TA-Luft liegenden Grenzwerte der 17. BImSchV ist demzufolge zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen nicht geboten, sondern wäre nur als eine Maßnahme der Vorsorge im Sinn des § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG gerechtfertigt, der - anders als § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG - keine nachbarschützende Wirkung besitzt (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.5.1982 - 7 C 42.80 - BVerwGE 65, 313).
  • BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 55.89

    Immissionsschutzrechliches Genehmigungsverfahren - Schutz Dritter im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.1995 - 8 S 1939/95
    Die angefochtene Genehmigung könnte daher nicht schon dann aufgehoben werden, wenn es sich bei dem Vorhaben der Beigeladenen tatsächlich um eine eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erfordernde Abfallentsorgungsanlage handeln sollte, sondern nur dann, wenn sie nach dem anzuwendenden, die Antragsteller schützenden materiellen Recht nicht oder nicht ohne weitere Nebenbestimmungen hätte erteilt werden dürfen (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.10.1990 - 7 C 55.89 - BVerwGE 85, 368 zum Verhältnis zwischen der im vereinfachten Verfahren erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung und der immissionsschutzrechtlichen Vollgenehmigung).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2017 - 20 A 601/14

    Einräumung einer Ausnahme von Anlagenbenutzungzwang; Abfalleigenschaft von

    Hält man für erforderlich, dass eine noch andauernde Herabsetzung des Wassergehalts des Klärschlamms darauf ausgerichtet sein muss, die anschließende Entsorgung des Klärschlamms vorzubereiten, vgl. hierzu VGH Bad.-Württ. Beschluss vom 20. Juli 1995 - 8 S 1939/95 -, ZfW 1996, 444; Kotulla, WHG, 2. Aufl., § 54 Rn. 32, fehlt es daran.
  • VG Düsseldorf, 24.01.2014 - 17 K 2868/11

    Klärschlammentsorgung

    Der geforderte Zusammenhang der Klärschlammentwässerung mit der Abwasserbeseitigung setzt entweder einen räumlichen Zusammenhang mit einer (Groß-)Kläranlage oder einen funktionellen Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung voraus, vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. Juli 1995 - 8 S 1939/95 -, juris, Rn. 5; Czychowski/Reinhardt, WHG, 10. Aufl., § 54, Rn. 26; Kotulla, WHG, 2. Aufl., § 54, Rn. 32; Queitsch, in: Praxis der Kommunalverwaltung, WHG, § 54, Rn. 49.

    Die Ablagerung oder Verbrennung des Klärschlamms ist kein Teil der Entwässerung, vgl. Kropp, in: von Lersner/Wendenburg, Recht der Abfallbeseitigung, KrWG, § 2, Rn. 76 und 79; Scheier, in: Fluck/Frenz/Fischer/Franßen, KrWG, Stand: Juli 2013, § 2, Rn. 139; Queitsch, in: Praxis der Kommunalverwaltung, WHG, § 54, Rn. 47 ff; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. Juli 1995 - 8 S 1939/95 -, juris, Rn. 4; OVG Lüneburg, Urteil vom 9. Oktober 1979 - IX OVG A 57/78 -, DÖV 1981, 271, 272; VG Aachen, Urteil vom 11. November 1981 - 3 K 165/81 -, ZfW 1983, 54, 56.

  • FG Düsseldorf, 18.01.2006 - 5 K 6680/02

    Klärschlammentsorgung; Abwasserbeseitigung; Betriebskostenzuschuss; Organschaft;

    Dies kann außer auf mechanische Weise auch auf thermischem Weg - Wasserentzug durch Erhitzung - geschehen (vgl. Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 20. Juli 1995, 8 S 1939/95, ZfW 1996, 444, NVwZ-RR 1996, 380).

    Zwar stellt nach dem o.g. Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 20. Juli 1995 (8 S 1939/95, ZfW 1996, 444, NVwZ-RR 1996, 380) auch die thermische Trocknung von Klärschlämmen eine "Entwässerung" i.S. des § 18a Abs. 1 Satz 2 WHG dar und kann damit noch als Abwasserbeseitigung beurteilt werden.

  • VG Sigmaringen, 10.04.2019 - 5 K 1924/18
    Dieser Zusammenhang kann grundsätzlich räumlich, aber auch funktional begründet werden (vgl. hierzu zur Qualifikation einer Abwasserbeseitigungsanlage VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.07.1995 - 8 S 1939/95 -, juris; Czychowski/Reinhardt, WHG, § 54 Rn. 26 m.w.N.).

    Der (primär) in der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluss vom 20.07.1995 - 8 S 1939/95 -, juris, damals noch zu § 18a WHG a.F.) erwähnte funktionale Zusammenhang wurde im dort zugrunde liegenden Fall bei einer Trocknungsanlage bejaht, da der zu trocknende Klärschlamm aus (kommunalen) Abwasseranlagen stammte.

  • VG Stuttgart, 16.04.2007 - 11 K 1176/06

    Klärschlammtrocknungsanlage im Außenbereich

    Der von § 45 a Abs. 2 WG/§ 18 a Abs. 1 S. 2 WHG geforderte Zusammenhang der Klärschlammentwässerung mit der Abwasserbeseitigung setzt jedoch entweder einen räumlichen Zusammenhang mit einer kommunalen Kläranlage oder einen funktionellen Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung voraus (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.07.1995, NVwZ-RR 1996, 380 = NuR 1996, 155; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 11.08.2003 - 2 M 155/03 - Juris -).
  • VG Münster, 14.03.2007 - 7 K 3489/04

    Wasserrechtliche Ausgestaltung der Genehmigungsbedürftigkeit des Baus und

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.07.1995 - 8 S 1939/95 -, NVwZ-RR 1996, 380, mwN.
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 26.04.1995 - 8 S 178/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,13042
VGH Baden-Württemberg, 26.04.1995 - 8 S 178/95 (https://dejure.org/1995,13042)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.04.1995 - 8 S 178/95 (https://dejure.org/1995,13042)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. April 1995 - 8 S 178/95 (https://dejure.org/1995,13042)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zum Vorliegen einer genehmigungsbedürftigen Abwasseranlage im Falle der Vernebelung von Abwasser und Abgebens in die Luft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • UPR 1996, 36
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 71.75

    Planfeststellung für Baggersee

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.1995 - 8 S 178/95
    Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kann sich jedoch im Einzelfall ergeben, daß eine mit dem Fehlen der erforderlichen Genehmigung begründete Untersagungsverfügung nur dann rechtmäßig ist, wenn die untersagte Tätigkeit das Wohl der Allgemeinheit beeinträchtigt und deshalb auch nicht nachträglich legalisiert werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.2.1978 - 4 C 71.75 - Buchholz 445.4 § 2 WHG Nr. 3 und Beschl. v. 21.12.1993 - 7 B 119.93 - NVwZ-RR 1994, 202).
  • BVerwG, 21.12.1993 - 7 B 119.93

    Anforderungen an die Auflösung eines ungenehmigten Bojenfelds - Zulässigkeit und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.1995 - 8 S 178/95
    Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kann sich jedoch im Einzelfall ergeben, daß eine mit dem Fehlen der erforderlichen Genehmigung begründete Untersagungsverfügung nur dann rechtmäßig ist, wenn die untersagte Tätigkeit das Wohl der Allgemeinheit beeinträchtigt und deshalb auch nicht nachträglich legalisiert werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.2.1978 - 4 C 71.75 - Buchholz 445.4 § 2 WHG Nr. 3 und Beschl. v. 21.12.1993 - 7 B 119.93 - NVwZ-RR 1994, 202).
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.04.2011 - 4 LB 4/10
    Dabei kann sich aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in - besonders gelagerten - Einzelfällen ergeben, dass eine auf die Illegalität einer Gewässerbenutzung gestützte Untersagungsverfügung nur dann rechtmäßig ist, wenn eine Beeinträchtigung des Wassers konkret zu erwarten ist (BVerwG, a.a.O. sowie Beschl. v. 28.02.1991 - 7 B 22/91 -, v. 21.12.1993 - 7 B 119/93 - v. 08.10.1998 - 11 B 42/98 - sowie v. 29.12.1998 - 11 B 56/98 -, juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 26.04.1995 - 8 S 178/95; vgl. auch OVG Schleswig, Beschl. v. 06.12.1995 - 2 L 188/95 -, ZfW 1997, 125 - Zulässigkeit der Untersagung aufgrund formeller Illegalität, wenn nicht die materielle Legalität offensichtlich ist; ähnlich: Czychowski/Reinhardt, WHG, a.a.O. § 100 Rn. 42 ff., 44; OVG Greifswald, Urt. v. 16.12.1997 - 3 L 236/95, ZfW 1999, 49: keine Untersagung, wenn die Gewässernutzung offensichtlich unbedenklich ist; enger dagegen BayVGH, Beschl. v. 10.11.2008 - 22 CS 06.519 - sowie v. 07.11.2003 - 22 CS 03.2469 - juris).
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