Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 22.07.2010

Rechtsprechung
   BVerwG, 29.07.2010 - 4 BN 21.10   

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https://dejure.org/2010,584
BVerwG, 29.07.2010 - 4 BN 21.10 (https://dejure.org/2010,584)
BVerwG, Entscheidung vom 29.07.2010 - 4 BN 21.10 (https://dejure.org/2010,584)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juli 2010 - 4 BN 21.10 (https://dejure.org/2010,584)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    GG Art. 20 Abs. 3; BauGB § 10 Abs. 3 Satz 1 bis 3
    Bebauungsplan; DIN-Vorschrift; Verweisung; Verkündung; Bekanntmachung

  • openjur.de

    Bebauungsplan; DIN-Vorschrift; Verweisung; Verkündung; Bekanntmachung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20 Abs 3 GG, § 10 Abs 3 S 1 BauGB, § 10 Abs 3 S 2 BauGB, § 10 Abs 3 S 3 BauGB
    Rechtsstaatliche Anforderungen an die Verkündung einer erst in den textlichen Festsetzungen eines Bebauungsplans in Bezug genommenen DIN-Vorschrift

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßige Verkündung eines Bebauungsplans bei Bezugnahme auf eine DIN-Vorschrift im Fall der Möglichkeit einer verlässlichen und zumutbaren Kenntnisnahme vom Inhalt der DIN-Vorschrift

  • rewis.io

    Rechtsstaatliche Anforderungen an die Verkündung einer erst in den textlichen Festsetzungen eines Bebauungsplans in Bezug genommenen DIN-Vorschrift

  • ra.de
  • rewis.io

    Rechtsstaatliche Anforderungen an die Verkündung einer erst in den textlichen Festsetzungen eines Bebauungsplans in Bezug genommenen DIN-Vorschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 10 Abs. 3 S. 2; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Rechtmäßige Verkündung eines Bebauungsplans bei Bezugnahme auf eine DIN-Vorschrift im Fall der Möglichkeit einer verlässlichen und zumutbaren Kenntnisnahme vom Inhalt der DIN-Vorschrift

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsstaatliche Anforderungen bei DIN-Norm

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bebauungsplan: Rechtsstaatliche Anforderungen bei in Bezug genommener DIN-Norm (IBR 2010, 593)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2010, 1567
  • DVBl 2010, 1251
  • BauR 2010, 1649
  • BauR 2010, 1883
  • BauR 2010, 1889
  • UPR 2010, 452
  • ZfBR 2010, 689
 
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Wird zitiert von ... (179)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2009 - 10 D 87/07

    Normkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan mit Blick auf Beschränkungen der

    Auszug aus BVerwG, 29.07.2010 - 4 BN 21.10
    Die Oberverwaltungsgerichte haben Verweisungen auf DIN-Vorschriften zwar wiederholt beanstandet, weil unter den jeweils gegebenen Umständen die Publizitätsanforderungen nicht gewahrt waren; die grundsätzliche Zulässigkeit einer solchen Verweisung haben sie jedoch nicht in Frage gestellt (vgl. OVG Koblenz, Urteile vom 4. Juli 2006 - 8 C 11709/05 - BRS 70 Nr. 23 - juris Rn. 19 und vom 26. März 2009 - 8 C 10729/08 - juris Rn. 33; OVG Münster, Urteile vom 9. Mai 2006 - 15 A 4247/03 - NWVBl 2006, 461 - juris Rn. 24 ff., vom 13. September 2007 - 7 D 91/06.NE - juris Rn. 79 ff. und vom 13. November 2009 - 10 D 87/07.NE - juris Rn. 89 ff.).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 NB 26.90

    Flächennutzungspläne

    Auszug aus BVerwG, 29.07.2010 - 4 BN 21.10
    Bebauungspläne gehören als Satzungen zu den förmlich gesetzten Rechtsnormen (Beschluss vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 NB 26.90 - BVerwGE 88, 204 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2009 - 8 C 10729/08

    Anforderung an die ordnungsgemäße Verkündung eines Bebauungsplans

    Auszug aus BVerwG, 29.07.2010 - 4 BN 21.10
    Die Oberverwaltungsgerichte haben Verweisungen auf DIN-Vorschriften zwar wiederholt beanstandet, weil unter den jeweils gegebenen Umständen die Publizitätsanforderungen nicht gewahrt waren; die grundsätzliche Zulässigkeit einer solchen Verweisung haben sie jedoch nicht in Frage gestellt (vgl. OVG Koblenz, Urteile vom 4. Juli 2006 - 8 C 11709/05 - BRS 70 Nr. 23 - juris Rn. 19 und vom 26. März 2009 - 8 C 10729/08 - juris Rn. 33; OVG Münster, Urteile vom 9. Mai 2006 - 15 A 4247/03 - NWVBl 2006, 461 - juris Rn. 24 ff., vom 13. September 2007 - 7 D 91/06.NE - juris Rn. 79 ff. und vom 13. November 2009 - 10 D 87/07.NE - juris Rn. 89 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2006 - 15 A 4247/03

    Privates Regelwerk als Inhalt des Satzungsrechts?

    Auszug aus BVerwG, 29.07.2010 - 4 BN 21.10
    Die Oberverwaltungsgerichte haben Verweisungen auf DIN-Vorschriften zwar wiederholt beanstandet, weil unter den jeweils gegebenen Umständen die Publizitätsanforderungen nicht gewahrt waren; die grundsätzliche Zulässigkeit einer solchen Verweisung haben sie jedoch nicht in Frage gestellt (vgl. OVG Koblenz, Urteile vom 4. Juli 2006 - 8 C 11709/05 - BRS 70 Nr. 23 - juris Rn. 19 und vom 26. März 2009 - 8 C 10729/08 - juris Rn. 33; OVG Münster, Urteile vom 9. Mai 2006 - 15 A 4247/03 - NWVBl 2006, 461 - juris Rn. 24 ff., vom 13. September 2007 - 7 D 91/06.NE - juris Rn. 79 ff. und vom 13. November 2009 - 10 D 87/07.NE - juris Rn. 89 ff.).
  • BVerwG, 03.06.2010 - 4 BN 55.09

    Bekanntmachung und Bereithalten eines Bebauungsplans

    Auszug aus BVerwG, 29.07.2010 - 4 BN 21.10
    Im Übrigen genügt es, den Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB zu jedermanns Einsicht bereit zu halten, auf Verlangen über den Inhalt Auskunft zu geben und in der Bekanntmachung darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann (§ 10 Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB; vgl. hierzu Beschluss vom 3. Juni 2010 - BVerwG 4 BN 55.09 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2010 - 7 D 110/09

    Rechtmäßigkeit der mit einem Bebauungsplan erfolgenden Zuordnung von mit

    Auszug aus BVerwG, 29.07.2010 - 4 BN 21.10
    Das Oberverwaltungsgericht hat den Normenkontrollantrag der Antragstellerin abgelehnt (Urteil vom 25. Januar 2010 - 7 D 110/09.NE - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2007 - 7 D 91/06

    Wirksamkeit eines Bebauungsplans bei zusätzlicher Ausweisung gewerblicher

    Auszug aus BVerwG, 29.07.2010 - 4 BN 21.10
    Die Oberverwaltungsgerichte haben Verweisungen auf DIN-Vorschriften zwar wiederholt beanstandet, weil unter den jeweils gegebenen Umständen die Publizitätsanforderungen nicht gewahrt waren; die grundsätzliche Zulässigkeit einer solchen Verweisung haben sie jedoch nicht in Frage gestellt (vgl. OVG Koblenz, Urteile vom 4. Juli 2006 - 8 C 11709/05 - BRS 70 Nr. 23 - juris Rn. 19 und vom 26. März 2009 - 8 C 10729/08 - juris Rn. 33; OVG Münster, Urteile vom 9. Mai 2006 - 15 A 4247/03 - NWVBl 2006, 461 - juris Rn. 24 ff., vom 13. September 2007 - 7 D 91/06.NE - juris Rn. 79 ff. und vom 13. November 2009 - 10 D 87/07.NE - juris Rn. 89 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2006 - 8 C 11709/05

    "Handwerkerpark Feyen" in Trier grundsätzlich zulässig

    Auszug aus BVerwG, 29.07.2010 - 4 BN 21.10
    Die Oberverwaltungsgerichte haben Verweisungen auf DIN-Vorschriften zwar wiederholt beanstandet, weil unter den jeweils gegebenen Umständen die Publizitätsanforderungen nicht gewahrt waren; die grundsätzliche Zulässigkeit einer solchen Verweisung haben sie jedoch nicht in Frage gestellt (vgl. OVG Koblenz, Urteile vom 4. Juli 2006 - 8 C 11709/05 - BRS 70 Nr. 23 - juris Rn. 19 und vom 26. März 2009 - 8 C 10729/08 - juris Rn. 33; OVG Münster, Urteile vom 9. Mai 2006 - 15 A 4247/03 - NWVBl 2006, 461 - juris Rn. 24 ff., vom 13. September 2007 - 7 D 91/06.NE - juris Rn. 79 ff. und vom 13. November 2009 - 10 D 87/07.NE - juris Rn. 89 ff.).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 29.07.2010 - 4 BN 21.10
    Das ist in der Rechtsprechung geklärt (BVerfG, Beschluss vom 22. November 1983 - 2 BvL 25/81 - BVerfGE 65, 283 ).
  • BVerwG, 11.11.2015 - 8 CN 2.14

    Ladenöffnung; Sonn- und Feiertagsschutz; verfassungsrechtlicher Schutzauftrag;

    Ein Rückgriff auf diesen Lageplan zur Bestimmung des räumlichen Geltungsbereichs der angegriffenen Rechtsverordnung käme indes nur in Betracht, wenn diese einen entsprechenden Verweis auf die Marktsatzung und den genau bezeichneten veröffentlichten Lageplan enthielte (BVerwG, Urteil vom 28. November 1963 - 1 C 74.61 - BVerwGE 17, 192 ; Beschluss vom 29. Juli 2010 - 4 BN 21.10 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 46 Rn. 11 f.).
  • BVerwG, 11.07.2013 - 4 CN 7.12

    Bebauungsplan; Sondergebiet; -, das der Erholung dient; sonstiges Sondergebiet;

    Nach der Rechtsprechung des Senats muss der normative Inhalt eines Bebauungsplans nicht allein aus sich heraus erkennbar sein (Beschluss vom 29. Juli 2010 - BVerwG 4 BN 21.10 - NVwZ 2010, 1567 Rn. 11).

    Wenn die Gemeinde - was zulässig ist - auf planexterne Dokumente, Vorgänge oder Informationsquellen verweist, muss sie allerdings sicherstellen, dass die Betroffenen von den in Bezug genommenen Informationen verlässlich und in zumutbarer Weise Kenntnis erlangen können (Beschluss vom 29. Juli 2010 a.a.O. Rn. 13).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2018 - 3 S 1523/16

    Normenkontrolle; DIN-Vorschriften; Einberufung Gemeinderat; Auslegung eines

    Nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.07.2010 (- 4 BN 21.10 - BauR 2010, 1889) muss sichergestellt sein, dass die Betroffenen von einer im Bebauungsplan in Bezug genommenen technischen Vorschrift verlässlich und in zumutbarer Weise Kenntnis erlangen können.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.07.2010 - 7 B 12.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7836
BVerwG, 22.07.2010 - 7 B 12.10 (https://dejure.org/2010,7836)
BVerwG, Entscheidung vom 22.07.2010 - 7 B 12.10 (https://dejure.org/2010,7836)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juli 2010 - 7 B 12.10 (https://dejure.org/2010,7836)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    KrW-/AbfG § 36 Abs. 2 Satz 1; DepV § 2 Nr. 12
    Deponie; Betriebsdeponie; Betreiber; Inhaber; Betriebsführung; für eigene Rechnung; in eigener Verantwortung; Nachsorgeanordnung

  • openjur.de

    Deponie; Betriebsdeponie; Betreiber; Inhaber; Betriebsführung; für eigene Rechnung; in eigener Verantwortung; Nachsorgeanordnung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    KrW-/AbfG § 36 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 36 Abs 2 S 1 KrW-/AbfG, § 2 Nr 12 DepV
    Inhaber/Betreiber einer Deponie; Betriebsführung

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Begriffs der Betriebsführung im Abfallrecht; Betreiben einer Deponie "für eigene Rechnung"; Deponiebetrieb als nicht alleiniger oder vorrangiger Gegenstand des Unternehmens; Überwiegende Lagerung von Produktionsabfällen auf einer Deponie zur Ersparnis einer ...

  • rewis.io

    Inhaber/Betreiber einer Deponie; Betriebsführung

  • ra.de
  • rewis.io

    Inhaber/Betreiber einer Deponie; Betriebsführung

  • rechtsportal.de

    KrW-/AbfG § 36 Abs. 2 S. 1; DepV § 2 Nr. 12
    Auslegung des Begriffs der Betriebsführung im Abfallrecht; Betreiben einer Deponie "für eigene Rechnung"; Deponiebetrieb als nicht alleiniger oder vorrangiger Gegenstand des Unternehmens; Überwiegende Lagerung von Produktionsabfällen auf einer Deponie zur Ersparnis einer ...

  • rechtsportal.de

    KrW-/AbfG § 36 Abs. 2 S. 1; DepV § 2 Nr. 12
    Auslegung des Begriffs der Betriebsführung im Abfallrecht; Betreiben einer Deponie "für eigene Rechnung"; Deponiebetrieb als nicht alleiniger oder vorrangiger Gegenstand des Unternehmens; Überwiegende Lagerung von Produktionsabfällen auf einer Deponie zur Ersparnis einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 759
  • DÖV 2010, 905
  • UPR 2010, 452
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 31.08.2006 - 7 C 3.06

    Abfallrechtliche Nachsorgeanordnung; Betriebsdeponie; Deponieinhaber;

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2010 - 7 B 12.10
    Ihre Verknüpfung stellt zugleich klar, dass der Grundstückseigentümer, der nicht selbst Betreiber einer Deponie ist, den abfallrechtlichen Anforderungen an den Deponieinhaber nicht unterliegt (Urteil vom 31. August 2006 - BVerwG 7 C 3.06 - juris, Rn. 12 = Buchholz 451.221 § 36 KrW-/AbfG Nr. 4 = BVerwGE 126, 326 ff.; Beschluss vom 7. Dezember 2000 - BVerwG 3 B 148.00 - juris, Rn. 4, 7 = Buchholz 451.221 § 36 KrW-/AbfG Nr. 3).

    In der Rechtsprechung des Senats ist bereits geklärt, dass es dem Normzweck des § 36 Abs. 2 KrW-/AbfG entspricht, die Anordnungsermächtigung auch auf illegale Anlagen, selbst wenn sie behördlich geduldet worden sein sollten, zu beziehen (Urteil vom 31. August 2006, a.a.O. Rn. 9).

  • BVerwG, 07.12.2000 - 3 B 148.00

    Inhaber, einer stillgelegten Deponie; Betreiber, einer stillgelegten Deponie;

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2010 - 7 B 12.10
    Ihre Verknüpfung stellt zugleich klar, dass der Grundstückseigentümer, der nicht selbst Betreiber einer Deponie ist, den abfallrechtlichen Anforderungen an den Deponieinhaber nicht unterliegt (Urteil vom 31. August 2006 - BVerwG 7 C 3.06 - juris, Rn. 12 = Buchholz 451.221 § 36 KrW-/AbfG Nr. 4 = BVerwGE 126, 326 ff.; Beschluss vom 7. Dezember 2000 - BVerwG 3 B 148.00 - juris, Rn. 4, 7 = Buchholz 451.221 § 36 KrW-/AbfG Nr. 3).
  • OVG Sachsen, 10.11.2009 - 4 B 545/07

    Verhaltenshaftung aufgrund der letzten Inhaberschaft an einer Deponie unabhängig

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2010 - 7 B 12.10
    - Sächsisches OVG - 10.11.2009 - AZ: OVG 4 B 545/07.
  • VG Düsseldorf, 21.06.2018 - 17 K 2012/17

    Definition des Betreibers einer Abfalldeponie; Anforderdungen an die

    Dabei ist der in der Nachfolgeregelung des §§ 36 Abs. 1, 3, 40 Abs. 1, 2 KrWG und durchweg im Kreislaufwirtschaftsgesetz verwendete neue Begriff des "Betreibers einer Deponie" mit dem des "Inhaber" gleichbedeutend, vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 7 B 12.10 -, juris Rn. 14.

    Die Frage, wer im Einzelfall Betreiber ist, ist abgesehen davon nicht allein nach formalen rechtlichen Gesichtspunkten, sondern unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Einzelfallumstände zu beurteilen, vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 7 B 12.10 -, juris Rn. 14 ff.; BVerwG, Urteil vom 31. August 2006 - BVerwG 7 C 3.06 -, juris Rn. 12; BVerwG, Beschluss vom 7. Dezember 2000 - 3 B 148.00 -, juris Rn. 4, 7; aus der obergerichtl.

    Die fehlende Genehmigungsinhaberschaft der U.          /F.   hinderte deren Stellung als "faktische" Deponiebetreiberin jedenfalls nicht, vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Januar 2012 - 7 C 6.11 -, juris Rn. 13; BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 7 B 12.10 -, juris Rn. 17; BayVGH, Urteil vom 7. Oktober 2010 - 20 B 10.396 -, juris Rn. 37; Attendorn, in: Jarass/Petersen, KrWG, § 40 Rn. 70.

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass die rechtlich fehlende Genehmigungsinhaberschaft (hier der Anstalt des öffentlichen Rechts) eine Stellung als tatsächlich Verantwortliche und damit "faktische" Deponiebetreiberin nicht hindert und auch die Klägerin als rechtliche Deponiebetreiberin nicht deswegen von der Gebührenschuldnerschaft befreit, vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Januar 2012 - 7 C 6.11 -, juris Rn. 13; BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 7 B 12.10 -, juris Rn. 17; BayVGH, Urteil vom 7. Oktober 2010 - 20 B 10.396 -, juris Rn. 37; VG Düsseldorf, Urteil vom 13. Mai 2008 - 17 K 419/07 -, juris Rn. 55; siehe aus der Lit. Attendorn, in: Jarass/Petersen, KrWG, § 40 Rn. 70 m.w.N.

    Die Frage, wer im Einzelfall Betreiber ist, ist abgesehen davon unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Einzelfallumstände zu beurteilen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 7 B 12.10 -, juris Rn. 14 ff., BVerwG, Urteil vom 31. August 2006 - BVerwG 7 C 3.06 -, juris Rn. 12; BVerwG, Beschluss vom 7. Dezember 2000 - 3 B 148.00 -, juris Rn. 4, 7; aus der obergerichtl.

    Ihr obliegt die Entscheidungsgewalt in rechtsgeschäftlichen Fragen und solchen über die Erfüllung umweltrechtlicher Pflichten, ohne dass es einer Abstimmung mit der Klägerin bedürfte, die sich nur im Falle des Erlasses oder der Änderung von Satzungen eine Weisungsgewalt des Rates gem. §§ 2 Abs. 5 Satz 1, 6 Abs. 3 Satz 1 lit. a), Satz 2 SatzungAöR vorbehalten hat Daher nimmt die Anstalt die Betriebsführung tatsächlich wahr und ist aufgrund ihrer tatsächlichen Verfügungsgewalt "faktische" Deponiebetreiberin und zwar ungeachtet, ob sie sich für die tatsächlichen Arbeiten noch weiterer Unternehmen, wie etwa der U.          /F.   bedient (vgl. Schriftsatzes der Klägerin vom 8. Februar 2017 [wohl 2018], S. 2), vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 7 B 12.10 -, juris Rn. 17.

    Es kann nicht von vornherein davon ausgegangen werden, dass nur die Klägerin die Gebührenschuld von 136, 00 Euro wirtschaftlich begleichen könnte oder nur sie aus den Gründen der gerechten Verteilung der Gebührenlast ausschließlich heranzuziehen gewesen wäre bzw. es aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen - auch der bloß "faktische" Anlagenbetreiber kann als Gebührenschuldner in Anspruch genommen werden, vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Januar 2012 - 7 C 6.11 -, juris Rn. 13; BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 7 B 12.10 -, juris Rn. 17 - nicht möglich oder erfolgversprechend gewesen wäre, gegen die Anstalt des öffentlichen Rechts vorzugehen und daher der Ermessensfehler die Sachentscheidung gar nicht beeinflussen konnte.

  • BVerwG, 07.11.2018 - 7 C 18.18

    Abfall; Aktenwidrigkeit; Altlast; Auslegungsgrundsätze; Dauerverwaltungsakt;

    Er ist Inhaber der Verfügungsgewalt über die Abfallentsorgungsanlage, nimmt die Betriebsführung wahr und trägt damit die Verantwortung dafür, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht gefährdet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. August 2006 - 7 C 3.06 - BVerwGE 126, 326; Beschlüsse vom 25. Januar 2000 - 3 B 1.00 - Buchholz 451.221 § 36 KrW-/AbfG Nr. 2 und vom 22. Juli 2010 - 7 B 12.10 - NVwZ-RR 2010, 759 Rn. 14).

    Die Betreiberstellung ist daher nicht allein nach formalen rechtlichen Gesichtspunkten, sondern auch unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Einzelfallumstände zu beurteilen (BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 7 B 12.10 - juris Rn. 16).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2013 - 2 M 28/13

    Abfallrechtliche Beseitigungsanordnung; behördliche Fehler;

    RdNr. 16 in Juris; vgl. auch BVerwG, Beschl.v. 22.07.2010 - 7 B 12.10 -.

    NVwZ-RR 2010, 759, RdNr. 15).

  • OVG Thüringen, 10.07.2015 - 3 KO 702/11

    Verantwortlichkeit für stillgelegte Deponie im Beitrittsgebiet

    Wer im Einzelfall Betreiber einer Deponie ist, ist nicht allein nach formalen rechtlichen Gesichtspunkten, sondern unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Einzelfallumstände zu beurteilen (im Anschluss an: BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 7 B 12/10 -).

    Ihre Verknüpfung stellt zugleich klar, dass der Grundstückseigentümer, der nicht selbst Betreiber einer Deponie ist, den abfallrechtlichen Anforderungen an den Deponieinhaber nicht unterliegt (BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 7 B 12/10 -, juris Rdn. 15, vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 31. August 2006 - 7 C 3.06 - BVerwGE 126, 326 ff., juris Rdn. 12 und Beschluss vom 7. Dezember 2000 - 3 B 148.00 - juris Rdn. 4, 7).

    Ungeachtet dessen ist die Frage, wer im Einzelfall Betreiber ist, nicht allein nach formalen rechtlichen Gesichtspunkten, sondern unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Einzelfallumstände zu beurteilen (BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 7 B 12/10 -, juris Rdn. 16, auch mit Verweis auf § 2 Nr. 12 der Deponieverordnung).

  • BVerwG, 10.01.2012 - 7 C 6.11

    Deponie; bestandskräftige Rekultivierungsanordnung; Gesamtrechtsnachfolge;

    c) Ein befreiender Pflichtenübergang von dem Ehemann der Klägerin als dem Inhaber der Deponiegenehmigung auf den Käufer I. kann auch nicht mit dem Hinweis auf dessen Stellung als "faktischer Betreiber" (vgl. dazu Beschluss vom 22. Juli 2010 - BVerwG 7 B 12.10 - UPR 2010, 452 Rn. 17) tragfähig begründet werden.
  • VGH Bayern, 14.10.2022 - 12 B 21.2051

    Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters im Rahmen der abfallrechtlichen

    Eine Betreiberstellung des Insolvenzverwalters, der keine Ablagerungen vornehme, komme mithin nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, B.v. 22.07.2010 - 7 B 12.10 - juris) nicht in Betracht.

    Nach der eindeutigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist Inhaber einer Deponie im Sinne von (dem hier einschlägigen) § 36 Abs. 2 KrW-/AbfG stets nur, wer sie betreibt oder zuletzt betrieben hat (BVerwG, B.v. 22.07.2010 - 7 B 12/10 - juris Rn. 14).

    Dazu ist vielmehr ein Tätigwerden im eigenen Namen, für eigene Rechnung und unter eigener Verantwortung erforderlich (BVerwG, B.v. 22.7.2010 - 7 B 12.10 - juris Rn. 15).

  • OVG Thüringen, 25.06.2015 - 3 KO 97/09

    Verantwortlichkeit für stillgelegte Deponien im Beitrittsgebiet;

    Wer im Einzelfall Betreiber einer Deponie ist, ist nicht allein nach formalen rechtlichen Gesichtspunkten, sondern unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Einzelfallumstände zu beurteilen (im Anschluss an: BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 7 B 12/10 -).

    Ihre Verknüpfung stellt zugleich klar, dass der Grundstückseigentümer, der nicht selbst Betreiber einer Deponie ist, den abfallrechtlichen Anforderungen an den Deponieinhaber nicht unterliegt (BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 7 B 12/10 -, juris Rdn. 15, vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 31. August 2006 - 7 C 3.06 - BVerwGE 126, 326 ff., juris Rdn. 12 und Beschluss vom 7. Dezember 2000 - 3 B 148.00 - juris Rdn. 4, 7).

    Ungeachtet dessen ist die Frage, wer im Einzelfall Betreiber ist, nicht allein nach formalen rechtlichen Gesichtspunkten, sondern unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Einzelfallumstände zu beurteilen (BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 7 B 12/10 -, juris Rdn. 16, auch mit Verweis auf § 2 Nr. 12 der Deponieverordnung).

  • BVerwG, 26.07.2016 - 7 B 28.15

    Anordnung von Sicherungsmaßnahmen in einer Tongrube; wesentlicher Bestandteil des

    Er entnimmt den zur insoweit mit § 40 KrWG gleichlautenden Vorschrift des § 36 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz - KrW-/AbfG) vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 6. Oktober 2011 (BGBl. I. S. 1986) ergangenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 31. August 2006 - 7 C 3.06 - BVerwGE 126, 326; Beschlüsse vom 7. Dezember 2000 - 3 B 148.00 - Buchholz 451.221 § 36 KrW-/AbfG Nr. 3 und vom 22. Juli 2010 - 7 B 12.10 - NVwZ-RR 2010, 759) den Rechtssatz, dass weder der Grundstückseigentümer noch der Insolvenzverwalter, der nicht selbst Betreiber einer Deponie ist, den Stilllegungs- und Nachsorgepflichten des § 36 KrW-/AbfG unterliegt.
  • OVG Sachsen, 23.07.2010 - 4 B 444/09

    Erdgasfernleitung "Opal" darf in Sachsen vorläufig weitergebaut werden

    Dies gilt umso mehr, als der Begriff der "Betriebsführung" nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zusammenfassend jüngst Beschl. v. 22.7.2010 - 7 B 12.10 - , Rn. 15) in den Bereichen des Umweltrechts (so etwa im Immissionsschutzrecht) und des Gewerberechts grundsätzlich einheitlich auszulegen ist.

    Ob sich der daraus abzuleitende Begriff des Betriebsführers oder Betreibers, die der für Umweltrecht zuständige 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluss vom 22.7.2010 (a. a. O.) offenbar synonym verwendet, mit dem Begriff des Anlagenbetreibers i. S. § 3 Abs. 3 EEG a. F./ § 3 Nr. 2 EEG n. F. deckt, wird erst im Hauptsacheverfahren zu klären sein.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.2012 - 10 S 3127/11

    Zur immissionsschutzrechtlichen Betreiberhaftung des Insolvenzverwalters

    Betreiber einer - wie hier - immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage ist derjenige, der die Anlage im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortung führt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.10.1998 - 7 C 38.97 - BVerwGE 107, 299; Beschluss vom 22.07.2010 - 7 B 12.10 - UPR 2010, 452; BayVGH, Urteil vom 04.05.2005 - 22 B 99.2208 - BayVBl. 2006, 217).
  • OVG Sachsen, 11.12.2009 - 4 B 444/09

    Zwischenentscheidung; Änderung; Interessenabwägung

  • VGH Bayern, 26.07.2021 - 12 ZB 18.2385

    Abfallrechtliche Deponienachsorge, Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters

  • BVerwG, 23.06.2023 - 10 B 5.23

    Festsetzung von Nachsorgepflichten gegenüber dem Insolvenzverwalter unter

  • VG Augsburg, 26.07.2021 - Au 9 S 21.1065

    Pflicht zur Vorlage einer Entwurfsplanung mit Oberflächenabdeckung für ehemalige

  • OVG Niedersachsen, 17.04.2019 - 7 ME 8/19

    Betreiber; Deponie; Grundwasser; Stilllegung

  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2011 - 10 S 1368/10

    Abfälle aus Kasernen sind nicht unbedingt Gewerbeabfall

  • VG Berlin, 12.09.2023 - 21 K 227.20

    Kein Verwaltungsmonopol für Betrieb von Krematorien

  • VGH Bayern, 07.10.2010 - 20 B 10.396

    AbfallrechtInhaberschaft an einer Deponie; Rechtsnachfolge; Verpflichtung zu

  • VG Augsburg, 02.10.2018 - Au 8 K 18.633

    Insolvenzverwalter als Deponiebetreiber

  • VGH Hessen, 12.01.2023 - 9 B 954/22

    Immissionsschutzrechtliche Betreiberhaftung des Insolvenzverwalters

  • VG Sigmaringen, 28.07.2010 - 3 K 174/07

    Altlast; Störerauswahl; Betreiber; Bestimmtheit; Boden; Grundwasser; Prüfwerte;

  • OVG Sachsen, 26.10.2020 - 1 B 259/20

    Braunkohletagebau; Wiedernutzbarmachung Betriebsplan; (Bergbau-)Unternehmer;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2010 - 2 L 204/09

    Feststellung von Nachsorgepflicht und Inhaberschaft einer Deponie

  • VG Frankfurt/Oder, 12.02.2018 - 5 L 85/16

    Immissionsschutzrechtliche Inanspruchnahme wegen Betreiberpflichten

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