Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 14.04.1989

Rechtsprechung
   BVerwG, 01.03.1989 - 4 B 24.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1143
BVerwG, 01.03.1989 - 4 B 24.89 (https://dejure.org/1989,1143)
BVerwG, Entscheidung vom 01.03.1989 - 4 B 24.89 (https://dejure.org/1989,1143)
BVerwG, Entscheidung vom 01. März 1989 - 4 B 24.89 (https://dejure.org/1989,1143)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ergänzung eines Beschlusses hinsichtlich der Prozeßbevollmächtigten einer Beklagten

  • Wolters Kluwer

    Bauliche Anlage - Nutzungsänderung - Kino - Umwandlung - Spielhalle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellungsinteresse i.S. von § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO; Abgrenzung zwischen Fortführung der bisher ausgeübten Nutzung und einer Nutzungsänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1989, 666
  • DÖV 1989, 725
  • BauR 1989, 308
  • UPR 1989, 426
  • ZfBR 1989, 228
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 21.85

    Ende des Bestandsschutz bei Nutzungsänderung; Unerwünschte Zersiedlung durch

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1989 - 4 B 24.89
    Von einer Nutzungsänderung im bebauungsrechtlichen Sinne ist immer dann auszugehen, wenn die - jeder Art von Nutzung eigene - Variationsbreite der bestehenden Nutzung überschritten wird und wenn ferner durch die Aufnahme dieser veränderten Nutzung bodenrechtliche Belange neu berührt werden können, so daß sich die Genehmigungsfrage unter bodenrechtlichen Aspekten neu stellt (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt Urteil vom 11. November 1988 - BVerwG 4 C 50.87 -, zur Veröffentlichung bestimmt; vgl. auch Urteil vom 25. März 1988 - BVerwG 4 C 21.85 - Buchholz 406.16 Grundeigentumsschutz Nr. 47, S. 5 [7] = ZfBR 1988, 195 mit weiteren Nachweisen).

    Grundsätzlich kommen daher insofern neben einem Amtshaftungsanspruch auch vom Verschulden unabhängige Ansprüche wegen eines rechtswidrigen Eingriffs in Betracht (vgl. Urteil des Senats vom 25. März 1988 a.a.O. S. 12).

  • BVerwG, 11.02.1977 - 4 C 8.75

    Untersagung einer

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1989 - 4 B 24.89
    Es genügt, daß die Änderung die in § 1 Abs. 5 BauGB genannten Belange berühren kann (BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1977 - BVerwG 4 C 8.75 - Buchholz 406.11 § 29 BBauG Nr. 21).
  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 58.79

    Zulässigkeit einer Diskothek im unbeplanten Innenbereich; Nutzungsänderung bei

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1989 - 4 B 24.89
    (Zur Umwandlung eines ehemaligen Kinos in eine Diskothek vgl. Urteil des Senats vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 58.79 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 87).
  • BVerwG, 11.11.1988 - 4 C 50.87

    Gesamtschau bezüglich Gebäude und beabsichtigter Nutzung bei Nutzungsänderung

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1989 - 4 B 24.89
    Von einer Nutzungsänderung im bebauungsrechtlichen Sinne ist immer dann auszugehen, wenn die - jeder Art von Nutzung eigene - Variationsbreite der bestehenden Nutzung überschritten wird und wenn ferner durch die Aufnahme dieser veränderten Nutzung bodenrechtliche Belange neu berührt werden können, so daß sich die Genehmigungsfrage unter bodenrechtlichen Aspekten neu stellt (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt Urteil vom 11. November 1988 - BVerwG 4 C 50.87 -, zur Veröffentlichung bestimmt; vgl. auch Urteil vom 25. März 1988 - BVerwG 4 C 21.85 - Buchholz 406.16 Grundeigentumsschutz Nr. 47, S. 5 [7] = ZfBR 1988, 195 mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.09.2020 - 1 MB 12/20

    Untersagung der Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung mangels

    Die vom Verwaltungsgericht für seine abweichende Auffassung herangezogene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 01.03.1989 - 4 B 24.89 -, juris) führt zu keiner anderen Bewertung.
  • BGH, 23.09.1993 - III ZR 54/92

    Verletzung der Pflicht eines Beamten zur Entscheidung in angemessener

    Die Parteien gehen zutreffend davon aus, daß zu der von dem Kläger beabsichtigten Nutzungsänderung von einem Einzelhandelsgeschäft in eine Spielhalle eine bauaufsichtlicht Genehmigung erforderlich war (§ 29 BauGB), weil hierdurch planungsrechtliche Belange im Sinne des § 1 Abs. 5 Nr. 3 und 4 BauGB berührt wurden (BVerwG BauR 1989, 308 für die Nutzungsänderung von einem Kino in eine Spielhalle; vgl. Löhr in Battis/Krautzberger/Löhr BauGB, 3. Aufl. § 29 Rn. 20).
  • VGH Bayern, 21.12.2001 - 15 ZS 01.2570

    Bauplanungsrecht: Kinocenter als Vergnügungsstätte, Zulässigkeit in einem

    Zutreffend geht das Verwaltungsgericht ferner davon aus, dass Kinos (Lichtspieltheater) nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als Vergnügungsstätten einzuordnen sind (vgl. etwa Urteil vom 15.1.1982 BRS 39 Nr. 67, vom 25.11.1983 BVerwGE 68, 207/211, und vom 1.3.1989 BRS 49 Nr. 171).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 21.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,822
BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 21.88 (https://dejure.org/1989,822)
BVerwG, Entscheidung vom 14.04.1989 - 4 C 21.88 (https://dejure.org/1989,822)
BVerwG, Entscheidung vom 14. April 1989 - 4 C 21.88 (https://dejure.org/1989,822)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1248 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 260
  • DVBl 1989, 1051
  • UPR 1989, 426
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 51.83

    Landbeschaffung für Verteidigungszwecke und Planungshoheit einer Gemeinde

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 21.88
    Zur Verwaltungsaktqualität der Bezeichnung gemäß § 1 Abs. 3 Landbeschaffungsgesetz (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. November 1982 - BVerwG 4 C 67 und 68.80 - Buchholz 406.33 § 1 LBG Nr. 1 - und vom 11. April 1986 - BVerwG 4 C 51.83 - BVerwGE 74, 124).

    Dies habe das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 11. April 1986 - BVerwG 4 C 51.83 - (BVerwGE 74, 124) entschieden.

    Der erkennende Senat hat sich mit der Frage der Verwaltungsaktqualität der "Bezeichnung" im Sinne des § 1 Abs. 3 LBG in seinen Urteilen vom 12. November 1982 - BVerwG 4 C 67 und 68.80 - (Buchholz 406.33 § 1 LBG Nr. 1) und vom 11. April 1986 - BVerwG 4 C 51.83 - (BVerwGE 74, 124) näher befaßt.

    Dieser Rechtsprechung zu § 1 Abs. 3 LBG ist entgegengehalten worden, sie sei in der "Aufteilung" der Verwaltungsaktqualität der Bezeichnung gegenüber der Gemeinde einerseits und dem Grundeigentümer andererseits verfehlt (vgl. Laubinger, VerwArch 1986, 421; Geiger, BayVBl. 1987, 106; Langer, DÖV 1987, 418).

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86

    Raumplanungshoheit

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 21.88
    Wenn die Anlage oder der Betrieb eines militärischen Flugplatzes wesentlich geändert oder erweitert werden soll, ist gemäß § 6 Abs. 4 Satz 2 LuftVG generell eine Änderung der Genehmigung erforderlich (vgl. Urteil vom 16. Dezember 1983 - BVerwG 4 C 40.86 - DVBl. 1989, 363).
  • BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 11.85

    Militärflugplatz - Genehmigungsverfahren - Anhörungsverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 21.88
    Militärische Flugplätze bedürfen - außer in den in § 30 Abs. 1 Satz 1 LuftVG genannten Fällen - der Genehmigung nach § 6 LuftVG (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 1988 - BVerwG 4 C 11.85 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 18 = NVwZ 1988, 1122).
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 21.88
    Damit kann jedoch die Rechtmäßigkeit des Vorhabens als solches nicht erfolgreich in Zweifel gezogen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - BVerwGE 56, 110 [BVerwG 07.07.1978 - 4 C 79/76]; Urteil vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 63.80 - BVerwGE 71, 150 [BVerwG 22.03.1985 - 4 C 63/80]).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 21.88
    Auch der Hinweis des Senats, angesichts der bisherigen Rechtslage bestehe Anlaß zu Überlegungen, ob es nicht - zugleich auch im Interesse einer besseren Akzeptanz in der Bevölkerung sowie einer höheren Effektivität der Planungen - zweckmäßig wäre, für raumbeanspruchende Verteidigungsvorhaben ein Planungsverfahren nach dem Vorbild moderner Fachplanungsgesetze einzuführen (vgl. a.a.O., S. 130), bekommt angesichts des weiteren Zeitablaufs zusätzliches Gewicht: Erfüllt der Gesetzgeber den aus Art. 19 Abs. 4 GG folgenden Auftrag, dem Bürger einen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle einzuräumen (vgl. dazu BVerfGE 40, 272 [BVerfG 29.10.1975 - 2 BvR 630/73]; 77, 275 [BVerfG 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85]) nur unzulänglich, so wächst mit fortschreitendem Zeitablauf die Notwendigkeit der richterlichen Rechtsfortbildung.
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 63.80

    Auswirkungen der fehlenden Kenntlichmachung planbetroffener Grundstücke;

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 21.88
    Damit kann jedoch die Rechtmäßigkeit des Vorhabens als solches nicht erfolgreich in Zweifel gezogen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - BVerwGE 56, 110 [BVerwG 07.07.1978 - 4 C 79/76]; Urteil vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 63.80 - BVerwGE 71, 150 [BVerwG 22.03.1985 - 4 C 63/80]).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 21.88
    Auch der Hinweis des Senats, angesichts der bisherigen Rechtslage bestehe Anlaß zu Überlegungen, ob es nicht - zugleich auch im Interesse einer besseren Akzeptanz in der Bevölkerung sowie einer höheren Effektivität der Planungen - zweckmäßig wäre, für raumbeanspruchende Verteidigungsvorhaben ein Planungsverfahren nach dem Vorbild moderner Fachplanungsgesetze einzuführen (vgl. a.a.O., S. 130), bekommt angesichts des weiteren Zeitablaufs zusätzliches Gewicht: Erfüllt der Gesetzgeber den aus Art. 19 Abs. 4 GG folgenden Auftrag, dem Bürger einen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle einzuräumen (vgl. dazu BVerfGE 40, 272 [BVerfG 29.10.1975 - 2 BvR 630/73]; 77, 275 [BVerfG 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85]) nur unzulänglich, so wächst mit fortschreitendem Zeitablauf die Notwendigkeit der richterlichen Rechtsfortbildung.
  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Nach Sinn und Zweck der Vorschrift soll sich das Revisionsgericht grundsätzlich auf die rechtliche Prüfung des in der Vorinstanz bereits erörterten und aufbereiteten Streitstoffes beschränken, um nicht wegen eines erstmals im Revisionsverfahren gestellten Klageantrags ohne weitere Rechtsprüfung zu einer Zurückverweisung gemäß § 144 Abs. 3 Nr. 2 VwGO gezwungen zu sein (Urteil vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 21.88 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 21 = NVwZ 1990, 260 ).
  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 CB 1.90

    Immissionsschutz gegen Fluglärm - Ausbau des Flughafens Stuttgart

    Der beschließende Senat hat in seinem Urteil vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 21.88 - (Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 21 = DVBl. 1989, 1051) und in seinem Beschluß vom 23. Juni 1989 - BVerwG 4 B 100.89 - (Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 8 = NVwZ 1990, 263 ) bereits auf die Möglichkeit der Verwirkung hingewiesen.

    Gegen derartige Vorhaben stehen dem Betroffenen Unterlassungsansprüche und daneben gegebenenfalls auch Leistungsansprüche anderer Art zur Verfügung (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 21.88 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 21 = DVBl. 1989, 1051; Urteil vom 29. April 1988 - BVerwG 7 C 33.87 - BVerwGE 79, 254 [257 f.]).

  • BVerwG, 26.03.2015 - 7 C 17.12

    Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger; Systembetreiber; Verkaufsverpackungen

    Der Wechsel vom Hilfs- zum Hauptantrag ist jedenfalls dann zulässig, wenn er das Revisionsgericht nicht zur Erörterung eines bisher in den Vorinstanzen nicht aufbereiteten Streitstoffes und gegebenenfalls zur Zurückverweisung zwingt (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. April 1989 - 4 C 21.88 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 21 S. 16 und vom 24. September 2009 - 2 C 31.08 - NVwZ 2010, 251 Rn. 13).
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