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   BVerwG, 21.03.1996 - 7 B 164.95   

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https://dejure.org/1996,412
BVerwG, 21.03.1996 - 7 B 164.95 (https://dejure.org/1996,412)
BVerwG, Entscheidung vom 21.03.1996 - 7 B 164.95 (https://dejure.org/1996,412)
BVerwG, Entscheidung vom 21. März 1996 - 7 B 164.95 (https://dejure.org/1996,412)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Immissionsschutzrecht: Erforderlichkeit der Umweltverträglichkeitsprüfung in der Übergangszeit, Bindungswirkung der TA Luft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Immissionsschutz - Emissionen - TA-Luft - UVP-Richtlinie - Umsetzungspflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 498
  • DVBl 1997, 78 (Ls.)
  • UPR 1996, 306
 
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Wird zitiert von ... (96)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.02.1988 - 7 B 219.87

    Immissionsschutz - TA Luft - Verwaltungsvorschrift - Gerichtliche Überprüfung

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1996 - 7 B 164.95
    Ebenso selbstverständlich ist es, daß die TA Luft diese normkonkretisierende Funktion in vergleichbarer Weise hinsichtlich der Anforderungen erfüllt, die die Schutzpflicht des § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG an die Errichtung und den Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen stellt (vgl. Beschluß des Senats vom 15. Februar 1988 - BVerwG 7 B 219.87 - Buchholz a.a.O. Nr. 2).

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 15. Februar 1988 (a.a.O.) darauf hingewiesen, daß die TA Luft die im Gesetz getroffenen Wertungen beachten muß und daß dies der gerichtlichen Kontrolle unterliegt, ebenso daß es zu den von den Gerichten zu prüfenden Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der in der TA Luft festgelegten Immissions- und Emissionswerte und der Verfahren zu ihrer Ermittlung gehört, daß diese nicht durch Erkenntnisfortschritte in Wissenschaft und Technik überholt sind und sie damit den gesetzlichen Anforderungen jedenfalls nicht mehr gerecht werden.

  • EuGH, 11.08.1995 - C-431/92

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1996 - 7 B 164.95
    Durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 11. August 1995 (Rs C-431/92) ist geklärt, daß die Mitgliedstaaten der Europäischen Union von einer Umweltverträglichkeitsprüfung für Projekte absehen dürfen, deren Genehmigungsverfahren vor Ablauf der am 3. Juli 1988 endenden Frist zur Umsetzung der UVP-Richtlinie vom 27. Juli 1985 (85/337/EWG) eingeleitet wurden.

    Beantwortet hat er sie nunmehr mit seinem Urteil vom 11. August 1995 - Rs. C-431/92 - (EuZW 1995, 743 = ZUR 1995, 258), mit der er eine Vertragsverletzungsklage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Unterlassung einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Genehmigung eines Kraftwerkblocks für das Wärmekraftwerk Großkrotzenburg abgewiesen hat.

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1996 - 7 B 164.95
    Dies ist auch die Auffassung des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 2. November 1995 - BVerwG 4 C 14.94 - S. 13 des amtlichen Abdrucks; vgl. ferner Urteil vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 -).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 4 C 14.94

    Erkundungsbergwerk Salzstock Gorleben; Verlängerung des Rahmenbetriebsplans;

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1996 - 7 B 164.95
    Dies ist auch die Auffassung des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 2. November 1995 - BVerwG 4 C 14.94 - S. 13 des amtlichen Abdrucks; vgl. ferner Urteil vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 -).
  • EuGH, 09.08.1994 - C-396/92

    Bund Naturschutz in Bayern u.a. / Freistaat Bayern

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1996 - 7 B 164.95
    Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 9. August 1994 - Rs. C-396/92 - DVBl 1994, 1126 ) auf einen Vorlagebeschluß des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs entschieden, daß ein Mitgliedstaat, der die UVP-Richtlinie nicht rechtzeitig umgesetzt hat, keine Projekte im Wege einer Übergangsvorschrift von der Umweltverträglichkeitsprüfung ausnehmen darf, für die das Genehmigungsverfahren vor Inkrafttreten des nationalen Gesetzes, aber nach Ablauf der am 3. Juli 1988 endenden Umsetzungsfrist eingeleitet wurde.
  • BVerwG, 10.01.1995 - 7 B 112.94

    Immissionsschutz - Nachträgliche Anordnung - Nachrüstungsfrist -

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1996 - 7 B 164.95
    Der Senat hat dazu in seinem Beschluß vom 10. Januar 1995 - BVerwG 7 B 112.94 - (Buchholz 406.25 § 48 BImSchG Nr. 4 = DVBl 1995, 516 ) folgendes ausgeführt:.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2016 - 8 D 99/13

    Klage des BUND gegen Kohlekraftwerk Lünen hat keinen Erfolg

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. März 1996 - 7 B 164/95 -, UPR 1996, 306 = juris Rn. 19.
  • BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 16.96

    Abwasserabgabe; Einhaltensfiktion (sog. 4-aus-5-Regelung); Einhaltung des

    Eine derartige Normkonkretisierung wird in ständiger Rechtsprechung insbesondere bejaht für die nach § 48 BImSchG von der Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51 BImSchG) mit Zustimmung des Bundesrats erlassenen Verwaltungsvorschriften der TA-Luft und der TA-Lärm (vgl. Beschlüsse vom 15. Februar 1988 - BVerwG 7 B 219.87 - Buchholz 406.25 § 48 BImSchG Nr. 2, S. 1>, vom 10. Januar 1995 - BVerwG 7 B 112.94 - Buchholz 406.25 § 48 BImSchG Nr. 4, S. 1 und vom 21. März 1996 - BVerwG 7 B 164.95 - Buchholz 406.251 § 22 UVPG Nr. 4, S. 2) sowie für bestimmte atomrechtliche Verwaltungsvorschriften (vgl. Urteil vom 19. Dezember 1985 BVerwG 7 C 65.82 - BVerwGE 72, 300 ).

    Auch darf die Verwaltungsvorschrift nicht durch Erkenntisfortschritte in Wissenschaft und Technik überholt sein (vgl. Beschlüsse vom 15. Februar 1988 BVerwG 7 B 219.87 und vom 21. März 1996 BVerwG 7 B 164.95 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2002 - 14 S 2736/01

    Sperrzeitverkürzung - Gaststättenlärm - Verkehrslärmzurechnung

    Bei dieser Regelung handelt es sich, wie auch sonst beim Regelwerk der TA-Lärm, - insoweit vergleichbar der Rechtslage bei der TA-Lärm handelt es sich, ebenso wie bei der TA-Luft (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 21.06.2001, NVwZ 2001, 1165; vom 10.01.1995, NVwZ 1995, 994; vom 21.03.1993, NVwZ-RR 1996, 498; Feldhaus, NJW 1998, 1138, 1143) -, um eine auf § 48 BImSchG gestützte normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift (in diesem Sinne auch Kunert, Natur und Recht 1999, 430, 431; Kutscheidt, NVwZ 1999, 577, 578, Jarass, Bundesimmissionsschutzgesetz, 4. Aufl., § 22 Randnr. 32; § 48 Randnr. 18, 20; kritisch hierzu Schulze-Fielitz, DVBl. 1999, 65, 72), die auch im gerichtlichen Verfahren zu beachten ist und nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle unterliegt.
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