Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin, 12.03.1997

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.08.1997 - 4 BN 4.97   

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https://dejure.org/1997,273
BVerwG, 25.08.1997 - 4 BN 4.97 (https://dejure.org/1997,273)
BVerwG, Entscheidung vom 25.08.1997 - 4 BN 4.97 (https://dejure.org/1997,273)
BVerwG, Entscheidung vom 25. August 1997 - 4 BN 4.97 (https://dejure.org/1997,273)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bebauungsplan - Abwägung - Problembewältigung - Härten beim Vollzug von Festsetzungen - Zulässigkeit der Enteignung - Keine enteignende Wirkung von Festsetzungen für eine öffentliche Nutzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht - Keine Bewältigung von Folgeproblemen bei Aufstellung des Bebauungsplans, Keine enteignende Wirkung von Festsetzungen für eine öffentliche Nutzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Planfestsetzungen contra bestehende Bebauung? (IBR 1998, 76)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 953 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1998, 483
  • DVBl 1987, 1273
  • DÖV 1998, 128 (Ls.)
  • BauR 1997, 981
  • BauR 1997, 982
  • UPR 1998, 33
  • ZfBR 1997, 328
 
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Wird zitiert von ... (84)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 1.86

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Abwägungsgebots im

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1997 - 4 BN 4.97
    Vielmehr kann die Gemeinde die Durchführung entsprechender Maßnahmen dem späteren, dem Vollzug der Festsetzung dienenden Verwaltungsverfahren überlassen, wenn sie im Rahmen der Abwägung realistischerweise davon ausgehen kann, daß die Probleme in diesem Zusammenhang gelöst werden können (vgl. z.B. Beschluß vom 28. August 1987 - BVerwG 4 N 1.86 - DVBl 1987, 1273 = NVwZ 1988, 351 = ZfBR 1988, 44).
  • BVerwG, 21.02.1991 - 4 NB 16.90

    Bauplanungsrecht: Festsetzung einer öffentlichen Gründfläche bzw. einer Fläche

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1997 - 4 BN 4.97
    Das trifft nicht zu (vgl. schon BVerwG, Beschluß vom 21. Februar 1991 - BVerwG 4 NB 16.90 - NVwZ 1991, 873 = Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 51).
  • BVerwG, 31.01.1995 - 4 NB 48.93

    Wie kann der Bebauungsplan ein Haus pro Grundstück festlegen?

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1997 - 4 BN 4.97
    Festsetzungen, zu denen das Bundesbaurecht, insbesondere § 9 BauGB sowie die aufgrund des § 2 Abs. 5 BauGB erlassene Baunutzungsverordnung, die Gemeinde nicht ermächtigt, dürfen im Bebauungsplan nicht getroffen werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluß vom 31. Januar 1995 - BVerwG 4 NB 48.93 - DVBl 1995, 520 = NVwZ 1995, 696 = ZfBR 1995, 143).
  • BVerwG, 30.08.2001 - 4 CN 9.00

    Bauleitplanung; Erschließung; Beseitigung von Niederschlagswasser; Festsetzung

    Eine Gemeinde darf daher ein Muldensystem zur Beseitigung von Niederschlagswasser in einem Baugebiet nur dann in Form eines Bebauungsplans beschließen, wenn sie realistischerweise davon ausgehen kann, dass der Vollzug der Festsetzungen in einem späteren Verwaltungsverfahren oder auf andere Weise erfolgen kann und wird (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 25. August 1997 - BVerwG 4 BN 4.97 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 94).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Unzulässig ist lediglich ein Bebauungsplan, der aus zwingenden rechtlichen Gründen vollzugsunfähig ist oder der auf unabsehbare Zeit keine Aussicht auf Verwirklichung bietet (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 NB 1.87 - Buchholz 406.401 § 15 BNatSchG Nr. 2, vom 24. Oktober 1990 - BVerwG 4 NB 29.90 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 23, und vom 25. August 1997 - BVerwG 4 BN 4.97 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 94).
  • BVerwG, 27.08.2009 - 4 CN 5.08

    Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern; Herstellung des

    Der Bebauungsplan bildet hierfür zwar die Grundlage; eine enteignungsrechtliche Vorwirkung kommt ihm aber nicht zu (BVerfG, Urteil vom 24. März 1987 - 1 BvR 1046/85 - BVerfGE 74, 264 ; Beschluss vom 16. Dezember 2002 - 1 BvR 171/02 - NVwZ 2003, 726 ; BVerwG, Beschluss vom 25. August 1997 - BVerwG 4 BN 4.97 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 94, S. 42 = BRS 59 Nr. 7; Urteil vom 6. Juni 2002 - BVerwG 4 CN 6.01 - BRS 65 Nr. 8).

    Mit der Festsetzung im Bebauungsplan ist bindend lediglich über die künftige Zweckbestimmung der Fläche entschieden; hierfür und für die hiervon ausgehenden Nutzungsbeschränkungen muss der Plangeber im Rahmen der Abwägung die planerische Verantwortung übernehmen (Beschluss vom 25. August 1997 a.a.O.).

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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 12.03.1997 - 2 S 20.96   

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https://dejure.org/1997,6734
OVG Berlin, 12.03.1997 - 2 S 20.96 (https://dejure.org/1997,6734)
OVG Berlin, Entscheidung vom 12.03.1997 - 2 S 20.96 (https://dejure.org/1997,6734)
OVG Berlin, Entscheidung vom 12. März 1997 - 2 S 20.96 (https://dejure.org/1997,6734)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Bauplanungsrecht: Sonstigen nicht störende Gewerbebetriebe in einem allgemeinen Wohngebiet

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Allgemeines Wohngebiet; Nicht störender Gewerbebetrieb

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 17 (Ls.)
  • DÖV 1997, 552
  • UPR 1998, 33
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus OVG Berlin, 12.03.1997 - 2 S 20.96
    Das nicht gemäß § 30 BauGB qualifiziert beplante Gebiet, in dem das Baugrundstück und dasjenige der Antragsteller liegen, entspricht nach seiner tatsächlichen Bebauung und Nutzung einem allgemeinen Wohngebiet im Sinne von § 4 BauNVO ; die in dieser Vorschrift für allgemein oder ausnahmsweise zulässig erklärten Nutzungsmodalitäten sind daher gemäß § 34 Abs. 2 BauGB auch maßgebend für die planerische Zulässigkeit eines Vorhabens seiner Art nach und damit zugleich für den auf Wahrung des Gebietscharakters gerichteten Nachbarschutz (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 1993, BVerwGE 94, 151, 156 = BRS 55 Nr. 110 = BauR 1994, 223 ).
  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

    Auszug aus OVG Berlin, 12.03.1997 - 2 S 20.96
    Zwar steht dem Genehmigungsinhaber im Rahmen der genehmigten Nutzung eine gewisse Variationsbreite der betrieblichen Aktivitäten zur Verfügung (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1995, ZfBR 1995, 316, 317 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 14.09.1993 - 1 L 35/91

    Maßgeblichkeit; Baubeschreibung; Betrieb; Herstellung von Software; Zulässigkeit;

    Auszug aus OVG Berlin, 12.03.1997 - 2 S 20.96
    Zu Recht gelangt das Verwaltungsgericht angesichts dessen zu dem Schluß, daß es wenige gewerbliche Betätigungen gibt, die nach Struktur und Arbeitsweise ebensowenig störungsträchtig sind (vgl. auch das Urteil des OVG Lüneburg vom 14. September 1993, BRS 55 Nr. 145 für einen Software-Herstellungsbetrieb).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2003 - 10 B 2417/02

    Nachbarschutz bei der Ansiedlung von Mobilfunkanlagen

    OVG Berlin, Urteil vom 12.3.1997 - 2 S 20.96 -, BRS 59 Nr. 63; König/Roeser/Stock, a.a.O., § 4 Rn. 73.
  • VGH Hessen, 24.03.2020 - 4 B 2146/19

    Nachbarrechtlicher Eilantrag: Rechtsschutzbedürfnis ist unabhängig vom

    Schließlich kommt eine Einschränkung des Rechtsschutzbedürfnisses auf bestimmte Rügepunkte, wie dies teilweise in der Rechtsprechung gehandhabt wird, nach Auffassung des Senats nicht in Betracht (insoweit teilweise das Rechtsschutzbedürfnis verneinend und eine eingeschränkte Prüfung vornehmend: OVG Hamburg, Beschluss vom 21. Oktober 2009 - 2 Bs 152/09 -, juris Rdnr. 3 ff.; OVG Berlin, Beschluss vom 12. März 1997 - 2 S 20.96 -, juris Rdnr. 9; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 31. Mai 1994 - 3 M 11/94 -, juris Rdnr.7 ff.).
  • VG Berlin, 26.07.2016 - 19 K 192.14

    Umspannwerk kann im allgemeinen Wohngebiet zulässig sein

    Letztlich spricht auch gegen die Prüfung einer Gebietsversorgungsklausel, dass, was im Lichte der harmonisierenden Auslegung mit dem neuen Recht zu beachten ist, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO weder der Versorgung oder Bedarfsdeckung des betreffenden Gebietes dienen noch eine funktionelle Zuordnung zu diesem aufwe isen müssen (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 12. März 1997 - 2 S 20.96 -, juris Rn. 13).
  • VG Berlin, 15.07.2016 - 19 K 192.14

    Baugenehmigung zur Errichtung eines Umspannwerkes

    Letztlich spricht auch gegen die Prüfung einer Gebietsversorgungsklausel, dass, was im Lichte der harmonisierenden Auslegung mit dem neuen Recht zu beachten ist, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO weder der Versorgung oder Bedarfsdeckung des betreffenden Gebietes dienen noch eine funktionelle Zuordnung zu diesem aufweisen müssen (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 12. März 1997 - 2 S 20.96 -, juris Rn. 13).
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