Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2000 - 3 L 298/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10559
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2000 - 3 L 298/99 (https://dejure.org/2000,10559)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 17.08.2000 - 3 L 298/99 (https://dejure.org/2000,10559)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 17. August 2000 - 3 L 298/99 (https://dejure.org/2000,10559)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,10559) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Jagdhütte; Privileg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 370
  • UPR 2001, 80
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 10.12.1982 - 4 C 52.78

    Privilegierung - Jagdhütte - Jagdbezirk

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2000 - 3 L 298/99
    a) Die Errichtung einer Jagdhütte kann ein Vorhaben sein, das nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB privilegiert ist, weil es wegen seiner Zweckbestimmung im Außenbereich ausgeführt werden soll (BVerwG, NVwZ 1983, 472; Krautzberger in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB , 7. Auflage 1999, § 35 Rn. 37, 44).

    Dabei muß die Erforderlichkeit nach den jeweiligen konkreten Umständen ermittelt werden (BVerwG, Buchholz 406.11, § 35 BBauG Nr. 45; BVerwG, NVwZ 1983, 472).

    Notwendig ist, daß eine Jagdhütte im jeweiligen Jagdbezirk selber liegt, wie das Bundesverwaltungsgericht überzeugend ausgeführt hat (NVwZ 1983, 472).

    Jagdhütten haben kleine und einfache Gebäude zu sein (BVerwG, NVwZ 1983, 472).

  • BVerwG, 14.05.1969 - IV C 19.68

    Zulässigkeit von Fischerhütten im Außenbereich

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2000 - 3 L 298/99
    Damit sind die Anforderungen strenger als für die Zulässigkeit von landwirtschaftlichen Gebäuden gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (BVerwGE 34, 1/3).

    Dies ist aber kein Merkmal, das auch in die Nr. 4 hineingelegt werden kann; vielmehr ist diese Vorschrift gerade in dem Bereich anzuwenden, wo es an der unmittelbaren Nutzung des Bodenertrages fehlt (BVerwGE 34, 1/3).

    Zum anderen stünde die Ausübung einer Jagd aus Liebhaberei nicht von vornherein der Privilegierung einer Jagdhütte entgegen, sondern nur dann, wenn sich daraus ergäbe, daß jemand sein eigenes Vergnügen unter Ausschließung der Allgemeinheit sucht (vgl. BVerwGE 34, 1 /3).

  • BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 56.82

    Fehlende Privilegierung einer Jagdhütte bei nahem Wohnsitz

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2000 - 3 L 298/99
    Das besagt, daß eine Jagdhütte im Außenbereich für die Jagdausübung erforderlich sein muß; die Jagdhütte muß der Jagd in der Weise funktionell zugeordnet sein, daß diese ohne die Hütte im Außenbereich nicht oder nur unter erschwerten Umständen ordnungsgemäß ausgeübt werden könnte (BVerwG, NUR 1986, 172/173 = ZfBR 1986, 48 ).

    So liegt es dann, wenn er in der nahen Umgebung des Reviers seine Wohnung hat und von dort aus die Jagd in angemessen kurzer Zeit erreichen kann (BVerwG, ZfBR 1986, 48 ; BauR 1996, 374 /375).

  • BVerwG, 23.11.1995 - 4 B 209.95

    Priviligierte Nutzung - Jagdhütte - Jagdpächter - Jagdbezirk - Nutzungsrecht -

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2000 - 3 L 298/99
    So liegt es dann, wenn er in der nahen Umgebung des Reviers seine Wohnung hat und von dort aus die Jagd in angemessen kurzer Zeit erreichen kann (BVerwG, ZfBR 1986, 48 ; BauR 1996, 374 /375).

    Jedoch sei darauf hingewiesen, daß die Privilegierung nur im Hinblick auf seine persönlichen Umstände eintritt (vgl. BVerwG, BauR 1996, 374 ).

  • BVerwG, 30.08.1996 - 4 B 117.96

    Bauplanungsrecht - Bauen im Außenbereich, Privilegierung einer Jagdhütte

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2000 - 3 L 298/99
    Es darf nicht so etwas wie ein verkapptes Wochenendhaus entstehen (BVerwG, BauR 1996, 828 ), etwa wie in dem Fall, der Gegenstand eines Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts (in Buchholz 406.11, § 35 BBauG Nr. 45) war.
  • OVG Niedersachsen, 19.03.2008 - 1 LA 84/07

    Baurechtliche Genehmigungsfähigkeit einer Jagdhütte im Außenbereich bei

    Das Verwaltungsgericht sei ferner von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 1982 (- 4 C 52.78 -) und 18. Oktober 1985 (- 4 C 56.82 -) abgewichen, insbesondere aber von dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald vom 17. August 2000 (- 3 L 298/99 -).

    Allerdings haben das Oberverwaltungsgericht Münster (Urt. v. 10.6.1977 - XI A 2024/75 -, BRS 32 Nr. 70; Urt. v. 12.2.1981 - 10 A 618/80 -, BRS 38 Nr. 91; Urt. v. 10.7.1980 - 10 A 2238/79 -, BauR 1981, 359) und das Oberverwaltungsgericht Greifswald (Urt. v. 17.8.2000 - 3 L 298/99 -, NVwZ-RR 2001, 370) eine Jagdhütte unter weiteren Voraussetzungen dann für zulässig gehalten, wenn der Jagdausübungsberechtigte weit von seinem Revier entfernt wohnt (nach dem erstgenannten Urteil des OVG Münster schon bei einer Entfernung von 8 km); er brauche sich dann regelmäßig nicht darauf verweisen zu lassen, statt der Jagdhütte eine anderweitige Unterkunft in der Umgebung des Jagdreviers zu nehmen.

  • VG Meiningen, 14.12.2006 - 5 K 910/04

    Baugenehmigung; Außenbereich; Privilegierung; Zweckbestimmung; Jagdhütte;

    Der besondere Zweck, zu dem eine Jagdhütte bestimmt ist, liegt darin, dass sie der Ausübung der Jagd zugeordnet ist (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 17.08.2000 - 3 L 298/99 -, NVwZ-RR 2001, 370 f.).

    Damit sind die Anforderungen strenger als für die Zulässigkeit von landwirtschaftlichen Gebäuden gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 17.08.2000 - 3 L 298/99 -, a.a.O.).

    Entscheidend ist, für welche Zwecke die Hütte dienen soll, und es kommt auch auf die persönlichen Verhältnisse des Jagdausübungsberechtigten an (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.10.1985 - 4 C 56/82 -, ZfBR 1986, 48; BVerwG, Beschl. v. 23.11.1995 - 4 B 209/95 -, a.a.O.; OVG Mecklenburg- Vorpommern, Urt. v. 17.08.2000 - 3 L 298/99 -, NVwZ-RR 2001, 370 f.).

  • OVG Thüringen, 24.09.2003 - 1 KO 404/02

    Zur Frage der Privilegierung einer Jagdhütte nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB;

    Ob der Jagdausübungsberechtigte in einem derartigen Fall eine Jagdhütte (auch) zum Zwecke der Übernachtung in seinem Revier als nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB (n. F.) privilegiertes Vorhaben errichten darf, oder ob dieser sich zunächst um anderweitige Übernachtungsmöglichkeiten etwa in nahe gelegenen Ortschaften bemühen muss, ist in der Rechtsprechung umstritten (vgl. etwa einerseits OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17.8.2000 - 3 L 298/99 - Juris und OVG NW, Urteil vom 10.7.1980 - 10 A 2238/79 -, BRS 36 Nr. 90 = BauR 1981, 359, andererseits BayVGH, Urteil vom 27.3.1974 - Nr. 33 II 72 -, BayVBl. 1975, 21; OVG Lüneburg, Urteil vom 22.12.1981 - 1 A 158/81 - Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2010 - 2 A 2124/09

    Anspruch auf Errichtung eines Jagdhauses mit Carport sowie Kühlräumen und

    Das von den Klägern insofern ins Feld geführte Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 17. August 2000 - 3 L 298/99 -, NVwZ-RR 2001, 370 = juris, schließt an die oben zitierte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Privilegierung von Jagdhütten an und enthält keine Aussage, welche die Wertung des Verwaltungsgerichts durchgreifend in Frage zu stellen geeignet wäre.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 07.06.2000 - 26 N 99.2961, 26 N 99.3207, 26 N 99.3265   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8441
VGH Bayern, 07.06.2000 - 26 N 99.2961, 26 N 99.3207, 26 N 99.3265 (https://dejure.org/2000,8441)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.06.2000 - 26 N 99.2961, 26 N 99.3207, 26 N 99.3265 (https://dejure.org/2000,8441)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Juni 2000 - 26 N 99.2961, 26 N 99.3207, 26 N 99.3265 (https://dejure.org/2000,8441)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,8441) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Einzelhandelsgroßprojekts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 88 (Ls.)
  • UPR 2001, 80
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 09.01.1995 - 4 NB 42.94

    Einkaufszentrum: Interkommunale Abstimmung von Bebauungsplänen?

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2000 - 26 N 99.2961
    Einer solchen materiellen Abstimmung bedarf es - unabhängig davon, ob in der Nachbargemeinde bereits Bauleitpläne oder bestimmte planerische Vorstellungen bestehen - immer dann, wenn unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art in Betracht kommen (BVerwG vom 9.1.1995 NVwZ 1995, 694 = BayVBl 1995, 440).

    (2) Eine Abstimmungspflicht gemäß § 2 Abs. 2 BauGB ist dann gegeben, wenn von der Planung unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art auf das Gebiet der Nachbargemeinde ausgehen können (vgl. BVerwG vom 9.1.1995 NVwZ 1995, 694 = BayVBl 1995, 440; zu dem interkommunalen Abstimmungsgebot vgl. auch Gaentzsch in Berliner Kommentar zum Baugesetzbuch , 2. Aufl., § 2 RdNr. 14 sowie Jäde in Jäde/Dirnberger/Weiss BauGB/BauNVO, 2. Aufl., § 2 RdNr. 4 jeweils m.w.N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.1999 - 8 B 12650/98

    Baugenehmigung für den Neubau eines Fabrik-Verkaufs-Zentrums für Markenartikel

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2000 - 26 N 99.2961
    Nach den Ergebnissen einer Ende der 90er Jahre abgeschlossenen Langzeitstudie der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA) sind wirtschaftliche Auswirkungen auf Einzelhandelsgeschäfte im Einzugsbereich eines Einzelhandelsgroßprojekts nämlich in der Regel erst ab einem Umsatzverlust zwischen 10 % und 20 % relevant (vgl. Nachweise bei Moench/Sandner, Die Planung und Zulassung von Factory Outlet Center, NVwZ 1999, 337 ff., Fußnote 73), wobei sich Rechtsprechung und Literatur im Übrigen die Tendenz entnehmen lässt, dass selbst diese Prozentsätze lediglich Bedeutung für die Frage der Abwägungsrelevanz eines Einzelhandelsgroßprojekts haben, nicht jedoch schon zwangsläufig die Obergrenze für noch zumutbare Auswirkungen markieren (vgl. OVG NW vom 5.9.1998 BauR 1998, 309/312; OVG Brandenburg vom 16.12.1998 NVwZ 1999, 434; OVG Rh-Pf vom 8.1.1999 NVwZ 1999, 435 ; Moench/Sandner, NVwZ 1999, 337/344; Otting, Factory Outlet Center und interkommunales Abstimmungsgebot, DVBl 1999, 595/597; Uechtritz, Die Gemeinde als Nachbar - Abwehransprüche und Rechtsschutz von Nachbargemeinden gegen Einkaufszentren, Factory Outlet und Großkinos, BauR 1999, 572/579; kritisch: Schmitz, Factory Outlet Center in der Rechtsprechung: Der Kaufkraftabzug als Maßstab für eine interkommunal rücksichtsvolle Einzelhandelsansiedlung?, BauR 1999, 1100/1109; ThürOVG vom 23.4.1997 DÖV 1997, 791/793).
  • OVG Brandenburg, 16.12.1998 - 3 B 116/98

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung eines Verwaltungsgerichts

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2000 - 26 N 99.2961
    Nach den Ergebnissen einer Ende der 90er Jahre abgeschlossenen Langzeitstudie der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA) sind wirtschaftliche Auswirkungen auf Einzelhandelsgeschäfte im Einzugsbereich eines Einzelhandelsgroßprojekts nämlich in der Regel erst ab einem Umsatzverlust zwischen 10 % und 20 % relevant (vgl. Nachweise bei Moench/Sandner, Die Planung und Zulassung von Factory Outlet Center, NVwZ 1999, 337 ff., Fußnote 73), wobei sich Rechtsprechung und Literatur im Übrigen die Tendenz entnehmen lässt, dass selbst diese Prozentsätze lediglich Bedeutung für die Frage der Abwägungsrelevanz eines Einzelhandelsgroßprojekts haben, nicht jedoch schon zwangsläufig die Obergrenze für noch zumutbare Auswirkungen markieren (vgl. OVG NW vom 5.9.1998 BauR 1998, 309/312; OVG Brandenburg vom 16.12.1998 NVwZ 1999, 434; OVG Rh-Pf vom 8.1.1999 NVwZ 1999, 435 ; Moench/Sandner, NVwZ 1999, 337/344; Otting, Factory Outlet Center und interkommunales Abstimmungsgebot, DVBl 1999, 595/597; Uechtritz, Die Gemeinde als Nachbar - Abwehransprüche und Rechtsschutz von Nachbargemeinden gegen Einkaufszentren, Factory Outlet und Großkinos, BauR 1999, 572/579; kritisch: Schmitz, Factory Outlet Center in der Rechtsprechung: Der Kaufkraftabzug als Maßstab für eine interkommunal rücksichtsvolle Einzelhandelsansiedlung?, BauR 1999, 1100/1109; ThürOVG vom 23.4.1997 DÖV 1997, 791/793).
  • BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 71.90

    Bauplanungsrecht: Gemengelage und Grundsatz der Trennung von Wohnen und Gewerbe;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2000 - 26 N 99.2961
    Jedenfalls ist insoweit zu berücksichtigen, dass der Bebauungsplan nicht eine Neuplanung "auf der grünen Wiese", sondern eine Änderungsplanung einer bestehenden Gemengelage betrifft (BVerwG vom 20.1.1992 NVwZ 1992, 663/664).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 1.86

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Abwägungsgebots im

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2000 - 26 N 99.2961
    Wenn der Projektentwurf eines Investors den Planungsabsichten einer Gemeinde entspricht, ist es durchaus sinnvoll, dass diese die Bauleitplanung auf das betreffende Projekt konzentriert (vgl. dazu BVerwG vom 28.8.1987 NVwZ 1988, 351 ); die Festlegung darf nur nicht dazu führen, dass sich die Gemeinde ihrer Verantwortung für die Planungsentscheidung entledigt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.1997 - 7 A 2902/93

    Großflächige Fachmärkte am Ortsrand haben regelmäßig negative Auswirkungen auf

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2000 - 26 N 99.2961
    Nach den Ergebnissen einer Ende der 90er Jahre abgeschlossenen Langzeitstudie der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA) sind wirtschaftliche Auswirkungen auf Einzelhandelsgeschäfte im Einzugsbereich eines Einzelhandelsgroßprojekts nämlich in der Regel erst ab einem Umsatzverlust zwischen 10 % und 20 % relevant (vgl. Nachweise bei Moench/Sandner, Die Planung und Zulassung von Factory Outlet Center, NVwZ 1999, 337 ff., Fußnote 73), wobei sich Rechtsprechung und Literatur im Übrigen die Tendenz entnehmen lässt, dass selbst diese Prozentsätze lediglich Bedeutung für die Frage der Abwägungsrelevanz eines Einzelhandelsgroßprojekts haben, nicht jedoch schon zwangsläufig die Obergrenze für noch zumutbare Auswirkungen markieren (vgl. OVG NW vom 5.9.1998 BauR 1998, 309/312; OVG Brandenburg vom 16.12.1998 NVwZ 1999, 434; OVG Rh-Pf vom 8.1.1999 NVwZ 1999, 435 ; Moench/Sandner, NVwZ 1999, 337/344; Otting, Factory Outlet Center und interkommunales Abstimmungsgebot, DVBl 1999, 595/597; Uechtritz, Die Gemeinde als Nachbar - Abwehransprüche und Rechtsschutz von Nachbargemeinden gegen Einkaufszentren, Factory Outlet und Großkinos, BauR 1999, 572/579; kritisch: Schmitz, Factory Outlet Center in der Rechtsprechung: Der Kaufkraftabzug als Maßstab für eine interkommunal rücksichtsvolle Einzelhandelsansiedlung?, BauR 1999, 1100/1109; ThürOVG vom 23.4.1997 DÖV 1997, 791/793).
  • OVG Thüringen, 23.04.1997 - 1 EO 241/97

    Zur Reichweite des interkommunalen Abstimmungsgebots des § 2 Abs. 2 BauGB bei der

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2000 - 26 N 99.2961
    Nach den Ergebnissen einer Ende der 90er Jahre abgeschlossenen Langzeitstudie der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA) sind wirtschaftliche Auswirkungen auf Einzelhandelsgeschäfte im Einzugsbereich eines Einzelhandelsgroßprojekts nämlich in der Regel erst ab einem Umsatzverlust zwischen 10 % und 20 % relevant (vgl. Nachweise bei Moench/Sandner, Die Planung und Zulassung von Factory Outlet Center, NVwZ 1999, 337 ff., Fußnote 73), wobei sich Rechtsprechung und Literatur im Übrigen die Tendenz entnehmen lässt, dass selbst diese Prozentsätze lediglich Bedeutung für die Frage der Abwägungsrelevanz eines Einzelhandelsgroßprojekts haben, nicht jedoch schon zwangsläufig die Obergrenze für noch zumutbare Auswirkungen markieren (vgl. OVG NW vom 5.9.1998 BauR 1998, 309/312; OVG Brandenburg vom 16.12.1998 NVwZ 1999, 434; OVG Rh-Pf vom 8.1.1999 NVwZ 1999, 435 ; Moench/Sandner, NVwZ 1999, 337/344; Otting, Factory Outlet Center und interkommunales Abstimmungsgebot, DVBl 1999, 595/597; Uechtritz, Die Gemeinde als Nachbar - Abwehransprüche und Rechtsschutz von Nachbargemeinden gegen Einkaufszentren, Factory Outlet und Großkinos, BauR 1999, 572/579; kritisch: Schmitz, Factory Outlet Center in der Rechtsprechung: Der Kaufkraftabzug als Maßstab für eine interkommunal rücksichtsvolle Einzelhandelsansiedlung?, BauR 1999, 1100/1109; ThürOVG vom 23.4.1997 DÖV 1997, 791/793).
  • BVerwG, 30.08.1995 - 4 B 86.95

    Klagebefugnis - Raumordnung - Beurteilung - Planungshoheit

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2000 - 26 N 99.2961
    Aus der (mit Maßgaben) positiven landesplanerischen Beurteilung der Regierung von Oberfranken vom 15. Juni 1998, die keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen entfaltet, kann folglich nicht schon geschlossen werden, dass der Bebauungsplan den Vorgaben der Raumordnung und Landesplanung entspricht (vgl. BVerwG vom 30.8.1995 NVwZ-RR 1996, 67 ; BVerwG vom 3.12.1992 NVwZ 1993, 894/895 (unter Hinweis auf Art. 23 BayLplG ); Gaentzsch in Berliner Kommentar zum BauGB , 2. Aufl., § 1 RdNr. 38; Heigl/Hosch, Raumordnung und Landesplanung in Bayern, Stand Mai 1998, Art. 23 RdNr. 57; Hoppenberg/Stüer, Handbuch des Öffentlichen Baurechts, Stand März 1999, Kap. E RdNr. 136; Runkel in Bielenberg/Erbguth/Söfker, Raumordnungs- und Landesplanungsrecht des Bundes und Länder, Stand Juni 1999, Kap. K § 4 RdNr. 196; Runkel in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB , Stand November 1999, § 1 RdNr. 76; Stüer, Handbuch des Bau- und Fachplanungsrechts, 2. Aufl. 1998, Kap. A RdNr. 170).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.1998 - 7a D 108/96

    Bau von Einkaufszentren auf der "grünen Wiese" erschwert

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2000 - 26 N 99.2961
    Es verstößt auch nicht gegen § 1 Abs. 3 BauGB , wenn eine Gemeinde Ansiedlungswünsche privater Investoren zum Anlass für eine entsprechende Bauleitplanung nimmt, sofern das Projekt ihren eigenen städtebaulichen Vorstellungen entspricht (OVG NW vom 22.6.1998 NVwZ 1999, 79 ).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2000 - 26 N 99.2961
    An einem die Planung rechtfertigenden, vernünftigen städtebaulichen Grund (BVerwG vom 22.1.1993 NVwZ 1993, 1102/1103) kann es fehlen, wenn in der planenden Gemeinde bereits Bauflächen für den vorgesehenen Zweck vorhanden sind.
  • BVerwG, 07.09.1989 - 7 C 44.88

    Zur Prognosebildung hinsichtlich der Funktionsfähigkeit des örtlichen

  • BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 6.84

    Prüfungsumfang bei einem "energiewirtschaftlichen" Enteignungsverfahren

  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der

  • BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung

  • BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 53.89

    Baurecht: Fehlendes Abwehrrecht einer Gemeinde gegen die Zustimmung der deutschen

  • BVerwG, 15.04.1988 - 7 C 94.86

    Zum behördlichen Beurteilungsspielraum bei der Einschätzung einer Bedrohung der

  • VGH Bayern, 30.07.1999 - 26 NE 99.2007

    Verwaltungprozeßrecht: Keine Normenkontrollfähigkeit eines Bebaungsplanentwurfs

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2005 - 10 D 145/04

    Gegner der Centro-Erweiterung unterliegen

    Der Bandbreite der angenommenen Werte, die von mindestens 10 %, vgl. so wohl OVG Brandenburg, Beschluss vom 16. Dezember 1998 - 3 B 116/98 -, NVwZ 1999, 434; OVG NRW, Urteil vom 5. September 1997 - 7 A 2902/93 -, BRS 59 Nr. 70; OVG Koblenz, Urteil vom 25. April 2001 - 8 A 11441/00, NVwZ-RR 2001, 638 = BRS 64 Nr. 33, über 10 bis 20 %, vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 8. Januar 1999 - 8 B 12650/98 -, NVwZ 1999, 435; vgl. BayVGH, Urteil vom 7. Juni 2000 - 26 N 99.2961, 26 N 99.3207, 26 N 99.3265 -, BayVBl 2001, 175 = BRS 63 Nr. 62, bis hin zu etwa 30 % reicht, vgl. etwa Thüringer OVG, Urteil vom 20. Dezember 2004 - 1 N 1096/03 -, juris, m.w.N., ist allerdings die Tendenz zu entnehmen, dass erst Umsatzverluste ab einer Größenordnung von 10 % als gewichtig angesehen werden.
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.04.2010 - 1 KN 19/09

    Maßgeblichkeit der Höhe des Kaufkraftabflusses eines Einzelhandelunternehmens für

    Die Beigeladene bezweifelt die Antragsbefugnis der Antragstellerin, weil sie die (zuletzt) von ihr selbst angeführten Kaufkraftabflüsse von 5, 6% bis (für Schuhe/Lederwaren) 7,8% in Beziehung setzt zu den in der Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte diskutierten Schwellenwerten für städtebaulich relevante Auswirkungen von Einzelhandelsvorhaben auf Nachbargemeinden ("mindestens 10% [OVG Frankfurt/O., Beschl. v. 16.12.1998, 3 B 116/98, NVwZ 1999, 434 sowie OVG Koblenz, Urt. v. 25.04.2001, 8 A 11441/00, NVwZ-RR 2001, 638]; "mehr als 10%" [OVG Münster, Urt. v. 06.05.2005, 10 D 145/04.NE ["CentrO"], BauR 2005, 1577 ff. [bei [...] Tz. 179]; "über 10% bis 20% [OVG Koblenz, Beschl. v. 08.01.1999, 8 B 12650/98, NVwZ 1998, 435 sowie VGH München, Urt. v. 07.06.2000, 26 N 99.2961 u.a., BRS 63 Nr. 62] und "etwa 30%" [OVG Weimar, Urt. v. 20.12.2004, 1 N 1096/03, [...]]).

    Raumordnerische "Ziele" können auch im Wege eines Raumordnungsverfahrens nach § 15 ROG 1997 [= § 15 ROG 2008] bzw. § 14 LPLanG SH weder verbindlich interpretiert noch (weiter) konkretisiert werden (vgl. VGH München, Urt. v. 07.06.2000, 26 N 99.2961 u.a., BRS 63 Nr. 62 [bei [...] Tz. 51]).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2005 - 10 D 148/04

    Gegner der Centro-Erweiterung unterliegen

    Der Bandbreite der angenommenen Werte, die von mindestens 10 %, vgl. so wohl OVG Brandenburg, Beschluss vom 16. Dezember 1998 - 3 B 116/98 -, NVwZ 1999, 434; OVG NRW, Urteil vom 5. September 1997 - 7 A 2902/93 -, BRS 59 Nr. 70; OVG Koblenz, Urteil vom 25. April 2001 - 8 A 11441/00, NVwZ-RR 2001, 638 = BRS 64 Nr. 33, über 10 bis 20 %, vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 8. Januar 1999 - 8 B 12650/98 -, NVwZ 1999, 435; vgl. BayVGH, Urteil vom 7. Juni 2000 - 26 N 99.2961, 26 N 99.3207, 26 N 99.3265 -, BayVBl 2001, 175 = BRS 63 Nr. 62, bis hin zu etwa 30 % reicht, vgl. etwa Thüringer OVG, Urteil vom 20. Dezember 2004 - 1 N 1096/03 -, juris, m.w.N., ist allerdings die Tendenz zu entnehmen, dass erst Umsatzverluste ab einer Größenordnung von 10 % als gewichtig angesehen werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2017 - 5 S 1049/14

    Aufstellung eines (Angebots-) Bebauungsplans für bestimmten Industriebetrieb

    Der Antragsgegnerin war es insbesondere nicht verwehrt, hinreichend gewichtige private Belange zum Anlass ihrer Planung zu nehmen und sich auch an den Wünschen des Vorhabenträgers zu orientieren, sofern sie nur zugleich städtebauliche Belange und Zielsetzungen verfolgte (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.06.1996 - 8 S 487/96 -, VBlBW 1996, 376; BayVGH, Urt. v. 07.06.2000 - 26 N 99.2961 -, BayVBl 2001, 175; HessVGH, Urt. v. 25.09.2006 - 9 N 844/06 -, ESVGH 57, 72).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 5 S 1444/10

    Bauleitplanung; großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Geräuschimmissionen durch Zu-

    Insbesondere war es der Antragsgegnerin nicht verwehrt, hinreichend gewichtige private Belange zum Anlass ihrer Planung zu nehmen und sich dabei auch an den Wünschen des Grundstückseigentümers zu orientieren, sofern sie nur zugleich städtebauliche Belange und Zielsetzungen verfolgte (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.06.1996 - 8 S 487/96 -, VBlBW 1996, 376; BayVGH, Urt. v. 07.06.2000 -26 N 99.2961 -, BayVBl 2001, 175; HessVGH, Urt. v. 25.09.2006 - 9 N 844/06 -, ESVGH 57, 72).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.2020 - 3 S 559/19

    Normenkontrollantrag einer Nachbargemeinde gegen Änderung des Bebauungsplans

    Ob das Einzelhandelsgroßprojekt tatsächlich zu einer Gefährdung der Grund- und Nahversorgung infolge einer Geschäftsschließung führen würde, ist im Rahmen der Zulässigkeit des Normenkontrollantrages nicht zu prüfen (vgl. BayVGH, Urt. v. 7.6.2000 - 26 N 99.2961 - BayVBl 2001, 175 ff.).
  • BVerwG, 15.04.2003 - 4 BN 25.03

    Festlegung der Ziele der Raumordnung im Sinne des § 3 Nr. 2 Raumordnungsgesetz

    Das OVG Lüneburg (Urteil vom 16. Juni 1982, NJW 1984, 1776) und der Bayerische VGH (Urteil vom 7. Juni 2000, BayVBl 2001, 175) haben sich zwar auf den Standpunkt gestellt, dass auch solche planerischen Vorgaben die Merkmale eines Ziels der Raumordnung aufweisen.
  • OVG Thüringen, 20.12.2004 - 1 EO 1077/04

    Eilantrag einer Nachbargemeinde gegen die auf der Grundlage eines unwirksamen

    Teilweise wird hier als Untergrenze ein Wert von 20 % genannt, teilweise wird eine Unzumutbarkeit auch erst bei einer Umsatzumverteilung von 25 oder 30 % angenommen (vgl. etwa die Darstellung im Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 25.4.2001 - 8 A 11441/00 -, BRS 64 Nr. 33 = NVwZ-RR 2001, 638 m. w. N.; vgl. auch BayVGH, Urteil vom 7.6.2000 - 26 N 99.2961 u. a. -, BRS 63 Nr. 62 = BayVBl. 2001, 175, der in Anlehnung an eine Richtlinie des zuständigen Bayerischen Ministeriums für Lebensmittel von einer Kaufkraftabschöpfungsobergrenze von 25 % ausgeht).
  • VG Münster, 08.03.2001 - 2 K 3122/99

    Beginn des Bauleitplanverfahrens ; Darstellung eines Sondergebietes für ein

    Ob in dem Einzelhandelserlass an anderer Stelle auch Erfahrungswerte enthalten sind, die für die Rechtsprechung als Orientierungswerte herangezogen werden können, so BayVGH, Urteil vom 7. Juni 2000 - 26 N 99.2961 u.a. -, UPR 2001, 80 (nur Leitsatz), für einen vergleichbaren bayerischen Erlass, bedarf keiner Entscheidung, weil es im vorliegenden Fall nicht um die Verwertung von Erfahrungssätzen der Verwaltungspraxis geht.

    vgl. BayVGH, Urteil v. 7. Juni 2000, aaO; Stüer in Hoppenberg, Handbuch des öffentlichen Baurechts, Stand März 1999, Kapitel B Rdnr. 731, m.w.H.

  • VGH Bayern, 21.06.2004 - 20 N 04.1201

    Biomasse-Heizkraftwerk: Bebauungsplan der Gemeinde Wenzenbach für unwirksam

    Projektbezogene Planungen sind eine mögliche Form der Bauleitplanung (vgl. auch BayVGH vom 7.6.2000, BayVBl 2001, 175; OVG Lüneburg vom 21.7.1999, NuR 2000, 343).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2005 - 10 D 155/04

    Gegner der Centro-Erweiterung unterliegen

  • OVG Thüringen, 20.12.2004 - 1 N 1096/03

    Normenkontrollantrag einer Nachbargemeinde gegen Ausweisung eines Sondergebiets

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2005 - 10 D 153/04

    Gegner der Centro-Erweiterung unterliegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2005 - 10 D 154/04

    Gegner der Centro-Erweiterung unterliegen

  • VGH Bayern, 21.06.2004 - 20 N 04.1103

    Baurecht, Normenkontrolle, Angebotsplanung, Projektbezogene Planung,

  • VG Karlsruhe, 31.05.2005 - 7 K 509/05

    Bau des Fachmarktzentrums Cité ("Ufo") in Baden-Baden kann fortgesetzt werden

  • OVG Sachsen, 06.06.2002 - 1 BS 108/02

    Unzumutbare Auswirkungen auf die Nachbargemeinde; Vorläufiger Rechtsschutz einer

  • VG Augsburg, 13.05.2015 - Au 4 K 14.1629

    Nachbarklage gegen großflächigen Einzelhandel und Drogeriemarkt

  • VG Hannover, 11.03.2008 - 12 B 1039/08
  • VGH Bayern, 21.06.2004 - 20 NE 04.1221

    Baurecht, Normenkontrolle, Angebotsplanung, Projektbezogene Planung,

  • VG Leipzig, 27.04.2004 - 4 K 2210/99

    Anspruch auf Erlass eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheides zur Errichtung von

  • VG München, 24.01.2008 - M 9 SN 07.5784

    Interkommunales Abstimmungsgebot; großflächiger Einzelhandelsbetrieb

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 28.08.2000 - 2 Bs 180/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9412
OVG Hamburg, 28.08.2000 - 2 Bs 180/00 (https://dejure.org/2000,9412)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 28.08.2000 - 2 Bs 180/00 (https://dejure.org/2000,9412)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 28. August 2000 - 2 Bs 180/00 (https://dejure.org/2000,9412)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,9412) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachbarrechtlicher Streit über die Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung einer Windenergieanlage; Grenzen eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils; Verletzung des grundrechtlich geschützten Eingentums durch ein Regelungsdefizit; Annahme gesundheitsgefährdender ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BauGB § 35 Abs. 1
    Beeinträchtigung der Arbeiten im Obstanbau durch eine Windenergieanlage)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 98
  • UPR 2001, 80
  • ZfBR 2001, 69 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Ansbach, 19.03.2015 - AN 11 K 14.01539

    Klage gegen Windräder bei Lichtenau

    Die Rechtsprechung sehe keine fundierten Zweifel an der Verträglichkeit von WKA und landwirtschaftlichen Betrieben, da beide gleichberechtigt im Außenbereich privilegiert seien, so dass Schattenwurf auch für arbeitende Menschen auf landwirtschaftlichen Flächen grundsätzlich zumutbar sei (unter Bezugnahme auf OVG Hamburg, 2 Bs 180/00).

    Eine unmittelbare Übertragung dieser Grundsätze auf Arbeitsplätze kann nicht erfolgen (OVG Hamburg, 2 Bs 180/00, juris).

  • VG Ansbach, 19.03.2015 - AN 11 K 14.1539

    Verwaltungsgericht weist auch die letzte Klage gegen Windräder bei Lichtenau ab

    Die Rechtsprechung sehe keine fundierten Zweifel an der Verträglichkeit von WKA und landwirtschaftlichen Betrieben, da beide gleichberechtigt im Außenbereich privilegiert seien, so dass Schattenwurf auch für arbeitende Menschen auf landwirtschaftlichen Flächen grundsätzlich zumutbar sei (unter Bezugnahme auf OVG Hamburg, 2 Bs 180/00 ).

    Eine unmittelbare Übertragung dieser Grundsätze auf Arbeitsplätze kann nicht erfolgen (OVG Hamburg, 2 Bs 180/00 , juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2002 - 7 A 2140/00

    Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer

    Der Senat orientiert sich dabei angesichts des Umstands, dass bislang noch keine gesicherten Erkenntnisse über die Zumutbarkeit periodischen Schattenwurfs vorliegen - vgl. hierzu: HambOVG, Beschluss vom 28. August 2000 - 2 Bs 180/00 - BRS 63 Nr. 112 -, an den vom Arbeitskreis Lichtimmissionen des Länderausschusses für Immissionsschutz (im Entwurf) erarbeiteten Hinweisen zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen.
  • OVG Niedersachsen, 04.04.2005 - 1 LA 76/04

    Rechtsmittel gegen einen Bauvorbescheid für die Errichtung einer

    Das wird, wie der 7. Senat des Nds. OVG in dem zitierten Beschluss (unter Hinweis auf die eben zitierte Entscheidung des OVG Münster sowie auf OVG Hamburg, B. v. 28.8.2000 - 2 Bs 180/00 -, NVwZ 2001, 98 = BRS 63 Nr. 112) zutreffend ausgeführt hat, regelmäßig zum Ergebnis haben, dass sich der Wohnnachbar nicht auf unzumutbare Beeinträchtigungen wird berufen können.
  • VG Karlsruhe, 14.10.2002 - 10 K 3269/02

    Nachbarschutz gegen Windenergieanlage

    Auch die von einer Windkraftanlage ausgehenden Schallimmissionen sind nach - soweit ersichtlich - allgemeiner Meinung der Verwaltungsgerichte - einer Bewertung nach TA-Lärm zugänglich (vgl. etwa OVG Hamburg v. 28.08.2000 - 2 Bs 180/00 - OVG Münster, Beschl. vom 03.09.1999 NVwZ 1999, 1360; OVG Greifswald v. 08.03.1999 -3 M 85/98-; VG Potsdam v. 06.07.2000 - 5 K 1459/98 - VG Gießen v. 25.04.2001 - 1 G 853/01 - jeweils zitiert nach Juris).

    Sollte der Grenzwert entgegen den Erwartungen bei der genehmigten Betriebsweise, etwa bei hohen Windgeschwindigkeiten, nicht eingehalten werden, dürfte es rechtlich und technisch möglich sein, den Betrieb so zu begrenzen, dass die Anlage schon bei niedrigeren Windgeschwindigkeiten abgeschaltet wird (vgl. OVG Hamburg vom 28.08.2000 -2 Bs 180/00-; zit. nach Juris).

  • VG Karlsruhe, 14.10.2002 - 10 K 3208/02

    Nachbarschutz gegen Baugenehmigung für Windenergieanlage

    Auch die von einer Windkraftanlage ausgehenden Schallimmissionen sind nach - soweit ersichtlich - allgemeiner Meinung der Verwaltungsgerichte - einer Bewertung nach TA-Lärm zugänglich (vgl. etwa OVG Hamburg v. 28.08.2000 - 2 Bs 180/00 - OVG Münster, Beschl. vom 03.09.1999 NVwZ 1999, 1360; OVG Greifswald v. 08.03.1999 -3 M 85/98-; VG Potsdam v. 06.07.2000 - 5 K 1459/98 - VG Gießen v. 25.04.2001 - 1 G 853/01 - jeweils zitiert nach Juris).

    Sollte der Grenzwert entgegen den Erwartungen bei der genehmigten Betriebsweise, etwa bei hohen Windgeschwindigkeiten, nicht eingehalten werden, dürfte es rechtlich und technisch möglich sein, den Betrieb so zu begrenzen, dass die Anlage schon bei niedrigeren Windgeschwindigkeiten abgeschaltet wird (vgl. OVG Hamburg vom 28.08.2000 -2 Bs 180/00-; zit. nach Juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2002 - 7 A 2141/00

    Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer

    Der Senat orientiert sich dabei angesichts des Umstands, dass bislang noch keine gesicherten Erkenntnisse über die Zumutbarkeit periodischen Schattenwurfs vorliegen - vgl. hierzu: HambOVG, Beschluss vom 28. August 2000 - 2 Bs 180/00 - BRS 63 Nr. 112 -, an den vom Arbeitskreis Lichtimmissionen des Länderausschusses für Immissionsschutz (im Entwurf) erarbeiteten Hinweisen zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen.
  • VG Gießen, 16.04.2002 - 8 G 493/02

    Windenergiepark; Lärmimmissionen; optisch bedrängende Wirkung

    Auch wenn sich die Forderung nach Mindestabständen nicht durchgesetzt hat (vgl. Hamb. OVG, NuR 2001, 52, 53; OVG Nds., NVwZ 1999, 444, 445, m.w.N.; B. v. 15.10.1998 - 1 M 3774/98 -, S. 3; VG Gießen, B. v. 20.03.2001 - 1 G 262/01 -, Juris; VG Potsdam, U. v. 06.07.2000 - 5 K 1459/98 -, Juris = BauR 2000, 1910 ), kann aber zumindest bei Einhaltung solcher Mindestabstände eine bedrängende Wirkung der Anlage nicht angenommen werden.
  • VG Frankfurt/Main, 04.02.2002 - 4 G 4807/01

    Errichtung eines Windparks mit sieben Windkraftanlagen im Außenbereich

    Entsprechend hat das OVG Hamburg, das in einem Eilverfahren über einen Windpark innerhalb eines Obstanbaugebietes zu entscheiden hatte, in seinem Beschluss vom 28.08.2000 (NVwZ 2001, 98 f.) festgestellt, dass die Auffassung, der Betrieb einer Windenergieanlage verursache wesentliche Beeinträchtigungen für die landwirtschaftliche Nutzung eines benachbarten Grundstücks, die Wertung des § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB zumindest teilweise in Zweifel ziehe, nach der solche Anlagen mit der für den Außenbereich typischen landwirtschaftlichen Nutzung als verträglich bewertet worden seien.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Potsdam, 06.07.2000 - 5 K 1459/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,14877
VG Potsdam, 06.07.2000 - 5 K 1459/98 (https://dejure.org/2000,14877)
VG Potsdam, Entscheidung vom 06.07.2000 - 5 K 1459/98 (https://dejure.org/2000,14877)
VG Potsdam, Entscheidung vom 06. Juli 2000 - 5 K 1459/98 (https://dejure.org/2000,14877)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,14877) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung öffentlich-rechtlicher Nachbarrechte durch Baugenehmigung für Windkraftanlage; Nachbarschutz im Außenbereich; Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme; Erhebliche Belästigungen für die Nachbarschaft durch Immissionen; Einhaltung eines abstrakt bemessenen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • UPR 2001, 80
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.1999 - 10 B 1283/99

    Ausgestaltung des bauordnungsrechtlichen Nachbarschutzes gegen eine für die

    Auszug aus VG Potsdam, 06.07.2000 - 5 K 1459/98
    OVG NW Beschlüsse vom 7. September 1998 - 11 B 1561/98 - und vom 3. September 1999 - 10 B 1283/99 - NVwZ 1999, 1360; OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. Dezember 1998 - 1 M 4227/98 - BRS 60 Nr. 196 = BauR 1999, 621; VG Ansbach, Urteil vom 10. Februar 1999 - AN 9 K 98.1440 - BayVBl. 2000, 121.

    OVG Münster, Beschluss vom 3. September 1999 a.a.O..

    OVG Münster, Beschluss vom 3. September 1999 a.a.O..

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus VG Potsdam, 06.07.2000 - 5 K 1459/98
    BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1989 - 4 C 14.87 - BRS 49 Nr. 188.
  • VG Ansbach, 10.02.1999 - AN 9 K 98.1440
    Auszug aus VG Potsdam, 06.07.2000 - 5 K 1459/98
    OVG NW Beschlüsse vom 7. September 1998 - 11 B 1561/98 - und vom 3. September 1999 - 10 B 1283/99 - NVwZ 1999, 1360; OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. Dezember 1998 - 1 M 4227/98 - BRS 60 Nr. 196 = BauR 1999, 621; VG Ansbach, Urteil vom 10. Februar 1999 - AN 9 K 98.1440 - BayVBl. 2000, 121.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.1998 - 7 B 2984/97

    Die aufschiebende Wirkung von Drittwidersprüchen gegen Baugenehmigungen ist

    Auszug aus VG Potsdam, 06.07.2000 - 5 K 1459/98
    OVG Münster, Beschluss vom 23. Januar 1998 - 7 B 2984/97 - BRS 60 Nr. 192.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.1998 - 7 B 956/98

    Ungenügender Nachbarschutz: zwei Windkraftanlagen stillgelegt

    Auszug aus VG Potsdam, 06.07.2000 - 5 K 1459/98
    (Abstand über 500 m) und Beschluss vom 13. Juli 1998 - 7 B 956/98 - BRS 60 Nr. 193 (Abstand zwischen 565 bis 750 m).
  • OVG Niedersachsen, 18.12.1998 - 1 M 4727/98

    Nachbarwiderspruch; Baugenehmigung; Nachbarrechtsschutz; Windkraftanlage;

    Auszug aus VG Potsdam, 06.07.2000 - 5 K 1459/98
    OVG NW Beschlüsse vom 7. September 1998 - 11 B 1561/98 - und vom 3. September 1999 - 10 B 1283/99 - NVwZ 1999, 1360; OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. Dezember 1998 - 1 M 4227/98 - BRS 60 Nr. 196 = BauR 1999, 621; VG Ansbach, Urteil vom 10. Februar 1999 - AN 9 K 98.1440 - BayVBl. 2000, 121.
  • VG Gießen, 16.04.2002 - 8 G 493/02

    Windenergiepark; Lärmimmissionen; optisch bedrängende Wirkung

    Mithin konkretisieren die von der TA-Lärm 1998 vorgegebenen Lärmwerte in rechtlich zulässiger Weise die Zumutbarkeitsschwelle für die vom Lärm einer Windkraftanlage Betroffenen, weshalb die Rechtsprechung allgemein bei Windkraftanlagen die TA-Lärm 1998 heranzieht (vgl. OVG Nordrh.-Westf., NVwZ 1999, 1360; OVG Meckl.-Vorp., NVwZ 1999, 1238, 1239; OVG Nds., NVwZ 1999, 444, 446; VG Gießen, B. v. 20.03.2001 - 1 G 262/01 -, Juris; VG Potsdam, U. v. 06.07.2000 - 5 K 1459/98 -, Juris) und bereits zuvor die TA-Lärm 1968 zugrunde gelegt hat (vgl. z. B. OVG Nordrh.-Westf., GewArch 1997, 126 r.Sp.; OVG Nds., U.v. 28.10.1996 - 6 L 4040/94 -, Juris; B. v. 28.02.1996 - 6 M 154/96 -, S. 4, Juris ; VG Arnsberg, B. v. 16.06.1998 - 4 L 944/98 -, S. 9, Juris ; VG Koblenz, DWW 1996, 30, 31).

    Auch wenn sich die Forderung nach Mindestabständen nicht durchgesetzt hat (vgl. Hamb. OVG, NuR 2001, 52, 53; OVG Nds., NVwZ 1999, 444, 445, m.w.N.; B. v. 15.10.1998 - 1 M 3774/98 -, S. 3; VG Gießen, B. v. 20.03.2001 - 1 G 262/01 -, Juris; VG Potsdam, U. v. 06.07.2000 - 5 K 1459/98 -, Juris = BauR 2000, 1910 ), kann aber zumindest bei Einhaltung solcher Mindestabstände eine bedrängende Wirkung der Anlage nicht angenommen werden.

  • VG Freiburg, 25.10.2005 - 1 K 653/04

    Zulässigkeit einer Windkraftanlage mit temperaturabhängig gesteuerter

    Eine erdrückende, einmauernde, oder aber durch die Dauerrotation irritierende, bedrängende und daher rücksichtlose Wirkung von WKA auf benachbarte Wohngebäude lässt sich zwar bei solchen Großanlagen nicht von vornherein ausschließen, sondern kann durchaus vorliegen, wird aber von der Rechtsprechung nur bei einem Abstand von weniger als 300 m angenommen (vgl. etwa OVG Rhld.Pflz, Urt.v. 12.6.2003 - 1 A 11127/02 = NuR 2003, 768 = ZUR 2003, 427 zu einer WKA mit 64 m NH und 22 m Rotorradius = 86 m Gesamthöhe bei einem Abstand von 300 m unter Bezugnahme darauf, dass das BVerwG bislang im Baurecht eine erdrückende Wirkung etwa bei einem Hochhaus nur dann angenommen habe, wenn der Abstand zum Nachbargebäude weniger als die Hälfte der Höhe betrug; ähnlich auch OVG NRW, B.v.11.3.2005 - 10 B 2462/04 = NWVBI.2005, 350, 351, wonach erst unterhalb von 300 m Abstand eine rücksichtslose Wirkung infolge der Drehbewegungen anzunehmen sei; VG Karlsruhe, B.v. 14.10.2002 - 10 K 3208/02 , wonach bei einem 1, 5 km großen Abstand keine erdrückende oder irritierende Wirkung vorliege und der bloße Umstand, dass die WKA wahrgenommen werden könne und als negativ empfunden werde, keine Verletzung des Rücksichtnahmegebots darstelle; siehe ferner: OVG NRW, Beschl.v.3.9.1999 - 10 B 1283/99 -, NVwZ 1999, 1360, wonach bei einem Abstand von 310 m bzw. sogar von nur 225 m Wohnhäuser im Außenbereich nicht rücksichtslos durch die Flügelrotationen einer 85 m hohen WKA betroffen sind, weil im Außenbereich Wohnende grundsätzlich mit dem Anblick solcher im Außenbereich privilegierter Anlagen zu rechnen hätten und es ihnen daher eher zuzumuten sei, eigene Gewohnheiten zu ändern, sich der veränderten Nachbarschaft durch räumliche Umorientierung anzupassen und ggf. auch Mobiliar umzustellen; ebenso OVG NdS, Beschl. v. 04.04.2005 - 1 LA 76/04 -, NVwZ-RR 2005, 521 [OVG Niedersachsen 04.04.2005 - 1 LA 76/04] selbst bei Abstand unter 300 m und VG Potsdam, Urt.v.6.78.2000 - 5 K 1459/98 - BauR 2000, 1910 = UPR 2001, 80: nicht rücksichtslos bei 500 m Abstand, zumal im Außenbereich Wohnende auch mit gewissen negativen und optisch störenden, bedrängenden Wirkungen dort privilegiert zulässiger Anlagen zu rechnen und diese hinzunehmen hätten; ferner OVG NRW, Beschl.v.4.11.1999 - 7 B 1339/99 -, NuR 2004, 252 = BauR 2004, 475: rücksichtslos bei Abstand von nur 209 m; VG Gießen, Beschl.v.25.4.2001 - 1 G 853/01 -.Juris: nicht rücksichtslos bei Abstand von 407 m und VG Gießen, Beschl.v.20.3.2001 - G 262/01 -, Juris= HessVGRspr.2002, 93: nicht rücksichtslos bei Abstand von 350 m).Die beiden in der Klagebegründung zum Beleg für die Rücksichtslosigkeit einerDauerirritation durch den Anblick der Flügeldrehbewegungen einer WKA von denKlägern zitierten Entscheidungen betrafen hingegen Extremfälle besonders geringerAbstände und besonders schneller Drehbewegungen, wie sie im vorliegenden Fallersichtlich nicht vorliegen (OVG NRW, Urt.v.29.8.1997 - 7 A 629/95 -, BauR 1998, 110= NVwZ 1998, 978: Nabenhöhe 28, 5 m, Rotordurchmesser 17, 2 m , bis zu 55Umdrehungen/Minute und Abstand von lediglich 60 m; LG Düsseldorf, Urt.v.5.3.1997 - b O 39/97 -,DWW 1997, 188 = Juris: drei Fahnenmasten mit flatternden Fahnen,Abstand von nur 35 m, irritierende Spiegelbilder und Reflexionen in angrenzenderMietwohnung auf spiegelnden Flächen).
  • VG Karlsruhe, 14.10.2002 - 10 K 3269/02

    Nachbarschutz gegen Windenergieanlage

    Auch die von einer Windkraftanlage ausgehenden Schallimmissionen sind nach - soweit ersichtlich - allgemeiner Meinung der Verwaltungsgerichte - einer Bewertung nach TA-Lärm zugänglich (vgl. etwa OVG Hamburg v. 28.08.2000 - 2 Bs 180/00 - OVG Münster, Beschl. vom 03.09.1999 NVwZ 1999, 1360; OVG Greifswald v. 08.03.1999 -3 M 85/98-; VG Potsdam v. 06.07.2000 - 5 K 1459/98 - VG Gießen v. 25.04.2001 - 1 G 853/01 - jeweils zitiert nach Juris).
  • VG Karlsruhe, 14.10.2002 - 10 K 3208/02

    Nachbarschutz gegen Baugenehmigung für Windenergieanlage

    Auch die von einer Windkraftanlage ausgehenden Schallimmissionen sind nach - soweit ersichtlich - allgemeiner Meinung der Verwaltungsgerichte - einer Bewertung nach TA-Lärm zugänglich (vgl. etwa OVG Hamburg v. 28.08.2000 - 2 Bs 180/00 - OVG Münster, Beschl. vom 03.09.1999 NVwZ 1999, 1360; OVG Greifswald v. 08.03.1999 -3 M 85/98-; VG Potsdam v. 06.07.2000 - 5 K 1459/98 - VG Gießen v. 25.04.2001 - 1 G 853/01 - jeweils zitiert nach Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht