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   BFH, 06.10.2005 - V R 20/04   

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https://dejure.org/2005,2505
BFH, 06.10.2005 - V R 20/04 (https://dejure.org/2005,2505)
BFH, Entscheidung vom 06.10.2005 - V R 20/04 (https://dejure.org/2005,2505)
BFH, Entscheidung vom 06. Oktober 2005 - V R 20/04 (https://dejure.org/2005,2505)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 1 und Abs. 3, § 18 Abs. 8 Nr. 2; UStDV 1993 § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 1 und Abs. 3, § 18 Abs. 8 Nr. 2; UStDV 1993 § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

  • Judicialis

    UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG 1993 § 3 Abs. 1; ; UStG 1993 § 3 Abs. 3; ; UStG 1993 § 18 Abs. 8 Nr. 2; ; UStDV 1993 § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwertung von Sicherungsgut durch Sicherungsgeber für Rechnung des Sicherungsnehmers

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sicherungsübereignung keine umsatzsteuerrechtliche Lieferung ? Verwertung durch den Sicherungsgeber als Kommissionär des Sicherungsunternehmens ist gleichzeitig Lieferung des Sicherungsgebers an Sicherungsnehmer und Käufer sowie Lieferung des Kommittenten an den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Verwertung von Sicherungsgut

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verwertung von Sicherungsgut

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Ausführung einer Lieferung im Sinne des Umsatzssteuerrechts

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Sicherungsübereignung - Verkauf eines sicherungsübereigneten Pkw kann einen "Dreifachumsatz" auslösen

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStDV § 55
    Haftung; Haftungsanspruch; Haftungsschuldner; Sicherungsübereignung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 212, 146
  • NZI 2006, 251
  • BB 2005, 2798
  • DB 2006, 140
  • AnwBl 2006, 93
  • BStBl II 2006, 931
  • UR 2006, 119
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.07.1980 - V R 124/75

    Zwei Umsätze bei der Verwertung von Sicherungsgut im Auftrag und für Rechnung des

    Auszug aus BFH, 06.10.2005 - V R 20/04
    Zur Lieferung wird der Übereignungsvorgang erst, wenn der Sicherungsnehmer das Sicherungsgut mit dem Ziel seiner Befriedigung im eigenen Namen an Dritte veräußert (sog. Doppelumsatz, Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Juli 1978 V R 2/75, BFHE 126, 84, BStBl II 1978, 684; vom 17. Juli 1980 V R 124/75, BFHE 131, 120, BStBl II 1980, 673; BFH-Beschluss vom 13. Februar 2004 V B 110/03, BFH/NV 2004, 832).
  • BFH, 17.06.2004 - V R 61/00

    Haftung bei sog. Nullregelung

    Auszug aus BFH, 06.10.2005 - V R 20/04
    Der Sicherungsnehmer haftet zwar für die Umsatzsteuer aus der Lieferung des Sicherungsgebers an ihn; insofern erhält er aber auch den Vorsteuerabzug, und zwar --nach der im Streitjahr geltenden Rechtslage-- ohne Rechnung (vgl. Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, Urteil vom 1. April 2004 Rs. C-90/02, Gerhard Bockemühl, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht 2004, 197, und die Nachfolgeentscheidung des BFH, Urteil vom 17. Juni 2004 V R 61/00, BFHE 206, 457, BStBl II 2004, 970).
  • EuGH, 01.04.2004 - C-90/02

    Bockemühl

    Auszug aus BFH, 06.10.2005 - V R 20/04
    Der Sicherungsnehmer haftet zwar für die Umsatzsteuer aus der Lieferung des Sicherungsgebers an ihn; insofern erhält er aber auch den Vorsteuerabzug, und zwar --nach der im Streitjahr geltenden Rechtslage-- ohne Rechnung (vgl. Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, Urteil vom 1. April 2004 Rs. C-90/02, Gerhard Bockemühl, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht 2004, 197, und die Nachfolgeentscheidung des BFH, Urteil vom 17. Juni 2004 V R 61/00, BFHE 206, 457, BStBl II 2004, 970).
  • BFH, 20.07.1978 - V R 2/75

    Die Umsatzsteuer aus der Verwertung von Sicherungsgut durch den

    Auszug aus BFH, 06.10.2005 - V R 20/04
    Zur Lieferung wird der Übereignungsvorgang erst, wenn der Sicherungsnehmer das Sicherungsgut mit dem Ziel seiner Befriedigung im eigenen Namen an Dritte veräußert (sog. Doppelumsatz, Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Juli 1978 V R 2/75, BFHE 126, 84, BStBl II 1978, 684; vom 17. Juli 1980 V R 124/75, BFHE 131, 120, BStBl II 1980, 673; BFH-Beschluss vom 13. Februar 2004 V B 110/03, BFH/NV 2004, 832).
  • BFH, 13.02.2004 - V B 110/03

    Sicherungsübereignung: Zeitpunkt der Lieferung

    Auszug aus BFH, 06.10.2005 - V R 20/04
    Zur Lieferung wird der Übereignungsvorgang erst, wenn der Sicherungsnehmer das Sicherungsgut mit dem Ziel seiner Befriedigung im eigenen Namen an Dritte veräußert (sog. Doppelumsatz, Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Juli 1978 V R 2/75, BFHE 126, 84, BStBl II 1978, 684; vom 17. Juli 1980 V R 124/75, BFHE 131, 120, BStBl II 1980, 673; BFH-Beschluss vom 13. Februar 2004 V B 110/03, BFH/NV 2004, 832).
  • BFH, 09.02.2006 - V R 22/03

    Umsatzsteuerliche Behandlung des "sale-and-lease-back"-Verfahrens

    Auch bei der Sicherungsübereignung kommt es im Falle des störungsfreien Ablaufs weder zu einer Lieferung des Sicherungsgebers an den Sicherungsnehmer noch zu einer (Rück-)Lieferung des Sicherungsgutes nach Fortfall des Sicherungszwecks (vgl. BFH-Urteil vom 6. Oktober 2005 V R 20/04, UR 2006, 119).
  • BFH, 28.07.2011 - V R 28/09

    Sog. "kalte Zwangsvollstreckung" und "kalte Zwangsverwaltung" durch

    Handelt hiernach der Insolvenzverwalter nicht für Rechnung des Grundpfandgläubigers, liegen die Voraussetzungen eines Kommissionsgeschäftes (§ 3 Abs. 3 UStG) nicht vor und führt daher die freihändige Veräußerung im Namen des Grundstückseigentümers auch nicht nach den Regeln über Kommissionsgeschäfte zu einem sog. Dreifachumsatz (vgl. zum Begriff bei Verwertung von Sicherungsübereignung an beweglichen Gegenständen BFH-Urteile vom 6. Oktober 2005 V R 20/04, BFHE 212, 146, BStBl II 2006, 931, unter II.2., und vom 23. Juli 2009 V R 27/07, BFHE 226, 421, BStBl II 2010, 859, unter II.1.a).
  • BFH, 23.07.2009 - V R 27/07

    Umsatzsteuer bei Verwertung von Sicherungseigentum

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Oktober 2005 V R 20/04, BStBl II 2006, 931) führt der Sicherungsgeber mit der Übereignung beweglicher Gegenstände zu Sicherungszwecken unter Begründung eines Besitzmittlungsverhältnisses (§ 930 BGB) noch keine Lieferung an den Sicherungsnehmer gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, § 3 Abs. 1 UStG aus.

    Es liegt ein Dreifachumsatz vor (BFH-Urteil in BStBl II 2006, 931; vgl. auch BFH-Urteil vom 30. März 2006 V R 9/03, BFHE 213, 144, BStBl II 2006, 933).

    Soweit die bisherige Rechtsprechung des Senats dahingehend zu verstehen sein sollte, dass ein Dreifachumsatz auch bei einer Veräußerung im Interesse des Sicherungsnehmers vorliegen kann und es auf den Eintritt der Verwertungsreife nicht ankommt (BFH-Urteil in BStBl II 2006, 931, und BFH-Beschluss vom 11. August 2006 V B 23/04, BFH/NV 2007, 60), hält der Senat hieran nicht fest (Änderung der Rechtsprechung).

  • BFH, 30.03.2006 - V R 9/03

    Verwertung von Sicherungsgut

    Es liegt ein Dreifachumsatz vor (Fortführung von BFH-Urteil vom 6. Oktober 2005 V R 20/04, BFH/NV 2006, 222).

    Gleichzeitig liegt im Verhältnis Sicherungsnehmer (Kommittent --hier die Bank--) und dem Sicherungsgeber (Kommissionär --hier H-GmbH--) ein Fall des Kommissionsgeschäftes (§ 3 Abs. 3 UStG 1993) vor, bei dem der Sicherungsgeber (Verkäufer und Kommissionär) als Abnehmer gilt (Senatsurteil vom 6. Oktober 2005 V R 20/04, BFH/NV 2006, 222).

    Veräußert der Sicherungsgeber also im eigenen Namen, aber --weil der Sicherungsfall eingetreten ist-- für Rechnung des Sicherungsnehmers, werden umsatzsteuerrechtlich drei Lieferungen bewirkt (sog. Dreifachumsatz, Senatsurteil in BFH/NV 2006, 222).

  • BFH, 29.11.2022 - XI R 18/21

    Keine Lieferung von dezentral verbrauchtem Strom

    Dementsprechend ist auch die Rechtsprechung zum Dreifachumsatz (BFH-Urteile vom 06.10.2005 - V R 20/04, BFHE 212, 146, BStBl II 2006, 931; vom 30.03.2006 - V R 9/03, BFHE 213, 144, BStBl II 2006, 933; vom 23.07.2009 - V R 27/07, BFHE 226, 421, BStBl II 2010, 859) für den Streitfall ohne Bedeutung.
  • FG Münster, 11.12.2014 - 5 K 79/14

    Frage der Abgrenzung zwischen entgeltlicher Zurverfügungstellung eines

    Zur Lieferung wird der Übereignungsvorgang erst, wenn der Sicherungsnehmer das Sicherungsgut mit dem Ziel seiner Befriedigung z.B. im eigenen Namen an Dritte veräußert (vgl. BFH-Urteil vom 6. Oktober 2005 V R 20/04, BFHE 212, 146, BStBl II 2006, 931).
  • BFH, 11.08.2006 - V B 23/04

    Voraussetzungen für die Annahme von Divergenz und Willkür

    Daher ist die neuere Rechtsprechung des Senats zur Verwertung von Sicherungsgut, mit der nunmehr statt eines Doppelumsatzes --wie bisher-- nunmehr ein Dreifachumsatz vorliegt (BFH-Urteile vom 30. März 2006 V R 9/03, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2006, 395; vom 6. Oktober 2005 V R 20/04, BFH/NV 2006, 222), in die Beurteilung einzubeziehen.

    Es reicht aus, dass der Sicherungsgeber im Auftrag des Sicherungsnehmers mit Rücksicht auf dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen das Sicherungsgut veräußert und den Veräußerungserlös an den Sicherungsnehmer herausgibt (BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 222).

  • FG Baden-Württemberg, 10.12.2008 - 1 K 319/05

    Zur Frage der Umsatzbesteuerung des Sicherungsnehmers bei Verwertung

    Da der Sicherungsgeber dabei für Rechnung des Sicherungsnehmers handelt, greift zudem ein Fall des § 3 Abs. 3 UStG (Kommissionsgeschäft) ein; zwischen dem Sicherungsnehmer (Kommittent) und dem Sicherungsgeber (Kommissionär) liegt eine Lieferung vor, bei der der Sicherungsgeber (Verkäufer, Kommissionär) als Abnehmer gilt (BFH-Urteile vom 6. Oktober 2005 V R 20/04, BStBl II 2006, 931 und vom 30 März 2006 V R 9/03, BStBl II 2006, 933, BFHE 213, 144; FG Saarland, Urteil vom 14. Februar 2007 1 K 1276/03, EFG 2007, 79).

    Dies kann auch dadurch geschehen, dass der Erlös auf ein Konto des Sicherungsgebers beim Sicherungsnehmer (hier: der Klägerin) überwiesen wird, so dass sich der Sicherungsnehmer aus dem Konto befriedigen kann (BFH-Urteile vom 6. Oktober 2005 V R 20/04, BStBl II 2006, 931).

  • FG Saarland, 14.02.2007 - 1 K 1276/03

    Doppel- bzw. Dreifachumsatz bei Verwertung von Sicherungsgut durch

    Demzufolge liegt ein Dreifachumsatz vor (BFH, Urteil vom 6. Oktober 2005 V R 20/04, BStBl. II 2006, 931).
  • LG Wuppertal, 27.10.2006 - 2 O 280/05

    Vorliegen einer umsatzsteuerpflichtigen Lieferung eines Sicherungsgebers an den

    Hiernach ist mit der erfolgten Sicherungsübereignung des Warenlagerbestandes noch keine umsatzsteuerpflichtige Lieferung des Sicherungsgebers an den Sicherungsnehmer erfolgt (vgl. BFH NZI 2006, 251/252 m.w.N.).

    So spricht der BFH davon, dass der Sicherungsgeber das Gut "im Auftrag" des Sicherungsnehmer verwertet (NZI 2006, 251/252).

  • FG Münster, 22.11.2013 - 5 K 1251/11

    Frage der Vorsteuerabzugsberechtigung bei Leasinggestaltung

  • FG Hessen, 14.04.2010 - 6 K 1494/07

    Kein sog. Dreifachumsatz bei Veräußerung von Sicherungsgut vor Verwertungsreife

  • FG München, 08.06.2012 - 14 V 1319/12

    Umsatzsteuer bei Sicherungsübereignung

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