Rechtsprechung
   EuGH, 12.01.2006 - C-354/03, C-355/03, C-484/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,178
EuGH, 12.01.2006 - C-354/03, C-355/03, C-484/03 (https://dejure.org/2006,178)
EuGH, Entscheidung vom 12.01.2006 - C-354/03, C-355/03, C-484/03 (https://dejure.org/2006,178)
EuGH, Entscheidung vom 12. Januar 2006 - C-354/03, C-355/03, C-484/03 (https://dejure.org/2006,178)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,178) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2 Absatz 1, Artikel 4 Absätze 1 und 2 und Artikel 5 Absatz 1 - Vorsteuerabzug - Wirtschaftliche Tätigkeit - Steuerpflichtiger, der als solcher handelt - Lieferung von Gegenständen - Umsatz, der Teil einer Lieferkette ist, an der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Optigen

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2 Absatz 1, Artikel 4 Absätze 1 und 2 und Artikel 5 Absatz 1 - Vorsteuerabzug - Wirtschaftliche Tätigkeit - Steuerpflichtiger, der als solcher handelt - Lieferung von Gegenständen - Umsatz, der Teil einer Lieferkette ist, an der ...

  • EU-Kommission PDF

    Optigen

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2 Absatz 1, Artikel 4 Absätze 1 und 2 und Artikel 5 Absatz 1 - Vorsteuerabzug - Wirtschaftliche Tätigkeit - Steuerpflichtiger, der als solcher handelt - Lieferung von Gegenständen - Umsatz, der Teil einer Lieferkette ist, an der ...

  • EU-Kommission

    Optigen

    Abgaben , Mehrwertsteuer

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Recht auf Vorsteuerabzug bei Mehrwertsteuerbetrug an anderer Stelle der Lieferkette; System eines Karusselbetrugs; Verwendung einer entwendeten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID); Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeiten; Kenntnis des Steuerpflichtigen von den ...

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierun... g der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem Art. 2 Nr. 1; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 4; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 1; ; Erste Richtlinie 67/227/EWG des Rates vom 11. April 1967 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2 Absatz 1, Artikel 4 Absätze 1 und 2 und Artikel 5 Absatz 1 - Vorsteuerabzug - Wirtschaftliche Tätigkeit - Steuerpflichtiger, der als solcher handelt - Lieferung von Gegenständen - Umsatz, der Teil einer Lieferkette ist, an der ...

  • datenbank.nwb.de

    Mehrwertsteuer: Zulässiger Vorsteuerabzug trotz späteren Karussellbetrugs Dritter in der Lieferkette

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Besteuerung von Umsätzen im Rahmen von Umsatzsteuerkarussellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Steuerrecht - GESELLSCHAFTEN, DIE OHNE IHR WISSEN IN EINEN "KARUSSELLBETRUG" VERWICKELT WAREN, HABEN ANSPRUCH AUF ERSTATTUNG DER VORSTEUER

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Optigen

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2 Absatz 1, Artikel 4 Absätze 1 und 2 und Artikel 5 Absatz 1 - Vorsteuerabzug - Wirtschaftliche Tätigkeit - Steuerpflichtiger, der als solcher handelt - Lieferung von Gegenständen - Umsatz, der Teil einer Lieferkette ist, an der ...

  • IWW (Kurzinformation)

    EuGH schützt seriöse Kfz-Händler!

  • jed.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerkarussell: Vorsteuerabzug für unbescholtene Unternehmen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gesellschaften, die ohne ihr Wissen in einen Karussellbetrug verwickelt waren, haben Anspruch auf Erstattung der Vorsteuer

Besprechungen u.ä. (4)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Umsatzsteuer - Vorsteuerabzug beim "Karussellbetrug"

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Vorsteuerabzug bei umsatzsteuerlichen Karussellgeschäften

  • korts.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Vorsteuerabzug bei unwissentlicher Verwicklung in ein Umsatzsteuer-Karussell

  • kullen-mueller-zinser.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Klarstellung des EuGH zum Vorsteuerabzug bei Umsatzsteuerkarussellen (Prof. Dr. Markus Füllsack)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt mit Beschluss des High Court of Justice (England & Wales), Chancery Division, vom 28. Juli 2003 in dem Rechtsstreit Optigen Ltd gegen Commissioners of Customs & Excise

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    Richtlinie 77/388/EWG, EWGRL 388/77
    Betrug; Karussellgeschäft; Umsatzsteuer; Umsatzsteuerkarussell; Verschulden

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Mehrwertsteuer - Auslegung der Richtlinien 67/227/EWG und 77/388/EWG - Anspruch eines Steuerpflichtigen auf eine Gutschrift für die als Vorsteuer gezahlte Mehrwertsteuer - Umsatz, der zu einer Reihe von in betrügerischer Absicht getätigten Umsätzen gehört - Betrug in ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2006, 316
  • UR 2006, 157
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (127)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 12.01.2006 - C-484/03

    Vorsteuerabzug bei umsatzsteuerlichen Karussellgeschäften

    Auszug aus EuGH, 12.01.2006 - C-354/03
    In den verbundenen Rechtssachen C-354/03, C-355/03 und C-484/03.

    betreffend Vorabentscheidungsersuchen nach Artikel 234 EG, eingereicht vom High Court of Justice (England & Wales), Chancery Division (Vereinigtes Königreich), mit Entscheidungen vom 28. Juli 2003 (C-354/03 und C-355/03) und 27. Oktober 2003 (C-484/03), beim Gerichtshof eingegangen am 18. August 2003 bzw. 19. November 2003, in den Verfahren.

    Bond House Systems Ltd (C-484/03).

    - der Regierung des Vereinigten Königreichs, vertreten durch C. Jackson (C-354/03, C-355/03 und C-484/03) und K. Manji (C-484/03) als Bevollmächtigte im Beistand von R. Anderson, QC, und I. Hutton, Barrister,.

    - der tschechischen Regierung, vertreten durch T. Bocek als Bevollmächtigten (C-354/03, C-355/03 und C-484/03),.

    - der dänischen Regierung, vertreten durch J. Molde und A. Rahbøl Jacobsen als Bevollmächtigte im Beistand von P. Biering, advokat (C-484/03),.

    - der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch R. Lyal als Bevollmächtigten (C-354/03, C-355/03 und C-484/03),.

    13 Den Vorlageentscheidungen in den Rechtssachen C-354/03 und C-355/03 zufolge sowie nach Angaben der Commissioners in der Rechtssache C-484/03 funktioniert ein "Karussellbetrug" grundsätzlich wie folgt:.

    18 Der Vorlageentscheidung in der Rechtssache C-484/03 zufolge machen die Commissioners geltend, dass mit den in den Ausgangsverfahren streitigen Lieferketten betrügerische Zwecke verfolgt worden seien und daher keiner der Umsätze, aus denen diese Ketten bestanden hätten, einschließlich der von Bond House getätigten, wirtschaftliche Substanz gehabt habe.

    23 In der Rechtssache C-484/03 führt das vorlegende Gericht aus, dass Bond House einige wenige Tatsachenfeststellungen oder Schlussfolgerungen des VAT and Duties Tribunal Manchester beanstande.

    In der Rechtssache C-484/03:.

    28 Anschließend sind mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 15. Juni 2004 diese Rechtssachen und die Rechtssache C-484/03 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden worden.

    31 Nach Meinung von Bond House ist die erste Frage in der Rechtssache C-484/03 zu bejahen.

  • EuGH, 12.01.2006 - C-355/03

    Vorsteuerabzug bei umsatzsteuerlichen Karussellgeschäften

    Auszug aus EuGH, 12.01.2006 - C-354/03
    In den verbundenen Rechtssachen C-354/03, C-355/03 und C-484/03.

    betreffend Vorabentscheidungsersuchen nach Artikel 234 EG, eingereicht vom High Court of Justice (England & Wales), Chancery Division (Vereinigtes Königreich), mit Entscheidungen vom 28. Juli 2003 (C-354/03 und C-355/03) und 27. Oktober 2003 (C-484/03), beim Gerichtshof eingegangen am 18. August 2003 bzw. 19. November 2003, in den Verfahren.

    Fulcrum Electronics Ltd (C-355/03),.

    - der Regierung des Vereinigten Königreichs, vertreten durch C. Jackson (C-354/03, C-355/03 und C-484/03) und K. Manji (C-484/03) als Bevollmächtigte im Beistand von R. Anderson, QC, und I. Hutton, Barrister,.

    - der tschechischen Regierung, vertreten durch T. Bocek als Bevollmächtigten (C-354/03, C-355/03 und C-484/03),.

    - des Rates der Europäischen Union, vertreten durch A.-M. Colaert und J. Monteiro als Bevollmächtigte (C-354/03 und C-355/03),.

    - der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch R. Lyal als Bevollmächtigten (C-354/03, C-355/03 und C-484/03),.

    13 Den Vorlageentscheidungen in den Rechtssachen C-354/03 und C-355/03 zufolge sowie nach Angaben der Commissioners in der Rechtssache C-484/03 funktioniert ein "Karussellbetrug" grundsätzlich wie folgt:.

    14 In den Rechtssachen C-354/03 und C-355/03 führt das vorlegende Gericht aus, die Commissioners hätten ihre Bescheide erstens darauf gestützt, dass Optigen und Fulcrum in Bezug auf die in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden Käufe keine Lieferungen erhalten hätten, die für die Zwecke im Sinne des Mehrwertsteuergesetzes verwendet worden seien oder hätten verwendet werden sollen, so dass die angeblich bei diesen Käufen gezahlten Mehrwertsteuerbeträge keine Vorsteuern im Sinne des Mehrwertsteuergesetzes von 1994 (Value Added Tax Act 1994) gewesen seien.

    22 In den Rechtssachen C-354/03 und C-355/03 führt das vorlegende Gericht aus, dass der Sachverhalt in den Ausgangsverfahren als feststehend unterstellt werde.

    In den Rechtssachen C-354/03 et C-355/03:.

    27 Mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 19. September 2003 sind die Rechtssachen C-354/03 und C-355/03 zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden worden.

  • EuGH, 26.06.2003 - C-305/01

    MKG-Kraftfahrzeuge-Factoring

    Auszug aus EuGH, 12.01.2006 - C-354/03
    36 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass mit der Sechsten Richtlinie ein gemeinsames Mehrwertsteuersystem geschaffen worden ist, das insbesondere auf einer einheitlichen Definition der steuerbaren Umsätze beruht (vgl. u. a. Urteil vom 26. Juni 2003 in der Rechtssache C-305/01, MGK-Kraftfahrzeuge-Factoring, Slg. 2003, I-6729, Randnr. 38).

    41 Der Begriff "wirtschaftliche Tätigkeiten" ist in Artikel 4 Absatz 2 der Sechsten Richtlinie als alle Tätigkeiten eines Erzeugers, Händlers oder Dienstleistenden definiert und schließt nach der Rechtsprechung sämtliche Stadien der Erzeugung, des Handels und der Erbringung von Dienstleistungen ein (vgl. u. a. Urteile vom 4. Dezember 1990 in der Rechtssache C-186/89, Van Tiem, Slg. 1990, I-4363, Randnr. 17, und MGK-Kraftfahrzeuge-Factoring, Randnr. 42).

  • EuGH, 06.04.1995 - C-4/94

    BLP Group / Kommissioners of Customs & Excise

    Auszug aus EuGH, 12.01.2006 - C-354/03
    45 Wie der Gerichtshof in Randnummer 24 des Urteils vom 6. April 1995 in der Rechtssache C-4/94 (BLP Group, Slg. 1995, I-983) festgestellt hat, wäre eine Verpflichtung der Steuerverwaltung, Untersuchungen anzustellen, um die Absicht des Steuerpflichtigen zu ermitteln, unvereinbar mit den Zielen des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems, Rechtssicherheit zu gewährleisten und die mit der Anwendung der Mehrwertsteuer verbundenen Maßnahmen dadurch zu erleichtern, dass, abgesehen von Ausnahmefällen, auf die objektive Natur des betreffenden Umsatzes abgestellt wird.
  • EuGH, 04.10.1995 - C-291/92

    Finanzamt Uelzen / Armbrecht

    Auszug aus EuGH, 12.01.2006 - C-354/03
    42 Was schließlich den Begriff "Steuerpflichtiger als solcher" angeht, so ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass ein Steuerpflichtiger in dieser Eigenschaft handelt, wenn er Umsätze im Rahmen seiner steuerbaren Tätigkeit tätigt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Oktober 1995 in der Rechtssache C-291/92, Armbrecht, Slg. 1995, I-2775, Randnr. 17, und vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-77/01, EDM, Slg. 2004, I-4295, Randnr. 66).
  • EuGH, 14.02.1985 - 268/83

    Rompelman / Minister van Financiën

    Auszug aus EuGH, 12.01.2006 - C-354/03
    43 Wie der Gerichtshof in Randnummer 26 des Urteils vom 12. September 2000 in der Rechtssache C-260/98 (Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-6537) festgestellt hat, wird aus der Analyse der Definitionen der Begriffe des Steuerpflichtigen und der wirtschaftlichen Tätigkeiten deutlich, dass sich der Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeiten auf einen weiten Bereich erstreckt und dass es sich dabei um einen objektiv festgelegten Begriff handelt, da die Tätigkeit an sich, unabhängig von ihrem Zweck und ihrem Ergebnis, betrachtet wird (vgl. auch Urteil vom 26. März 1987 in der Rechtssache 235/85, Kommission/Niederlande, Slg. 1987, 1471, Randnr. 8, sowie im gleichen Sinne u. a. Urteile vom 14. Februar 1985 in der Rechtssache 268/83, Rompelman, Slg. 1985, 655, Randnr. 19, und vom 27. November 2003 in der Rechtssache C-497/01, Zita Modes,Slg. 2003, I-14393, Randnr. 38).
  • EuGH, 21.04.2005 - C-25/03

    HE - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Errichtung eines Wohnhauses durch zwei

    Auszug aus EuGH, 12.01.2006 - C-354/03
    39 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt sich, dass dieser Begriff jede Übertragung eines körperlichen Gegenstands durch eine Partei umfasst, die die andere Partei ermächtigt, über diesen Gegenstand faktisch so zu verfügen, als wäre sie sein Eigentümer (vgl. u. a. Urteile vom 8. Februar 1990 in der Rechtssache C-320/88, Shipping and Forwarding Enterprise Safe,Slg. 1990, I-285, Randnr. 7, und vom 21. April 2005 in der Rechtssache C-25/03, HE, Slg. 2005, I-3123, Randnr. 64).
  • EuGH, 26.03.1987 - 235/85

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 12.01.2006 - C-354/03
    43 Wie der Gerichtshof in Randnummer 26 des Urteils vom 12. September 2000 in der Rechtssache C-260/98 (Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-6537) festgestellt hat, wird aus der Analyse der Definitionen der Begriffe des Steuerpflichtigen und der wirtschaftlichen Tätigkeiten deutlich, dass sich der Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeiten auf einen weiten Bereich erstreckt und dass es sich dabei um einen objektiv festgelegten Begriff handelt, da die Tätigkeit an sich, unabhängig von ihrem Zweck und ihrem Ergebnis, betrachtet wird (vgl. auch Urteil vom 26. März 1987 in der Rechtssache 235/85, Kommission/Niederlande, Slg. 1987, 1471, Randnr. 8, sowie im gleichen Sinne u. a. Urteile vom 14. Februar 1985 in der Rechtssache 268/83, Rompelman, Slg. 1985, 655, Randnr. 19, und vom 27. November 2003 in der Rechtssache C-497/01, Zita Modes,Slg. 2003, I-14393, Randnr. 38).
  • EuGH, 12.09.2000 - C-260/98

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 12.01.2006 - C-354/03
    43 Wie der Gerichtshof in Randnummer 26 des Urteils vom 12. September 2000 in der Rechtssache C-260/98 (Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-6537) festgestellt hat, wird aus der Analyse der Definitionen der Begriffe des Steuerpflichtigen und der wirtschaftlichen Tätigkeiten deutlich, dass sich der Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeiten auf einen weiten Bereich erstreckt und dass es sich dabei um einen objektiv festgelegten Begriff handelt, da die Tätigkeit an sich, unabhängig von ihrem Zweck und ihrem Ergebnis, betrachtet wird (vgl. auch Urteil vom 26. März 1987 in der Rechtssache 235/85, Kommission/Niederlande, Slg. 1987, 1471, Randnr. 8, sowie im gleichen Sinne u. a. Urteile vom 14. Februar 1985 in der Rechtssache 268/83, Rompelman, Slg. 1985, 655, Randnr. 19, und vom 27. November 2003 in der Rechtssache C-497/01, Zita Modes,Slg. 2003, I-14393, Randnr. 38).
  • EuGH, 29.06.2000 - C-455/98

    Salumets u.a.

    Auszug aus EuGH, 12.01.2006 - C-354/03
    14 und 21, und vom 29. Juni 2000 in der Rechtssache C-455/98, Salumets u. a., Slg. 2000, I-4993, Randnr. 19).
  • EuGH, 06.07.1995 - C-62/93

    BP Soupergaz / Griechischer Staat

  • EuGH, 03.03.2004 - C-395/02

    Transport Service

  • EuGH, 27.11.2003 - C-497/01

    Zita Modes

  • EuGH, 21.03.2000 - C-110/98

    Gabalfrisa

  • EuGH, 29.06.1999 - C-158/98

    Coffeeshop "Siberië"

  • EuGH, 08.06.2000 - C-98/98

    Midland Bank

  • EuGH, 08.02.1990 - 320/88

    Staatssecretaris van Financiën / Shipping und Forwarding Enterprise Safe

  • EuGH, 04.12.1990 - C-186/89

    Van Tiem / Staatssecretaris van Financiën

  • EuGH, 29.04.2004 - C-77/01

    EDM

  • EuGH, 08.06.2000 - C-400/98

    Breitsohl

  • BFH, 06.04.2016 - V R 25/15

    EuGH-Vorlage zu den Anforderungen an eine zum Vorsteuerabzug berechtigende

    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH ist es mit dem Unionsrecht nicht vereinbar, einen Steuerpflichtigen, der weder wusste noch wissen konnte, dass der betreffende Umsatz in eine vom Lieferer begangene Steuerhinterziehung einbezogen war oder dass in der Lieferkette bei einem anderen Umsatz, der dem vom Steuerpflichtigen getätigten Umsatz vorausgeht oder nachfolgt, Mehrwertsteuer hinterzogen wurde, durch die Versagung des Rechts auf Vorsteuerabzug zu sanktionieren, wenn die nach der Richtlinie vorgesehenen materiellen und formellen Voraussetzungen für die Entstehung und die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug erfüllt sind (EuGH-Urteile PPUH Stehcemp, EU:C:2015:719, Rz 49; Maks Pen, EU:C:2014:69, Rz 26 ff.; Bonik vom 6. Dezember 2012 C-285/11, EU:C:2012:774, Rz 36 ff.; Mahagében und Dávid, EU:C:2012:373, Rz 44, 45 und 47; Optigen u.a. vom 12. Januar 2006 C-354/03, C-355/03 und C-484/03, EU:C:2006:16, Rz 51, 52 und 55; Kittel und Recolta Recycling, EU:C:2006:446, Rz 44 bis 46 und 60).
  • EuGH, 27.09.2012 - C-587/10

    VSTR - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Lieferung von Gegenständen - Besteuerung

    Darüber hinaus ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass ein Steuerpflichtiger in dieser Eigenschaft handelt, wenn er im Rahmen seiner steuerbaren Tätigkeit Umsätze tätigt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Januar 2006, 0ptigen u. a., C-354/03, C-355/03 und C-484/03, Slg. 2006, I-483, Randnr. 42).
  • BFH, 25.02.2015 - XI R 15/14

    Innergemeinschaftliches Reihengeschäft: Zuordnung der Warenbewegung,

    Daran zeigt sich auch, dass es für die Steuerpflichtigen nicht lediglich um formale Zuordnungen, sondern um "finale Besteuerungswirkungen" geht (a.A. Prätzler, juris PraxisReport Steuerrecht 34/2014, Nr. 6, unter D.), weil jeder Umsatz für sich zu betrachten ist (vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 12. Januar 2006 C-484/03 u.a., Optigen, Slg. 2006, I-483, BFH/NV Beilage 2006, 144, Rz 47).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht