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   EuGH, 27.09.2007 - C-146/05   

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https://dejure.org/2007,167
EuGH, 27.09.2007 - C-146/05 (https://dejure.org/2007,167)
EuGH, Entscheidung vom 27.09.2007 - C-146/05 (https://dejure.org/2007,167)
EuGH, Entscheidung vom 27. September 2007 - C-146/05 (https://dejure.org/2007,167)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1 - Innergemeinschaftliche Lieferung - Versagung der Befreiung - Verspätet erbrachter Nachweis der Lieferung

  • Simons & Moll-Simons
  • Europäischer Gerichtshof

    Collée

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1 - Innergemeinschaftliche Lieferung - Versagung der Befreiung - Verspätet erbrachter Nachweis der Lieferung

  • EU-Kommission PDF

    Collée

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1 - Innergemeinschaftliche Lieferung - Versagung der Befreiung - Verspätet erbrachter Nachweis der Lieferung

  • EU-Kommission

    Collée

    Abgaben , Mehrwertsteuer

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Befreiung einer ausgeführten innergemeinschaftlichen Lieferung von der Mehrwertsteuer durch die Finanzbehörden bei einem nicht rechtzeitig erbrachten Nachweis über die Lieferung; Berücksichtigung der bewussten Verschleierung einer innergemeinschaftlichen Lieferung durch ...

  • Judicialis

    Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nicht rechtzeitiger Buchnachweis führt nicht zwangsläufig zur Versagung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1 - Innergemeinschaftliche Lieferung - Versagung der Befreiung - Verspätet erbrachter Nachweis der Lieferung; Steuerrecht

  • datenbank.nwb.de

    Versagung der Umsatzsteuerbefreiung bei verspätet erbrachtem Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Versand und innergemeinschaftliche Lieferung II

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Collée

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1 - Innergemeinschaftliche Lieferung - Versagung der Befreiung - Verspätet erbrachter Nachweis der Lieferung

  • IWW (Kurzinformation)

    Innergemeinschaftlicher Handel - EuGH: Steuerfreiheit trotz verspätetem Buchnachweis

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versand und innergemeinschaftliche Lieferung II

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung: EuGH vs. Finanzverwaltung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Verspätet erbrachter Buchnachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung schließt Steuerbefreiung nicht aus

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Grundsatzfragen zum] Buch- und Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

In Nachschlagewerken

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Bundesfinanzhofes vom 10. Februar 2005 in Sachen Albert Collée als Gesamtrechtsnachfolger der Collée KG gegen Finanzamt Limburg a.d. Lahn.

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 4 Nr 1 Buchst b, UStG § 6a Abs 1, UStG § 6a Abs 3, UStDV § 17a Abs 1, UStDV § 17a Abs 3, EWGRL 388/77 Art 28c Teil A Buchst a, Richtlinie 77/388/EWG Teil A Buchst a
    Buchnachweis; innergemeinschaftliche Lieferung; Steuerbefreiung; Umsatzsteuer; Zeitpunkt

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs - Auslegung von Artikel 28 Teil A Buchstabe a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2007, 669
  • DB 2007, 2570
  • BStBl II 2009, 78
  • UR 2007, 813
 
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Wird zitiert von ... (160)

  • BFH, 25.02.2015 - XI R 15/14

    Innergemeinschaftliches Reihengeschäft: Zuordnung der Warenbewegung,

    Während bei Vorliegen der objektiven Voraussetzungen der innergemeinschaftlichen Lieferung als logische Folge ein innergemeinschaftlicher Erwerb durch den Erwerber im Bestimmungsmitgliedstaat erfolgt (EuGH-Urteile Teleos u.a. in Slg. 2007, I-7797, BStBl II 2009, 70, Rz 24, 26 f., 36 f., 41 f.; vom 27. September 2007 C-146/05, Collée, Slg. 2007, I-7861, BStBl II 2009, 78, Rz 23; vom 18. November 2010 C-84/09, X, Slg. 2010, I-11645, UR 2011, 103, Rz 28; vom 6. September 2012 C-273/11, Mecsek-Gabona, HFR 2012, 1121, UR 2012, 796, Rz 29) und zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung der Umsatz des Lieferers steuerfrei zu belassen ist, ist in dem Fall, dass dem Lieferer trotz Nichtvorliegens der Voraussetzungen des Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG Vertrauensschutz zu gewähren ist, der Erwerber (hier: B) im Liefermitgliedstaat zur Umsatzsteuer heranzuziehen (EuGH-Urteil Teleos u.a. in Slg. 2007, I-7797, BStBl II 2009, 70, Rz 67; in Deutschland umgesetzt durch § 6a Abs. 4 Satz 2 UStG; insoweit zutreffend aus österreichischer Sicht Schwab, Österreichische Steuerzeitung 2014, 32, 35).

    Insbesondere sind in dem vom FG in Rz 38 (in EFG 2014, 682) geschilderten Fall, wenn im Ursprungsmitgliedstaat dem zweiten Erwerber noch keine Verfügungsmacht verschafft worden ist, die objektiven Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 Nr. 1 UStG trotz Mitteilung des Weiterverkaufs gegeben und der Umsatz des ersten Lieferers ist --bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 UStG-- im Ursprungsmitgliedstaat steuerfrei zu belassen (vgl. EuGH-Urteil Collée in Slg. 2007, I-7861, BStBl II 2009, 78, Rz 30).

  • EuGH, 27.09.2012 - C-587/10

    VSTR - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Lieferung von Gegenständen - Besteuerung

    Durch diesen Mechanismus wird somit eine klare Abgrenzung der Steuerhoheit der betroffenen Mitgliedstaaten gewährleistet (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil R, Randnr. 38) und die Doppelbesteuerung und damit eine Verletzung des dem gemeinsamen Mehrwertsteuersystem innewohnenden Grundsatzes der steuerlichen Neutralität vermieden (vgl. u. a. Urteile vom 27. September 2007, Teleos u. a., C-409/04, Slg. 2007, I-7797, Randnr. 25, und Collée, C-146/05, Slg. 2007, I-7861, Randnr. 23).
  • EuGH, 18.12.2014 - C-131/13

    Schoenimport "Italmoda" Mariano Previti - Vorlagen zur Vorabentscheidung -

    Vielmehr entspricht diese Versagung, wie in den Rn. 43 und 46 des vorliegenden Urteils ausgeführt, dem Grundsatz, wonach sich niemand in betrügerischer oder missbräuchlicher Weise auf Vorschriften des Unionsrechts berufen darf, da die Anwendung dieser Vorschriften nicht so weit gehen kann, dass missbräuchliche oder gar betrügerische Praktiken gedeckt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile Halifax u. a., EU:C:2006:121, Rn. 68 und 69, sowie Collée, C-146/05, EU:C:2007:549, Rn. 38).
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