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   EuGH, 11.06.2009 - C-572/07   

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https://dejure.org/2009,822
EuGH, 11.06.2009 - C-572/07 (https://dejure.org/2009,822)
EuGH, Entscheidung vom 11.06.2009 - C-572/07 (https://dejure.org/2009,822)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juni 2009 - C-572/07 (https://dejure.org/2009,822)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Befreiung der Vermietung von Grundstücken - Reinigung von Gemeinschaftsräumen im Zusammenhang mit der Vermietung - Nebenleistungen

  • Europäischer Gerichtshof

    RLRE Tellmer Property

    Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Befreiung der Vermietung von Grundstücken - Reinigung von Gemeinschaftsräumen im Zusammenhang mit der Vermietung - Nebenleistungen

  • EU-Kommission PDF

    RLRE Tellmer Property

    Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Befreiung der Vermietung von Grundstücken - Reinigung von Gemeinschaftsräumen im Zusammenhang mit der Vermietung - Nebenleistungen

  • EU-Kommission

    RLRE Tellmer Property

    Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Befreiung der Vermietung von Grundstücken - Reinigung von Gemeinschaftsräumen im Zusammenhang mit der Vermietung - Nebenleistungen“

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vermietung von Grundstücken und Reinigung von Gemeinschaftsräumen im Zusammenhang mit der Vermietung als voneinander trennbare Umsätze i.S. der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie; [RLRE Tellmer Property sro gegen FinanÄní ?Öeditelství v Ustí nad Labem]

  • Betriebs-Berater

    Reinigung von Gemeinschaftsräumen im Zusammenhang mit der Vermietung nicht mehrwertsteuerbefreit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grundstücksvermietung und Reinigung der von den Mietern genutzten Gemeinschaftsräume sind eigenständige Leistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermietung von Grundstücken und Reinigung von Gemeinschaftsräumen im Zusammenhang mit der Vermietung als voneinander trennbare Umsätze i.S. der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie - [RLRE Tellmer Property sro gegen Financní reditelství v Ústí nad Labem]

  • datenbank.nwb.de

    Reinigung von Gemeinschaftsräumen im Zusammenhang mit der Vermietung - Nebenleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    RLRE Tellmer Property

    Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Befreiung der Vermietung von Grundstücken - Reinigung von Gemeinschaftsräumen im Zusammenhang mit der Vermietung - Nebenleistungen

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Grundstücksvermietung
    Grundstücksvermietungen in der Umsatzsteuer
    Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 UStG
    Allgemeiner Überblick

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Krajský soud v Ústí nad Labem (Tschechische Republik), eingereicht am 24. Dezember 2007 - RLRE Tellmer Property s.r.o. / Financní reditelství v Ústí nad Labem

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 388/77 Art 6, EWGRL 388/77 Art 13 Teil B Buchst b, Richtlinie 77/388/EWG Art 6, Richtlinie 77/388/EWG Art 13 Teil B Buchst b
    Reinigung; Umsatzsteuer; Vermietung

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Krajský soud v Ústí nad Labem (Tschechische Republik) - Auslegung der Art. 6 und 13 Teil B Buchst. b der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2009, 554
  • ZMR 2009, 825
  • BB 2009, 2017
  • DB 2009, 1387
  • UR 2009, 557
 
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Wird zitiert von ... (49)

  • EuGH, 10.03.2011 - C-497/09

    Die Abgabe von Speisen an Imbissständen oder in Kinofoyers zum sofortigen Verzehr

    Eine Leistung ist insbesondere dann als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für die Kundschaft keinen eigenen Zweck, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistungserbringers unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (vgl. insbesondere Urteile vom 25. Februar 1999, CPP, C-349/96, Slg. 1999, I-973, Randnr. 30, Levob Verzekeringen und OV Bank, Randnr. 21, vom 11. Juni 2009, RLRE Tellmer Property, C-572/07, Slg. 2009, I-4983, Randnr. 18, und vom 2. Dezember 2010, Everything Everywhere, C-276/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 24 und 25).
  • EuGH, 16.04.2015 - C-42/14

    Wojskowa Agencja Mieszkaniowa w Warszawie - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Im Urteil RLRE Tellmer Property (C-572/07, EU:C:2009:365) hat der Gerichtshof festgestellt, dass bei der Reinigung der Gemeinschaftsräume eines Gebäudes die Dienstleistung in unterschiedlicher Weise vorgenommen werden kann, nämlich u. a. durch einen Dritten, der die Kosten für diese Dienstleistung den Mietern unmittelbar in Rechnung stellt, oder durch den Vermieter, der sich hierzu seines eigenen Personals bedient oder ein Reinigungsunternehmen in Anspruch nimmt.

    Da die Dienstleistung in dem betreffenden Fall separat zu der Miete vom Vermieter in Rechnung gestellt wurde und die beiden Leistungen voneinander getrennt werden konnten, hat der Gerichtshof entschieden, dass sie nicht als einheitliche Leistung angesehen werden können (Urteil RLRE Tellmer Property, C-572/07, EU:C:2009:365, Rn. 22 und 24).

  • BFH, 28.10.2010 - V R 9/10

    Vorabentscheidungsersuchen zur Steuerfreiheit der Portfolioverwaltung -

    aa) Zunächst ist in der Regel jede Lieferung oder Dienstleistung als eigene, selbständige Leistung zu betrachten (EuGH-Urteile vom 25. Februar 1999 C-349/96, CPP, Slg. 1999, I-973 Rdnr. 29; vom 27. Oktober 2005 C-41/04, Levob Verzekeringen und OV Bank, Slg. 2005, I-9433 Rdnr. 20; Ludwig in Slg. 2007, I-5083 Rdnr. 18; vom 21. Februar 2008 C-425/06, Part Service, Slg. 2008, I-897 Rdnr. 50; vom 11. Juni 2009 C-572/07, RLRE Tellmer Property, Slg. 2009, I-4983 Rdnr. 17; vom 19. November 2009 C-461/08, Don Bosco, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2010, 25 Rdnr. 35).

    Andererseits sind mehrere formal getrennt erbrachte Einzelumsätze als einheitlicher Umsatz anzusehen, wenn sie nicht selbständig sind (EuGH-Urteile Part Service in Slg. 2008, I-897 Rdnr. 51, und RLRE Tellmer Property in Slg. 2009, I-4983 Rdnr. 18, und Don Bosco in UR 2010, 25 Rdnr. 36).

    Eine Leistung ist insbesondere dann Neben- und nicht Hauptleistung, wenn sie für die Kundschaft keinen eigenen Zweck, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistungserbringers unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (EuGH-Urteile CPP in Slg. 1999, I-973 Rdnr. 30; vom 3. Juli 2001 C-380/99, Bertelsmann, Slg. 2001, I-5163 Rdnr. 20; vom 15. Mai 2001 C-34/99, Primback, Slg. 2001, I-3833 Rdnr. 45; Part Service in Slg. 2008, I-897 Rdnr. 52, und RLRE Tellmer Property in Slg. 2009, I-4983 Rdnr. 18).

    (2) Zum anderen kann sich eine einheitliche Leistung daraus ergeben, dass zwei oder mehr Handlungen oder Einzelleistungen des Steuerpflichtigen für den Kunden so eng miteinander verbunden sind, dass sie objektiv einen einzigen untrennbaren wirtschaftlichen Vorgang bilden, dessen Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre (EuGH-Urteile Levob in Slg. 2005, I-9433 Rdnr. 22; Aktiebolaget NN in Slg. 2007, I-2697 Rdnr. 23; Part Service in Slg. 2008, I-897 Rdnr. 53; RLRE Tellmer Property in Slg. 2009, I-4983 Rdnr. 19, und Don Bosco in UR 2010, 25 Rdnr. 37).

    Der EuGH ist schließlich davon ausgegangen, dass die Vermietung von Wohnungen und das Reinigen von Gemeinschaftsräumen eines Gebäudes (eines Treppenhauses) unter den Umständen des Ausgangsverfahrens, zu denen die gesonderte Inrechnungstellung der Reinigungsleistung und die Möglichkeit, diese Leistung auch durch Dritte zu erbringen, gehörten, nicht als eine einheitliche Leistung anzusehen sind (EuGH-Urteil RLRE Tellmer Property in Slg. 2009, I-4983 Rdnrn. 22 bis 24); er hat dabei betont, dass die Reinigungsleistungen im Wirtschaftsleben auch getrennt (angeboten und bezogen) werden können.

    (1) Soweit mit den EuGH-Urteilen CPP in Slg. 1999, I-973 Rdnr. 30, Bertelsmann in Slg. 2001, I-5163 Rdnr. 20, Primback in Slg. 2001, I-3833 Rdnr. 45, Part Service in Slg. 2008, I-897 Rdnr. 52 und RLRE Tellmer Property in Slg. 2009, I-4983 Rdnr. 18 darauf abzustellen ist, dass eine Nebenleistung für die Kundschaft keinen eigenen Zweck, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistungserbringers unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen, wäre im Streitfall die Steuerpflicht der beim Kauf und Verkauf der einzelnen Wertpapiere erbrachten Leistungen zu bejahen, da dieser Leistungsteil die zuvor getroffene Anlageentscheidung umsetzt und dazu dient, diese unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen.

    (2) Nicht zu beurteilen vermag der Senat, welche Bedeutung dem Kriterium, dass eine Nebenleistung für die Kundschaft keinen eigenen Zweck, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistungserbringers unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen, im Hinblick auf das EuGH-Urteil RLRE Tellmer Property in Slg. 2009, I-4983 zukommt.

    Im Hinblick auf die unionsrechtlichen Grundsätze zur Frage, ob eine einheitliche Leistung vorliegt, hält es der Senat für durch den EuGH auslegungsbedürftig, ob sich aus seinem Urteil RLRE Tellmer Property in Slg. 2009, I-4983 ergibt, dass, obwohl eine Nebenleistung für die Kundschaft keinen eigenen Zweck, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistungserbringers unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen, aufgrund der gesonderten Inrechnungstellung und der Erbringbarkeit der Leistung durch Dritte keine einheitliche Leistung gegeben ist.

  • BFH, 11.11.2015 - V R 37/14

    Überlassung von Inventar eines Pflegeheims als Nebenleistung

    a) Zwar weist das FA zutreffend darauf hin, dass die gesonderte Entgeltvereinbarung bei Leistungen, die auch von Dritten erbracht werden können, ein Indiz für das Vorliegen selbständiger Leistungen ist (EuGH-Urteil vom 11. Juni 2009 C-572/07, Tellmer Property, EU:C:2009:365, Rz 22, 24).
  • BFH, 10.02.2010 - XI R 49/07

    Garantiezusage eines Autoverkäufers als steuerpflichtige sonstige Leistung

    Eine einheitliche Leistung sei aber auch dann anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige für den Verbraucher zwei oder mehr Handlungen vornehme oder Elemente liefere, die aus der Sicht des Durchschnittsverbrauchers so eng miteinander verbunden seien, dass sie objektiv eine einzige untrennbare wirtschaftliche Leistung bildeten, deren Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre (vgl. EuGH-Urteile vom 27. Oktober 2005 Rs. C-41/04 --Levob Verzekeringen und OV Bank--, Slg. 2005, I-9433, BFH/NV Beilage 2006, 38, Randnr. 22; vom 29. März 2007 Rs. C-111/05 --Aktiebolaget NN--, Slg. 2007, I-2697, UR 2007, 420, Randnr. 23; vom 21. Februar 2008 Rs. C-425/06 --Part Service Srl.--, Slg. 2008, I-897, UR 2008, 461, Randnr. 53; vom 11. Juni 2009 Rs. C-572/07 --RLRE Tellmer Property sro--, BFH/NV 2009, 1368, Randnr. 19).
  • FG Niedersachsen, 25.02.2021 - 11 K 201/19

    Umsatzsteuer: Stromlieferung als selbstständige Hauptleistung neben steuerfreier

    Entscheidend ist dabei die Sicht des sog. Durchschnittsverbrauchers (EuGH-Urteil v. 11.6.2009 - C-572/07, RLRE Tellmer Property , DStR 2009, 1260, Rz. 17 ff.; BFH-Urt. v. 11.11.2015 - V R 37/14, BStBl II 2017, 1259 m.w.N.).

    Vor diesem Hintergrund hatte die Rechtsprechung lange Zeit die Lieferung sog. Mietnebenkosten - z.B. Wasser aber auch Strom - üblicherweise den Nebenleistungen zur Hauptleistung "Vermietung" zugerechnet (vgl. z.B. BFH-Urt. v. 15.1.2009 - V R 91/07, BStBl II 2009, 615; EuGH-Urteil v. 11.6.2009 - C-572/07, RLRE Tellmer Property , DStR 2009, 1260).

  • BFH, 15.05.2012 - V R 19/11

    EuGH-Vorlage zur Lieferung von Zytostatika durch einen Krankenhausträger für im

    Insbesondere ist eine Leistung als Neben- und nicht als Hauptleistung anzusehen, wenn sie für die Kundschaft keinen eigenen Zweck, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistungserbringers unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen" (EuGH-Urteil vom 11. Juni 2009 C-572/07, RLRE Tellmer Property, Slg. 2009, I-4983 Rdnr. 18).

    bb) Wäre die Bezugnahme auf Haupt- und Nebenleistung zur Auslegung des Begriffs des eng verbundenen Umsatzes in den EuGH-Urteilen Ygeia in Slg. 2005, I-10373 Rdnr. 18 und Copy Gene in Slg. 2010, I-5053 Rdnr. 39 als Verweisung auf die allgemeine EuGH-Rechtsprechung zu verstehen, nach der Neben- und Hauptleistung ein einheitlicher Umsatz sind, bei dem die Nebenleistung das steuerliche Schicksal der Hauptleistung teilt, käme der gesonderten Nennung des eng verbundenen Umsatzes in Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG nur deklaratorische Bedeutung zu, da es sich dann nur um eine Nebenleistung zur Krankenhausbehandlung oder zur ärztlichen Heilbehandlung handeln würde, die bereits nach den allgemeinen Grundsätzen der EuGH-Rechtsprechung (EuGH-Urteile CPP in Slg. 1999, I-973 Rdnrn. 29 f.; Primback in Slg. 2001, I-3833 Rdnrn. 43 und 45; Part Service in Slg. 2008, I-897 Rdnrn. 51 f., und RLRE Tellmer Property in Slg. 2009, I-4983 Rdnr. 18) als Teil eines einheitlichen Umsatzes anzusehen wäre.

    Die zweite Vorlagefrage wäre dann dahingehend zu beantworten, dass ein eng verbundener Umsatz nur dann vorliegt, wenn der Steuerpflichtige zugleich auch eine Krankenhausbehandlungs- oder ärztliche Heilbehandlungsleistung an den Empfänger des eng verbundenen Umsatzes erbringt, da nur dann eine Nebenleistung vorliegt, die dazu dient, die Hauptleistung "des Leistungserbringers" unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (vgl. EuGH-Urteile CPP in Slg. 1999, I-973 Rdnr. 30; Primback in Slg. 2001, I-3833 Rdnr. 45; Part Service in Slg. 2008, I-897 Rdnr. 52, und RLRE Tellmer Property in Slg. 2009, I-4983 Rdnr. 18).

  • BFH, 10.01.2013 - V R 31/10

    Umsatzsteuer bei der Veranstaltung einer "Dinner-Show" - Komplexe Leistung -

    d) Für ihre Gegenauffassung kann sich die Klägerin auch nicht auf das EuGH-Urteil vom 11. Juni 2009, C-572/07, RLRE Tellmer Property (Slg. 2009, I-4983) berufen.
  • BFH, 15.10.2009 - XI R 6/08

    EuGH-Vorlagen zur Abgrenzung von Restaurationsleistungen (Dienstleistungen) und

    Dabei kann es nach Auffassung des Senats auch keinen Unterschied machen, ob der Unternehmer nur eine Rechnung erteilt, in der er für jede Leistung den für sie geltenden Steuersatz anwendet oder ob er zwei Rechnungen erteilt und in der einen die Speisen zum ermäßigten Steuersatz und in der anderen die übrigen Leistungen zum Regelsteuersatz aufführt (vgl. zur Bedeutung von getrennten Rechnungen aber EuGH-Urteil vom 11. Juni 2009 Rs. C-572/07 --RLRE Tellmer Property--, BFH/NV 2009, 1368, Randnr. 23).
  • BFH, 10.12.2009 - V R 18/08

    Steuerpflichtige Leistung des Forderungskäufers beim Erwerb zahlungsgestörter

    b) Nach der Rechtsprechung des EuGH, der sich der Senat angeschlossen hat, gelten für die im Streitfall entscheidende Frage, unter welchen Bedingungen mehrere zusammenhängende Leistungen als eine Gesamtleistung zu behandeln sind, folgende Grundsätze (vgl. z. B. EuGH-Urteil vom 11. Juni 2009 C-572/07, RLRE Tellmer Property, BFH/NV 2009, 1368 Rdnrn. 17 ff., BFH-Urteile vom 25. Juni 2009 V R 25/07, BFH/NV 2009, 1746, unter II. 2. b, und vom 17. April 2008 V R 39/05, BFH/NV 2008, 1712, unter II. 2. b, m. w. N.):.

    Für Letzteres könnte unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils RLRE Tellmer Property in BFH/NV 2009, 1368 Rdnr. 23 sprechen, dass für den Forderungseinzug keine gesonderte Entgeltvereinbarung vorliegt.

  • FG Niedersachsen, 11.06.2020 - 11 K 24/19

    Steuerfreiheit mitverpachteter Betriebsvorrichtungen nach § 4 Nr. 12 Buchst. a

  • BFH, 04.05.2011 - XI R 35/10

    Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Leistungen an Mitglieder einer

  • BFH, 03.07.2014 - V R 1/14

    Gebühren für zweite Leichenschau als durchlaufender Posten

  • EuGH, 27.09.2012 - C-392/11

    Field Fisher Waterhouse - Mehrwertsteuer - Befreiung der Vermietung von

  • FG Münster, 13.09.2016 - 5 K 412/13

    Umsatzsteuerpflicht der Verpachtung von Einrichtungsgegenständen an eine

  • EuGH, 02.12.2010 - C-276/09

    Everything Everywhere - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiung - Art. 13

  • BFH, 20.08.2009 - V R 21/08

    Vermietung eines Seniorenpflegeheimes incl. Überlassung der gesamten

  • BFH, 13.11.2013 - XI R 24/11

    Zur umsatzsteuerfreien Kreditgewährung im Rahmen eines

  • EuGH, 19.11.2009 - C-461/08

    Don Bosco Onroerend Goed - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Auslegung von Art.

  • FG Bremen, 18.08.2010 - 2 K 48/10

    Varieté-/Theateraufführung mit Bewirtung der Besucher "Dinner-Show") keine

  • FG Niedersachsen, 23.02.2017 - 11 K 134/16

    Umsatzsteuer 2012 - 2013

  • BFH, 26.04.2010 - V B 3/10

    Aussetzung der Vollziehung - Einheitliche Leistung - Hauptleistung und

  • EuGH, 10.03.2011 - C-501/09

    USt-Satz bei Abgabe von Speisen an Imbissständen und Kinofoyers zum sofortigen

  • FG Niedersachsen, 19.08.2010 - 16 K 259/09

    Umsatzsteuerliche Leistungen gegenüber Mietern einer Seniorenwohngemeinschaft

  • FG Düsseldorf, 09.11.2018 - 1 K 3578/15

    Steuerpflicht von Einrichtungen zur Unterbringung und Betreuung von

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.03.2014 - 6 K 1396/10

    Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Fortführung des Unternehmens durch

  • BFH, 04.05.2011 - XI R 4/09

    Mit Servicegebühren in einem Betrag eingezogene Spieleinsätze keine durchlaufende

  • EuGH, 28.10.2010 - C-175/09

    Axa UK - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiung - Art. 13 Teil B Buchst. d

  • BFH, 10.11.2010 - V R 27/09

    Leistungsort für Kontroll- und Überwachungsleistungen im internationalen

  • FG Hamburg, 07.02.2017 - 2 K 14/16

    Umsatzsteuerliche Behandlung der Bereitstellung von elektronischen Zahlungskarten

  • EuGH, 04.09.2019 - C-71/18

    KPC Herning - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem -

  • FG Hamburg, 25.10.2013 - 5 K 270/10

    Zur Umsatzsteuerfreiheit von Vermietungsleistungen

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.02.2013 - 7 K 7079/09

    Umsatzbesteuerung von entgeltlichen, nicht bereits in den Flugticketpreis

  • FG München, 17.09.2014 - 3 K 1122/14

    (Vorsteuerabzug einer GmbH aus den Herstellungskosten eines Gebäudes, das

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.06.2018 - 7 K 7226/15

    Umsatzsteuerliche Qualifizierung von "Mitgliedsbeiträgen" zum verbilligten Bezug

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2020 - C-581/19

    Frenetikexito - Vorabentscheidungsverfahren - Richtlinie 2006/112/EG -

  • FG Niedersachsen, 19.08.2010 - 16 K 332/09

    Die Beförderung durch einen Skilift in einer geschlossenen Hallenanlage

  • FG München, 27.02.2019 - 3 K 1976/17

    Umsätze aus der Vermietung von eingerichteten und funktionsfähigen Zahnarztpraxen

  • FG Niedersachsen, 13.02.2014 - 5 K 282/12

    Umsatzsteuerpflicht der Verpachtung von Einrichtungsgegenständen eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2011 - C-93/10

    GFKL Financial Services - Kauf zahlungsgestörter Forderungen zu einem Preis, der

  • FG Berlin-Brandenburg, 22.01.2015 - 5 V 5260/14

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - Umsatzsteuer 2012

  • BFH, 19.04.2012 - V R 35/11

    Ermittlung der "Beförderungsstrecke" i. S. d. § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG - Annahme

  • FG Hessen, 12.02.2019 - 1 K 384/17

    Minderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage aus den Warenverkäufen im

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2012 - C-395/11

    BLV Wohn- und Gewerbebau - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Recht des

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2012 - C-44/11

    Deutsche Bank - Mehrwertsteuer - Portfolioverwaltungsleistungen - Befreiung -

  • FG Rheinland-Pfalz, 26.08.2010 - 6 K 1502/09

    Mit umsatzsteuerfreier Vermittlungsleistung verbundenes Wettbewerbsverbot:

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - 7 K 7320/08

    Auf 30 Jahre angelegte Finanzierung der Werklohnforderung für Bauleistungen bei

  • FG Köln, 09.06.2011 - 11 K 3311/08

    Vermittlungsleistung; Frage der Annahme einer sog. einheitlichen Leistung bei

  • FG Niedersachsen, 02.12.2010 - 5 K 140/09

    Umsätze im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Heißgetränken durch Automaten -

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