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   FG Niedersachsen, 30.07.2010 - 16 K 55/10   

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FG Niedersachsen, 30.07.2010 - 16 K 55/10 (https://dejure.org/2010,8667)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.07.2010 - 16 K 55/10 (https://dejure.org/2010,8667)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. Juli 2010 - 16 K 55/10 (https://dejure.org/2010,8667)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Umsatzsteuer nach § 14c Abs. 2 Satz 2 UStG

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 14c Abs. 2 S. 1, 2 UStG; Art. 22 Abs. 3 Buchst. b RL 77/388/EWG
    Steuerschulden bei Ausweisung eines Steuerbetrages in einer Rechnung bei Abrechnung als leistender Unternehmer trotz fehlender Ausführung der Lieferung; Vorliegen eines unberechtigten Steuerausweises bei einem gesonderten Ausweis einer Umsatzsteuer in einer Rechnung ...

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 14c Abs. 2
    Umsatzsteuer-Vorauszahlung; Unberechtigter Steuerausweis; USt-Vorauszahlung; Unberechtigter Steuerausweis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer-Vorauszahlung - Unberechtigter Steuerausweis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 2127
  • UR 2011, 23
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 27.01.1994 - V R 113/91
    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.07.2010 - 16 K 55/10
    Zur alten Rechtslage und insbesondere zum Rechnungsbegriff des § 14 Abs. 3 UStG a.F. hatte der BFH in seiner Entscheidung vom 27.01.1994 (V R 113/91, BStBl II 1994, 342) Stellung genommen und unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des BFH vom 9. September 1993 (V R 45/91, BFHE 172, 237, BStBl II 1994, 131) und 8. Dezember 1988 (V R 28/84, BFHE 155, 427, BStBl II 1989, 250) sowie des Berichts des Finanzausschusses über den Entwurf eines Umsatzsteuergesetzes (BT-Drucks 5/1581, S.15) für die Bestimmung des Rechnungsbegriffs an den Zweck der Regelung des § 14 Abs. 3 UStG 1973 angeknüpft, Missbräuche durch das Ausstellen von Rechnungen mit offenem Steuerausweis in Bezug auf den Vorsteuerabzug zu verhindern.

    Zu berücksichtigen ist allerdings, dass der BFH seinerzeit in seinen einschlägigen Entscheidungen regelmäßig von einer identischen Anwendung des allgemeinen Rechnungsbegriffs für den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers und für die Steuerschuld des unberechtigten Rechnungsausstellers ausging (z. B. BFH-Urteil vom 30.01.2003 V R 98/01, BStBl II 2003, 498 m. w. N.) und § 15 Abs. 1 Satz 1 UStG a.F. für das Recht auf Vorsteuerabzug hinsichtlich des Rechnungsbegriffs nicht auf die Voraussetzungen der Rechnungsbestandteile in § 14 Abs. 1 a.F. UStG abstellte, sondern an den allgemeinen Rechnungsbegriff in § 14 Abs. 4 a.F. UStG anknüpfte, der weitgehend dem jetzigen § 14 Abs. 1 UStG entsprach (vgl. BFH, Urteile vom 16.04.1997 XI R 63/93, BFHE 182, 440, BStBl II 1997, 582; vom 27.01.1994 V R 113/91, BFHE 173, 466, BStBl II 1994, 342).

    In seiner Entscheidung vom 27.01.1994 (a.a.O.) forderte der BFH daher nur, dass eine "Rechnung" i.S. des § 14 Abs. 3 2. Alternative UStG 1973 neben den allgemeinen Rechnungsvoraussetzungen das umsatzsteuerrechtliche Entgelt als Grundlage für den gesondert ausgewiesenen Steuerbetrag (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 UStG 1973) enthalten müsse (zur seinerzeitigen Rechtsauffassung vgl. ferner auch Weiß, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1985, 25, 28 f.; Wagner in Sölch/Ringleb/List, Umsatzsteuergesetz, § 14 Bem.59; derselbe in Steuer und Wirtschaft 1993, 260; vgl. ferner Abschn.202 Abs. 4 Satz 1 der Umsatzsteuer-Richtlinien).

  • EuGH, 21.02.2006 - C-255/02

    Genius Holding / Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.07.2010 - 16 K 55/10
    Ein von der MwStSystRL (6. EG-Richtlinie) anerkanntes Ziel ist die Bekämpfung von Steuerhinterziehungen und etwaigen Missbräuchen (vgl. EuGH, Urteil vom 21.02.2006 C-255/02 - Halifax -, Slg. 2006 Seite I-01609).

    Eine solche Möglichkeit würde im weitesten Sinne auch dem im Urteil des EuGH vom 21.02.2006 (C-255/02 - Halifax u.a. -, Rdn. 69, Slg. 2006 Seite I-01609) aufgestellten Grundsatz des Gemeinschaftsrechts widersprechen, wonach die Anwendung des Gemeinschaftsrechts nicht so weit gehen kann, dass missbräuchliche Praktiken von Wirtschaftsteilnehmern gedeckt werden.

  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57

    Allphasenumsatzsteuer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.07.2010 - 16 K 55/10
    Dies gelte für belastende Normen des Steuerrechts als Eingriffsrecht (BVerfG, Entscheidung vom 20.12.1966 1 BvR 320/57, 1 BvR 70/63, BVerfGE 21, 12, 27, BStBl III 1967, 7) in besonderem Maße.
  • BFH, 09.09.1993 - V R 45/91

    Die nach § 14 Abs. 3 UStG gegenüber dem Rechnungsaussteller festgesetzte

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.07.2010 - 16 K 55/10
    Zur alten Rechtslage und insbesondere zum Rechnungsbegriff des § 14 Abs. 3 UStG a.F. hatte der BFH in seiner Entscheidung vom 27.01.1994 (V R 113/91, BStBl II 1994, 342) Stellung genommen und unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des BFH vom 9. September 1993 (V R 45/91, BFHE 172, 237, BStBl II 1994, 131) und 8. Dezember 1988 (V R 28/84, BFHE 155, 427, BStBl II 1989, 250) sowie des Berichts des Finanzausschusses über den Entwurf eines Umsatzsteuergesetzes (BT-Drucks 5/1581, S.15) für die Bestimmung des Rechnungsbegriffs an den Zweck der Regelung des § 14 Abs. 3 UStG 1973 angeknüpft, Missbräuche durch das Ausstellen von Rechnungen mit offenem Steuerausweis in Bezug auf den Vorsteuerabzug zu verhindern.
  • BFH, 21.02.1980 - V R 146/73

    Umsatzsteuer nach § 14 Abs. 3 UStG geschuldet, wenn nicht beabsichtigt, die in

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.07.2010 - 16 K 55/10
    13 Die Rechnung ist mit dem Willen der Klägerin in den wirtschaftlichen Verkehr gelangt (vgl. BFH, Urteil vom 28.12.2004 V B 154-156/04, V S 19/04, V B 154/04, V B 155/04, V B 156/04, V S 19/04, BFH/NV 2005, 727; vom 21.02.1980 V R 146/73, BStBl II 1980, 283).
  • BFH, 17.02.2011 - V R 39/09

    Option bei Grundstückslieferung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.07.2010 - 16 K 55/10
    Das Finanzgericht Thüringen (Urteil vom 23.07.2009 2 K 184/07, EFG 2009, 1684, Revision eingelegt, Az. des BFH: V R 39/09) ist der Auffassung, dass eine Rechnung i. S. d. § 14 c UStG sämtliche Anforderungen enthalten muss, die § 14 Abs. 4 UStG an eine Rechnung stellt.
  • BFH, 02.04.1998 - V R 34/97

    Kein Inanspruchnahme nach § 14c Abs. 2 UStG bei nicht den Anforderungen des § 14

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.07.2010 - 16 K 55/10
    Zwar hat der Gerichtshof im Urteil Genius Holding (Urteil vom 13. Dezember 1989 Rs. C-342/87, Slg. 1989, I-4227; BFH, Urteil vom 2. April 1998 V R 34/97, BFHE 185, 536, BStBl II 1998, 695 unter Aufgabe seiner früheren Rechtsauffassung) einen Anspruch auf Vorsteuerabzug abgelehnt, wenn die in der Rechnung ausgewiesene Steuer nicht mit der Lieferung von Gegenständen und der Erbringung von Dienstleistungen in Zusammenhang steht, sodass grundsätzlich davon auszugehen ist, dass das Steueraufkommen dann nicht gefährdet ist, wenn eine Rechnung nicht alle Rechnungsmerkmale des § 14 Abs. 4 UStG n.F. enthält.
  • FG Thüringen, 23.07.2009 - 2 K 184/07

    Voraussetzungen der Besteuerung für Kleinunternehmer - Einordnung einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.07.2010 - 16 K 55/10
    Das Finanzgericht Thüringen (Urteil vom 23.07.2009 2 K 184/07, EFG 2009, 1684, Revision eingelegt, Az. des BFH: V R 39/09) ist der Auffassung, dass eine Rechnung i. S. d. § 14 c UStG sämtliche Anforderungen enthalten muss, die § 14 Abs. 4 UStG an eine Rechnung stellt.
  • BFH, 16.03.1988 - X R 7/80

    Blanko-Rechnung; Steuerschuld

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.07.2010 - 16 K 55/10
    Vor diesem Hintergrund führte der BFH aus, dass wegen der fehlenden eigenständigen Definition des Rechnungsbegriffs in § 14 Abs. 3 UStG 1973 der allgemeine Rechnungsbegriff maßgeblich sei, wie er aufgrund von § 14 Abs. 4 UStG 1973 in § 1 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Umsatzsteuergesetzes (1.UStDV) vom 26. Juli 1967 (BGBl I 1967, 801, BStBl I 1967, 292) definiert sei, wonach als Rechnung jede Urkunde anerkannt werde, mit der ein Unternehmer oder in seinem Auftrag ein Dritter über eine Lieferung oder sonstige Leistung abrechne, gleichgültig, wie diese Urkunde im Geschäftsverkehr bezeichnet werde (vgl. BFH, Urteil vom 16. März 1988 X R 7/80, BFH/NV 1989, 197 m.w.N.).
  • BFH, 28.12.2004 - V B 154/04

    DIE SECHSTE MEHRWERTSTEUERRICHTLINIE LÄSST EINEN VORSTEUERABZUG NICHT ZU, WENN

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.07.2010 - 16 K 55/10
    13 Die Rechnung ist mit dem Willen der Klägerin in den wirtschaftlichen Verkehr gelangt (vgl. BFH, Urteil vom 28.12.2004 V B 154-156/04, V S 19/04, V B 154/04, V B 155/04, V B 156/04, V S 19/04, BFH/NV 2005, 727; vom 21.02.1980 V R 146/73, BStBl II 1980, 283).
  • EuGH, 13.12.1989 - 342/87

    Zu Unrecht ausgewiesene Steuer und fehlende Geschäftsfähigkeit

  • BFH, 30.01.2003 - V R 98/01

    Ein unberechtigter Steuerausweis i. S. des § 14 Abs. 3 UStG liegt nur dann vor,

  • BFH, 16.03.1993 - XI R 103/90

    Nichtunternehmer, die sich rechtsirrtümlich für Unternehmer halten, schulden in

  • BFH, 08.12.1988 - V R 28/84

    Stadeco - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - In einer Rechnung ausgewiesene

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2009 - C-566/07

    Zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs muß der Unternehmer im

  • BFH, 16.04.1997 - XI R 63/93

    Vorlage der Mindeststeuerregelung an das BVerfG wegen Verletzung des Grundsatzes

  • BFH, 06.09.2006 - XI R 26/04

    USt: Überlassung leerer Briefbögen keine Rechnung

  • BFH, 30.03.2006 - V R 46/03

    Zum Begriff "Rechnung" i. S. der §§ 14 Abs. 3, 2. Alt., 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1973

  • BFH, 17.02.2011 - V R 39/09

    Unberechtigter Steuerausweis nach § 14c UStG - Unbeachtlichkeit fehlender Angaben

    c) § 14c Abs. 2 UStG setzt darüber hinaus nicht voraus, dass eine Rechnung alle in § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 9 UStG aufgezählten Merkmale aufweist (Niedersächsisches FG, Urteil vom 30. Juli 2010  16 K 55/10, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2011, 23; Birkenfeld, Umsatzsteuer-Handbuch, § 168 UStG Rz 22; Widmann in Plückebaum/Malitzky, UStG, § 14c Rz 6; Stadie in Rau/Dürrwächter, UStG, § 14c Rz 58 ff.; Stadie, UStG 2009, S. 908 § 14c Rz 2; Frye, UR 2011, 1; Kraeusel/Schmidt in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG, § 14c Rz 13, 16, anders aber in Rz 68; Abschn. 190d Abs. 1 Satz 3 der Umsatzsteuer-Richtlinien 2008, ab 1. November 2010 Abschn. 14c.2.

    Der Normzweck des § 14c UStG besteht daher darin, Missbrauch durch Ausstellung von Rechnungen zu verhindern und der Gefährdung des Umsatzsteueraufkommens durch ein Ungleichgewicht von Steuer und Vorsteuerabzug zu begegnen (BRDrucks 630/03 vom 5. September 2003, zu Art. 4 zu Nr. 17 --§ 14c neu--; vgl. auch Niedersächsisches FG in UR 2011, 23).

  • BFH, 26.09.2012 - VII R 3/11

    Fehlender Steuerschaden bei Gesamtschau von Scheingeschäften hindert nicht

    Lediglich klarstellend sei angemerkt, dass die A-GmbH zur Abführung dieser unberechtigt ausgewiesenen Umsatzsteuer --wie bereits ausgeführt-- gemäß § 14 Abs. 3 UStG a.F. verpflichtet war, jedenfalls solange die Rechnungen nicht berichtigt worden sind (vgl. Urteil des Niedersächsischen FG vom 30. Juli 2010  16 K 55/10, Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 2127, zu § 14c UStG).
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