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   EuGH, 26.04.2012 - C-225/11   

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https://dejure.org/2012,4781
EuGH, 26.04.2012 - C-225/11 (https://dejure.org/2012,4781)
EuGH, Entscheidung vom 26.04.2012 - C-225/11 (https://dejure.org/2012,4781)
EuGH, Entscheidung vom 26. April 2012 - C-225/11 (https://dejure.org/2012,4781)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Befreiungen - Art. 151 Abs. 1 Buchst. c - Abwrackung von Altschiffen der US-Marine im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats

  • Europäischer Gerichtshof

    Able UK

    Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Befreiungen - Art. 151 Abs. 1 Buchst. c - Abwrackung von Altschiffen der US-Marine im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats

  • EU-Kommission

    Able UK

    Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Befreiungen - Art. 151 Abs. 1 Buchst. c - Abwrackung von Altschiffen der US-Marine im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats“

  • datenbank.nwb.de

    Mehrwertsteuerrichtlinie Art. 151 Abs. 1 Buchst. c - Befreiungen: Abwrackung von Altschiffen der US-Marine im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Steuerbefreiung für Umsätze an NATO-Streitkräfte nur zulässig, soweit die jeweilige Streitkraft im Land der Leistungserbringung als ?Gaststreitkraft? stationiert ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Upper Tribunal, Tax and Chancery Chamber (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 13. Mai 2011 - Her Majesty's Commissioners of Revenue and Customs/Able UK Ltd

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Upper Tribunal (Tax and Chancery Chamber) (Vereinigtes Königreich) - Auslegung von Art. 151 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1) - ...

Papierfundstellen

  • DB 2012, 1254
  • UR 2012, 554
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 22.12.2010 - C-116/10

    Feltgen und Bacino Charter Company - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie -

    Auszug aus EuGH, 26.04.2012 - C-225/11
    Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind Mehrwertsteuerbefreiungen, zu denen die durch Art. 151 Abs. 1 Buchst. c der Mehrwertsteuer eingeführte gehört, eng auszulegen, da sie Ausnahmen von dem allgemeinen Grundsatz darstellen, wonach jede Dienstleistung, die ein Steuerpflichtiger gegen Entgelt erbringt, dieser Steuer unterliegt (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteil vom 22. Dezember 2010, Feltgen und Bacino Charter Company, C-116/10, Slg. 2010, I-14187, Randnr. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Auslegung einer Unionsvorschrift jedoch nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. u. a. Urteil Feltgen und Bacino Charter Company, Randnr. 12 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 03.03.2011 - C-41/09

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus EuGH, 26.04.2012 - C-225/11
    Weichen die verschiedenen Sprachfassungen voneinander ab, muss die fragliche Vorschrift nach der allgemeinen Systematik und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (vgl. insbesondere Urteil vom 3. März 2011, Kommission/Niederlande, C-41/09, Slg. 2011, I-831, Randnr. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.09.2017 - C-616/15

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerwesen

    Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Unionsvorschrift jedoch nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteile vom 26. April 2012, Able UK, C-225/11, EU:C:2012:252, Rn. 22, und vom 4. April 2017, Fahimian, C-544/15, EU:C:2017:255, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.09.2017 - C-605/15

    Aviva - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Richtlinie

    Nach ständiger Rechtsprechung sind jedoch bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur deren Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteile vom 26. April 2012, Able UK, C-225/11, EU:C:2012:252, Rn. 22, und vom 4. April 2017, Fahimian, C-544/15, EU:C:2017:255, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.09.2017 - C-326/15

    DNB Banka - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer -

    Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Unionsvorschrift jedoch nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteile vom 26. April 2012, Able UK, C-225/11, EU:C:2012:252, Rn. 22, und vom 4. April 2017, Fahimian, C-544/15, EU:C:2017:255, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BFH, 05.07.2012 - V R 10/10

    Steuerfreiheit von Lieferungen an NATO-Truppenangehörige

    Unionsrechtliche Grundlage der Steuerbefreiung nach dem NATO-Zusatzabkommen --ebenso wie für die in materiell-rechtlicher Hinsicht inhaltsgleiche Auffangvorschrift des § 4 Nr. 7 Buchst. a UStG-- ist Art. 15 Nr. 10 dritter Gedankenstrich der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) bzw. --seit 1. Januar 2007-- Art. 151 der Richtlinie des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem 2006/112/EG --MwStSystRL-- (vgl. Hummel in Rau/Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz, § 26 Rz 321; Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- vom 26. April 2012 C-225/11, Able UK Ltd., Umsatzsteuer-Rundschau 2012, 554).
  • EuG, 04.02.2016 - T-722/14

    PRIMA / Kommission

    Cela conduit à conclure qu'il n'y a pas, en définitive, de divergence sémantique entre les différentes versions linguistiques rappelées au point 31 ci-dessus, de sorte que l'objectif d'une interprétation uniforme des actes de l'Union présentant des versions linguistiques différentes (voir, en ce sens, arrêts du 29 avril 2010, M e.a., C-340/08, Rec, EU:C:2010:232, point 44, et du 26 avril 2012, Able UK, C-225/11, Rec, EU:C:2012:252, point 13 et jurisprudence citée) est atteint dans le cas particulier.
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