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   EuGH, 19.12.2012 - C-549/11   

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https://dejure.org/2012,39515
EuGH, 19.12.2012 - C-549/11 (https://dejure.org/2012,39515)
EuGH, Entscheidung vom 19.12.2012 - C-549/11 (https://dejure.org/2012,39515)
EuGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2012 - C-549/11 (https://dejure.org/2012,39515)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 63, 65, 73 und 80 - Bestellung eines Erbbaurechts durch natürliche Personen zugunsten einer Gesellschaft gegen Erbringung von Bauleistungen durch diese Gesellschaft an die natürlichen Personen - Tauschvertrag - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Orfey Balgaria

    Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 63, 65, 73 und 80 - Bestellung eines Erbbaurechts durch natürliche Personen zugunsten einer Gesellschaft gegen Erbringung von Bauleistungen durch diese Gesellschaft an die natürlichen Personen - Tauschvertrag - ...

  • EU-Kommission

    Orfey

    Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 63, 65, 73 und 80 - Bestellung eines Erbbaurechts durch natürliche Personen zugunsten einer Gesellschaft gegen Erbringung von Bauleistungen durch diese Gesellschaft an die natürlichen Personen - Tauschvertrag - ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bei einem tauschähnlichen Umsatz entsteht der Steueranspruch für einen Umsatz bereits im Zeitpunkt, in dem die als Gegenleistung erbrachte Dienstleistung erbracht wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Orfey Balgaria

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Varhoven administrativen sad - Auslegung der Art. 63, 65, 73 und 80 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1) - Eintreten des Mehrwertsteuertatbestands einer ...

Papierfundstellen

  • DB 2013, 99
  • UR 2013, 215
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 21.02.2006 - C-419/02

    BUPA Hospitals und Goldsborough Developments - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie -

    Auszug aus EuGH, 19.12.2012 - C-549/11
    Art. 65 dieser Richtlinie, wonach dann, wenn Anzahlungen geleistet werden, bevor die Lieferung von Gegenständen bewirkt oder die Dienstleistung erbracht ist, der Steueranspruch zum Zeitpunkt der Vereinnahmung entsprechend dem vereinnahmten Betrag entsteht, stellt eine Ausnahme von der Regel des Art. 63 dar und muss als solche eng ausgelegt werden (Urteil vom 21. Februar 2006, BUPA Hospitals und Goldsborough Developments, C-419/02, Slg. 2006, I-1685, Randnr. 45).

    Ist die Lieferung oder die Dienstleistung noch nicht bewirkt, setzt die Entstehung des Steueranspruchs demgemäß voraus, dass alle maßgeblichen Elemente des Steuertatbestands, d. h. der künftigen Lieferung oder der künftigen Dienstleistung, bereits bekannt und somit insbesondere die Gegenstände oder die Dienstleistungen zum Zeitpunkt der Anzahlung genau bestimmt sind (Urteile BUPA Hospitals und Goldsborough Developments, Randnr. 48, und vom 3. Mai 2012, Lebara, C-520/10, Randnr. 26).

    An- und Vorauszahlungen für noch nicht klar bestimmte Lieferungen von Gegenständen oder Dienstleistungen können daher nicht der Mehrwertsteuer unterliegen (Urteile BUPA Hospitals und Goldsborough Developments, Randnr. 50, und vom 16. Dezember 2010, MacDonald Resorts, C-270/09, Slg. 2010, I-13179, Randnr. 31).

    vom 20. Juni 1973 ( Bulletin der Europäischen Gemeinschaften , Beilage 11/73, S. 14), darauf hingewiesen, dass "[die vereinnahmten] Anzahlungen die Steuerschuld entstehen [lassen], da die Vertragspartner hiermit ihre Absicht kundtun, im Voraus alle mit dem Eintreten des Steuertatbestands verbundenen finanziellen Folgen auf sich zu nehmen" (Urteil BUPA Hospitals und Goldsborough Developments, Randnr. 49).

  • EuGH, 26.04.2012 - C-621/10

    Balkan and Sea Properties - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 73 und

    Auszug aus EuGH, 19.12.2012 - C-549/11
    Die in Art. 80 Abs. 1 der Mehrwertsteuerrichtlinie aufgestellten Tatbestandsmerkmale sind jedoch erschöpfend, so dass nationale Rechtsvorschriften nicht auf der Grundlage dieser Bestimmung vorsehen können, dass die Steuerbemessungsgrundlage in anderen als den in ihr aufgezählten Fällen der Normalwert des Umsatzes ist (Urteil vom 26. April 2012, Balkan and Sea Properties, C-621/10 und C-129/11, Randnr. 51).

    Dies hat er auch für Art. 73 der Mehrwertsteuerrichtlinie bejaht (Urteil Balkan and Sea Properties, Randnr. 61).

  • EuGH, 20.10.1993 - C-10/92

    Balocchi / Ministero delle finanze dello Stato

    Auszug aus EuGH, 19.12.2012 - C-549/11
    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass Art. 10 Abs. 2 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1), nunmehr Art. 63 der Mehrwertsteuerrichtlinie, diese Merkmale aufweist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Oktober 1993, Balocchi, C-10/92, Slg. 1993, I-5105, Randnrn.
  • EuGH, 02.06.1994 - C-33/93

    Empire Stores / Kommissioners of Customs und Excise

    Auszug aus EuGH, 19.12.2012 - C-549/11
    Da dieser Wert nicht aus einem zwischen den Beteiligten vereinbarten Geldbetrag besteht, muss er als subjektiver Wert derjenige Wert sein, den der Empfänger der Dienstleistung, die die Gegenleistung für die Lieferung von Gegenständen darstellt, den Dienstleistungen beimisst, die er sich verschaffen will, und dem Betrag entsprechen, den er zu diesem Zweck aufzuwenden bereit ist (Urteil vom 2. Juni 1994, Empire Stores, C-33/93, Slg. 1994, I-2329, Randnr. 19).
  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

    Auszug aus EuGH, 19.12.2012 - C-549/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs kann sich der Einzelne in all den Fällen, in denen die Bestimmungen einer Richtlinie inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sind, vor den nationalen Gerichten gegenüber dem Staat auf diese Bestimmungen berufen, wenn der Staat die Richtlinie nicht fristgemäß oder unzulänglich in nationales Recht umgesetzt hat (Urteile vom 5. Oktober 2004, Pfeiffer u. a., C-397/01 bis C-403/01, Slg. 2004, I-8835, Randnr. 103, und vom 12. Juli 2012, Vodafone España, C-55/11, C-57/11 und C-58/11, Randnr. 37).
  • EuGH, 29.07.2010 - C-40/09

    Astra Zeneca UK - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2 Nr. 1 - Begriff

    Auszug aus EuGH, 19.12.2012 - C-549/11
    Zudem muss diese Gegenleistung in Geld ausgedrückt werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Juli 2010, Astra Zeneca UK, C-40/09, Slg. 2010, I-7505, Randnr. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.07.2012 - C-55/11

    Nur von den Eigentümern der Infrastrukturen, die die Erbringung von

    Auszug aus EuGH, 19.12.2012 - C-549/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs kann sich der Einzelne in all den Fällen, in denen die Bestimmungen einer Richtlinie inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sind, vor den nationalen Gerichten gegenüber dem Staat auf diese Bestimmungen berufen, wenn der Staat die Richtlinie nicht fristgemäß oder unzulänglich in nationales Recht umgesetzt hat (Urteile vom 5. Oktober 2004, Pfeiffer u. a., C-397/01 bis C-403/01, Slg. 2004, I-8835, Randnr. 103, und vom 12. Juli 2012, Vodafone España, C-55/11, C-57/11 und C-58/11, Randnr. 37).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2012 - C-621/10

    Balkan and Sea Properties - Mehrwertsteuer - Umsätze zwischen eng verbundenen

    Auszug aus EuGH, 19.12.2012 - C-549/11
    Die in Art. 80 Abs. 1 der Mehrwertsteuerrichtlinie aufgestellten Tatbestandsmerkmale sind jedoch erschöpfend, so dass nationale Rechtsvorschriften nicht auf der Grundlage dieser Bestimmung vorsehen können, dass die Steuerbemessungsgrundlage in anderen als den in ihr aufgezählten Fällen der Normalwert des Umsatzes ist (Urteil vom 26. April 2012, Balkan and Sea Properties, C-621/10 und C-129/11, Randnr. 51).
  • EuGH, 21.03.1991 - C-314/89

    Rauh / Hauptzollamt Nürnberg-Fürth

    Auszug aus EuGH, 19.12.2012 - C-549/11
    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Vorschrift des abgeleiteten Unionsrechts jedoch möglichst so auszulegen, dass sie mit den Verträgen und den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts vereinbar ist (Urteile vom 21. März 1991, Rauh, C-314/89, Slg. 1991, I-1647, Randnr. 17, und vom 10. Juli 2008, Bertelsmann und Sony Corporation of America/Impala, C-413/06 P, Slg. 2008, I-4951, Randnr. 174 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 03.07.1997 - C-330/95

    Goldsmiths

    Auszug aus EuGH, 19.12.2012 - C-549/11
    Der Gerichtshof hat jedoch bereits entschieden, dass es sich bei Tauschverträgen, bei denen die Gegenleistung per definitionem in einer Sachleistung besteht, und Umsätzen, bei denen die Gegenleistung in Geld erbracht wird, unter wirtschaftlichen und geschäftlichen Gesichtspunkten um zwei gleichartige Situationen handelt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Juli 1997, Goldsmiths, C-330/95, Slg. 1997, I-3801, Randnrn.
  • EuGH, 03.07.2001 - C-380/99

    Bertelsmann

  • EuGH, 10.04.2008 - C-309/06

    Marks & Spencer - Steuerrecht - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiung mit

  • EuGH, 10.07.2008 - C-413/06

    DER GERICHTSHOF HEBT DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUM

  • EuGH, 29.10.2009 - C-174/08

    NCC Construction Danmark - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 19 Abs. 2 -

  • EuGH, 29.10.2009 - C-29/08

    AB SKF - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2, 4, 13 Teil B Buchst. d Nr. 5

  • EuGH, 16.12.2010 - C-270/09

    Macdonald Resorts Limited - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG -

  • EuGH, 03.05.2012 - C-520/10

    Lebara - Steuerwesen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2 -

  • BFH, 13.06.2018 - XI R 5/17

    EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuerpflicht bei Subventionen

    An- und Vorauszahlungen für noch nicht klar bestimmte Lieferungen von Gegenständen oder Dienstleistungen können daher nicht der Mehrwertsteuer unterliegen (vergleiche EuGH-Urteile Mac Donald Resorts vom 16. Dezember 2010 C-270/09, EU:C:2010:780, DStR 2011, 119, Rz 31; Orfey Balgaria vom 19. Dezember 2012 C-549/11, EU:C:2012:832, UR 2013, 215, Rz 28).
  • EuGH, 23.12.2015 - C-250/14

    Flugscheine, die nicht benutzt wurden und für die keine Erstattung erfolgt, sind

    Der Steueranspruch entsteht dann zum Zeitpunkt der Vereinnahmung entsprechend dem vereinnahmten Betrag (vgl. in diesem Sinne Urteil Orfey Balgaria, C-549/11, EU:C:2012:832, Rn. 27, und Beschluss Sani treyd, C-153/12, EU:C:2013:201, Rn. 24).

    Außerdem ist es nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs für eine Entstehung des Mehrwertsteueranspruchs vor der Erbringung der Dienstleistung erforderlich und ausreichend, dass alle maßgeblichen Elemente des Steuertatbestands, d. h. der künftigen Leistung, bereits bekannt und somit insbesondere die Gegenstände oder die Dienstleistungen zum Zeitpunkt der Anzahlung genau bestimmt sind (vgl. Urteil Orfey Balgaria, C-549/11, EU:C:2012:832, Rn. 28 und 39, sowie Beschluss Sani treyd, C-153/12, EU:C:2013:201, Rn. 25 und 33).

    Durch die vollständige und nicht nur teilweise Zahlung des Preises kann eine solche Auslegung nicht in Frage gestellt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile Orfey Balgaria, C-549/11, EU:C:2012:832, Rn. 37, und Efir, C-19/12, EU:C:2013:148, Rn. 39, sowie Beschluss Sani treyd, C-153/12, EU:C:2013:201, Rn. 32).

  • BFH, 25.04.2018 - XI R 21/16

    Umsatzsteuer: Bemessungsgrundlage bei Tauschumsätzen; keine Minderung der

    c) Allerdings muss nach der Rechtsprechung des EuGH die Gegenleistung in Geld ausgedrückt werden können und einen subjektiven Wert darstellen, da die Besteuerungsgrundlage die tatsächlich erhaltene Gegenleistung ist und nicht ein nach objektiven Maßstäben geschätzter Wert (vgl. EuGH-Urteile Genossenschaft Coöperatieve Aardappelenbewaarplaats vom 5. Februar 1981 C-154/80, EU:C:1981:38, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1981, 100, Rz 13; Naturally Yours Cosmetics vom 23. November 1988 C-230/87, EU:C:1988:508, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1990, 276, Rz 16; Orfey Balgaria vom 19. Dezember 2012 C-549/11, EU:C:2012:832, UR 2013, 215, Rz 44 und 47).

    Als subjektiver Wert ist derjenige Wert festzustellen, den der Empfänger der Leistung beimisst, die er sich verschaffen will und deren Wert dem Betrag entspricht, den er zu diesem Zweck aufzuwenden bereit ist (EuGH-Urteile Empire Stores vom 2. Juni 1994 C-33/93, EU:C:1994:225, Betriebs-Berater 1994, 1621, Rz 19; Argos Distributors vom 24. Oktober 1996 C-288/94, EU:C:1996:398, HFR 1997, 113, Rz 16; Astra Zeneca UK vom 29. Juli 2010 C-40/09, EU:C:2010:450, Deutsches Steuerrecht 2010, 1623, Rz 28; Orfey Balgaria, EU:C:2012:832, UR 2013, 215, Rz 45; BFH-Urteil vom 1. August 2002 V R 21/01, BFHE 200, 101, BStBl II 2003, 438, m.w.N.).

    Die in Art. 80 Abs. 1 MwStSystRL aufgestellten Tatbestandsmerkmale sind erschöpfend, so dass nationale Rechtsvorschriften nicht auf der Grundlage dieser Bestimmung vorsehen können, dass die Steuerbemessungsgrundlage in anderen als den in ihr aufgezählten Fällen der Normalwert des Umsatzes (als objektiver Wert) ist (EuGH-Urteile Balkan and Sea Properties und Provadinvest vom 26. April 2012 C-621/10 und C-129/11, EU:C:2012:248, UR 2012, 435, Rz 51; Orfey Balgaria, EU:C:2012:832, UR 2013, 215, Rz 47).

  • BFH, 20.02.2013 - XI R 26/10

    EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug des Gründungsgesellschafters einer GbR

    Bei der Versagung des Vorsteuerabzugs auch beim Kläger als Gründungsgesellschafter bliebe es andernfalls im Streitfall entgegen dem Neutralitätsprinzip (vgl. dazu auch EuGH-Urteil vom 19. Dezember 2012 C-549/11 --Orfey--, HFR 2013, 188, Rz 33, 34) bei einer Belastung der unternehmerischen Sphäre mit Umsatzsteuer, obwohl die Erwerbskosten im Rahmen einer vorbereitenden unternehmerischen Tätigkeit des Klägers angefallen sind und ein Wirtschaftsgut --hier den Mandantenstamm-- betreffen, das ausschließlich für unternehmerische Zwecke der Neu-GbR verwendet werden soll und von vornherein für eine außerunternehmerische Nutzung nicht in Betracht kommt.
  • BFH, 30.06.2022 - V R 25/21

    Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken als tauschähnlicher

    cc) Obwohl die MwStSystRL keine § 3 Abs. 12 UStG entsprechende Bestimmung enthält, sind Gegenleistungen in Form von Geldzahlungen und in Form von Sachleistungen auch unionsrechtlich nach der Rechtsprechung des EuGH gleich zu behandeln, wobei es genügt, dass die Gegenleistung in Geld ausgedrückt werden kann (EuGH-Urteile Goldsmiths vom 03.07.1997 - C-330/95, EU:C:1997:339, Rz 23, und Orfey vom 19.12.2012 - C-549/11, EU:C:2012:832, Rz 35 und 44; vgl. auch EuGH-Urteil Mitteldeutsche Hartstein-Industrie vom 16.09.2020 - C-528/19, EU:C:2020:712, Rz 44 f.).
  • EuGH, 10.01.2019 - C-410/17

    A

    Hierzu ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass die Gegenleistung für die Erbringung von Dienstleistungen in einer Lieferung von Gegenständen bestehen und deren Steuerbemessungsgrundlage im Sinne von Art. 73 der Richtlinie 2006/112 sein kann, vorausgesetzt jedoch, dass ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Erbringung von Dienstleistungen und der Lieferung von Gegenständen besteht und der Wert der Lieferung in Geld ausgedrückt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Dezember 2012, Orfey, C-549/11, EU:C:2012:832, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Da dieser Wert nicht aus einem zwischen den Beteiligten vereinbarten Geldbetrag besteht, muss er als subjektiver Wert derjenige Wert sein, den der Empfänger einer Dienstleistung, die die Gegenleistung für die Lieferung von Gegenständen darstellt, den Dienstleistungen beimisst, die er sich verschaffen will, und dem Betrag entsprechen, den er zu diesem Zweck aufzuwenden bereit ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Dezember 2012, Orfey, C-549/11, EU:C:2012:832, Rn. 44 und 45 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BFH, 26.09.2022 - XI B 9/22

    Besteuerung von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten

    a) Hiervon geht der EuGH in ständiger Rechtsprechung aus (vgl. Urteile Orfey Balgaria vom 19.12.2012 - C-549/11, EU:C:2012:832, Rz 33 f.; LVK - 56 vom 31.01.2013 - C-643/11, EU:C:2013:55, Rz 55; DGRFP Bucuresti vom 30.06.2022 - C-146/21, EU:C:2022:512, Rz 46, m.w.N.).
  • BFH, 14.11.2018 - XI R 27/16

    Besteuerung von Anzahlungen auf künftige Bestattungsleistungen

    Eine etwaige Kündigungsmöglichkeit --des Kunden selber oder der Erben-- ändert als bloße auflösende Bedingung an der Bestimmtheit der zukünftigen Leistungen nichts (vgl. EuGH-Urteil Orfey Balgaria vom 19. Dezember 2012 C-549/11, EU:C:2012:832, UR 2013, 215, Rz 38).
  • EuGH, 26.09.2013 - C-283/12

    Serebryannay vek - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 2 Abs. 1

    23 bis 25, und vom 19. Dezember 2012, Orfey, C-549/11, Randnr. 35).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2016 - C-516/14

    Barlis 06 - Investimentos Imobiliários e Turísticos - Steuerrecht -

    44 - Vgl. zum Gebot primärrechtskonformer Auslegung nur die Urteile Sturgeon u. a. (C-402/07 und C-432/07, EU:C:2009:716, Rn. 48), Chatzi (C-149/10, EU:C:2010:534, Rn. 43), Orfey (C-549/11, EU:C:2012:832, Rn. 32) und Kommission/Strack (C-579/12 RX-II, EU:C:2013:570, Rn. 40).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2022 - C-607/20

    GE Aircraft Engine Services - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer -

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2017 - C-326/15

    DNB Banka - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Art. 132 Abs. 1 Buchst. f der

  • FG München, 17.09.2014 - 3 K 1122/14

    (Vorsteuerabzug einer GmbH aus den Herstellungskosten eines Gebäudes, das

  • FG Hamburg, 11.06.2014 - 1 V 290/13

    Abgabenordnung/Umsatzsteuer: Unmittelbare Unterbrechung einer Außenprüfung nach

  • EuGH, 13.06.2018 - C-665/16

    Gmina Wroclaw - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie

  • FG Münster, 29.08.2023 - 15 K 871/22

    Umsatzsteuer - Zum Vorsteuerabzug einer kommunalen

  • EuGH, 08.05.2013 - C-142/12

    Marinov - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 18 Buchst. c, 74 und 80

  • EuGH, 06.02.2014 - C-323/12

    E. ON Global Commodities (früher E.On Energy Trading) - Richtlinie 79/1072/EWG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2013 - C-107/13

    FIRIN - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Vorsteuerabzug -

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2018 - C-422/17

    Skarpa Travel - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Anzahlungen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2018 - C-665/16

    Gmina Wroclaw

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2019 - C-291/18

    Grup Servicii Petroliere

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2018 - C-544/16

    Marcandi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie

  • FG Baden-Württemberg, 08.02.2022 - 12 V 2329/20

    Aussetzung der Vollziehung: Kein Vorsteuerabzug einer Kapitalgesellschaft aus

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