Rechtsprechung
   EuGH, 28.07.2016 - C-543/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,22085
EuGH, 28.07.2016 - C-543/14 (https://dejure.org/2016,22085)
EuGH, Entscheidung vom 28.07.2016 - C-543/14 (https://dejure.org/2016,22085)
EuGH, Entscheidung vom 28. Juli 2016 - C-543/14 (https://dejure.org/2016,22085)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,22085) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Ordre des barreaux francophones und germanophone u.a.

    Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Gültigkeit und Auslegung der Richtlinie - Dienstleistungen von Rechtsanwälten - Mehrwertsteuerpflichtigkeit - Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf - Waffengleichheit - Prozesskostenhilfe

  • Europäischer Gerichtshof

    Ordre des barreaux francophones und germanophone u.a.

    Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Gültigkeit und Auslegung der Richtlinie - Dienstleistungen von Rechtsanwälten - Mehrwertsteuerpflichtigkeit - Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf - Waffengleichheit - Prozesskostenhilfe

  • IWW

    Art. 132 Richtlinie 2006/112
    Umsatzsteuer

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Ordre des barreaux francophones und germanophone u.a.

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EGRL 112/2006, EUGrdRCh Art 47,... BürgPoRPakt Art 14, MRK Art 6, AarhusÜbk Art 9 Abs 4, AarhusÜbk Art 9 Abs 5, EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1 Buchst g, EGRL 112/2006 Art 98, EUGrdRCh Art 20, EUGrdRCh Art 21, EU Art 9, EGRL 112/2006 Art 371
    Belgien, Mehrwertsteuer, Prozesskostenhilfe, Gerichtskostenhilfe, Dienstleistungen von Rechtsanwälten

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Gültigkeit und Auslegung der Richtlinie - Dienstleistungen von Rechtsanwälten - Mehrwertsteuerpflichtigkeit - Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf - Waffengleichheit - Prozesskostenhilfe

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • UR 2016, 634
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 17.06.2010 - C-492/08

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 28.07.2016 - C-543/14
    Wie die Generalanwältin in den Nrn. 54 und 55 ihrer Schlussanträge ausgeführt hat, hat der Gerichtshof zwar noch nicht über die Anwendung der in Art. 132 I Buchst. g der Richtlinie 2006/112 vorgesehenen Befreiung auf Dienstleistungen entschieden, die Rechtsanwälte im Rahmen eines nationalen Systems der Gerichtskostenhilfe erbringen, doch hat er befunden, dass diese Dienstleistungen nicht gem. Art. 98 II der Richtlinie in Verbindung mit Nr. 15 ihres Anhangs III einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz unterworfen werden können (vgl. in diesem Sinne Urt. v. 17.6.2010, Kommission/Frankreich, C-492/08, EU:C:2010:348, Rn. 47).

    Zu dem Willen des Unionsgesetzgebers, die Möglichkeit der Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes davon abhängig zu machen, dass die Leistungen von Einrichtungen erbracht werden, die diese beiden Voraussetzungen erfüllen, stünde es deshalb in Widerspruch, wenn es einem Mitgliedstaat freistünde, private Einheiten mit Gewinnerzielungsabsicht allein deshalb als Einheiten i.S.v. Nr. 15 zu qualifizieren, weil sie auch Leistungen mit sozialem Charakter erbringen (vgl. in diesem Sinne Urt. v. 17.6.2010, Kommission/Frankreich, C-492/08, EU:C:2010:348, Rn. 43 und 44).

    Die Berufsgruppe der Rechtsanwälte und "avoués" jedoch kann als solche im Hinblick auf ihr Gesamtziel und die fehlende Dauerhaftigkeit eines etwaigen sozialen Engagements nicht als gemeinnützig angesehen werden (vgl. in diesem Sinne Urt. v. 17.6.2010, Kommission/Frankreich, C-492/08, EU:C:2010:348, Rn. 45 und 46).

  • EuGH, 13.01.2015 - C-401/12

    Rat / Vereniging Milieudefensie und Stichting Stop Luchtverontreiniging Utrecht -

    Auszug aus EuGH, 28.07.2016 - C-543/14
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die Bestimmungen eines internationalen Vertrags, dessen Vertragspartei die Union ist, zur Begründung einer Klage auf Nichtigerklärung einer Handlung des Sekundärrechts der Union oder einer Einrede der Rechtswidrigkeit einer solchen Handlung nur unter der Voraussetzung geltend gemacht werden können, dass zum einen Art und Struktur des betreffenden Vertrags dem nicht entgegenstehen und zum anderen diese Bestimmungen inhaltlich unbedingt und hinreichend genau erscheinen (Urt. v. 13.1.2015, Rat u.a./Vereniging Milieudefensie und Stichting Stop Luchtverontreiniging Utrecht, C-401/12 P bis C-403/12 P, EU:C:2015:4, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof hat in Bezug auf Art. 9 III des Übereinkommens von Århus nämlich entschieden, dass die Durchführung und die Wirkungen dieser Vorschrift vom Erlass eines weiteren Rechtsakts abhängen, da nur "Mitglieder der Öffentlichkeit, sofern sie etwaige [im] innerstaatlichen Recht festgelegte Kriterien erfüllen", Inhaber der in dieser Vorschrift vorgesehenen Rechte sind (Urt. v. 8.3.2011, Lesoochranárske zoskupenie, C-240/09, EU:C:2011:125, Rn. 45, und v. 13.1.2015, Rat u.a./Vereniging Milieudefensie und Stichting Stop Luchtverontreiniging Utrecht, C-401/12 P bis C-403/12 P, EU:C:2015:4, Rn. 55).

  • EuGH, 15.02.2016 - C-601/15

    Das Unionsrecht gestattet die Inhaftierung eines Asylbewerbers, wenn dies aus

    Auszug aus EuGH, 28.07.2016 - C-543/14
    Da sich das vorlegende Gericht nicht nur auf Art. 47 der Charta, sondern auch auf Art. 14 IPbpR und auf Art. 6 EMRK bezieht, ist daran zu erinnern, dass zwar die durch die EMRK anerkannten Grundrechte, wie Art. 6 III EUV bestätigt, als allgemeine Grundsätze Teil des Unionsrechts sind und dass nach Art. 52 III der Charta die in dieser enthaltenen Rechte, die den durch die EMRK garantierten Rechten entsprechen, die gleiche Bedeutung und Tragweite haben, wie sie ihnen in der genannten Konvention verliehen werden, aber diese Konvention, solange die Union ihr nicht beigetreten ist, kein Rechtsinstrument darstellt, das formell in die Unionsrechtsordnung übernommen worden ist (Urt. v. 26.2.2013, Åkerberg Fransson, C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 44, v. 3.9.2015, Inuit Tapiriit Kanatami u.a./Kommission, C-398/13 P, EU:C:2015:535, Rn. 45, und v. 15.2.2016, N., C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 45).

    Somit ist die Prüfung der Gültigkeit der Richtlinie 2006/112 allein anhand der durch die Charta garantierten Grundrechte vorzunehmen (vgl. in diesem Sinne Urt. v. 15.2.2016, N., C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 06.11.2012 - C-199/11

    Die Grundrechtecharta hindert die Kommission nicht daran, im Namen der Union vor

    Auszug aus EuGH, 28.07.2016 - C-543/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs gebietet der Grundsatz der Waffengleichheit, der eine logische Folge aus dem Begriff des fairen Verfahrens ist und der Wahrung des Gleichgewichts zwischen den Prozessparteien dient, dass es jeder Partei angemessen ermöglicht wird, ihren Standpunkt sowie ihre Beweise unter Bedingungen vorzutragen, die sie nicht in eine gegenüber ihrem Gegner deutlich nachteilige Position versetzen (vgl. in diesem Sinne Urt. v. 6.11.2012, Otis u.a., C-199/11, EU:C:2012:684, Rn. 71 und 72, und v. 12.11.2014, Guardian Industries und Guardian Europe/Kommission, C-580/12 P, EU:C:2014:2363, Rn. 31, Beschl. v. 16.7.2015, Sánchez Morcillo und Abril García, C-539/14, EU:C:2015:508, Rn. 48).

    Dieser Grundsatz dient der Wahrung des prozeduralen Gleichgewichts zwischen den Parteien eines Gerichtsverfahrens, indem er ihnen gleiche Rechte und Pflichten gewährleistet, insbesondere hinsichtlich der Regeln der Beweisführung und der streitigen Verhandlung vor Gericht (vgl. in diesem Sinne Urt. v. 6.11.2012, Otis u.a., C-199/11, EU:C:2012:684, Rn. 71 und 72) sowie der Rechtsbehelfe dieser Parteien (Urt. v. 17.7.2014, Sánchez Morcillo und Abril García, C-169/14, EU:C:2014:2099, Rn. 44, 48 und 49).

  • EuGH, 13.06.2012 - C-156/12

    GREP - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Charta der Grundrechte der

    Auszug aus EuGH, 28.07.2016 - C-543/14
    Gleichwohl geht aus der in mehreren anderen Bereichen als der Mehrwertsteuer ergangenen Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass die Besteuerung solcher Kosten nur dann im Hinblick auf das in Art. 47 der Charta verbürgte Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf in Frage gestellt werden kann, wenn diese Kosten ein unüberwindliches Hindernis darstellen (vgl. entsprechend Urt. v. 22.12.2010, DEB, C-279/09, EU:C:2010:811, Rn. 61, und Beschl. v. 13.6.2012, GREP, C-156/12, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:342, Rn. 46) oder wenn sie die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (vgl. entsprechend Urt. v. 6.10.2015, Orizzonte Salute, C-61/14, EU:C:2015:655, Rn. 48, 49 und 58).
  • EuGH, 03.09.2015 - C-398/13

    Der Gerichtshof bestätigt die Gültigkeit der Verordnung über den Handel mit

    Auszug aus EuGH, 28.07.2016 - C-543/14
    Da sich das vorlegende Gericht nicht nur auf Art. 47 der Charta, sondern auch auf Art. 14 IPbpR und auf Art. 6 EMRK bezieht, ist daran zu erinnern, dass zwar die durch die EMRK anerkannten Grundrechte, wie Art. 6 III EUV bestätigt, als allgemeine Grundsätze Teil des Unionsrechts sind und dass nach Art. 52 III der Charta die in dieser enthaltenen Rechte, die den durch die EMRK garantierten Rechten entsprechen, die gleiche Bedeutung und Tragweite haben, wie sie ihnen in der genannten Konvention verliehen werden, aber diese Konvention, solange die Union ihr nicht beigetreten ist, kein Rechtsinstrument darstellt, das formell in die Unionsrechtsordnung übernommen worden ist (Urt. v. 26.2.2013, Åkerberg Fransson, C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 44, v. 3.9.2015, Inuit Tapiriit Kanatami u.a./Kommission, C-398/13 P, EU:C:2015:535, Rn. 45, und v. 15.2.2016, N., C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 45).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2014 - C-169/14

    Sánchez Morcillo und Abril García - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche

    Auszug aus EuGH, 28.07.2016 - C-543/14
    Dieser Grundsatz dient der Wahrung des prozeduralen Gleichgewichts zwischen den Parteien eines Gerichtsverfahrens, indem er ihnen gleiche Rechte und Pflichten gewährleistet, insbesondere hinsichtlich der Regeln der Beweisführung und der streitigen Verhandlung vor Gericht (vgl. in diesem Sinne Urt. v. 6.11.2012, Otis u.a., C-199/11, EU:C:2012:684, Rn. 71 und 72) sowie der Rechtsbehelfe dieser Parteien (Urt. v. 17.7.2014, Sánchez Morcillo und Abril García, C-169/14, EU:C:2014:2099, Rn. 44, 48 und 49).
  • EuGH, 22.12.2010 - C-279/09

    DEB - Effektiver gerichtlicher Schutz der Rechte aus dem Unionsrecht - Recht auf

    Auszug aus EuGH, 28.07.2016 - C-543/14
    Gleichwohl geht aus der in mehreren anderen Bereichen als der Mehrwertsteuer ergangenen Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass die Besteuerung solcher Kosten nur dann im Hinblick auf das in Art. 47 der Charta verbürgte Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf in Frage gestellt werden kann, wenn diese Kosten ein unüberwindliches Hindernis darstellen (vgl. entsprechend Urt. v. 22.12.2010, DEB, C-279/09, EU:C:2010:811, Rn. 61, und Beschl. v. 13.6.2012, GREP, C-156/12, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:342, Rn. 46) oder wenn sie die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (vgl. entsprechend Urt. v. 6.10.2015, Orizzonte Salute, C-61/14, EU:C:2015:655, Rn. 48, 49 und 58).
  • EuGH, 16.07.2015 - C-539/14

    Sánchez Morcillo und Abril García

    Auszug aus EuGH, 28.07.2016 - C-543/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs gebietet der Grundsatz der Waffengleichheit, der eine logische Folge aus dem Begriff des fairen Verfahrens ist und der Wahrung des Gleichgewichts zwischen den Prozessparteien dient, dass es jeder Partei angemessen ermöglicht wird, ihren Standpunkt sowie ihre Beweise unter Bedingungen vorzutragen, die sie nicht in eine gegenüber ihrem Gegner deutlich nachteilige Position versetzen (vgl. in diesem Sinne Urt. v. 6.11.2012, Otis u.a., C-199/11, EU:C:2012:684, Rn. 71 und 72, und v. 12.11.2014, Guardian Industries und Guardian Europe/Kommission, C-580/12 P, EU:C:2014:2363, Rn. 31, Beschl. v. 16.7.2015, Sánchez Morcillo und Abril García, C-539/14, EU:C:2015:508, Rn. 48).
  • EuGH, 12.11.2014 - C-580/12

    Der Gerichtshof setzt die gegen Guardian wegen ihrer Beteiligung am

    Auszug aus EuGH, 28.07.2016 - C-543/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs gebietet der Grundsatz der Waffengleichheit, der eine logische Folge aus dem Begriff des fairen Verfahrens ist und der Wahrung des Gleichgewichts zwischen den Prozessparteien dient, dass es jeder Partei angemessen ermöglicht wird, ihren Standpunkt sowie ihre Beweise unter Bedingungen vorzutragen, die sie nicht in eine gegenüber ihrem Gegner deutlich nachteilige Position versetzen (vgl. in diesem Sinne Urt. v. 6.11.2012, Otis u.a., C-199/11, EU:C:2012:684, Rn. 71 und 72, und v. 12.11.2014, Guardian Industries und Guardian Europe/Kommission, C-580/12 P, EU:C:2014:2363, Rn. 31, Beschl. v. 16.7.2015, Sánchez Morcillo und Abril García, C-539/14, EU:C:2015:508, Rn. 48).
  • EuGH, 06.10.2015 - C-61/14

    Orizzonte Salute - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 89/665/EWG -

  • EuGH, 26.02.2013 - C-617/10

    Åkerberg Fransson - Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte, Grundsatz des

  • EuGH, 08.03.2011 - C-240/09

    Lesoochranárske zoskupenie - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus -

  • BFH, 17.07.2019 - V R 27/17

    Steuerfreie Leistungen eines Verfahrensbeistands

    dd) Unerheblich ist insoweit auch, dass der EuGH im Urteil Ordre des barreaux francophones et germanophone u.a. vom 28.07.2016 - C-543/14 (EU:C:2016:605) die Berufsgruppe der Rechtsanwälte von der Befreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL ausgeschlossen hat, weil sie im Hinblick auf ihr Gesamtziel und die fehlende Dauerhaftigkeit eines etwaigen sozialen Engagements nicht als gemeinnützig angesehen werden kann (EuGH-Urteil Ordre des barreaux francophones et germanophone u.a., EU:C:2016:605, Leitsatz 3 Satz 3 sowie Rz 62 bis 65).
  • BFH, 16.03.2017 - V R 38/16

    Fahrschulunterricht als steuerfreier Schulunterricht?

    cc) Gegen eine Anerkennung könnte aber sprechen, dass der EuGH zur Steuerbefreiung nach Artikel 132 Absatz 1 Buchstabe g MwStSystRL entschieden hat, dass bei der Beurteilung der Gemeinnützigkeit privater Einheiten mit Gewinnerzielungsabsicht insbesondere auch die Ziele, die diese Einheiten in ihrer Gesamtheit verfolgen, und die Beständigkeit ihres sozialen Engagements zu berücksichtigen sind (EuGH-Urteile Ordre des barreaux francophones und germanophone und andere vom 28. Juli 2016 C-543/14, EU:C:2016:605, Rz 62 ff.; Kommission/Frankreich vom 17. Juni 2010 C-492/08, EU:C:2010:348, Rz 45 und 46).
  • BFH, 10.04.2019 - XI R 11/17

    Umsatzsteuerpflicht für Gutachtertätigkeit im Auftrag des Medizinischen Dienstes

    Folglich kann auch nicht jede Person, die eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit ausübt, als eine vom Mitgliedstaat anerkannte Einrichtung angesehen werden (vgl. EuGH-Urteil Ordre des barreaux francophones et germanophone u.a. vom 28. Juli 2016 - C-543/14, EU:C:2016:605, UR 2016, 634, Rz 60 ff.; BFH-Urteil vom 29. März 2017 - XI R 6/16, BFHE 257, 471, Rz 30).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2017 - 8 B 1264/16

    Genehmigungen für Windenergieanlagen im Aachener Münsterwald bleiben vollziehbar

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2012- 1 BvL 18/11 - , BVerfGE 133, 1 = juris Rn. 81; EuGH, Urteil vom 28. Juli 2016 - C-543/14, Ordre des barreaux francophones u.a.-, juris Rn. 30 f.
  • BFH, 27.09.2017 - XI R 15/15

    Rechtsanwälte müssen mandatsbezogene Daten zu Umsatzsteuerzwecken angeben

    f) Die Erhebung von Umsatzsteuer auf Dienstleistungen von Rechtsanwälten ist im Übrigen mit Unionsrecht vereinbar und verstößt nicht gegen die Charta der Grundrechte der EU (vgl. EuGH-Urteil Ordre des barreaux francophones und germanophone u.a. vom 28. Juli 2016 C-543/14, EU:C:2016:605, UR 2016, 634).
  • EuGH, 29.05.2018 - C-426/16

    Der Gerichtshof bestätigt, dass rituelle Schlachtungen ohne Betäubung nur in

    Die Frage, ob eine Unionsrechtsvorschrift gültig ist, ist daher anhand ihrer Tatbestandsmerkmale zu beurteilen und kann nicht von den besonderen Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Juli 2016, 0rdre des barreaux francophones et germanophone u. a., C-543/14, EU:C:2016:605, Rn. 29).
  • BFH, 26.08.2021 - V R 5/19

    Individueller Verbraucherschutz als Zweckbetrieb und ermäßigter Umsatzsteuersatz

    Die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes erfordert vielmehr neben der --im Streitfall vorliegenden-- Anerkennung als gemeinnützige Einrichtung, dass diese Einrichtung auch "für wohltätige Zwecke und im Bereich der sozialen Sicherheit tätig ist" (EuGH-Urteil Kommission/Frankreich, EU:C:2010:348, Rz 43, sowie Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen vom 11.02.2010 in der Sache Kommission/Frankreich, EU:C:2010:72, Rz 91: doppelter sozialer Charakter; EuGH-Urteil Ordre des barreaux francophones et germanophone u.a. vom 28.07.2016 - C-543/14, EU:C:2016:605, Rz 61).

    Allerdings hat der EuGH im Urteil Ordre des barreaux francophones et germanophone u.a. (EU:C:2016:605) zu Nr. 15 des Anh. III MwStSystRL unter Hinweis auf das EuGH-Urteil Kommission/Frankreich (EU:C:2010:348, Rz 43 und 44) entschieden, dass seine Rechtsprechung zum ermäßigtem Steuersatz nach Nr. 15 des Anh. III i.V.m. Art. 98 Abs. 2 MwStSystRL sinngemäß auch für die Steuerbefreiung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL gilt (EuGH-Urteil in EU:C:2016:605, Rz 63).

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2018 - C-167/17

    Klohn - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Umweltverträglichkeitsprüfung -

    36 Dies steht somit im Kontext der vorliegenden Rechtssache im klaren Gegensatz zum Urteil vom 28. Juli 2016, 0rdre des barreaux francophones et germanophone u. a. (C-543/14, EU:C:2016:605, Rn. 50), das weiter unten in den Nrn. 57 bis 65 erörtert wird.

    38 Urteil vom 28. Juli 2016, 0rdre des barreaux francophones et germanophone u. a. (C-543/14, EU:C:2016:605).

    41 Urteil vom 28. Juli 2016, 0rdre des barreaux francophones et germanophone u. a. (C-543/14, EU:C:2016:605, Rn. 50 und 53 bis 54).

    44 Urteil vom 28. Juli 2016, 0rdre des barreaux francophones et germanophone u. a. (C-543/14, EU:C:2016:605, Rn. 50).

  • BFH, 29.03.2017 - XI R 6/16

    Zur Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen an einen sogenannten Lotsendienst für

    So hat der EuGH die Berufsgruppe der Rechtsanwälte von der Befreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL ausgeschlossen, da Dienstleistungen i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL nur eines der Ziele des Anwaltsberufs darstellen können (vgl. EuGH-Urteil Ordre des barreaux francophones und germanophone u.a. vom 28. Juli 2016 C-543/14, EU:C:2016:605, UR 2016, 634, Rz 60 ff.).

    Selbst wenn diese Dienstleistungen als solche unter Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL fallen würden, stellen sie nur einen Teil seiner anwaltlichen Tätigkeit dar, die für die Qualifizierung als Einrichtung mit sozialem Charakter nicht ausreicht (vgl. EuGH-Urteil Ordre des barreaux francophones und germanophone u.a., EU:C:2016:605, UR 2016, 634, Rz 60 ff.).

  • EuGH, 15.04.2021 - C-846/19

    Die Tätigkeit eines Anwalts zum Schutz nicht geschäftsfähiger Erwachsener stellt

    Mit diesen beiden Voraussetzungen wäre es aber nicht vereinbar, wenn es den Mitgliedstaaten erlaubt würde, private Einrichtungen mit Gewinnerzielungsabsicht allein deshalb als Einrichtungen mit sozialem Charakter zu qualifizieren, weil sie auch Leistungen mit sozialem Charakter erbringen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Juli 2016, 0rdre des barreaux francophones et germanophone u. a., C-543/14, EU:C:2016:605, Rn. 61 und 63).

    Was konkret den Umstand betrifft, dass die betreffenden Dienstleistungen im vorliegenden Fall von einem bei der Anwaltskammer zugelassenen Anwalt erbracht wurden, hat der Gerichtshof zwar entschieden, dass die Berufsgruppe der Rechtsanwälte und "avoués" als solche im Hinblick auf ihr Gesamtziel und die fehlende Dauerhaftigkeit eines etwaigen sozialen Engagements nicht als gemeinnützig angesehen werden kann (Urteil vom 28. Juli 2016, 0rdre des barreaux francophones et germanophone u. a., C-543/14, EU:C:2016:605, Rn. 62).

  • VGH Bayern, 14.03.2017 - 22 B 17.12

    Klagebefugnis eines anerkannten Umweltverbands für Anfechtungsklage gegen die

  • BFH, 22.05.2019 - XI R 1/18

    Steuerabzug von Drittlands-Unternehmern auch im allgemeinen Besteuerungsverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2017 - 8 B 187/17

    Eilverfahren wegen Genehmigungen für neun Windenergieanlagen in Haltern am See

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2019 - C-585/18

    Generalanwalt Tanchev kommt zu dem Ergebnis, dass die neu geschaffene

  • EuGH, 16.10.2019 - C-189/18

    Glencore Agriculture Hungary - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer -

  • EuGH, 11.01.2024 - C-252/22

    Societatea Civila Profesionala de Avocati AB & CD

  • EuGH, 14.09.2017 - C-18/16

    K. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Normen für die Aufnahme von Personen, die

  • EuGH, 05.04.2017 - C-217/15

    Orsi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie

  • EuG, 05.10.2020 - T-249/17

    Das Gericht erklärt die Nachprüfungsbeschlüsse der Kommission, die aufgrund des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2017 - 8 B 1081/16

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von

  • EuG, 20.10.2021 - T-823/19

    JMS Sports/ EUIPO - Inter-Vion (Élastique pour cheveux en spirale)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2017 - 8 E 928/16

    Festsetzung des Streitwerts für den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

  • FG Berlin-Brandenburg, 28.02.2018 - 7 K 7174/15

    Umsatzsteuer 2008 bis 2011

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2017 - 8 B 927/16
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2017 - C-524/15

    Menci - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Nationale

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-336/19

    GA Hogan hält das flämische Gesetz, das die Schlachtung von Tieren ohne Betäubung

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2017 - C-426/16

    Nach Ansicht von Generalanwalt Nils Wahl beeinträchtigt das Erfordernis, wonach

  • VGH Bayern, 16.09.2022 - 19 N 19.1368

    Verordnung über die Aufhebung von Schonzeiten, natürliche Verjüngung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2016 - C-406/15

    Milkova

  • EuG, 05.10.2020 - T-254/17

    Intermarché Casino Achats/ Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2019 - C-189/18

    Glencore Agriculture Hungary - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie

  • EuGH, 15.03.2018 - C-470/16

    North East Pylon Pressure Campaign und Sheehy - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2018 - C-34/17

    Donnellan - Richtlinie 2010/24/EU des Rates - Amtshilfe bei der Beitreibung von

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2023 - C-84/22

    Right to Know - Vorabentscheidungsersuchen - Zugang der Öffentlichkeit zu

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2021 - C-846/19

    Administration de l'Enregistrement, des Domaines und de la TVA - Vorlage zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2022 - C-620/21

    MOMTRADE RUSE - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 132

  • EuG, 06.02.2020 - T-485/18

    Compañia de Tranvías de la Coruña/ Kommission

  • EuG, 05.06.2019 - T-273/18

    Bernaldo de Quirós/ Kommission

  • EuG, 20.06.2018 - T-156/17

    L / Parlament

  • VG München, 11.04.2017 - M 19 K 16.1912

    Verbandsklage gegen einzelne Windkraftanlage

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht