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   EuGH, 18.06.1998 - C-43/96   

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https://dejure.org/1998,2111
EuGH, 18.06.1998 - C-43/96 (https://dejure.org/1998,2111)
EuGH, Entscheidung vom 18.06.1998 - C-43/96 (https://dejure.org/1998,2111)
EuGH, Entscheidung vom 18. Juni 1998 - C-43/96 (https://dejure.org/1998,2111)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung - Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates - Artikel 17 Absätze 2 und 6 - Vorsteuerabzug - Ausnahmen aufgrund von nationalen Rechtsvorschriften, die vor der Sechsten Richtlinie bestanden

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe a und Absatz 6
    Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Vorsteuerabzug - Ausgaben, die einen streng geschäftlichen Charakter haben - Ausschlüsse in nationalen Vorschriften, die vor der Sechsten Richtlinie bestanden - Ausschluß des ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

  • Wolters Kluwer

    Vorsteuerabzug für Transportmittel, die das Arbeitsgerät für die Tätigkeit des Steuerpflichtigen selbst darstellen; Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern; Ausnahmen aufgrund von nationalen Rechtsvorschriften, die vor der ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Frankreich: Ausschluß des Vorsteuerabzugs für Transportmittel mit 6. EG-Richtlinie vereinbar

  • Judicialis

    Sechste Richtlinie 77/388/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGRL Art. 17 Abs. 6; UStG § 15
    Frankreich: Einschränkung des Vorsteuerabzugs bei Geschäftswagen zulässig

  • datenbank.nwb.de

    Beibehaltung von Rechtsvorschriften, wonach die Mehrwertsteuer für Beförderungsmittel, die selbst Mittel der Tätigkeit des Steuerpflichtigen sind, vom Abzug ausgeschlossen ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 388/77 Art 17, Richtlinie 77/388/EWG Art 17
    Beförderungsmittel; Mehrwertsteuerabzug

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 17 Absatz 2 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1998, 1648
  • UR 1998, 352
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2005 - C-184/04

    Uudenkaupungin kaupunki - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug -

    23 - Vgl. das Urteil vom 18. Juni 1998 in der Rechtssache C-43/96 (Kommission/Frankreich, Slg. 1998, I-3903, Randnrn.

    24 - Vgl. dazu auch die Schlussanträge von Generalanwalt Jacobs vom 13. November 1997 in der Rechtssache C-43/96 (Urteil zitiert in Fußnote 23), Nr. 12.

    25 - Siehe das Urteil in der Rechtssache C-43/96 (zitiert in Fußnote 23), Randnr. 19.

  • FG Niedersachsen, 10.02.2000 - 5 K 515/99

    Vereinbarkeit der derzeitigen Vorsteuerabzugsbegrenzung mit dem

    Soweit der EuGH in seiner Entscheidung vom 18.06.1998 (- Rs. C - 43/96 - Kommission J. Franz.

    Republik, UR 1998 S. 352) einen Vorsteuerausschluss für teilweise privat genutzte PKW für zulässig erklärt und in seiner Entscheidung vom 05.10.1999 (EuGH, C-305/97 - Royscot, Harrison, Domecq, UR 1999, 456) entschieden hat, dass die Mitgliedstaaten die in Art. 17 Abs. 6 Unterabs. 2 der 6. EG-Richtlinie genannten Ausschlüsse vom Recht auf Vorsteuerabzug beibehalten dürfen, obwohl der Rat vor dem Ablauf der in Unterabs. 1 vorgesehenen Frist nicht festgelegt hat, bei welchen Ausgaben die Mehrwertsteuer nicht abziehbar ist, kann daraus ebenfalls kein Recht zum nationalen Alleingang im Bereich der Vorsteuerbegrenzung abgeleitet werden.

  • FG Niedersachsen, 10.02.2000 - 5 K 570/99

    Vereinbarkeit der derzeitigen Vorsteuerabzugsbegrenzung mit dem

    Soweit der EuGH in seiner Entscheidung vom 18.06.1998 (- Rs. C - 43/96 - Kommission J. Franz.

    Republik, UR 1998 S. 352) einen Vorsteuerausschluss für teilweise privat genutzte PKW für zulässig erklärt und in seiner Entscheidung vom 05.10.1999 (EuGH, Rs C-305/97 - Royscot, Harrison, Domeq, UR 1999, 456) entschieden hat, dass die Mitgliedstaaten die in Art. 17 Abs. 6 Unterabs. 2 der 6. EG-Richtlinie genannten Ausschlüsse vom Recht auf Vorsteuerabzug beibehalten dürfen, obwohl der Rat vor dem Ablauf der in Unterabs. 1 vorgesehenen Frist nicht festgelegt hat, bei welchen Ausgaben die Mehrwertsteuer nicht abziehbar ist, kann daraus ebenfalls kein Recht zum nationalen Alleingang im Bereich der Vorsteuerbegrenzung abgeleitet werden.

  • BFH, 06.08.1998 - V R 74/96

    Eigenverbrauch bei Repräsentationsaufwendungen

    Wie sich aus dem EuGH-Urteil vom 18. Juni 1998 Rs. C-43/96 (Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik, Internationales Steuerrecht 1998, 430, UVR 1998, 279) ergibt, ist eine solche Auslegung (auch) nicht durch das Gemeinschaftsrecht gerechtfertigt.
  • FG München, 13.11.2003 - 14 K 3488/02

    Ausschluss des Vorsteuerabzugs für betrieblich veranlasste Bewirtungskosten mit

    Denn auch die fehlende und überfällige Umsetzung dieser Richtlinienbestimmung durch den Rat berechtigt die Mitgliedstaaten nicht - gewissermaßen im Vorgriff -, neue Vorsteuerausschlüsse einzuführen (vgl. EuGH-Urteil vom 18. Juni 1998 Rs. C-43/96, Kommission/Frankreich, UR 1998.352).
  • EuGH, 05.10.1999 - C-305/97

    Royscot u.a.

    In der mündlichen Verhandlung hat die Kommission vorgetragen, aus dem Urteil vom 18. Juni 1998 in der Rechtssache C-43/96 (Kommission/Frankreich, Slg. 1998, I-3903) folge, daß das Vereinigte Königreich ursprünglich zur Beibehaltung der streitigen Ausschlüsse des Vorsteuerabzugsrechts berechtigt gewesen sei.
  • FG Hamburg, 04.04.2006 - III 105/05

    Vorsteuer für Umzugskosten

    Nach der Stillstandklausel können die Mitgliedstaaten bei Inkrafttreten der 6. EG-Richtlinie bestehende - auch weitgehende (EuGH vom 18. Juni 1998 Rs. C-43/96, EuGHE I 1998, 3903, UR 1998, 352) - Beschränkungen des Vorsteuerabzuges beibehalten, wenn sie sie am 1. Januar 1977 angewandt und der Kommission vor dem 1. Januar 1978 mitgeteilt hatten.
  • FG Hamburg, 19.07.2000 - VI 205/99

    Zum Vorsteuerabzug aus Übernachtungskosten bei

    Danach können die Mitgliedsstaaten bei Inkrafttreten der 6. EG-RL bestehende - auch weitgehende ( EuGH v. 18.6.1998, Rs. C-43/96, UR 1998, 352) - Beschränkungen des Vorsteuerabzuges beibehalten, dürfen aber keine neuen Beschränkungen einführen.
  • FG München, 23.02.2006 - 14 K 3585/03

    Smoking keine Berufskleidung; Vorsteuerabzugsverbot nach § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG

    Denn auch die fehlende und überfällige Umsetzung dieser Richtlinien bestimmung durch den Rat berechtigt die Mitgliedstaaten nicht - gewissermaßen im Vorgriff -, neue Vorsteuerausschlüsse einzuführen (vgl. EuGH -Urteil vom 18. Juni 1998 Rs. C-43/96, Kommission/Frankreich, UR 1998, 352 und BFH-Urteil vom 10.02.2005 V R 76/03, BStBl. II 2005, 509).
  • VG Kassel, 12.05.2004 - 2 E 180/02
    Ob es sich dabei um eine regionale oder örtlich begrenzte Gruppenverfolgung (BVerwG, Urteile vom 30.04.1996 - 9 C 171.95 -, BVerwGE 101, 134 und vom 09.09.1997 - C 43/96 -, BVerwGE 105, 204) handelt, bedarf im vorliegenden Verfahren, in dem die Flucht der Kläger aus Tschetschenien nach Beginn des 2. Tschetschenienkrieges nicht in Frage steht, keiner abschließenden Entscheidung, auch wenn angesichts der vielfältigen Diskriminierung tschetschenischer Volkszugehöriger im Gebiet der Russischen Föderation außerhalb Tschetscheniens, wie sie unten im Einzelnen dargelegt wird, viel für eine regionale Gruppenverfolgung spricht.
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2001 - C-345/99

    Kommission / Frankreich

  • VG Kassel, 02.06.2004 - 2 E 782/03
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-36/99

    Idéal tourisme

  • FG München, 02.12.2002 - 14 V 3486/02

    Aussetzung der Vollziehung wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Ausschlusses

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2001 - C-338/98

    Kommission / Niederlande

  • VG Kassel, 12.05.2004 - 2 E 645/02
  • VG Kassel, 15.04.2003 - 2 E 2302/01
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