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   FG Düsseldorf, 04.05.2018 - 1 K 2413/16 U   

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FG Düsseldorf, 04.05.2018 - 1 K 2413/16 U (https://dejure.org/2018,15891)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.05.2018 - 1 K 2413/16 U (https://dejure.org/2018,15891)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Mai 2018 - 1 K 2413/16 U (https://dejure.org/2018,15891)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Betriebs-Berater

    Grenzüberschreitendes Reihengeschäft eine innergemeinschaftliche, steuerfreie Lieferung?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Umsatzsteuerfreiheit einer Lieferung von Ersatzteilen und Maschinenteilen i.R.e. grenzüberschreitenden Reihengeschäftes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kann es sich bei einem grenzüberschreitenden Reihengeschäft um eine innergemeinschaftliche (steuerfreie) Lieferung handeln?

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Grenzüberschreitendes Reihengeschäft - innergemeinschaftliche, steuerfreie Lieferung?

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Umsatzsteuerfreiheit eines grenzüberschreitenden Reihengeschäftes: Ausfuhrlieferung, Zuordnung der grenzüberschreitenden Beförderung zu der Lieferung an den Erstabnehmer - Versendung durch den Zweiterwerber nach Übertragung der Verfügungsmacht im Inland

Besprechungen u.ä.

  • deloitte-tax-news.de (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerfreiheit eines grenzüberschreitenden Reihengeschäfts

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2018, 1306
  • UStB 2018, 222
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.02.2015 - XI R 30/13

    Innergemeinschaftliche Lieferung im Reihengeschäft bei Beauftragung und Bezahlung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.05.2018 - 1 K 2413/16
    Das physische Verbringen der Gegenstände von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat ist für die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung nach § 6a Abs. 1 Satz 1 UStG eine unverzichtbare Voraussetzung (vgl. auch BFH, Urteil vom 25.02.2015 XI R 30/13, BFH/NV 2015, 760 Rn. 30 ff m.w.N.).

    Die Verwaltungsauffassung, die für die Zuordnungsentscheidung allein auf die Transportverantwortung abstellt, steht jedoch nach der neuen Rechtsprechung des XI. Senates des BFH (vgl. Urteile vom 25.02.2015 XI R 15/14, BFH/NV 2015, 772 und XI R 30/13, BFH/NV 2015, 769) im Widerspruch zum Unionsrecht.

    Auch in den Fällen, in denen - wie vorliegend - der Zweiterwerber eine Spedition mit der Abholung von Waren beim Unternehmer beauftragt, ist nach der Rechtsprechung des XI. Senates des BFH (vgl. Urteil vom 25.02.2015 (XI R 30/13, BFH/NV 2015, 769) eine Steuerbefreiung der (ersten) Lieferung des Unternehmers an den Ersterwerber möglich, wenn der Zweiterwerber die Verfügungsmacht der Waren erst erhalten hat, nachdem diese das Inland verlassen haben.

  • BFH, 25.02.2015 - XI R 15/14

    Innergemeinschaftliches Reihengeschäft: Zuordnung der Warenbewegung,

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.05.2018 - 1 K 2413/16
    Es werde auf die Entscheidung des BFH vom 25.02.2015 XI R 15/14 hingewiesen, wonach bei verbleibenden Zweifeln die streitgegenständliche Lieferung als umsatzsteuerfrei zu behandeln sei.

    Die Verwaltungsauffassung, die für die Zuordnungsentscheidung allein auf die Transportverantwortung abstellt, steht jedoch nach der neuen Rechtsprechung des XI. Senates des BFH (vgl. Urteile vom 25.02.2015 XI R 15/14, BFH/NV 2015, 772 und XI R 30/13, BFH/NV 2015, 769) im Widerspruch zum Unionsrecht.

  • BFH, 21.01.2015 - XI R 12/14

    Beendigung des Einspruchsverfahrens durch Zustimmung des Finanzamts zu einer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.05.2018 - 1 K 2413/16
    Zwar liegt hier ein von der Zollbehörde am 02.03.2013 ausgestellter Ausgangsvermerk vor (vgl. § 10 Abs. 1 Nr. 1 UStDV, siehe auch BFH, Urteil vom 21.01.2015 XI R 12/14, BFH/NV 15, 957 Rn. 39 zu von den Zollbehörden ausgestellten Dokumenten), in dem die Klägerin in Kz. 2 als Versender/Ausführer aufgeführt wird.

    Gleichwohl sind auch bei einem Reihengeschäft (steuerfreie) Ausfuhrlieferungen denkbar (vgl. BFH, Urteil vom 21.01.2015 XI R 12/14, BFH/NV 15, 957; Treiber in Sölch/Ringleb § 6 UStG Rz. 24).

  • EuGH, 21.02.2018 - C-628/16

    Kreuzmayr - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.05.2018 - 1 K 2413/16
    In der Literatur (vgl. Nieskens in UR 2018, 261 (265), zugleich Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 21.02.2018 C-628/16 - Kreuzmayr -, UR 2018 282) wird hingegen die Auffassung vertreten, dass im Fall der Transportverantwortung durch den zweiten Erwerber die Verschaffung der Verfügungsmacht ausnahmslos vor Grenzübertritt an den Zweiterwerber erfolgt, so dass die erste Lieferung im Abgangsland als nicht warenbewegte Lieferung steuerpflichtig ist.
  • FG Berlin-Brandenburg, 14.08.2019 - 7 K 7161/15

    Ort der Lieferung/Leistung: Zuordnung der Warenbewegung in grenzüberschreitenden

    (3) Diese zu innergemeinschaftlichen Lieferungen entwickelten Grundsätze sind bei Ausfuhrumsätzen in gleicher Weise anwendbar (BFH, Urteil vom 21.01.2015 XI R 12/14, BFH/NV 2015, 957; Finanzgericht - FG - Düsseldorf, Urteil vom 04.05.2018 1 K 2413/16 U, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2018, 1306, Rn 52, Revision anhängig unter dem Az. XI R 18/18; Heuermann in Sölch/Ringleb, UStG, Stand: EL 80 Juni 2017, § 3 Rn 499; Treiber in Sölch/Ringleb, UStG, Stand: EL 84 September 2018, § 6 Rn 24; Nieskens in Rau/Dürrwächter, UStG, Stand: 181. Lieferung 03.2019, § 3 Rn 2262.1; Michl in Offerhaus/Söhn/Lange, UStG, Stand: 302. Aktualisierung Februar 2018, § 3 Rn 144; Lippross, Umsatzsteuer, 24. Aufl. 2017, Abschn. 3.2.1.2 c)).

    Die im Verhältnis zwischen der B... GmbH und den Vertriebsgesellschaften geltenden AGB der B... GmbH und die darin enthaltenen Regelungen über die Abnahmewirkung des (in C...) durchgeführten Abnahmetests und die Gefahrtragungsregelungen beeinflussen die Entscheidung nach den oben dargestellten Rechtsgrundsätzen nicht, da sie nicht zwangsläufig mit dem Übergang der Verfügungsmacht im o.g. Sinne verknüpft sind (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 04.05.2018 1 K 2413/16 U, EFG 2018, 1306, Rn 55, Revision anhängig unter dem Az. XI R 18/18; Nieskens in Rau/Dürrwächter, UStG, Stand: 181. Lieferung 03.2019, § 3 Rn 2246 f.; Hiller, UR 2018, 1025 [1027]; a.A. wohl Heuermann in Sölch/Ringleb, UStG, Stand: EL 84 September 2018, § 3 Rn 480).

    Der Beklagte hat unwidersprochen und überzeugend vorgetragen, dass dies durch zollrechtliche Regelungen bedingt war, worauf das Gericht Bezug nimmt (vgl. auch FG Düsseldorf, Urteil vom 04.05.2018 1 K 2413/16 U, EFG 2018, 1306, Rn 66, Revision anhängig unter dem Az. XI R 18/18).

    Jedenfalls ist das Innehaben der Transportverantwortung ein Indiz dafür, dass der Inhaber (im Streitfall: die Endkunden) mit der Übernahme der Ware durch die von ihm beauftragte Spedition die Verfügungsmacht erhalten hat (Heuermann in Sölch/Ringleb, UStG, Stand: EL 84 September 2018, § 3 Rn. 480; im Ergebnis auch Nieskens in Rau/Dürrwächter, UStG, Stand: 181. Lieferung 03.2019, § 3 Rn 2191 f., 2240; Wäger, UR 2015, 576 [579]; Reiß, MwStR 2018, 594 [601 f.]).Schließlich hatte die B... GmbH mit der Bereitstellung der abholbereiten Ware ihre vertraglichen Pflichten erfüllt (FG Düsseldorf, Urteil vom 04.05.2018 1 K 2413/16 U, EFG 2018, 1306, Rn 63, Revision anhängig unter dem Az. XI R 18/18; Heuermann in Sölch/Ringleb, UStG, Stand: EL 84 September 2018, § 3 Rn. 480).

    Zudem hatte die B... GmbH auch bei dieser Konstellation mit der Bereitstellung der abholbereiten Ware ihre vertraglichen Pflichten erfüllt (FG Düsseldorf, Urteil vom 04.05.2018 1 K 2413/16 U, EFG 2018, 1306, Rn 63, Revision anhängig unter dem Az. XI R 18/18; Heuermann in Sölch/Ringleb, UStG, Stand: EL 84 September 2018, § 3 Rn 480).

  • BFH, 11.03.2020 - XI R 18/18

    Zur Bestimmung der bewegten Lieferung in einem Reihengeschäft

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 04.05.2018 - 1 K 2413/16 U wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Nach erfolglosem Einspruch (Einspruchsentscheidung vom 19.07.2016) wies das Finanzgericht (FG) Düsseldorf die Klage mit Urteil vom 04.05.2018 - 1 K 2413/16 U (Entscheidungen der Finanzgerichte 2018, 1306) ab.

    Die Klägerin hat insbesondere nicht dargetan, zu welchem Ergebnis die von ihr für erforderlich gehaltenen beiden unterlassenen Zeugeneinvernahmen sowie die Beibringung von Unterlagen geführt hätten (kritisch zum Vorliegen der verfahrensrechtlichen Voraussetzungen insoweit auch Heinrichshofen, UStB 2018, 222, 223) und inwieweit dies auf Basis der Rechtsauffassung des FG zu einem anderen Ergebnis hätte führen können.

  • FG Sachsen-Anhalt, 20.11.2019 - 3 K 308/18

    Zum Eigentumsübergang im Rahmen eines Reihengeschäfts - Vorsteuerabzug aus einer

    Die Transportverantwortung ist nur als ein weiteres Indiz für die Zuordnungsentscheidung zu berücksichtigen (FG Düsseldorf, Urteil vom 4. Mai 2018 1 K 2413/16 U, EFG 2018, 1306).

    Die Revision wird trotz des beim BFH derzeit anhängigen Revisionsverfahrens (XI R 2413/16 U) gegen das Urteil des FG Düsseldorf vom 4. Mai 2018, das die Revision zugelassen hatte (1 K 2413/16 U, EFG 2018, 1306), nicht zugelassen.

  • FG Münster, 27.08.2020 - 5 K 1297/17

    Umsatzsteuer - Anforderungen an den Übergang der Verfügungsmacht beim

    Diese zu innergemeinschaftlichen Lieferungen entwickelten Grundsätze sind nach Auffassung des Senates bei Ausfuhrumsätzen in gleicher Weise anwendbar (ebenso FG Berlin-Brandenburg, Urt. vom 14.08.2019 - 7 K 7161/15, EFG 2019, 1851; FG Düsseldorf, Urt. vom 04.05.2018 - 1 K 2413/16, EFG 2018, 1306, bestätigt durch BFH, Urt. vom 11.03.2020 - XI R 18/18, juris; Heuermann, in: Sölch/Ringleb, UStG, § 3 Rdn. 499).

    Das Kriterium der Transportverantwortung stellt mithin - auch wenn es nicht allein maßgeblich ist - jedenfalls ein Indiz für die Frage der Übertragung der Verfügungsmacht dar (FG Düsseldorf, Urt. vom 04.05.2018 - 1 K 2413/16 U, EFG, 2018, 1306; FG Sachsen-Anhalt, Urt. vom 20.11.2019 - 3 K 308/18, EFG 2020, 866 mit Anm. Wackerbeck).

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.08.2022 - 3 K 1289/21

    Verschaffung der Verfügungsmacht in einem Reihengeschäft zur Bestimmung der

    Die Transportverantwortung und die Incoterms, die lediglich die Gefahrtragung regeln, sind nur mittelbar als ein weiteres Indiz für die Zuordnungsentscheidung zu berücksichtigen (FG Düsseldorf, Urteil vom 04.05.2018 1 K 2413/16 U, EFG 2018, 1306).
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