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   RG, 05.07.1905 - Rep. V. 12/05   

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https://dejure.org/1905,13
RG, 05.07.1905 - Rep. V. 12/05 (https://dejure.org/1905,13)
RG, Entscheidung vom 05.07.1905 - Rep. V. 12/05 (https://dejure.org/1905,13)
RG, Entscheidung vom 05. Juli 1905 - Rep. V. 12/05 (https://dejure.org/1905,13)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Können Bestandteil einer Kohlenabbaugerechtigkeit auch solche bergbauliche Anlagen sein, die sich auf einem fremden Grundstücke befinden und dort mit dem Grund und Boden fest verbunden sind? 2. Ist der Zweck des Bergbaubetriebs ein vorübergehender Zweck im Sinne des § ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestandteile des Bergwerkseigentums; Öffentlicher Glaube des Grundbuchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 61, 188
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OVG Niedersachsen, 19.10.2011 - 7 LB 57/11

    Anwendung des § 7 Abs. 3 Nds. SOG auf das Erlöschen von Bergwerkseigentum nach §

    Das Bergwerkseigentum kann daher auch wesentliche Bestandteile haben, die nicht Gegenstand besonderer Rechte sein können, sondern sein rechtliches Schicksal teilen; wesentliche Bestandteile in diesem Sinne sind insbesondere Schächte, die zur Ausnutzung des verliehenen Gewinnungsrechts errichtet werden und mit der Bergwerksanlage in fester Verbindung stehen (vgl. RG, Urt. v. 05.07.1905 - V 12/05 -, RGZ 61, 188; RG, Urt. v. 14.09.1939 - V 46/39 - RGZ 161, 203 ; OVG NRW, Urt. v. 06.11.1989 - 12 A 2685/87 -, ZfB 131 (1990), 232 ; OVG NRW, Urt. v. 13.09.1995 - 21 A 2273/91 -, ZfB 136 (1995), 322 ; OVG NRW, Beschl. v. 0 8.12.2005 - 11 A 2436/02 -, OVGE 50, 175 ; Boldt/Weller , BBergG, 1984, § 9 Rn. 10; Piens/Schulte/Graf Vitzthum , BBergG, 1983, § 9 Rn 6; Kremer/Neuhaus gen.
  • OVG Thüringen, 04.04.2019 - 1 KO 712/12

    Endgültige Einstellung eines Bergwerkbetriebes in der ehemaligen DDR

    Schon das Reichsgericht (RGZ 61, 188) habe entschieden, dass eine bergbauliche Anlage nicht Zubehör des Grundstücks, sondern der Abbaugerechtigkeit sei.

    Ob ohne einen förmlichen Abschlussbetriebsplan "nach der Natur des Bergbaus" von einer Einstellung des Bergbaubetriebes erst dann ausgegangen werden kann, wenn die Lagerstätte endgültig erschöpft ist (dazu RG, Urt. v. 5. Juli 1905 - Rep. V. 12/05 - RGZ 61, 188 ), oder ob es für die Annahme einer endgültigen Einstellung ausreicht, dass die B.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.1995 - 21 A 2273/91

    Ordnungspflichtigkeit bei Sicherung eines in fester Verbindung mit der

    V. 12/05, RGZ 61, 188; Urteil vom 14. September 1939, V 46/39, RGZ 161, 203; BGH, Urteil vom 14. Mai 1954 - V ZR 80/53, ZfB 95, 444 (zu Halden).
  • VG Aachen, 26.02.2007 - 9 K 4145/04

    Zulassung eines Betriebsplanes für den Abschluss der Erzgewinnung im Tagebau

    vgl. RG, Urteil vom 5. Juli 1905 - Rep.V.12/05 -, RGZ 61, 188.
  • BGH, 13.05.1955 - V ZR 141/54

    Bergrechtliches Aneignungsrecht. Haldenmineral

    Wie das Reichsgericht in RGZ 161, 203 in Weiterentwicklung von RGZ 61, 188 ausgesprochen hat, kann das auf Landesrecht beruhende Bergwerkseigentum, das hier durch § 50 Abs. 3 PreußAllgBergG einem Grundstück gleichgestellt ist und daher wie ein körperlicher Gegenstand behandelt wird (vgl. hierzu auch Art. 67 EGBGB wegen Zulässigkeit der Erweiterung des geschlossenen Kreises des Sachenrechts des Bürgerlichen Gesetzbuches und Art. 40 PrAGBGB), Bestandteile und Zubehör haben.
  • BGH, 15.12.1955 - 4 StR 462/55

    Rechtsmittel

    Zu ihnen gehören im Bereich des Bergrechts nur das Bergwerkseigentum, das Gewinnungsrecht des § 38 c ABergG (§ 50 Abs. 2 ABergG) und sonstige landesrechtliche Kohlenabbaugerechtigkeiten (Stein-Jonas § 864 Anm II 3; RGZ 61, 188).
  • BGH, 14.05.1954 - V ZR 80/53

    Rechtsmittel

    Steht aber fest, dass diese Aufschüttungen schon nach dem Willen der Beteiligten und insbesondere der Zeche "Vereinigte Trappe" nicht zu vorübergehendem Zwecke erfolgt sind, so braucht nicht darauf eingegangen zu werden, wie die Rechtsprechung diesen gerade in Bezug auf bergbauliche Anlagen auf fremdem Grundstück abgegrenzt hat (vgl. einerseits RGZ 61, 188 [191/193], wo auf die natürliche zeitliche Begrenzung eines jeden Bergbaubetriebs entscheidend abgestellt wird, und andererseits RGZ 153, 231 [235], wo die Beurteilung der Frage, ob Sachen im Rechtssinne als nur zu einem vorübergehenden oder als zu einem dauernden Zwecke verbunden anzusehen sind, nicht philosophisch-theoretischen, sondern wirtschaftlich-praktischen Gesichtspunkten unterworfen wird und wo den besonderen Umständen des Einzelfalles, namentlich der zu erwartenden Lebensdauer des Bergwerks auf der einen und der verbundenen Sachen auf der anderen Seite, die entscheidende Bedeutung beigemessen wird).
  • BGH, 23.01.1957 - V ZR 83/55

    Rechtsmittel

    Es erscheint zunächst zweifelhaft, ob die Beklagte, die der Willensrichtung des Erbauers besondere Bedeutung für die Frage der Bestandteilseigenschaft beimißt (im Anschluß an RGZ 61, 188 [192] und 72, 269 [272]), in der Revisionsinstanz noch mit der Behauptung gehört werden kann, daß nach E. Willen die Giebelwand ausschließlich zu dem Geschäftshaus habe gehören sollen.
  • BGH, 19.10.1951 - V ZR 121/50
    Es kommt nur darauf an, ob die spätere Trennung nach dem regelmäßigen Verlauf der Dinge mit Sicherheit erwartet werden konnte (RGZ 61, 188 f [192 f]; RG Warn 1913 Er 39, SeufA 78 S 95).
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