Weitere Entscheidung unten: FG Niedersachsen, 10.12.1965

Rechtsprechung
   BFH, 06.07.1967 - V 76/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,751
BFH, 06.07.1967 - V 76/64 (https://dejure.org/1967,751)
BFH, Entscheidung vom 06.07.1967 - V 76/64 (https://dejure.org/1967,751)
BFH, Entscheidung vom 06. Juli 1967 - V 76/64 (https://dejure.org/1967,751)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,751) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ausübung öffentlicher Gewalt durch den Norddeutschen Rundfunk - Steuerbarkeit von Unkostenersatz oder angemessener Entschädigung des Norddeutschen Rundfunks für die Leistung von Beistand an eine andere Rundfunkanstalt oder einem Rundfunkverband in der Erfüllung ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 89, 164
  • BStBl III 1967, 582
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 01.04.1965 - V 131/62 U

    Voraussetzungen der steuerfreien Ausübung öffentlicher Gewalt durch eine

    Auszug aus BFH, 06.07.1967 - V 76/64
    Nach der ständigen Rechtsprechung des RFH, die der erkennende Senat übernommen und fortgeführt hat (vgl. Entscheidungen des BFH V 84/52 U vom 9. Februar 1953. Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 57 S. 221 - BFH 57, 221 -, BStBl III 1953, 86; V 131/62 U vom 1. April 1965, BFH 82, 263, BStBl III 1965, 339 mit weiteren Nachweisen) müssen diese Leistungen aus der Staatsgewalt abgeleitet sein und staatlichen Zwecken dienen; sie sind Hoheitsaufgaben, wenn sie der KöR durch Gesetz oder Verordnung ausdrücklich zugewiesen oder ihr eigentümlich und - wenn auch nicht ausschließlich - so doch in ganz erheblichem Umfang oder im Regelfalle vorbehalten sind.

    Denn es ist, wie der Senat bereits im Urteil V 131/62, a.a.O. ausgesprochen hat, den KöR auch eigentümlich und vorbehalten, wenn nicht sogar haushaltsmäßig geboten, daß sie die technischen Vor- und Nebenarbeiten zu ihren nach außen in Erscheinung tretenden hoheitlichen Handlungen selbst durchführen.

  • BFH, 13.04.1961 - V 120/59 U

    Einordnung der entgeltlichen Untersuchungstätigkeit, Beratungstätigkeit und

    Auszug aus BFH, 06.07.1967 - V 76/64
    Der Grundsatz, daß der private Unternehmer nicht durch den Wettbewerb steuerlich begünstigter KöR bebachteiligt werden darf (Entscheidung des RFH V 293/38 vom 9. Februar 1940, RFH 48, 135, RStBl 1940, 575, und Entscheidung des BFH V 120/59 U vom 13. April 1961, BFH 73, 84, BStBl III 1961, 298) wird von diesen Leistungen nicht berührt.
  • BFH, 09.02.1953 - V 84/52 U

    Steuerbarkeit der Umsätze eines Trägers der öffentlichen Gewalt - Steuerbarkeit

    Auszug aus BFH, 06.07.1967 - V 76/64
    Nach der ständigen Rechtsprechung des RFH, die der erkennende Senat übernommen und fortgeführt hat (vgl. Entscheidungen des BFH V 84/52 U vom 9. Februar 1953. Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 57 S. 221 - BFH 57, 221 -, BStBl III 1953, 86; V 131/62 U vom 1. April 1965, BFH 82, 263, BStBl III 1965, 339 mit weiteren Nachweisen) müssen diese Leistungen aus der Staatsgewalt abgeleitet sein und staatlichen Zwecken dienen; sie sind Hoheitsaufgaben, wenn sie der KöR durch Gesetz oder Verordnung ausdrücklich zugewiesen oder ihr eigentümlich und - wenn auch nicht ausschließlich - so doch in ganz erheblichem Umfang oder im Regelfalle vorbehalten sind.
  • BGH, 27.02.1962 - I ZR 118/60

    Großprojektion von Fernsehsendungen in Lichtspieltheatern

    Auszug aus BFH, 06.07.1967 - V 76/64
    Für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Programmherstellung als staatliche Aufgabe der Rundfunkanstalten besagt es daher nichts, daß der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner Entscheidung vom 27. Februar 1962 - I ZR 118/60 (Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen - BGHZ - Bd. 37 S. 1 ff.) den Veranstaltungen des NWRV den zivilrechtlichen Schutz des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb zukommen ließ und ihnen den Charakter des hoheitlichen Handelns abgesprochen hat.
  • RFH, 09.07.1937 - V D 1/37
    Auszug aus BFH, 06.07.1967 - V 76/64
    Bei Leistungen außerhalb eines Über- und Unterordnungsverhältnisses ist allerdings § 2 Abs. 3 UStG nur mit "großer Vorsicht" anzuwenden (Gutachten des Reichsfinanzhofs - RFH - V D 1/37 vom 9. Juli 1937, Sammlung der Entscheidungen des Reichsfinanzhofs Bd. 42, S. 253 - RFH 42, 253 -, RStBl 1937, 1306).
  • RFH, 09.02.1940 - V 293/38
    Auszug aus BFH, 06.07.1967 - V 76/64
    Der Grundsatz, daß der private Unternehmer nicht durch den Wettbewerb steuerlich begünstigter KöR bebachteiligt werden darf (Entscheidung des RFH V 293/38 vom 9. Februar 1940, RFH 48, 135, RStBl 1940, 575, und Entscheidung des BFH V 120/59 U vom 13. April 1961, BFH 73, 84, BStBl III 1961, 298) wird von diesen Leistungen nicht berührt.
  • BGH, 30.04.2015 - I ZR 13/14

    Zulässigkeit der "Tagesschau-App"

    Die Aufgabe der Herstellung und Verbreitung von Rundfunkprogrammen und Telemedien ist den Rundfunkanstalten durch den Rundfunkstaatsvertrag als öffentlich-rechtliche Aufgabe zugewiesen (vgl. zur Veranstaltung von Rundfunkprogrammen BFH, Urteil vom 6. Juli 1967 - V 76/64, BFHE 89, 164, 167).
  • BFH, 10.11.2011 - V R 41/10

    Unternehmerische Tätigkeit einer Gemeinde beim Betrieb einer Sporthalle und

    Zwar hat der Senat zum UStG 1951 entschieden, dass sog. Beistandsleistungen, die zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Grundlage gegen z.B. Aufwendungsersatz und damit gegen Entgelt erbracht werden, nicht steuerbar seien, da es im Rahmen des für alle Behörden verbindlichen Grundsatzes der gegenseitigen Hilfeleistung liege, dass eine Behörde die Aufgaben einer anderen Behörde übernehme, wenn sie ohne Beeinträchtigung ihres eigenen Aufgabenkreises dazu in der Lage sei und damit die Aufgaben der anderen Behörde auf deren Ersuchen zu erleichtern trachte (BFH-Urteile vom 12. Dezember 1968 V 213/65, BFHE 94, 558, BStBl II 1969, 280; ebenso vom 1. April 1965 V 131/62 U, BFHE 82, 263, BStBl III 1965, 339; vom 6. Juli 1967 V 76/64, BFHE 89, 164, BStBl III 1967, 582, und vom 8. Juli 1971 V R 1/68, BFHE 103, 247, BStBl II 1972, 70).
  • BFH, 13.03.1974 - I R 7/71

    Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Falle der

    Demgemäß hat der BFH im Urteil vom 6. Juli 1967 V 76/64 (BFHE 89, 164, BStBl III 1967, 582) eine Anstalt des öffentlichen Rechts als Körperschaft des öffentlichen Rechts im Sinne des § 19 UStDB 1951 bezeichnet.
  • BFH, 08.07.1971 - V R 1/68

    Ausübung öffentlicher Gewalt; unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienende

    Die Entscheidung verweist auf die Rechtsprechung des Senats, wonach in Fällen ständiger Übernahme von Arbeiten durch Körperschaften für andere Körperschaften Beistandsleistungen angenommen worden sind (vgl. Urteile V 131/62 U vom 1. April 1965, BFH 82, 263, BStBl III 1965, 339 -- Übernahme von bürotechnischen Hilfsarbeiten -- Datenverarbeitung durch Hollerithmaschinen; V 76/64 vom 6. Juli 1967, BFH 89, 164, BStBl III 1967, 582 -- Beistandsleistung durch eine Rundfunkanstalt gegenüber einer anderen in Erfüllung öffentlicher Aufgaben).
  • FG Sachsen, 07.03.2013 - 6 K 221/12

    Vorsteuerabzug einer Gemeinde in Zusammenhang mit der Errichtung einer Sporthalle

    "Zwar hat der Senat zum UStG 1951 entschieden, dass sog. Beistandsleistungen, die zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Grundlage gegen z.B. Aufwendungsersatz und damit gegen Entgelt erbracht werden, nicht steuerbar seien, da es im Rahmen des für alle Behörden verbindlichen Grundsatzes der gegenseitigen Hilfeleistung liege, dass eine Behörde die Aufgaben einer anderen Behörde übernehme, wenn sie ohne Beeinträchtigung ihres eigenen Aufgabenkreises dazu in der Lage sei und damit die Aufgaben der anderen Behörde auf deren Ersuchen zu erleichtern trachte (BFH-Urteile vom 12. Dezember 1968 V 213/65, BFHE 94, 558, BStBl II 1969, 280; ebenso vom 1. April 1965 V 131/62 U, BFHE 82, 263, BStBl III 1965, 339; vom 6. Juli 1967 V 76/64, BFHE 89, 164, BStBl III 1967, 582, und vom 8. Juli 1971 V R 1/68, BFHE 103, 247 , BStBl II 1972, 70).".
  • BFH, 21.11.1967 - I 274/64

    Verwaltung des ERP-Vermögens - Ausübung öffentlicher Gewalt - Treuhänder - Bank -

    Im Unterschied zu einer an sich möglichen privatwirtschaftlichen Tätigkeit der öffentlich-rechtlichen Körperschaft ist für die Ausübung der öffentlichen Gewalt kennzeichnend die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben, die aus der Staatsgewalt abgeleitet sind und staatlichen Zwekken dienen (vgl. BFH-Urteil V 76/64 vom 6. Juli 1967, BFH 89, 164, BStBl III 1967, 582).
  • BFH, 15.03.1972 - I R 232/71

    Wasserversorgung der Bevölkerung durch Gemeinde ist keine Ausübung öffentlicher

    Die gleichen Grundsätze -- Ableitung der jeweiligen Leistungen des Betriebes aus der Staatsgewalt; Hoheitsaufgaben, wenn sie der Körperschaft des öffentlichen Rechts durch Gesetz oder Verordnung ausdrücklich zugewiesen oder ihr eigentümlich und, wenn auch nicht ausschließlich, so doch in ganz erheblichem Umfang oder im Regelfalle vorbehalten sind -- sind auch für das BFH-Urteil V 76/64 vom 6. Juli 1967 (BFH 89, 164, BStBl III 1967, 582) bestimmend gewesen.
  • BFH, 12.12.1968 - V 213/65

    Übernahme und Beseitigung von Abwässern auf Grund eines interkommunalen Vertrags

    Eine Amtshilfe kann sogar dann vorliegen, wenn die Körperschaften des öffentlichen Rechts (hier Gemeinden) die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Vereinbarungen untereinander in den Formen des privaten Rechts treffen (BFH-Urteil V 76/64 vom 6. Juli 1967, BFH 89, 164, BStBl III 1967, 582).
  • BFH, 18.02.1970 - I R 157/67

    Öffentlich-rechtliche Versicherungsanstalt - Gebäudeversicherung - Monopolrechte

    Wenn demgegenüber nach der neueren Rechtsprechung des Umsatzsteuer-Senats des BFH die ausdrückliche gesetzliche Zuweisung einer Aufgabe an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts als ausreichend erachtet werde, um einen Hoheitsbetrieb anzunehmen (z. B. BFH-Urteil V 76/64 vom 6. Juli 1967, BFH 89, 164, BStBl III 1967, 582), so liege für diese Änderung der Rechtsprechung kein sachlicher Grund vor.
  • BFH, 17.04.1969 - V B 53/68

    Rundfunkanstalten - Gleichstellung der Tätigkeiten - Gewerbliche Tätigkeit -

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil V 76/64 vom 6. Juli 1967 (BFH 89, 164, BStBl III 1967, 582) dargelegt hat, ist davon auszugehen, daß Rundfunkanstalten mit ihren durch die Rundfunk- und Fernsehgebühren abgegoltenen Tätigkeiten öffentliche Gewalt ausüben.
  • BFH, 14.01.1972 - III R 50/69

    Steuerfreiheit von Grundstücken auf einem Kasernengelände, das von der BRD

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 10.12.1965 - V 76-79/64, V 76/64, V 77/64, V 78/64, V 79/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,9290
FG Niedersachsen, 10.12.1965 - V 76-79/64, V 76/64, V 77/64, V 78/64, V 79/64 (https://dejure.org/1965,9290)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.12.1965 - V 76-79/64, V 76/64, V 77/64, V 78/64, V 79/64 (https://dejure.org/1965,9290)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Dezember 1965 - V 76-79/64, V 76/64, V 77/64, V 78/64, V 79/64 (https://dejure.org/1965,9290)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,9290) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht