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   RFH, 23.02.1934 - V A 480/33   

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https://dejure.org/1934,143
RFH, 23.02.1934 - V A 480/33 (https://dejure.org/1934,143)
RFH, Entscheidung vom 23.02.1934 - V A 480/33 (https://dejure.org/1934,143)
RFH, Entscheidung vom 23. Februar 1934 - V A 480/33 (https://dejure.org/1934,143)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 11.12.2019 - XI R 16/18

    EuGH-Vorlage zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft

    Die Auffassung, dass die bürgerlich-rechtliche Selbständigkeit zu beachten sei, wurde später aufgegeben (vgl. RFH-Urteil vom 26.09.1927 - V A 417/27, RFHE 22, 69) und in der Folgezeit verlangt, dass die finanzielle, organisatorische und wirtschaftliche Selbständigkeit aufgegeben worden sei (vgl. RFH-Urteil vom 03.11.1933 - V A 867/32, RFHE 34, 320, 321 ff.) bzw. eine finanzielle, organisatorische und wirtschaftliche "Abhängigkeit" bestehe (vgl. RFH-Urteil vom 23.02.1934 - V A 480/33, RFHE 36, 39, 41 ff.).
  • BFH, 17.07.1952 - V 17/52 S

    Organschaft bei der Umsatzsteuer - Die Organschaft zwischen Mutter- und

    Die Organlehre selbst wurde in das Umsatzsteuerrecht im Wege einer langjährigen im Anfang zögernden, mehrfach auch wechselvollen Rechtsprechung eingeführt, bis dann schließlich durch das grundsätzliche Urteil des Reichsfinanzhofs V A 480/33 vom 23. Februar 1934, Slg. Bd. 36 S. 39, 42, 43 Umfang und Grenze dieser Lehre abgesteckt wurden.

    Eine derartige Aufspaltung einer Rechtsperson (juristische Person) ist jedoch, wie der Reichsfinanzhof wiederholt entschieden hat, begrifflich nicht möglich (vgl. Urteile des Reichsfinanzhofs V A 480/33 vom 23. Februar 1934, Slg. Bd. 36 S. 39 f.; V 386/37 vom 28. August 1938, RStBl. 1938 S. 286; des Obersten Finanzgerichtshofs II 20/48 vom 23. Mai 1949, Bay.FMBl. 1949 S. 228).

  • BFH, 25.06.1957 - I 22/55 U

    Rechtmäßigkeit der Annahme eines Organverhältnisses unmittelbar zu einer Vielzahl

    Eingehende Ausführungen zu dieser Frage enthält die Entscheidung des Reichsfinanzhofs V A 480/33 vom 23. Februar 1934, RStBl 1934 S. 623, die es ausdrücklich ablehnt, die Eigenschaft einer juristischen Person als Organ dem Angestelltenverhältnis gleichzusetzen.
  • BFH, 19.11.1964 - V 245/61 S

    Entsprechende Anwendung der für die Organschaft aufgestellten Grundsätze bei der

    In seinem Grundsatzurteil V A 480/33 vom 23. Februar 1934 (RStBl 1934 S. 623, Slg. Bd. 36 S. 39) stellte es der Reichsfinanzhof auf die sich aus dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse ergebende finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung der juristischen Person in das beherrschende Unternehmen ab.
  • BFH, 18.02.1965 - V 189/62 U

    Umsatzsteuerrechtlichen Folgen der Organschaft zwischen Stadtwerken und

    Bereits § 2 Abs. 2 UStG vom 16. Oktober 1934 (RStBl 1934 S. 1166) hat der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs zur Frage der selbständigen gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit Rechnung getragen (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs V A 480/33 vom 23. Februar 1934, Slg. Bd. 36 S. 39) und unselbständige Glieder eines Organschaftsverhältnisses nicht als selbständige Unternehmer angesehen.
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