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   BFH, 12.04.2000 - V B 10/00   

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https://dejure.org/2000,6923
BFH, 12.04.2000 - V B 10/00 (https://dejure.org/2000,6923)
BFH, Entscheidung vom 12.04.2000 - V B 10/00 (https://dejure.org/2000,6923)
BFH, Entscheidung vom 12. April 2000 - V B 10/00 (https://dejure.org/2000,6923)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Selbständige Textilrestauratorin - Umsatzbesteuerung - Regelsteuersatz - Aussetzung der Vollziehung

  • Judicialis

    FGO § 69 Abs. 4; ; UStG § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 1; ; UStG § 4 Nr. 20 Buchst. a; ; UStG § 4 Nr. 20

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 16.12.1993 - V B 124/93

    Steuerfreiheit von Umsätzen aus einer heilberuflichen Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 12.04.2000 - V B 10/00
    Art. 3 Abs. 1 GG vermittelt keinen Anspruch auf Anwendung einer --was hier unterstellt wird-- rechtswidrigen Verwaltungspraxis; insoweit gibt es keine "Gleichheit im Unrecht" (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. September 1990 X R 107-108/89, BFHE 161, 543, BStBl II 1990, 1060, unter 3.; BFH-Beschluss vom 16. Dezember 1993 V B 124/93, BFH/NV 1995, 652, unter 2., m.w.N.).
  • BFH, 24.02.2000 - V R 23/99

    Keine Umsatzsteuerbefreiung für Musiker-Duo

    Auszug aus BFH, 12.04.2000 - V B 10/00
    Denn die Umsätze der in § 4 Nr. 20 UStG genannten Einrichtungen sollen nach den Vorstellungen des Gesetzgebers deshalb steuerfrei sein, weil diese Einrichtungen im Allgemeinen in erheblichem Umfang staatlich subventioniert werden und im Falle einer Steuerpflicht die Eintrittspreise voraussichtlich nicht erhöht werden könnten, sondern die gewährten Subventionen aufgestockt werden müssten (vgl. Senatsurteil vom 24. Februar 2000 V R 23/99, unter BStBl II 2000, 302, neutralisierter Abdruck ist beigefügt).
  • BFH, 05.09.1990 - X R 107/89

    Gewerblicher Grundstückshandel, wenn innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren

    Auszug aus BFH, 12.04.2000 - V B 10/00
    Art. 3 Abs. 1 GG vermittelt keinen Anspruch auf Anwendung einer --was hier unterstellt wird-- rechtswidrigen Verwaltungspraxis; insoweit gibt es keine "Gleichheit im Unrecht" (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. September 1990 X R 107-108/89, BFHE 161, 543, BStBl II 1990, 1060, unter 3.; BFH-Beschluss vom 16. Dezember 1993 V B 124/93, BFH/NV 1995, 652, unter 2., m.w.N.).
  • BFH, 19.10.2001 - V B 48/01

    Restaurator - Umsatzsteuer - Änderungsbescheid - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Das FG hat in den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils u.a. ausgeführt: "Hinsichtlich der Umsatzsteuerpflicht der Umsätze der Klägerin und im Hinblick auf die Besteuerung dieser Umsätze mit dem Regelsteuersatz verweist der Senat vollinhaltlich auf die Entscheidung des BFH vom 12. April 2000 V B 10/00 (BFH/NV 2000, 1372).

    Allerdings weist die Klägerin zutreffend darauf hin, dass sich der --im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangene und das Jahr 1996 betreffende-- Beschluss des Senats in BFH/NV 2000, 1372 ausdrücklich nur mit der (verneinten) Steuerfreiheit der von der Klägerin ausgeführten Umsätze und nicht mit der im dortigen Verfahren seinerzeit nicht streitigen Frage des zutreffenden Steuersatzes befasst.

  • FG Niedersachsen, 17.06.2009 - 5 K 232/08

    Gewährung des ermäßigten Steuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 7a Umsatzsteuergesetz

    Jedenfalls vermittelt Art. 3 Abs. 1 GG keinen Anspruch auf Anwendung einer - ggf. vorliegenden - rechtswidrigen Verwaltungspraxis; insoweit gibt es " keine Gleichheit im Unrecht " (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 05.09.1990 - X R 107-108/89, BStBl II 1990, 1060; BFH-Beschlüsse vom 16.12.1993 - V B 124/93, BFH/NV 1995, 652; vom 12.04.2000 - V B 10/00, BFH/NV 2000, 1372).
  • BFH, 12.10.2000 - V B 66/00

    Keine "Gleichheit im Unrecht"; verbindliche Auskunft

    Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) vermittelt keinen Anspruch auf Anwendung einer --was hier unterstellt wird-- rechtswidrigen Verwaltungspraxis; insoweit gibt es keine "Gleichheit im Unrecht" (vgl. BFH-Urteil vom 5. September 1990 X R 107-108/89, BFHE 161, 543, BStBl II 1990, 1060, unter 3.; BFH-Beschlüsse vom 16. Dezember 1993 V B 124/93, BFH/NV 1995, 652, unter 2.; vom 12. April 2000 V B 10/00, BFH/NV 2000, 1372, unter II. 4.).
  • FG Düsseldorf, 07.10.2011 - 1 K 939/10

    Tomatis-Therapeut

    Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes vermittelt keinen Anspruch auf Anwendung einer - was hier unterstellt wird - rechtswidrigen Verwaltungspraxis; insoweit gibt es keine "Gleichheit im Unrecht" (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10.12.2000 V B 66/00, BFH/NV 2001, 296; vom 12.04.2000 V B 10/00, BFH/NV 2000, 1372; BFH-Urteil vom 05.09.1990 X R 107-108/89, BStBl II 1990, 1060).
  • FG München, 13.02.2001 - 2 K 1065/98

    Berücksichtigung von Preisnachlässen der örtlichen Händler bei Berechnung des

    Eine Gleichbehandlung im Unrecht läßt sich aber aus Art. 3 GG nicht herleiten (ständige Rechtsprechung vgl. BFH - Urteil vom 20.06.1989 VIII R 82/86, BStBl. II, 1989, 836, BFH Beschluss vom 12.04.2000 - V B 10/00, BFH/NV 2000, 1372 m.w.N.).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2013 - 3 K 56/12

    Entfernungspauschale mautpflichtige Straße als kürzeste Verbindung zwischen

    Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes ( GG ) vermittelt keinen Anspruch auf Anwendung eines rechtswidrigen Verwaltungshandelns; insoweit gibt es keine "Gleichheit im Unrecht" (vgl. BFH-Urteil vom 5. September 1990 X R 107-108/89, BStBl II 1990, 1060 , unter 3.; BFH-Beschlüsse vom 16. Dezember 1993 V B 124/93, unter 2.; vom 12. April 2000 V B 10/00, BFH/NV 2000, 1372 , unter II. 4.).
  • FG Sachsen, 06.10.2003 - 3 K 1724/02

    Investitionszulagenrechtliche Zugehörigkeit eines Steinbruchs mit

    Eine Gleichbehandlung im Unrecht läßt sich aus Art. 3 GG nicht herleiten (ständige Rechtsprechung vgl. BFH Urteil vom 20. Juni 1989, VIII R 82/86, BStBI. II, 1989, 836, BFH Beschluß vom 12. April 2000, V B 10/00, BFH/NV 2000, 1372 m.w.N.).
  • FG Berlin, 14.11.2000 - 7 K 7512/97

    Unternehmerische Betätigung einer sog. psychotherapeutischen und

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