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   BFH, 12.02.2014 - V B 100/13   

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https://dejure.org/2014,5529
BFH, 12.02.2014 - V B 100/13 (https://dejure.org/2014,5529)
BFH, Entscheidung vom 12.02.2014 - V B 100/13 (https://dejure.org/2014,5529)
BFH, Entscheidung vom 12. Februar 2014 - V B 100/13 (https://dejure.org/2014,5529)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Anforderungen an umsatzsteuerfreie Heilbehandlung

  • openjur.de

    Anforderungen an umsatzsteuerfreie Heilbehandlung

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 4 Nr 14, FGO § 118 Abs 2, UStG VZ 2007
    Anforderungen an umsatzsteuerfreie Heilbehandlung

  • Bundesfinanzhof

    Anforderungen an umsatzsteuerfreie Heilbehandlung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Nr 14 UStG 2005, § 118 Abs 2 FGO, UStG VZ 2007
    Anforderungen an umsatzsteuerfreie Heilbehandlung

  • rewis.io

    Anforderungen an umsatzsteuerfreie Heilbehandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die umsatzsteuerliche Behandlung von Entgelten für Joga-Kurse mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die umsatzsteuerfreie Heilbehandlung von Yoga-Kursen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 04.12.2012 - X B 137/11

    Klärungsfähige Rechtsfrage im Rahmen einer NZB - Rechtswidrigkeit eines

    Auszug aus BFH, 12.02.2014 - V B 100/13
    b) Es ist bereits zweifelhaft, ob dieses Vorbringen die Darlegungsanforderungen i.S. des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO erfüllt, da dies substantiierte Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit einer hinreichend bestimmten Rechtsfrage verlangt, die im konkreten Streitfall voraussichtlich klärbar ist und deren Beurteilung zweifelhaft oder umstritten ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. März 2011 X B 151/10, BFH/NV 2011, 1165, und vom 4. Dezember 2012 X B 137/11, BFH/NV 2013, 404).
  • BFH, 30.01.2008 - XI R 53/06

    Hippotherapie als von der Umsatzsteuer befreite Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14

    Auszug aus BFH, 12.02.2014 - V B 100/13
    Denn der Kläger berücksichtigt insoweit nicht hinreichend, dass das von ihm in Bezug genommene BFH-Urteil vom 30. Januar 2008 XI R 53/06 (BFHE 221, 399, BStBl II 2008, 647) zu Leistungen ergangen ist, die "aufgrund ärztlicher Indikation nach entsprechender ärztlicher Verordnung" erbracht wurde (BFH-Urteil in BFHE 221, 399, BStBl II 2008, 647, unter II.2.a bb), woran es im Streitfall fehlt.
  • BFH, 11.03.2011 - III B 76/10

    Währungsumrechnung bei Familienleistungen nach Schweizer Recht

    Auszug aus BFH, 12.02.2014 - V B 100/13
    Zur schlüssigen Darlegung einer solchen Abweichungsrüge muss der Beschwerdeführer u.a. tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus den behaupteten, mit Datum sowie Aktenzeichen und/oder Fundstelle bezeichneten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so die behauptete Abweichung zu verdeutlichen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 11. März 2011 III B 76/10, BFH/NV 2011, 981, und vom 8. Mai 2013 III B 140/12, BFH/NV 2013, 1248).
  • BFH, 08.05.2013 - III B 140/12

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz und einer Verletzung der

    Auszug aus BFH, 12.02.2014 - V B 100/13
    Zur schlüssigen Darlegung einer solchen Abweichungsrüge muss der Beschwerdeführer u.a. tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus den behaupteten, mit Datum sowie Aktenzeichen und/oder Fundstelle bezeichneten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so die behauptete Abweichung zu verdeutlichen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 11. März 2011 III B 76/10, BFH/NV 2011, 981, und vom 8. Mai 2013 III B 140/12, BFH/NV 2013, 1248).
  • BFH, 20.10.2011 - V B 15/11

    Umfang und Grenzen der richterlichen Hinweispflicht - Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 12.02.2014 - V B 100/13
    Unabhängig hiervon ist eine Rechtsfrage nur klärungsfähig, wenn sie nach den für den BFH bindenden Feststellungen des Finanzgerichts --FG-- (§ 118 Abs. 2 FGO) in dem erstrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich wäre und deshalb in dem angestrebten Revisionsverfahren geklärt werden könnte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. Mai 2009 VI B 84/08, BFH/NV 2009, 1657, und vom 20. Oktober 2011 V B 15/11, BFH/NV 2012, 247).
  • BFH, 28.05.2009 - VI B 84/08

    Grundsätzliche Bedeutung bei Haftung für Lohnsteuer - Rügeverlust hinsichtlich

    Auszug aus BFH, 12.02.2014 - V B 100/13
    Unabhängig hiervon ist eine Rechtsfrage nur klärungsfähig, wenn sie nach den für den BFH bindenden Feststellungen des Finanzgerichts --FG-- (§ 118 Abs. 2 FGO) in dem erstrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich wäre und deshalb in dem angestrebten Revisionsverfahren geklärt werden könnte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. Mai 2009 VI B 84/08, BFH/NV 2009, 1657, und vom 20. Oktober 2011 V B 15/11, BFH/NV 2012, 247).
  • BFH, 31.07.2009 - IV B 96/08

    Darlegungsanforderungen bei der Nichtzulassungsbeschwerde - Dauerhaft defizitäre

    Auszug aus BFH, 12.02.2014 - V B 100/13
    Soweit der Kläger insoweit das Unterbleiben einer Beweiserhebung (§ 76 FGO) rügt, wäre darzulegen gewesen, aus welchen Gründen es der fachkundig vertretene Kläger in der mündlichen Verhandlung unterlassen hat, das Unterbleiben einer weiteren Sachaufklärung zu rügen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 31. Juli 2009 IV B 96/08, BFH/NV 2010, 207).
  • BFH, 22.03.2011 - X B 151/10

    Darlegungserfordernisse bei grundsätzlicher Bedeutung - Verfahrensmangel bei

    Auszug aus BFH, 12.02.2014 - V B 100/13
    b) Es ist bereits zweifelhaft, ob dieses Vorbringen die Darlegungsanforderungen i.S. des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO erfüllt, da dies substantiierte Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit einer hinreichend bestimmten Rechtsfrage verlangt, die im konkreten Streitfall voraussichtlich klärbar ist und deren Beurteilung zweifelhaft oder umstritten ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. März 2011 X B 151/10, BFH/NV 2011, 1165, und vom 4. Dezember 2012 X B 137/11, BFH/NV 2013, 404).
  • BFH, 31.03.2010 - IV B 131/08

    Zeitpunkt der Bilanzierung nicht rückzahlbarer öffentlicher Zuwendungen beim

    Auszug aus BFH, 12.02.2014 - V B 100/13
    Die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung setzt voraus, dass das FG in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen ist, dass dabei über dieselbe Rechtsfrage entschieden wurde und diese für beide Entscheidungen rechtserheblich war, dass die Entscheidungen zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind, dass die abweichend beantwortete Rechtsfrage im Revisionsverfahren geklärt werden kann und dass eine Entscheidung des BFH zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich ist (z.B. BFH-Beschluss vom 31. März 2010 IV B 131/08, BFH/NV 2010, 1487).
  • OLG Zweibrücken, 26.06.2018 - 5 U 22/18

    Schadensersatz aus Behandlungsvertrag: Haftung einer Hebamme für die Folgen eines

    Nach alledem kam mit der Durchführung und Inanspruchnahme eines Yogakurses kein Behandlungsvertrag zustande (vgl. auch BFH, Beschluss vom 12.02.2014, V B 100/13, der die Durchführung von Yoga-Kursen nicht als Heilbehandlung im umsatzsteuerrechtlichen Sinne angesehen hat, wenn kein unmittelbarer Bezug zu Krankheiten gegeben ist).
  • BFH, 11.12.2014 - XI B 49/14

    Zur steuerfreien Heilbehandlungen eines Arztes bei Teilnahme an Studien von

    Eine Rechtsfrage ist nur klärbar, wenn sie nach den für den BFH bindenden Feststellungen des FG (§ 118 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) in dem erstrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich wäre und deshalb in dem angestrebten Revisionsverfahren geklärt werden könnte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. Mai 2009 VI B 84/08, BFH/NV 2009, 1657; vom 12. Februar 2014 V B 100/13, BFH/NV 2014, 739).
  • BFH, 25.10.2018 - XI B 57/18

    Steuerbefreiung für Schul- und Hochschulunterricht; Definition des Begriffs

    b) Sollte das FG im Rahmen der erneuten Verhandlung und Entscheidung nach Feststellung des Kursinhalts zu der Auffassung gelangen, dass die Steuerbefreiung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL darauf nicht anzuwenden ist, wird das FG weitere Feststellungen zu der von der Klägerin geltend gemachten Steuerbefreiung des § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG (vgl. dazu BFH-Urteile vom 7. Juli 2005 V R 23/04, BFHE 211, 69, BStBl II 2005, 904; vom 30. April 2009 V R 6/07, BFHE 225, 248, BStBl II 2009, 679; vom 26. August 2014 XI R 19/12, BFHE 247, 276, BStBl II 2015, 310; vom 1. Oktober 2014 XI R 13/14, BFHE 248, 367, BFH/NV 2015, 451; BFH-Beschlüsse vom 4. Oktober 2012 XI B 46/12, BFH/NV 2013, 273; vom 12. Februar 2014 V B 100/13, BFH/NV 2014, 739) zu treffen haben.
  • BFH, 07.12.2016 - V B 100/16

    Kindergeld und Aufenthaltstitel

    Denn mangels langjähriger "Dauerduldung" unterscheidet sich der vom FG beurteilte Sachverhalt in so bedeutsamer und wesentlicher Weise von dem Sachverhalt der angeblichen Divergenzentscheidung, dass das Erfordernis der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht besteht (BFH-Beschlüsse vom 12. Juni 2008 XI B 201/07, nicht veröffentlicht --n.v.--; vom 12. Februar 2014 V B 100/13, BFH/NV 2014, 739, und vom 27. Juli 2016 V B 4/16, n.v.).
  • BFH, 27.07.2016 - V B 4/16

    Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung -

    Hieran fehlt es, wenn der vom FG beurteilte Sachverhalt sich in so bedeutsamer und wesentlicher Weise von dem Sachverhalt der angeblichen Divergenzzentscheidung unterscheidet, dass durch den vom BFH aufgestellten Rechtssatz der Sachverhalt des FG nicht als mitentschieden anzusehen ist (BFH-Beschlüsse vom 12. Juni 2008 XI B 201/07, nicht veröffentlicht; vom 12. Februar 2014 V B 100/13, BFH/NV 2014, 739).
  • FG Baden-Württemberg, 04.06.2014 - 14 K 797/12

    Steuerfreiheit der Umsätze aus Neurostructural Integration Technique-Behandlungen

    Die NST-Behandlungen der genannten Patienten weisen alle einen unmittelbaren Bezug zu Krankheiten auf (zu letzterem vgl. Beschluss des BFH vom 12. Februar 2014 V B 100/13, BFH/NV 2014, 739).
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