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   BFH, 27.10.2000 - V B 102/00   

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https://dejure.org/2000,7974
BFH, 27.10.2000 - V B 102/00 (https://dejure.org/2000,7974)
BFH, Entscheidung vom 27.10.2000 - V B 102/00 (https://dejure.org/2000,7974)
BFH, Entscheidung vom 27. Oktober 2000 - V B 102/00 (https://dejure.org/2000,7974)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    KG - GmbH - Eingliederung - Organschaft - Vorläufige Insolvenzverwaltung - Vollstreckungsbefangenes Vermögen - Haftungsbescheid - Rückständige Umsatzsteuerschulden - Beendigung der Organschaft - Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung

  • Judicialis

    InsO § 21 Abs. 2 Nr. 2; ; AO 1977 § 191 Abs. 1; ; GmbHG § 32a; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 19.10.1994 - V B 34/94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 27.10.2000 - V B 102/00
    Die Klärungsbedürftigkeit einer sachverhaltsbezogenen Rechtsfrage ist nicht allein mit der Begründung dargetan, zu einer neuen gesetzlichen Regelung gebe es noch keine Rechtsprechung und eine Revisionsentscheidung könnte für eine größere Zahl von Fällen von Bedeutung sein (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Oktober 1994 V B 34/94, BFH/NV 1995, 530; vom 29. September 1999 II B 8/99, BFH/NV 2000, 340).
  • BFH, 29.09.1999 - II B 8/99

    Divergenz und grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 27.10.2000 - V B 102/00
    Die Klärungsbedürftigkeit einer sachverhaltsbezogenen Rechtsfrage ist nicht allein mit der Begründung dargetan, zu einer neuen gesetzlichen Regelung gebe es noch keine Rechtsprechung und eine Revisionsentscheidung könnte für eine größere Zahl von Fällen von Bedeutung sein (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Oktober 1994 V B 34/94, BFH/NV 1995, 530; vom 29. September 1999 II B 8/99, BFH/NV 2000, 340).
  • BFH, 13.03.1997 - V R 96/96

    Zeitpunkt der Beendigung der Organschaft im Fall der Sequestration

    Auszug aus BFH, 27.10.2000 - V B 102/00
    Zur Begründung führte es im Wesentlichen aus, die in der Rechtsprechung wie z.B. im Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. März 1997 V R 96/96 (BFHE 182, 426, BStBl II 1997, 580) entwickelten Kriterien zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Organschaft schon vor Eröffnung des Konkursverfahrens ende, seien durch das In-Kraft-Treten der neuen Insolvenzordnung seit dem 1. Januar 1999 nicht berührt.
  • BFH, 28.01.1999 - V R 32/98

    Konkurs des Organträgers

    Auszug aus BFH, 27.10.2000 - V B 102/00
    Im Übrigen hat das FG die Rechtsprechung des BFH zur Beendigung der Organschaft (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 28. Januar 1999 V R 32/98, BFHE 187, 355, BStBl II 1999, 258, m.w.N.) sowie deren Kriterien wiedergegeben und ausführlich begründet, weshalb sich hinsichtlich der entscheidungserheblichen Rechtsfrage nichts geändert hat.
  • OLG Stuttgart, 21.11.2006 - 12 U 32/06

    Beratungspflichtverletzung des Steuerberaters: Vermutung beratungsgemäßen

    Zur Frage einer etwaigen Befugnisüberschreitung war im Zeitpunkt der Beratung durch die Beklagten in der Rechtsprechung der Finanzgerichte bereits mehrfach entschieden worden, dass diese nicht zum Wegfall der organisatorischen Eingliederung führt, vielmehr der Organträger seine Rechtsposition durch entsprechende Anträge im Insolvenzeröffnungsverfahren wahren müsse (FG Nürnberg, Urt. vom 10.04.2000, KTS 2001, 509, nachfolgend BFH 27.10.2000, Az. V B 102/00: Revision nicht zugelassen, da keine grundsätzliche Bedeutung; FG Nürnberg, Urt. vom 09.08.2001, EWiR 2002, 361; Schleswig-Holsteinisches FG, Urt. vom 24.09.2002, EFG 2003, 1582, nachfolgend - jedoch erst am 01.04.2004 - BFHE 204, 520, wo diese Überlegung nicht beanstandet wurde; FG Münster, Urt. vom 01.04.2003, EFG 2004, 612).
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