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   BFH, 29.10.2008 - V B 110/07   

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https://dejure.org/2008,6472
BFH, 29.10.2008 - V B 110/07 (https://dejure.org/2008,6472)
BFH, Entscheidung vom 29.10.2008 - V B 110/07 (https://dejure.org/2008,6472)
BFH, Entscheidung vom 29. Oktober 2008 - V B 110/07 (https://dejure.org/2008,6472)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Richterablehnung als Verfahrensfehler

  • Judicialis

    UStG 1993/1999 § 4 Nr. 12 Abs. 2; ; FGO § 79b; ; FGO § ... 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 128 Abs. 2; ; FGO § 124 Abs. 2; ; FGO § 119 Nr. 1; ; ZPO § 46 Abs. 2; ; ZPO § 51; ; ZPO § 46 Abs. 2; ; ZPO § 44 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Zurückweisung eines Antrags auf Ablehnung eines Richters; greifbar gesetzwidriges Verhalten nur bei überflüssiger Äußerung eines Richters nach Schluss der mündlichen Verhandlung über die Erfolgsaussichten der Klage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestand einer Feststellungslast für die tatsächlichen Umstände der Steuerbefreiung der Vermietungsumsätze nach § 4 Nr. 12 Umsatzsteuergesetz (UStG); Berücksichtigung eines Verhaltensspielraums des Richters und Einbeziehung der Prozessgeschichte i.R.e. Befangenheitsantrags

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 13.01.2003 - III B 51/02

    NZB - Verfahrensmängel, Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 29.10.2008 - V B 110/07
    Äußerungen eines Richters können nur dann Anlass zur Besorgnis der Befangenheit geben, wenn sie unter Berücksichtigung eines Verhaltensspielraums des Richters und auch unter Einbeziehung der Prozessgeschichte (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 13. Januar 2003 III B 51/02, BFH/NV 2003, 640; vom 30. Juni 1989 VIII B 86/88, BFH/NV 1990, 175; vom 22. Mai 1991 IV B 104/90, BFH/NV 1992, 476) ohne jeden Sachbezug sind.
  • BFH, 30.06.1989 - VIII B 86/88

    Voraussetzungen für die Ablehnung eines ehrenamtlichen Richters

    Auszug aus BFH, 29.10.2008 - V B 110/07
    Äußerungen eines Richters können nur dann Anlass zur Besorgnis der Befangenheit geben, wenn sie unter Berücksichtigung eines Verhaltensspielraums des Richters und auch unter Einbeziehung der Prozessgeschichte (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 13. Januar 2003 III B 51/02, BFH/NV 2003, 640; vom 30. Juni 1989 VIII B 86/88, BFH/NV 1990, 175; vom 22. Mai 1991 IV B 104/90, BFH/NV 1992, 476) ohne jeden Sachbezug sind.
  • BGH, 06.04.2005 - V ZB 25/04

    Erstattung von Anwaltskosten im Richterablehnungsverfahren

    Auszug aus BFH, 29.10.2008 - V B 110/07
    Soweit die Klägerin insoweit rügt, das FG habe ihr vor Ergehen des Beschlusses über ihr Ablehnungsgesuch gegen den Vorsitzenden Richter am FG A dessen dienstliche Äußerung nicht mitgeteilt, rügt sie die Verletzung rechtlichen Gehörs (BGH-Urteil vom 6. April 2005 V ZB 25/04, Neue Juristische Wochenschrift 2005, 2233, Monatsschrift für Deutsches Recht 2005, 1016; Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl. § 46 Rz 3).
  • BFH, 11.02.2003 - V B 157/02

    Grundsätzliche Bedeutung; Prüfungsanordnung

    Auszug aus BFH, 29.10.2008 - V B 110/07
    Eine schlüssige Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs erfordert, dass im Einzelnen dargelegt wird, wozu der Beschwerdeführer sich nicht hat äußern können und was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte (z.B. BFH-Beschluss vom 11. Februar 2003 V B 157/02, BFH/NV 2003, 929).
  • BFH, 01.04.2003 - VII S 7/03

    Richterablehnung, Missbrauch

    Auszug aus BFH, 29.10.2008 - V B 110/07
    Ist ein Ablehnungsgesuch rechtsmissbräuchlich oder offensichtlich unzulässig, entscheidet das Gericht darüber in der nach dem Geschäftsverteilungsplan vorgesehenen Besetzung, ohne dass es einer vorherigen dienstlichen Äußerung der abgelehnten Richter nach § 51 FGO i.V.m. § 44 Abs. 3 ZPO bedarf (BFH-Beschluss vom 1. April 2003 VII S 7/03, BFH/NV 2003, 1331).
  • BFH, 16.11.1999 - IV B 63/99

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 29.10.2008 - V B 110/07
    Im Übrigen gibt auch eine besonders freimütige Ausdrucksweise eines Richters erst dann einen Anlass für eine objektiv begründete Besorgnis der Befangenheit, wenn sich der Richter einer evident unsachlichen, unangemessenen oder beleidigenden Sprache bedient hat (vgl. BFH-Beschluss vom 16. November 1999 IV B 63/99, BFH/NV 2000, 724, 725, m.w.N.).
  • BGH, 17.10.1966 - II ZR 230/64

    Form und Anfechtbarkeit der Entscheidung über den Verlust eines Rechtsmittels

    Auszug aus BFH, 29.10.2008 - V B 110/07
    Hierbei besteht nach dem Gesetzeszweck des § 124 Abs. 2 FGO kein Unterschied, ob die unanfechtbare Entscheidung in Form eines gesonderten Beschlusses ergeht oder --wie bei unzulässigen Ablehnungsgesuchen-- erst in den Urteilsgründen erfolgt (Urteil des Bundesgerichtshofes --BGH-- vom 17. Oktober 1966 II ZR 230/64, BGHZ 46, 112; Ruban in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 124 Rz 2).
  • BFH, 14.03.2007 - VIII B 103/06

    NZB: Besetzungsrüge

    Auszug aus BFH, 29.10.2008 - V B 110/07
    Voraussetzung für eine schlüssige Verfahrensrüge ist deshalb, dass sich dem Beschwerdevorbringen entnehmen lässt, dass der Beschluss über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich ist (ständige Rechtsprechung z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Februar 2008 XI B 205/07, BFH/NV 2008, 1210; vom 14. März 2007 VIII B 103/06, BFH/NV 2007, 1330, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 31.08.1999 - V B 53/97

    Richterablehnung

    Auszug aus BFH, 29.10.2008 - V B 110/07
    In diesem Fall kann über den Antrag im Urteil mitentschieden werden (BFH-Beschlüsse vom 11. Februar 2003 VII B 330/02, BFHE 201, 483, BStBl II 2003, 422; vom 21. November 2002 VII B 58/02, BFH/NV 2003, 485, und vom 31. August 1999 V B 53/97, V S 13/99, BFH/NV 2000, 244).
  • BFH, 19.02.2008 - XI B 205/07

    Selbständigkeit des leistenden Unternehmers - Beiladung des Leistungsempfängers -

    Auszug aus BFH, 29.10.2008 - V B 110/07
    Voraussetzung für eine schlüssige Verfahrensrüge ist deshalb, dass sich dem Beschwerdevorbringen entnehmen lässt, dass der Beschluss über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich ist (ständige Rechtsprechung z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Februar 2008 XI B 205/07, BFH/NV 2008, 1210; vom 14. März 2007 VIII B 103/06, BFH/NV 2007, 1330, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 21.11.2002 - VII B 58/02

    NZB; Verfahrensmängel

  • BFH, 11.02.2003 - VII B 330/02

    Richterablehnung - grenzüberschreitende Steuerberatung

  • BFH, 25.01.1996 - X B 130/95

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit - Hinweise auf

  • BFH, 22.05.1991 - IV B 104/90

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • BFH, 14.08.2013 - III B 13/13

    Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei Klage gegen

    Denn nach ständiger Rechtsprechung ist bei derartigen Ablehnungsgesuchen in dieser Weise zu verfahren (z.B. BFH-Beschluss vom 29. Oktober 2008 V B 110/07, BFH/NV 2009, 396).

    Diese Ausführungen enthalten indessen keine hinreichende Auseinandersetzung mit der einschlägigen Rechtsprechung und den Äußerungen in der Literatur, wonach bei missbräuchlichen und offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchen der Senat in seiner geschäftsplanmäßigen Besetzung entscheidet (vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 396; Spindler in Hübschmann/ Hepp/Spitaler, § 51 FGO Rz 51).

  • BFH, 10.09.2015 - X B 134/14

    Auslegung des Klageantrags - Befangenheitsgesuch - Aufnahme der Steuererklärung

    Anders ist es nur dann, wenn ein Befangenheitsgesuch aus nicht nur fehlerhaften, sondern willkürlichen und greifbar gesetzwidrigen Erwägungen heraus abgelehnt worden ist (BFH-Beschluss vom 29. Oktober 2008 V B 110/07, BFH/NV 2009, 396, m.w.N.).
  • BFH, 14.08.2014 - X B 5/14

    Nichtzulassungsbeschwerde: Nichtgewährung von Akteneinsicht und abgelehnter

    Denn nach ständiger Rechtsprechung ist bei derartigen Ablehnungsgesuchen in dieser Weise zu verfahren (z.B. BFH-Beschluss vom 29. Oktober 2008 V B 110/07, BFH/NV 2009, 396).
  • BFH, 16.06.2009 - I B 174/08

    Revisionszulassung wegen Befangenheit eines FG-Richters - rückwirkendes Ereignis

    Anders ist es nur dann, wenn ein Befangenheitsgesuch aus nicht nur fehlerhaften, sondern willkürlichen und greifbar gesetzwidrigen Erwägungen heraus abgelehnt worden ist (BFH-Beschlüsse vom 27. August 2007 VII B 26/07, BFH/NV 2008, 221; vom 29. Oktober 2008 V B 110/07, BFH/NV 2009, 396, m.w.N.).
  • BFH, 11.05.2010 - X B 136/09

    Zur Terminsverlegung aufgrund der Verhinderung eines Beteiligten

    Anders ist es nur dann, wenn ein Befangenheitsgesuch aus nicht nur fehlerhaften, sondern willkürlichen und greifbar gesetzwidrigen Erwägungen heraus abgelehnt worden ist (BFH-Beschluss vom 29. Oktober 2008 V B 110/07, BFH/NV 2009, 396, m.w.N.).
  • BFH, 04.11.2009 - V S 18/09

    Zur Anfechtbarkeit von Trennungsbeschlüssen

    Der Antragsteller hat, soweit er die Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör rügt, auch nicht --wie erforderlich (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 2008 V B 110/07, BFH/NV 2009, 396; vom 11. Februar 2003 V B 157/02, BFH/NV 2003, 929)-- vorgetragen, was er bei der vermissten Anhörung in Bezug auf die seiner Ansicht nach zu Unrecht erfolgte Trennung vorgetragen hätte.
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