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   BFH, 17.03.2008 - V B 112/07   

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https://dejure.org/2008,16617
BFH, 17.03.2008 - V B 112/07 (https://dejure.org/2008,16617)
BFH, Entscheidung vom 17.03.2008 - V B 112/07 (https://dejure.org/2008,16617)
BFH, Entscheidung vom 17. März 2008 - V B 112/07 (https://dejure.org/2008,16617)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 02.10.2007 - IX B 24/07

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; Aussetzung des Verfahrens als

    Auszug aus BFH, 17.03.2008 - V B 112/07
    Im Streitfall wurde zur mündlichen Verhandlung kein Zeuge geladen, so dass für die Klägerin erkennbar war, dass das FG eine weitere Sachaufklärung nicht beabsichtigte (vgl. BFH-Beschluss vom 2. Oktober 2007 IX B 24/07, BFH/NV 2008, 92).
  • BFH, 27.09.2007 - IX B 19/07

    Begründung eines Vorbehalts der Nachprüfung; Verletzung der

    Auszug aus BFH, 17.03.2008 - V B 112/07
    Soweit die Klägerin ferner eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) und einen Verstoß gegen die Gewährung rechtlichen Gehörs durch "das Übergehen von Beweisantritten" rügt (Beschwerdeschrift, S. 14 bis 19), hat sie --vor dem FG rechtskundig vertreten-- ihr Rügerecht durch rügelose Verhandlung zur Sache (s. Sitzungsprotokoll) und damit durch bloßes Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge verloren (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung --ZPO--; vgl. BFH-Beschluss vom 27. September 2007 IX B 19/07, BFH/NV 2008, 27).
  • BFH, 17.07.1967 - GrS 1/66

    Entscheidung des Großen Senats - Mitwirkung eines Richters - Erkennender Senat -

    Auszug aus BFH, 17.03.2008 - V B 112/07
    Streitgegenstand einer Anfechtungsklage im steuergerichtlichen Verfahren ist die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes im Ganzen (BFH-Beschluss des Großen Senats vom 17. Juli 1967 GrS 1/66, BFHE 91, 393, BStBl II 1968, 344), hier die Umsatzsteuerbescheide für die Streitjahre 1990 bis 1999, nicht etwa einzelne Besteuerungsgrundlagen oder Begründungen.
  • BFH, 04.09.2001 - I B 14/01

    Nichtzulassung der Revision - Beschwerde - Zulässigkeit der Beschwerde -

    Auszug aus BFH, 17.03.2008 - V B 112/07
    Diese Rüge bleibt erfolglos, weil die von der Klägerin nunmehr beanstandete Formulierung als ihr Vortrag im Protokoll über die mündliche Verhandlung niedergelegt ist, das FG es durch Beschluss vom 29. Mai 2007 abgelehnt hat, das Protokoll entsprechend dem Antrag der Klägerin zu berichtigen und die Klägerin keine Umstände vorgebracht hat, die es ermöglichen, die Beweiskraft des Protokolls zu durchbrechen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. September 2001 I B 14/01, BFH/NV 2002, 203).
  • BFH, 21.09.2000 - XI B 13/99

    Rüge der Nichtberücksichtigung des Akteninhalts

    Auszug aus BFH, 17.03.2008 - V B 112/07
    Die Klägerin hat nicht dargelegt, dass dieser Auszug aus der Beschuldigtenvernehmung von Herrn K vom 24. Mai 2000 überhaupt im finanzgerichtlichen Verfahren verwertbar war, dass die Aussage von Herrn K, bei der Klägerin seien keine Unterlagen vorhanden, weil er sie "persönlich durch den Wolf gedreht habe", glaubhaft war, welche Schlussfolgerungen sich dem FG aufgrund dieser Aussage hätten aufdrängen müssen und inwiefern diese für die getroffene Entscheidung erheblich sein konnten (vgl. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 21. September 2000 XI B 13/99, BFH/NV 2001, 200).
  • BFH, 01.03.2016 - V B 44/15

    Verfahrensfehler - Hinweispflicht - Sachaufklärungspflicht - Unsubstantiierter

    Diese Rüge verkennt nicht nur, dass die Klage ausweislich des Rubrums die Jahre 2002 bis 2004 betrifft, sondern auch, dass Streitgegenstand einer Anfechtungsklage im steuergerichtlichen Verfahren die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts im Ganzen ist (vgl. zuletzt BFH-Beschluss vom 19. November 2013 XI B 9/13, BFH/NV 2014, 373) und nicht etwa --wie die Klägerin offensichtlich meint-- einzelne Besteuerungsgrundlagen oder Begründungen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17. März 2008 V B 112/07, juris; BFH-Urteil vom 1. Dezember 2010 XI R 46/08, BFHE 232, 232, BFH/NV 2011, 712).
  • BFH, 19.11.2013 - XI B 9/13

    Bindung des Gerichts an das Klagebegehren und Verbot der Verböserung im

    Streitgegenstand einer Anfechtungsklage im steuergerichtlichen Verfahren ist --worauf bereits das FG auf S. 6 seines Urteils zutreffend hingewiesen hat-- die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts im Ganzen (Beschlüsse des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Juli 1967 GrS 1/66, BFHE 91, 393, BStBl II 1968, 344; vom 26. November 1979 GrS 1/78, BFHE 129, 117, BStBl II 1980, 99, unter C.II.1.), hier der Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2006 (Streitjahr) und nicht etwa einzelne Besteuerungsgrundlagen oder Begründungen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17. März 2008 V B 112/07, juris; BFH-Urteil vom 1. Dezember 2010 XI R 46/08, BFHE 232, 232, BFH/NV 2011, 712).
  • BFH, 29.12.2008 - X B 183/08

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn keine Umstände vorgebracht werden, die es ermöglichen, die Beweiskraft des Protokolls zu durchbrechen (BFH-Beschlüsse vom 4. September 2001 I B 14/01, BFH/NV 2002, 203, und vom 17. März 2008 V B 112/07, nicht veröffentlicht).
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