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   BFH, 07.02.2018 - V B 119/17   

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https://dejure.org/2018,6857
BFH, 07.02.2018 - V B 119/17 (https://dejure.org/2018,6857)
BFH, Entscheidung vom 07.02.2018 - V B 119/17 (https://dejure.org/2018,6857)
BFH, Entscheidung vom 07. Februar 2018 - V B 119/17 (https://dejure.org/2018,6857)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 116 Abs 3 S 3, AO § 55 Abs 1 Nr 4, AO § 56, AO § 60 Abs 1, AO § 60a, GG Art 9 Abs 1
    Grundsätzliche Bedeutung; Feststellung der Gemeinnützigkeit, satzungsmäßige Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit

  • Bundesfinanzhof

    Grundsätzliche Bedeutung; Feststellung der Gemeinnützigkeit, satzungsmäßige Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 55 Abs 1 Nr 4 AO, § 56 AO, § 60 Abs 1 AO
    Grundsätzliche Bedeutung; Feststellung der Gemeinnützigkeit, satzungsmäßige Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit

  • IWW

    § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 60 Abs. 1 Satz 2 AO, §§ 55 - 57 AO, § 60 Abs. 1 Satz 1 AO, §§ 52 bis 55 AO, § 56 AO, §§ 55 bis 57 AO, § 60 AO, § 55 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 AO, § 60 Abs. 1 AO, § 53 der Abgabenordnung, Art. 9 Abs. 1 GG, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Deutsches Notarinstitut

    FGO §§ 115 Abs. 2 Nr. 1, 116 Abs. 3 S. 3; AO §§ 55 Abs. 1 Nr. 4, 56, 60 Abs. 1, 60a; GG Art. 9 Abs. 1
    Satzungsmäßige Voraussetzungen zur Feststellung der Gemeinnützigkeit

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Anerkennung der Gemeinnützigkeit einer Körperschaft; Anforderungen an die Festlegung der Gemeinnützigkeit insbesondere im Hinblick auf die Verwendung des Vermögens nach Auflösung in der Satzung

  • rewis.io

    Grundsätzliche Bedeutung; Feststellung der Gemeinnützigkeit, satzungsmäßige Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Anerkennung der Gemeinnützigkeit einer Körperschaft

  • datenbank.nwb.de

    Grundsätzliche Bedeutung; Feststellung der Gemeinnützigkeit, satzungsmäßige Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Satzung eines gemeinnützigen Vereins

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Feststellung der Gemeinnützigkeit eines Vereins

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • FG Düsseldorf, 20.08.2019 - 6 K 481/19

    Gemeinnützigkeit - Musterklauseln in der Satzung sind Pflicht

    Denn nach der mit Gesetzeskraft ausgestatteten Mustersatzung (Anlage 1 zu § 60 AO) ist zwischen der Regelung zur ausschließlichen und unmittelbaren Verfolgung gemeinnütziger Zwecke in § 1 und der Regelung zur Selbstlosigkeit in § 2 zu unterscheiden (vgl. auch BFH-Beschluss vom 7.2.2018 V B 119/17, BFH/NV 2018, 544).

    Sie können aber nicht verlangen, dass die Allgemeinheit ihr Tun durch von der Steuer abziehbare Spenden nachhaltig unterstützt (vgl. BFH-Urteil vom 17.5.2017 V R 52/15, BStBl II 2018, 218; BFH-Beschluss vom 7.2.2018 V B 119/17, BFH/NV 2018, 544).

  • BFH, 26.08.2021 - V R 11/20

    Formelle Satzungsmäßigkeit und Vermögensbindung

    Die Berücksichtigung außerhalb der Satzung liegender Begleitumstände oder des nicht in der Satzung manifestierten Willens der Mitglieder würde dem Gebot des Buchnachweises widersprechen (Senatsurteil in BFHE 226, 445, BStBl II 2010, 719, unter II.2., m.w.N.; BFH-Urteil in BFH/NV 2011, 111, Rz 11; Senatsbeschluss vom 07.02.2018 - V B 119/17, BFH/NV 2018, 544, Rz 12).
  • FG Berlin-Brandenburg, 28.06.2018 - 9 K 11080/17

    Nachfolgeentscheidung zu BFH, Urteil v. 25.10.2016, I R 54/14 zur

    unmittelbar verfolgt wird (vgl. BFH, Beschluss vom 7. Februar 2018 - V B 119/17,.

    BFH/NV 2018, 544).

    sieht er nicht als ausreichend an (Beschluss vom 7. Februar 2018 - V B 119/17, BFH/NV.

    - V B 119/17, a.a.O.).

    2018 - V B 119/17, a.a.O.).

  • BFH, 05.07.2018 - XI B 17/18

    Feststellung zur Insolvenztabelle wirkt wie ein entsprechender Steuerbescheid;

    Ist zu einer Rechtsfrage bereits Rechtsprechung vorhanden, hat sich der Beschwerdeführer damit auseinanderzusetzen und zu erörtern, warum durch diese Entscheidungen die Rechtsfrage noch nicht als geklärt anzusehen ist bzw. weshalb sie ggf. einer weiteren oder erneuten Klärung bedarf (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. Januar 2015 XI B 88/14, BFH/NV 2015, 864, Rz 15; vom 7. Februar 2018 V B 119/17, BFH/NV 2018, 544, Rz 3).
  • BFH, 20.04.2021 - XI B 39/20

    Umsatzbesteuerung von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit

    Ist zu einer Rechtsfrage bereits Rechtsprechung vorhanden, hat sich der Beschwerdeführer damit auseinanderzusetzen und zu erörtern, warum durch diese Entscheidungen die Rechtsfrage noch nicht als geklärt anzusehen ist bzw. weshalb sie ggf. einer weiteren oder erneuten Klärung bedarf (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 07.02.2018 - V B 119/17, BFH/NV 2018, 544, Rz 3; vom 05.07.2018 - XI B 17/18, BFH/NV 2018, 1139, Rz 13).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.09.2020 - L 6 U 14/20

    Unfallversicherung (U) - Zum Unfallversicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige

    Die vorliegende Satzung des Frauenchores L. e. V. entspricht der amtlichen Mustersatzung der Anlage 1 zu § 60 Abgabenordnung (juris; siehe zu diesem Kriterium BFH, 7. Februar 2018, V B 119/17, juris).
  • FG München, 11.05.2021 - 6 K 1417/19

    Gründung einer öffentlich-rechtlichen nicht rechtsfähigen Stiftung in Bayern

    Soweit nicht zweifelsfrei erkennbar ist, dass der Steuerpflichtige ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgt, gehen etwaige Unklarheiten zu Lasten dessen, der sich auf die Steuervergünstigung beruft (vgl. Beschluss des BFH vom 7. Februar 2018 V B 119/17, BFH/NV 2018, 544).
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