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   BFH, 20.03.1990 - V B 121/89   

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https://dejure.org/1990,6036
BFH, 20.03.1990 - V B 121/89 (https://dejure.org/1990,6036)
BFH, Entscheidung vom 20.03.1990 - V B 121/89 (https://dejure.org/1990,6036)
BFH, Entscheidung vom 20. März 1990 - V B 121/89 (https://dejure.org/1990,6036)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorsteuerabzug für die Kosten der Errichtung einer Eigentumswohnung - Kosten der Errichtung einer Eigentumswohnung als sofort abziehbare Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 20.03.1990 - V B 111/89

    Vorsteuerabzug für die Kosten der Errichtung einer Eigentumswohnung - Ausschluss

    Auszug aus BFH, 20.03.1990 - V B 121/89
    Zur weiteren Begründung beziehen sie sich auf das Vorbringen der Antragsteller in dem Verfahren V B 111/89.

    Für diese Beurteilung sind die Einwendungen der Antragsteller gegen Einzelheiten der Sachverhaltsdarstellung des FG in einem anderen Verfahren (V B 111/89) ohne Bedeutung.

  • BFH, 13.11.1986 - IV R 211/83

    Rückzahlung der Vorsteuererstattung bei fehlgeschlagener Option zur

    Auszug aus BFH, 20.03.1990 - V B 121/89
    Als nicht abziehbare Vorsteuerbeträge sind sie Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Eigentumswohnungen, für die sie aufgewendet worden sind (vgl. BFH-Urteile vom 13. November 1986 IV R 211/83, BFHE 148, 306, BStBl II 1987, 374; vom 29. Juni 1982 VIII R 6/79, BFHE 136, 238, BStBl II 1982, 755).
  • BFH, 04.08.1987 - V B 16/87

    Zwischenvermietung als Gestaltungsmißbrauch

    Auszug aus BFH, 20.03.1990 - V B 121/89
    Die mit einer steuerpflichtigen Zwischenvermietung verfehlte Belastungsgleichheit (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 4. August 1987 V B 16/87, BFHE 150, 478, BStBl II 1987, 756) wird nach § 42 AO 1977 dadurch wiederhergestellt, daß die Entstehung des Vorsteuerabzugs so beurteilt wird, wie dies bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung durch steuerfreie Vermietung der Wohnung durch den Eigentümer an den Endmieter geschehen wäre (§ 42 Satz 2 AO 1977).
  • BFH, 29.10.1987 - V B 61/87

    Fortbestand des Vorbehalts der Nachprüfung bei fehlendem Vorbehaltsvermerk im

    Auszug aus BFH, 20.03.1990 - V B 121/89
    Auf die beim Zwischenmieter gegebenen Verhältnisse und auf die Kenntnis der Antragsteller davon, kommt es für die Beurteilung des Zwischenmietverhältnisses nicht an (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 29. Oktober 1987 V B 61/87, BFHE 151, 251, BStBl II 1988, 45 unter II.).
  • BFH, 29.06.1982 - VIII R 6/79

    Zeitpunkt des Zuflusses eines Vorsteuerbetrages bei den Einkünften aus Vermietung

    Auszug aus BFH, 20.03.1990 - V B 121/89
    Als nicht abziehbare Vorsteuerbeträge sind sie Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Eigentumswohnungen, für die sie aufgewendet worden sind (vgl. BFH-Urteile vom 13. November 1986 IV R 211/83, BFHE 148, 306, BStBl II 1987, 374; vom 29. Juni 1982 VIII R 6/79, BFHE 136, 238, BStBl II 1982, 755).
  • BFH, 22.06.1989 - V R 34/87

    Für die Beurteilung der Zwischenvermietung als rechtsmißbräuchlich sind allein

    Auszug aus BFH, 20.03.1990 - V B 121/89
    Das FG hat in Übereinstimmung mit der gefestigten Rechtsprechung des Senats entschieden, daß die Zwischenvermietung nur einer Wohnung regelmäßig als Mißbrauch von Gestaltungen des Rechts zu beurteilen ist (zuletzt Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. Juni 1989 V R 34/87, BFHE 158, 152, BStBl II 1989, 1007 unter II.2. a, m. w. N.).
  • BFH, 14.11.1989 - IX R 197/84

    Beteiligte an einem Bauherrenmodell sind im Regelfall Erwerber; die gesamten

    Auszug aus BFH, 20.03.1990 - V B 121/89
    Bei summarischer Prüfung erzielen die Antragsteller Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als Erwerber einer Eigentumswohnung (vgl. dazu BFH-Urteil vom 14. November 1989 IX R 197/84, BFHE 158, 546, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Einkommensteuergesetz 1975, § 7 Abs. 1 AK/HK, Rechtsspruch 63), die - solange sie nicht gesondert und einheitlich festgestellt worden sind (§ 180 Abs. 2 AO 1977 und die dazu ergangene Verordnung) - auch vom Wohnsitz-FA gemäß § 155 Abs. 2, § 162 Abs. 3 AO 1977 beurteilt werden dürfen.
  • BFH, 25.10.1989 - X R 109/87

    Eine isolierte Anfechtung des Vorläufigkeitsvermerks bei einer vorläufigen

    Auszug aus BFH, 20.03.1990 - V B 121/89
    Sie lassen erkennen, daß das FA die Bemessungsgrundlage für AfA bei den Einkünften der Antragsteller aus Vermietung und Verpachtung aus tatsächlichen Gründen noch nicht abschließend beurteilen kann, weil dafür die Aufwendungen für das gesamte Bauvorhaben ermittelt werden müssen (vgl. zu den Anforderungen an den Vorläufigkeitsvermerk: BFH-Urteil vom 25. Okober 1989 X R 109/87, BFHE 159, 128, BStBl II 1990, 278).
  • BFH, 29.10.1987 - V B 109/86

    Zwischenvermietung als Gestaltungsmißbrauch

    Auszug aus BFH, 20.03.1990 - V B 121/89
    Das FG hat übereinstimmend mit der Rechtsprechung des Senats erkannt, daß der Überwälzung des Mietausfallrisikos entscheidende Bedeutung nur zukommt, wenn der Unternehmer nachweisen kann, daß er ernsthaft mit einem Mietausfall hat rechnen müssen (ständige Rechtsprechung, z. B. BFH-Beschluß vom 29. Oktober 1987 V B 109/86, BFHE 151, 247, BStBl II 1988, 96, m. w. N.).
  • BFH, 12.04.2016 - VIII R 60/14

    Keine Berücksichtigung von Vorsteuerbeträgen als Werbungskosten bei

    Wie der BFH in den Fällen der Zwischenvermietung bereits entschieden hat, kommt ein Werbungskostenabzug der Vorsteuerbeträge gemäß § 9b Abs. 1 Satz 1 EStG nicht in Betracht, wenn die Abziehbarkeit der Vorsteuer wegen eines Missbrauchs von Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO) zu versagen ist (BFH-Urteil in BFHE 174, 386, BStBl II 1994, 738; BFH-Beschlüsse vom 5. Oktober 1990 IX B 294/89, BFH/NV 1991, 301; vom 27. September 1990 IX B 268/89, BFH/NV 1991, 297; vom 20. März 1990 V B 121/89, BFH/NV 1991, 273).
  • BFH, 29.06.1990 - V B 135/89

    Verweis auf andere BFH Entscheidung

    Tatbestand und Gründe entsprechen weitgehend der Entscheidung vom 20.03.1990 V B 121/89, BFH/NV 1991, 273.
  • BFH, 05.10.1990 - IX B 294/89

    Rechtsmissbrauch durch Einschaltung von Zwischenmietern

    In der Zwischenzeit hat der V. Senat des BFH ausgesprochen, daß das Zwischenmietverhältnis eines anderen Antragstellers mit der S-GmbH umsatzsteuerrechtlich nicht anzuerkennen ist, weil es rechtsmißbräuchlich war (Beschluß vom 20. März 1990 V B 121/89, BFH/NV 1991, 273).
  • BFH, 25.03.1994 - V B 176/93

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung nur bei einer

    Auch im übrigen sind die Grundsätze des Vertrauensschutzes bei Zwischenmietverhältnissen geklärt (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 13. April 1988 X R 45/81, BFH/NV 1988, 670 unter 2.; vom 20. März 1990 V B 121/89, BFH/NV 1991, 273 unter 2. a bb).
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