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   BFH, 08.04.2013 - V B 122/11   

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https://dejure.org/2013,16541
BFH, 08.04.2013 - V B 122/11 (https://dejure.org/2013,16541)
BFH, Entscheidung vom 08.04.2013 - V B 122/11 (https://dejure.org/2013,16541)
BFH, Entscheidung vom 08. April 2013 - V B 122/11 (https://dejure.org/2013,16541)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Ermittlungspflicht der Familienkasse bei Familienleistungsansprüchen im Ausland, Mitwirkungspflicht des Antragstellers, Tatbestandswirkung von Entscheidungen ausländischer Behörden (Vordruck E 411); Grundsätzliche Bedeutung, Divergenz, Verfahrensfehler

  • openjur.de

    Ermittlungspflicht der Familienkasse bei Familienleistungsansprüchen im Ausland, Mitwirkungspflicht des Antragstellers, Tatbestandswirkung von Entscheidungen ausländischer Behörden (Vordruck E 411); Grundsätzliche Bedeutung, Divergenz, Verfahrensfehler

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3, AO § 88, AO § 90 Abs 2, EG Art 10
    Ermittlungspflicht der Familienkasse bei Familienleistungsansprüchen im Ausland, Mitwirkungspflicht des Antragstellers, Tatbestandswirkung von Entscheidungen ausländischer Behörden (Vordruck E 411); Grundsätzliche Bedeutung, Divergenz, Verfahrensfehler

  • Bundesfinanzhof

    Ermittlungspflicht der Familienkasse bei Familienleistungsansprüchen im Ausland, Mitwirkungspflicht des Antragstellers, Tatbestandswirkung von Entscheidungen ausländischer Behörden (Vordruck E 411); Grundsätzliche Bedeutung, Divergenz, Verfahrensfehler

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 FGO
    Ermittlungspflicht der Familienkasse bei Familienleistungsansprüchen im Ausland, Mitwirkungspflicht des Antragstellers, Tatbestandswirkung von Entscheidungen ausländischer Behörden (Vordruck E 411); Grundsätzliche Bedeutung, Divergenz, Verfahrensfehler

  • rewis.io

    Ermittlungspflicht der Familienkasse bei Familienleistungsansprüchen im Ausland, Mitwirkungspflicht des Antragstellers, Tatbestandswirkung von Entscheidungen ausländischer Behörden (Vordruck E 411); Grundsätzliche Bedeutung, Divergenz, Verfahrensfehler

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde der Familienkasse betreffend den Umfang der Amtsermittlung bei grenzüberschreitenden Fällen der Gewährung von Kindergeld mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Ermittlungs- und Feststellungspflicht der Familienkasse bei Familienleistungsansprüchen im Ausland; Tatbestandswirkung der Entscheidung einer ausländischen Behörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ermittlungspflicht der Familienkasse bei Kindergeldansprüchen im Ausland

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 03.02.2012 - IX B 126/11

    Nichtzulassungsbeschwerde: Nebeneinander von dinglichem Nutzungsrecht und

    Auszug aus BFH, 08.04.2013 - V B 122/11
    a) Erforderlich ist insoweit, dass eine die Abweichung erkennbar machende Gegenüberstellung von Rechtssätzen, eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen oder ein offensichtlicher (materieller oder formeller) Rechtsanwendungsfehler des Finanzgerichts (FG) von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzeswidrigen Entscheidung dargelegt wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. Februar 2012 IX B 126/11, BFH/NV 2012, 741, und vom 13. Juli 2012 IX B 3/12, BFH/NV 2012, 1635).

    Ausnahmsweise kann eine Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dann erforderlich sein, wenn dem FG ein Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzeswidrigen Entscheidung unterlaufen ist (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 741; vom 10. Februar 2010 IX B 163/09, BFH/NV 2010, 887).

  • BFH, 13.08.2002 - VIII R 54/00

    Kindergeld; Auslegung von Gemeinschaftsrecht durch ausländische Behörde,

    Auszug aus BFH, 08.04.2013 - V B 122/11
    Nach dem BFH-Urteil vom 13. August 2002 VIII R 54/00 (BFHE 200, 204, BStBl II 2002, 869) ist geklärt, dass die Entscheidung einer ausländischen Behörde dann keine Tatbestandswirkung für die deutschen Behörden und Gerichte entfaltet, wenn die Entscheidung auf einer rechtlich unzutreffenden Auslegung des Gemeinschaftsrechts beruht.
  • BFH, 19.01.2006 - VIII B 84/05

    NZB: Sachaufklärungspflicht - unterlassene Beweiserhebung

    Auszug aus BFH, 08.04.2013 - V B 122/11
    a) Die Rüge, das FG habe den Sachverhalt von Amts wegen näher aufklären müssen, setzt nach ständiger Rechtsprechung voraus, dass der Beschwerdeführer substantiiert darlegt, aus welchen --genau bezeichneten-- Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung (Beweiserhebung) auch ohne entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen, welche (entscheidungserheblichen) Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können und warum ein fachkundig vertretener Kläger nicht von sich aus in der mündlichen Verhandlung entsprechende Anträge gestellt oder das Unterbleiben der Beweiserhebung in sonstiger Weise gerügt hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 2006 VIII B 84/05, BFH/NV 2006, 803; vom 4. Dezember 2006 VIII B 61/06, BFH/NV 2007, 451; vom 9. Januar 2007 VIII B 180/05, BFH/NV 2007, 751).
  • BFH, 04.12.2006 - VIII B 61/06

    NZB: Sachaufklärungsrüge, Abgrenzung eines Kapitalkontos als Eigen- oder

    Auszug aus BFH, 08.04.2013 - V B 122/11
    a) Die Rüge, das FG habe den Sachverhalt von Amts wegen näher aufklären müssen, setzt nach ständiger Rechtsprechung voraus, dass der Beschwerdeführer substantiiert darlegt, aus welchen --genau bezeichneten-- Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung (Beweiserhebung) auch ohne entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen, welche (entscheidungserheblichen) Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können und warum ein fachkundig vertretener Kläger nicht von sich aus in der mündlichen Verhandlung entsprechende Anträge gestellt oder das Unterbleiben der Beweiserhebung in sonstiger Weise gerügt hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 2006 VIII B 84/05, BFH/NV 2006, 803; vom 4. Dezember 2006 VIII B 61/06, BFH/NV 2007, 451; vom 9. Januar 2007 VIII B 180/05, BFH/NV 2007, 751).
  • BFH, 09.01.2007 - VIII B 180/05

    Sachaufklärungsrüge; Übergehen von Beweisanträgen; Sachverhalt mit Auslandsbezug

    Auszug aus BFH, 08.04.2013 - V B 122/11
    a) Die Rüge, das FG habe den Sachverhalt von Amts wegen näher aufklären müssen, setzt nach ständiger Rechtsprechung voraus, dass der Beschwerdeführer substantiiert darlegt, aus welchen --genau bezeichneten-- Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung (Beweiserhebung) auch ohne entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen, welche (entscheidungserheblichen) Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können und warum ein fachkundig vertretener Kläger nicht von sich aus in der mündlichen Verhandlung entsprechende Anträge gestellt oder das Unterbleiben der Beweiserhebung in sonstiger Weise gerügt hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 2006 VIII B 84/05, BFH/NV 2006, 803; vom 4. Dezember 2006 VIII B 61/06, BFH/NV 2007, 451; vom 9. Januar 2007 VIII B 180/05, BFH/NV 2007, 751).
  • BFH, 22.01.2008 - X B 185/07

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz, der grundsätzlichen Bedeutung und

    Auszug aus BFH, 08.04.2013 - V B 122/11
    Insbesondere sind Ausführungen erforderlich, aus denen sich ergibt, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Rechtsfrage zweifelhaft und umstritten ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. November 2011 III B 48/11, BFH/NV 2012, 265; vom 22. Januar 2008 X B 185/07, BFH/NV 2008, 603; vom 19. Mai 2008 V B 29/07, BFH/NV 2008, 1501, unter III.B.1.).
  • BFH, 19.05.2008 - V B 29/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Geltendmachung von Verfahrensmängeln, sachliche und

    Auszug aus BFH, 08.04.2013 - V B 122/11
    Insbesondere sind Ausführungen erforderlich, aus denen sich ergibt, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Rechtsfrage zweifelhaft und umstritten ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. November 2011 III B 48/11, BFH/NV 2012, 265; vom 22. Januar 2008 X B 185/07, BFH/NV 2008, 603; vom 19. Mai 2008 V B 29/07, BFH/NV 2008, 1501, unter III.B.1.).
  • BFH, 04.09.2009 - IX B 81/09

    Beweiskraft einer Privaturkunde und des Sitzungsprotokolls - Keine Verletzung der

    Auszug aus BFH, 08.04.2013 - V B 122/11
    Gleichwohl hat die in der mündlichen Verhandlung sachkundig vertretene Familienkasse rügelos zur Sache verhandelt und damit ihr Rügerecht durch bloßes Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge verloren (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Mai 2011 VIII B 2/11, BFH/NV 2011, 1525; vom 4. September 2009 IX B 81/09, BFH/NV 2010, 50).
  • BFH, 16.10.2009 - IV B 7/09

    Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe der Rechtsfortbildung und der

    Auszug aus BFH, 08.04.2013 - V B 122/11
    Dies hat grundsätzlich nicht die Zulassung der Revision zur Folge (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Oktober 2009 IV B 7/09, BFH/NV 2010, 903).
  • BFH, 22.10.2009 - V B 108/08

    Haftung wegen steuerlicher Beratung eines Umsatzsteuerkarussels - Keine Bindung

    Auszug aus BFH, 08.04.2013 - V B 122/11
    Zudem gehört die Verletzung der Sachaufklärungspflicht (§ 76 FGO) zu den verzichtbaren Verfahrensmängeln (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Oktober 2009 V B 108/08, BFH/NV 2010, 170), die im Streitfall von der Familienkasse nicht rechtzeitig erhoben wurde.
  • BFH, 10.02.2010 - IX B 163/09

    Mietverhältnis zwischen "nahen Angehörigen", Darlegungserfordernis bei

  • BFH, 18.05.2011 - VIII B 2/11

    Nichtzulassungsbeschwerde - Sachaufklärungspflicht - Gesamtergebnis des

  • BFH, 02.11.2011 - III B 48/11

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei bereits erfolgter Klärung der

  • BFH, 13.07.2012 - IX B 3/12

    NZB: Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; grundsätzliche

  • EuGH, 26.01.2006 - C-2/05

    Herbosch Kiere - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen -

  • BFH, 26.07.2017 - III R 18/16

    Konkurrenz von Kindergeldansprüchen zwischen zwei EU-Staaten - Bindungswirkung

    Der Senat beantwortet nun diese Frage dahingehend, dass eine derartige Bindungswirkung besteht (so auch FG München, Urteil vom 4. Mai 2011  9 K 2928/10, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2011, 2173; FG Münster, Urteil vom 18. Oktober 2011  15 K 2883/08 Kg, EFG 2012, 140; Niedersächsisches FG, Urteil vom 15. Dezember 2011  3 K 154/11, EFG 2012, 1071, Rz 25; vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Juli 2013 VI R 67/11, BFH/NV 2014, 20, Rz 19; BFH-Beschluss vom 8. April 2013 V B 122/11, BFH/NV 2013, 1384, Rz 8; Wendl in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 65 EStG Rz 6; Avvento in Kirchhof, EStG 16. Aufl., § 65 Rz 2; vgl. Selder in Blümich, EStG, § 65 Rz 15, 34; vgl. Selder, jurisPR-SteuerR 45/2013, Anm. 5).
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