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BFH, 15.07.1997 - V B 122/96 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9)
- BFH, 19.10.2001 - V R 48/00
Forderungserfüllung durch Dritte
c) Soweit dem --im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung ergangenen-- Senatsbeschluss vom 15. Juli 1997 V B 122/96 (BFH/NV 1998, 499) abweichende Grundsätze zu entnehmen sind, hält der Senat hieran nicht fest. - BFH, 13.11.2003 - V R 79/01
Steuerausweis nach Ablauf der Festsetzungsfrist
Die Übertragung des --abtretbaren-- Ausgleichsanspruchs eines Handelsvertreters nach § 89b HGB (…vgl. Roth, Handelsgesetzbuch, 4. Aufl., § 89b Rz. 1) war nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG als Umsatz einer Geldforderung steuerfrei (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 15. Juli 1997 V B 122/96, BFH/NV 1998, 499, unter II. 2.). - BFH, 24.06.2015 - XI B 63/14
Umsatzsteuerliche Kürzung des Entgelts bei Forderungsverzicht oder bei Absehen …
bb) Soweit das FA die angegriffenen Umsatzsteuerfestsetzungen alternativ mit einer "Entnahmehandlung - hier in Form der Entnahme einer Forderung" bzw. einer unentgeltlichen Wertabgabe begründet, trägt dies bereits deshalb nicht, weil die Übertragung einer auf Geld gerichteten Forderung nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG steuerfrei ist (vgl. z.B. auch BFH-Beschluss vom 15. Juli 1997 V B 122/96, BFH/NV 1998, 499, unter II.2.).
- BFH, 19.10.2001 - V R 75/98
Entgelt Dritter für Leistung des Unternehmers
c) Soweit dem --im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung ergangenen-- Senatsbeschluss vom 15. Juli 1997 V B 122/96 (BFH/NV 1998, 499) abweichende Grundsätze zu entnehmen sind, hält der Senat hieran nicht fest. - FG Düsseldorf, 26.05.2020 - 5 K 2892/17
Umsatzsteuerbarkeit von Nachvergütungen an Drehbuchautoren nach § 32a Abs. 2 UrhG
Er leistet nicht mehr, wie in § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG vorausgesetzt, im überwiegenden Interesse des Empfängers der von dem Unternehmer erbrachten Leistung (vgl. BFH-Beschluss vom 15.7.1997 V B 122/96, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH --BFH/NV-- 1998, 499). - BFH, 31.03.2006 - V B 11/04
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Divergenz, Abtretung von Forderungen
Im Beschluss vom 15. Juli 1997 V B 122/96 (BFH/NV 1998, 499) hat der BFH entschieden, dass die Abtretung einer Forderung auf die Höhe des Entgelts keinen Einfluss hat, und im Übrigen auf § 17 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UStG hingewiesen. - FG Baden-Württemberg, 21.07.2000 - 3 K 59/98
Zulässigkeit der Erstellung von Kontrollmitteilungen anlässlich der Außenprüfung …
Die Einschränkung des § 30 a Abs. 3 AO durch "Hineinlesen" (BFH-Beschluss in BFH/NV 1998, 499, 431) des Merkmals "hinreichender Anlass" sei im Übrigen bei teleologischer, grammatischer und historischer Auslegung geboten, weil bereits Nr. 3 des Bankenerlasses und ebenso der Gesetzgeber des § 30 a Abs. 3 AO das Kontrollmitteilungsverbot ohnehin nur auf solche Maßnahmen des Außenprüfers hätten beziehen wollen, die stichprobenweise, d. h. ohne begründeten Anlass getroffen würden (…a.a.O., 506/507). - FG Hessen, 21.07.1998 - 6 K 5414/96
Anspruch auf Abänderung des Umsatzsteuerbescheides; Begriff des Entgelts für …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Hamburg, 16.12.2005 - VII 156/03
Berücksichtigung von vereinbarten, aber noch nicht erfolgten …
Zum anderen beeinflusst eine Abtretung grundsätzlich nicht die Höhe des Entgelts der abgetretenen Forderung (vgl. hierzu z.B. BFH vom 15.07.1997, V B 122/96, BFH/NV 1998, 499; Stadie in Rau/Dürrwächter, UStG , § 17 Rn.83).