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   BFH, 20.03.1990 - V B 136/89   

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https://dejure.org/1990,10582
BFH, 20.03.1990 - V B 136/89 (https://dejure.org/1990,10582)
BFH, Entscheidung vom 20.03.1990 - V B 136/89 (https://dejure.org/1990,10582)
BFH, Entscheidung vom 20. März 1990 - V B 136/89 (https://dejure.org/1990,10582)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Versagung des Vorsteuerabzugs auf Grund steuerfreier Vermietung bei der erstmaligen Verwendung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 29.10.1987 - V B 109/86

    Zwischenvermietung als Gestaltungsmißbrauch

    Auszug aus BFH, 20.03.1990 - V B 136/89
    Dazu muß der Antragsteller konkrete Gründe nachweisen, nach denen er bei vernünftiger Vorausschau mit einem Mietausfall hatte rechnen müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. Oktober 1987 V B 109/86, BFHE 151, 247, BStBl II 1988, 96).

    Die vorgetragenen Gründe gehen aber über die üblichen mit der Verwaltung einer Mietwohnung verbundenen Belastungen nicht hinaus und werden bei der im Wirtschaftsleben üblichen Gestaltung von dem Verwalter der Eigentumswohnung oder durch einen fachkundigen weiteren Beauftragten (Hausverwalter) erledigt (ständige Rechtsprechung des BFH in BFHE 151, 247, BStBl II 1988, 96, m. w. N.).

  • BFH, 21.09.1988 - V R 188/83

    Fehlerhafte Ermittlung des Endabnehmers mit Auswirkung auf die abzuführende

    Auszug aus BFH, 20.03.1990 - V B 136/89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats erfüllt die Einschaltung von sog. Zwischenmietern, d. h. von Personen, die das Mietverhältnis eingehen, um die gemieteten Wohnräume an Dritte zur Nutzung weiterzuvermieten, den Tatbestand des Rechtsmißbrauchs i. S. von § 42 AO 1977, wenn für die Einschaltung - abgesehen vom Ziel der Vorsteuererstattung - wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe fehlen (z. B. Beschlüsse vom 22. Januar 1988 VB 124/87, BFH/NV 1989, 53, m. w. N.; vom 29. Oktober 1987 V B 110/86, BFH/NV 1989, 203).
  • BFH, 22.06.1989 - V R 34/87

    Für die Beurteilung der Zwischenvermietung als rechtsmißbräuchlich sind allein

    Auszug aus BFH, 20.03.1990 - V B 136/89
    Das gilt insbesondere, wenn nur eine Wohnung vermietet wird, bei der der Eigentümer-Vermieter durch die Vermietung an den Zwischenmieter keine nennenswert andere Betätigung als bei einer Vermietung an einen Endmieter übernimmt (ständige Rechtsprechung des BFH, z. B. Urteil vom 22. Juni 1989 V R 34/87, BFHE 158, 152, BStBl II 1989, 1007, m. w. N.).
  • BFH, 29.10.1987 - V B 110/86
    Auszug aus BFH, 20.03.1990 - V B 136/89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats erfüllt die Einschaltung von sog. Zwischenmietern, d. h. von Personen, die das Mietverhältnis eingehen, um die gemieteten Wohnräume an Dritte zur Nutzung weiterzuvermieten, den Tatbestand des Rechtsmißbrauchs i. S. von § 42 AO 1977, wenn für die Einschaltung - abgesehen vom Ziel der Vorsteuererstattung - wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe fehlen (z. B. Beschlüsse vom 22. Januar 1988 VB 124/87, BFH/NV 1989, 53, m. w. N.; vom 29. Oktober 1987 V B 110/86, BFH/NV 1989, 203).
  • BFH, 22.01.1988 - V B 124/87

    Steuerrechtliche Wirkungen der Einschaltung von Zwischenmietern

    Auszug aus BFH, 20.03.1990 - V B 136/89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats erfüllt die Einschaltung von sog. Zwischenmietern, d. h. von Personen, die das Mietverhältnis eingehen, um die gemieteten Wohnräume an Dritte zur Nutzung weiterzuvermieten, den Tatbestand des Rechtsmißbrauchs i. S. von § 42 AO 1977, wenn für die Einschaltung - abgesehen vom Ziel der Vorsteuererstattung - wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe fehlen (z. B. Beschlüsse vom 22. Januar 1988 VB 124/87, BFH/NV 1989, 53, m. w. N.; vom 29. Oktober 1987 V B 110/86, BFH/NV 1989, 203).
  • FG Köln, 22.09.2011 - 6 K 2057/08

    Verlusten aus Vermietung und Verpachtung bei wechselseitiger Vermietung

    Es obliegt nämlich dem Steuerpflichtigen, beachtliche außersteuerliche Gründe für die gewählte Gestaltung substantiiert darzulegen und nachzuweisen (so auch BFH-Beschluss vom 20.03.1990 V B 136/89, BFH/NV 91, 275).
  • BFH, 05.04.1990 - V B 147/89

    Rechtsfolgen der Rücknahme eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung des

    Anmerkung: Sachverhalt und Entscheidungsgründe stimmen im übrigen weitgehend mit den in den vorstehend abgedruckten Beschlüssen V B 136/89 vom 20.03.1989 und V B 148/89 vom 04.04.1990 enthaltenen Ausführungen überein.

    Sachverhalt und Entscheidungsgründe stimmen im übrigen weitgehend mit den in den vorstehend abgedruckten Beschlüssen V B 136/89 vom 20.03.1989 und V B 148/89 vom 04.04.1990 enthaltenen Ausführungen überein.

  • FG Thüringen, 27.11.1997 - II 80/96

    Begriff des Missbrauchs von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts; Missbrauch durch

    Es obliegt dem Steuerpflichtigen, beachtliche Gründe substantiiert darzulegen und nachzuweisen (BFH-Beschluß vom 20.03.1990 - V B 136/89, BFH/NV 91, 275).
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