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   BFH, 31.01.2017 - V B 14/16   

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https://dejure.org/2017,5304
BFH, 31.01.2017 - V B 14/16 (https://dejure.org/2017,5304)
BFH, Entscheidung vom 31.01.2017 - V B 14/16 (https://dejure.org/2017,5304)
BFH, Entscheidung vom 31. Januar 2017 - V B 14/16 (https://dejure.org/2017,5304)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses im Insolvenzfall bei Beschwerde gegen abgelehnte AdV

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 69, FGO § 128 Abs 1, FGO § 128 Abs 3, FGO § 155, ZPO § 240 S 1
    Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses im Insolvenzfall bei Beschwerde gegen abgelehnte AdV

  • Bundesfinanzhof

    Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses im Insolvenzfall bei Beschwerde gegen abgelehnte AdV

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 69 FGO, § 128 Abs 1 FGO, § 128 Abs 3 FGO, § 155 FGO, § 240 S 1 ZPO
    Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses im Insolvenzfall bei Beschwerde gegen abgelehnte AdV

  • IWW

    § 155 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 240 Satz 1 der Zivilprozessordnung (ZPO), § 128 Abs. 1 FGO, § 128 Abs. 3 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerpflichtigen hinsichtlich eines Verfahrens über die Aussetzung der Vollziehung

  • rewis.io

    Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses im Insolvenzfall bei Beschwerde gegen abgelehnte AdV

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerpflichtigen hinsichtlich eines Verfahrens über die Aussetzung der Vollziehung

  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerpflichtigen hinsichtlich eines Verfahrens über die Aussetzung der Vollziehung

  • datenbank.nwb.de

    Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses im Insolvenzfall bei Beschwerde gegen abgelehnte AdV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die abgelehnte Aussetzung der Vollziehung - und kein Rechtsschutzbedürfnis nach Insolvenzeröffnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2017, 319
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 10.11.2015 - VII B 91/15

    Zur Wirksamkeit einer Mandatsniederlegung bei Vertretung eines Steuerberaters

    Auszug aus BFH, 31.01.2017 - V B 14/16
    Zustellungen sind daher noch an den bisherigen Prozessbevollmächtigten zu richten (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 10. November 2015 VII B 91/15, BFH/NV 2016, 219, Rz 3, m.w.N.).
  • BFH, 01.08.2012 - V B 59/11

    Beiderseitige Erledigungserklärung, Aussetzung der Vollziehung im Insolvenzfall -

    Auszug aus BFH, 31.01.2017 - V B 14/16
    b) Das Rechtsschutzbedürfnis der Antragstellerin an einer Entscheidung ist aber entfallen, weil das mit der Beschwerde verfolgte Ziel nicht mehr erreicht werden kann (BFH-Beschluss vom 1. August 2012 V B 59/11, BFH/NV 2012, 2013; vgl. auch Gräber/ Ratschow, a.a.O.O, § 128 Rz 18, m.w.N.).
  • FG Sachsen, 27.07.2004 - 5 V 240/04

    Unterbrechen eines Verfahrens auf Aussetzung der Vollziehung im Fall der

    Auszug aus BFH, 31.01.2017 - V B 14/16
    Dies gilt indessen in einem Verfahren über die AdV --wie hier-- nicht, weil eine Vollziehung des streitbefangenen Umsatzsteuerbescheids während des Insolvenzverfahrens ohnehin unzulässig ist (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Februar 2002 XI S 32/01, BFH/NV 2002, 940, Rz 10, m.w.N.; Sächsisches FG, Beschluss vom 27. Juli 2004  5 V 240/04; vgl. Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 74 Rz 36, m.w.N.).
  • BFH, 11.05.2009 - VIII R 81/05

    Abgabe von übereinstimmenden Erledigungserklärungen im Revisionsverfahren vor

    Auszug aus BFH, 31.01.2017 - V B 14/16
    Da die Beschwerde mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens unzulässig geworden ist, kann der Rechtsstreit in der Hauptsache nicht mehr wirksam für erledigt erklärt werden (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. September 1999 VII B 84/99, BFH/NV 2000, 571, und vom 11. Mai 2009 VIII R 81/05, BFH/NV 2009, 1447).
  • BFH, 08.09.1999 - VII B 84/99

    Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus BFH, 31.01.2017 - V B 14/16
    Da die Beschwerde mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens unzulässig geworden ist, kann der Rechtsstreit in der Hauptsache nicht mehr wirksam für erledigt erklärt werden (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. September 1999 VII B 84/99, BFH/NV 2000, 571, und vom 11. Mai 2009 VIII R 81/05, BFH/NV 2009, 1447).
  • BFH, 15.02.2002 - XI S 32/01

    AdV; Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus BFH, 31.01.2017 - V B 14/16
    Dies gilt indessen in einem Verfahren über die AdV --wie hier-- nicht, weil eine Vollziehung des streitbefangenen Umsatzsteuerbescheids während des Insolvenzverfahrens ohnehin unzulässig ist (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Februar 2002 XI S 32/01, BFH/NV 2002, 940, Rz 10, m.w.N.; Sächsisches FG, Beschluss vom 27. Juli 2004  5 V 240/04; vgl. Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 74 Rz 36, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 12.03.1994 - 9 K 50/93
    Auszug aus BFH, 31.01.2017 - V B 14/16
    Dem steht auch nicht die inzwischen erfolgte Eröffnung des Insolvenzverfahrens entgegen (vgl. dazu z.B. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. März 1994  9 K 50/93, Entscheidungen der Finanzgerichte 1994, 711).
  • BFH, 14.12.2021 - VIII R 16/20

    Zulässigkeit der im Fall einer Zusammenveranlagung nur von einem Ehegatten

    aa) Zwar ist es zutreffend, dass das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Klage u.a. dann nicht gegeben ist, wenn der Kläger aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen eine Verbesserung seiner Rechtsstellung nicht mehr erreichen kann (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 31.01.2017 - V B 14/16, BFH/NV 2017, 611; BFH-Urteil vom 23.02.2011 - I R 20/10, BFHE 233, 114, BStBl II 2011, 822).
  • BFH, 14.02.2023 - IX B 42/22

    Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungs- und Europarechtskonformität der

    aa) Grundsätzlich führt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei einem Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung nicht zur Unterbrechung, da die Vollziehung der angefochtenen Steuerbescheide während des Insolvenzverfahrens ohnehin unzulässig ist und somit das Rechtsschutzbedürfnis zur Durchführung eines Aussetzungsverfahrens fehlt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 31.01.2017 - V B 14/16, BFH/NV 2017, 611, Rz 11 und vom 30.06.2021 - I B 43/20 (AdV), BFH/NV 2021, 1524, Rz 9; Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 74 Rz 77).
  • BFH, 30.06.2021 - I B 43/20

    Unterbrechung eines AdV-Verfahrens wegen Insolvenzeröffnung über das Vermögen des

    Grundsätzlich führt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei einem AdV-Verfahren nicht zur Unterbrechung, da die Vollziehung der angefochtenen Steuerbescheide während des Insolvenzverfahrens ohnehin unzulässig ist und somit das Rechtsschutzbedürfnis zur Durchführung eines AdV-Verfahrens fehlt (Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 31.01.2017 - V B 14/16, BFH/NV 2017, 611).
  • FG Münster, 17.05.2017 - 15 V 2440/16

    Zur Aufhebung der Vollziehung von Steuerbescheiden, wenn zwischenzeitlich das

    Dies gilt aber nicht in einem Verfahren über die Aufhebung bzw. Aussetzung der Vollziehung von Steuerbescheiden, weil eine (weitere) Vollziehung der in einem solchen Verfahren streitbefangenen Steuerbescheide während der Dauer des Insolvenzverfahrens unzulässig ist (vgl. BFH, Beschluss vom 31.01.2017, V B 14/16, BFH/NV 2017, 611).

    Gemäß § 87 InsO kann die Finanzbehörde ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens des steuerpflichtigen Steueransprüche, die als Insolvenzforderungen im Sinne des § 38 InsO anzusehen sind, nur nach den Vorschriften über das Insolvenzverfahren als Insolvenzgläubiger verfolgen, wobei zu berücksichtigen ist, dass § 89 Abs. 1 InsO bestimmt, dass Zwangsvollstreckungen unzulässig sind (vgl. zum Ganzen BFH, Beschlüsse vom 31.01.2017, V B 14/16, BFH/NV 2017, 611; vom 27.08.2014 VII B 37/14, BFH/NV 2015, 3; vom 01.08.2012 V B 59/11, BFH/NV 2012, 2013).

  • FG Niedersachsen, 04.10.2017 - 14 V 65/17

    Haftung (Aussetzung der Vollziehung)

    Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Steuerpflichtigen, der eine Aussetzung der Vollziehung der ihm erteilten Steuerbescheide begehrt, ist das daher Rechtsschutzbedürfnis für einen solchen Antrag entfallen (st. Rspr. BFH-Beschlüsse vom 31. Januar 2017, V B 14/16, BFH/NV 2017, 611; vom 27. August 2014 VII B 37/14, BFH/NV 2015, 3; vom 1. August 2012 V B 59/11, BFH/NV 2012, 2013).
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