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   BFH, 10.12.2014 - V B 145/14   

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https://dejure.org/2014,44628
BFH, 10.12.2014 - V B 145/14 (https://dejure.org/2014,44628)
BFH, Entscheidung vom 10.12.2014 - V B 145/14 (https://dejure.org/2014,44628)
BFH, Entscheidung vom 10. Dezember 2014 - V B 145/14 (https://dejure.org/2014,44628)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Keine Rechtsbeschwerde gegen unzulässige Anhörungsrüge, Richterablehnung nach bestandskräftigem Urteil, Unterschriftserfordernis von Urteilen, Gebührenfreiheit einer unstatthaften Beschwerde

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    GG Art 19 Abs 1 S 2, GG Art 103 Abs 1, FGO § 62 Abs 4, FGO § 105 Abs 1 S 2, FGO § 133a Abs 4, GKG § 66 Abs 8
    Keine Rechtsbeschwerde gegen unzulässige Anhörungsrüge, Richterablehnung nach bestandskräftigem Urteil, Unterschriftserfordernis von Urteilen, Gebührenfreiheit einer unstatthaften Beschwerde

  • Bundesfinanzhof

    Keine Rechtsbeschwerde gegen unzulässige Anhörungsrüge, Richterablehnung nach bestandskräftigem Urteil, Unterschriftserfordernis von Urteilen, Gebührenfreiheit einer unstatthaften Beschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 1 S 2 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 62 Abs 4 FGO, § 105 Abs 1 S 2 FGO, § 133a Abs 4 FGO
    Keine Rechtsbeschwerde gegen unzulässige Anhörungsrüge, Richterablehnung nach bestandskräftigem Urteil, Unterschriftserfordernis von Urteilen, Gebührenfreiheit einer unstatthaften Beschwerde

  • IWW

    § 133a der Finanzgerichtsordnung (FGO), Art. ... 19 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes, § 133a Abs. 4 Satz 3 FGO, §§ 574, 575 ZPO, § 155 FGO, § 133a FGO, § 3 Nr. 2 und 3 des Steuerberatungsgesetzes, Art. 103 Abs. 1 GG, § 6 Abs. 4, 5 des Bundeswahlgesetzes, § 105 Abs. 1 Satz 2 FGO, § 143 Abs. 1 FGO, § 66 Abs. 8 des Gerichtskostengesetzes

  • rewis.io

    Keine Rechtsbeschwerde gegen unzulässige Anhörungsrüge, Richterablehnung nach bestandskräftigem Urteil, Unterschriftserfordernis von Urteilen, Gebührenfreiheit einer unstatthaften Beschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Zurückweisung einer Anhörungsrüge

  • rechtsportal.de

    FGO § 133a Abs. 4 S. 3
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Zurückweisung einer Anhörungsrüge

  • datenbank.nwb.de

    Keine Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde bei unzulässiger Anhörungsrüge; Verstoß gegen das Zitiergebot; Befangenheitsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 03.07.2008 - 2 BvC 1/07

    Regelungen des Bundeswahlgesetzes, aus denen sich Effekt des negativen

    Auszug aus BFH, 10.12.2014 - V B 145/14
    Das Gerichtskostengesetz, auf dem der Kostenansatz im Verfahren 5 K 392/14 beruhe, sei vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bereits am 3. Juli 2008  2 BvC 1/07 und 2 BvC 7/07 (BVerfGE 121, 266) für verfassungswidrig erklärt und aufgehoben worden.

    b) Entgegen dem Vortrag des Beschwerdeführers hat das BVerfG in dem von ihm bezeichneten Urteil (BVerfGE 121, 266) nicht das Gerichtskostengesetz für verfassungswidrig erklärt, sondern entschieden, dass § 7 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 6 Abs. 4 und 5 des Bundeswahlgesetzes die Grundsätze der Gleichheit und der Unmittelbarkeit der Wahl verletze, soweit hierdurch ermöglicht wird, dass ein Zuwachs an Zweitstimmen zu einem Verlust an Sitzen der Landeslisten oder ein Verlust an Zweitstimmen zu einem Zuwachs an Sitzen der Landeslisten führen kann (Leitsatz).

  • BFH, 21.05.1999 - I B 92/98

    Beschwerde, Schriftform

    Auszug aus BFH, 10.12.2014 - V B 145/14
    c) Urteile (§ 105 Abs. 1 Satz 2 FGO) und ebenso Beschlüsse (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Mai 1999 I B 92/98, BFH/NV 1999, 1606) sind zwar schriftlich abzufassen.
  • BFH, 24.07.2006 - III B 77/06

    Beschwerde gegen Zurückweisung einer Gegenvorstellung und einer Anhörungsrüge

    Auszug aus BFH, 10.12.2014 - V B 145/14
    Eine Gebührenfreiheit nach § 66 Abs. 8 des Gerichtskostengesetzes besteht bei einer unstatthaften Beschwerde nicht (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Juli 2006 III B 77/06, BFH/NV 2006, 1879).
  • BFH, 17.08.2007 - IV B 143/06

    Anhaltspunkte für nicht ordnungsgemäße Verkündung

    Auszug aus BFH, 10.12.2014 - V B 145/14
    Einem Ablehnungsgesuch fehlt das Rechtsschutzinteresse, wenn es im abgeschlossenen Verfahren nach Beendigung der Instanz gestellt wird und es sich daher nicht mehr auf die Sachentscheidung des Gerichts auswirken könnte (BFH-Beschlüsse vom 12. Dezember 2012 VI B 50/12, BFH/NV 2013, 1618; vom 17. August 2007 IV B 143/06, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 16.12.2009 - V B 23/08

    Keine Gesamtnichtigkeit des UStG - Anwendung des § 68 FGO bei Ersatz von

    Auszug aus BFH, 10.12.2014 - V B 145/14
    Denn die Verletzung des Zitiergebots durch eine einzelne Vorschrift eines Gesetzes begründet nur die Nichtigkeit dieser Vorschrift des Gesetzes (BFH-Beschlüsse vom 16. Dezember 2009 V B 23/08, BFH/NV 2010, 1866; vom 22. Juli 2010 V S 8/10, BFH/NV 2010, 2095; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 22.07.2010 - V S 8/10

    Vertretungszwang bei Erhebung der Anhörungsrüge - Keine verfassungsrechtlichen

    Auszug aus BFH, 10.12.2014 - V B 145/14
    Denn die Verletzung des Zitiergebots durch eine einzelne Vorschrift eines Gesetzes begründet nur die Nichtigkeit dieser Vorschrift des Gesetzes (BFH-Beschlüsse vom 16. Dezember 2009 V B 23/08, BFH/NV 2010, 1866; vom 22. Juli 2010 V S 8/10, BFH/NV 2010, 2095; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 06.12.2011 - IX S 19/11

    Gegenvorstellung und Anhörungsrüge

    Auszug aus BFH, 10.12.2014 - V B 145/14
    Seit Einführung des § 133a FGO durch das Gesetz über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör vom 9. Dezember 2004 (BGBl I 2004, 3220) zum 1. Januar 2005 ist diese Beschwerde als außerordentlicher, gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelf jedenfalls gegen eine --wie hier-- nicht abänderbare Entscheidung des Gerichts nicht mehr statthaft (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Dezember 2011 IX S 19/11, BFH/NV 2012, 438; BVerfG-Beschluss vom 25. November 2008  1 BvR 848/67, BVerfGE 122, 190, Rz 39).
  • BFH, 07.09.2012 - V S 24/12

    Fehlerhafte Besetzung der Richterbank und fehlende Originalunterschriften

    Auszug aus BFH, 10.12.2014 - V B 145/14
    Diesem Unterschriftserfordernis ist jedoch genügt, wenn die in den Akten befindliche Urschrift des Urteils bzw. Beschlusses unterschrieben ist und die Ausfertigung bzw. der Abdruck erkennen lassen, dass das Original die Unterschrift des Richters trägt (BFH-Beschluss vom 7. September 2012 V S 24/12, BFH/NV 2012, 2000).
  • BFH, 12.12.2012 - VI B 50/12

    Schlüssige Darlegung eines Verfahrensmangels wegen Nichtaussetzung bzw. Ruhen des

    Auszug aus BFH, 10.12.2014 - V B 145/14
    Einem Ablehnungsgesuch fehlt das Rechtsschutzinteresse, wenn es im abgeschlossenen Verfahren nach Beendigung der Instanz gestellt wird und es sich daher nicht mehr auf die Sachentscheidung des Gerichts auswirken könnte (BFH-Beschlüsse vom 12. Dezember 2012 VI B 50/12, BFH/NV 2013, 1618; vom 17. August 2007 IV B 143/06, nicht veröffentlicht).
  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Auszug aus BFH, 10.12.2014 - V B 145/14
    Eine Nichtigkeit des gesamten Gesetzes kommt nur in Betracht, wenn der ungültige Gesetzesteil mit dem Gesetz im Übrigen derart verflochten ist, dass beide eine untrennbare Einheit bilden (vgl. allgemein BVerfG-Urteil vom 19. März 2003  2 BvL 9/98, 2 BvL 10/98, 2 BvL 11/98, 2 BvL 12/98, BVerfGE 108, 1).
  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

  • BFH, 21.10.2015 - V B 36/15

    Verfassungsmäßigkeit der Zinshöhe - Maßgeblicher Zeitpunkt bei Besetzungsrügen -

    Einem Ablehnungsgesuch fehlt das Rechtsschutzinteresse, wenn es im abgeschlossenen Verfahren nach Beendigung der Instanz gestellt wird, sofern sich die Ablehnung --selbst wenn sie begründet wäre-- nicht mehr auf die Sachentscheidung des Gerichts auswirken könnte (BFH-Beschlüsse vom 10. Dezember 2014 V B 145/14, BFH/NV 2015, 344, und vom 17. August 2007 IV B 143/06, juris).
  • BFH, 29.09.2020 - VII B 26/20

    Keine Gebührenfreiheit nach § 66 Abs. 8 GKG bei unstatthaften Beschwerden

    Gebührenfreiheit nach § 66 Abs. 8 GKG besteht nicht, weil diese Vorschrift nach der Systematik des Gesetzes eine statthafte Beschwerde voraussetzt (ständige Rechtsprechung seit dem Senatsbeschluss vom 14.08.1995 - VII B 142/95, BFH/NV 1996, 242, zum GKG a.F.; vgl. BFH-Beschluss vom 30.11.2005 - VIII B 181/05, BFHE 211, 37, BStBl II 2006, 188, und allgemein etwa BFH-Beschluss vom 10.12.2014 - V B 145/14, BFH/NV 2015, 344).
  • FG Münster, 23.09.2016 - 14 K 256/14
    Der Senat braucht in diesem Zusammenhang nicht zu entscheiden, ob für den erneuten Befangenheitsantrag des Klägers bereits das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, weil dieser erst nach Verkündung des Urteils gestellt wurde und sich daher die Mitwirkung des Vorsitzenden bei der Urteilabfassung nicht mehr auf den Urteiltenor auswirken kann (vgl. .auch BFH-Beschlüsse vom 10.11.2011 - IV B 60/11, BFH/NV 2012, 426; vom 10.12.2014 - V B 145/14, BFH/NV 2015, 344; vom 17.08.2007 - IV B 143/06, juris und vom 21.10.2015 - V B 36/15, BFH/NV 2016, 223).
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