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   BFH, 28.01.2009 - V B 150/07   

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https://dejure.org/2009,10447
BFH, 28.01.2009 - V B 150/07 (https://dejure.org/2009,10447)
BFH, Entscheidung vom 28.01.2009 - V B 150/07 (https://dejure.org/2009,10447)
BFH, Entscheidung vom 28. Januar 2009 - V B 150/07 (https://dejure.org/2009,10447)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur Bedeutung von Übergangsregelungen (hier: Vorsteuerberichtigung bei Übergang von Regelbesteuerung zur Durchschnittssatzbesteuerung)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; UStG § 15a; ; UStG § 24

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 15a; UStG § 24; FGO § 115 Abs. 2
    Erbfolge als umsatzsteuerrechtlicher Leistungsaustausch

  • datenbank.nwb.de

    Anwendung von Übergangsregelungen der Verwaltung (hier: Vorsteuerberichtigung bei Übergang von Regelbesteuerung zur Durchschnittssatzbesteuerung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erbfolge als umsatzsteuerrechtlicher Leistungsaustausch

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 16.12.1993 - V R 79/91

    Vorsteuerabzug - Vorsteuerbetrag - Regelbesteuerung

    Auszug aus BFH, 28.01.2009 - V B 150/07
    Der Kläger machte im Einspruchsverfahren erfolglos geltend, von der Anwendung des § 15a UStG sei im Hinblick auf die im Anschluss an das sog. Mähdrescherurteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteil vom 16. Dezember 1993 V R 79/91, BFHE 173, 265, BStBl II 1994, 339) ergangenen Übergangsregelungen des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- (BMF-Schreiben vom 29. Dezember 1995 IV C3 -S 7361- 31/95, BStBl I 1995, 831; und vom 22. Februar 1996 IV C3 -S 7316- 4/96, BStBl I 1996, 150) abzusehen.
  • BFH, 06.12.2001 - V R 6/01

    Keine Anwendung des § 24 UStG auf die Verpachtung des gesamten

    Auszug aus BFH, 28.01.2009 - V B 150/07
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit der Begründung ab, die Voraussetzungen des § 15a UStG lägen vor, weil eine Änderung der Verhältnisse eingetreten sei, nachdem der Vater den Stall zunächst für steuerpflichtige Verpachtungsumsätze verwendet habe und dieser beim Kläger aufgrund des Erbfalles der einen weiteren Vorsteuerabzug ausschließenden Durchschnittssatzbesteuerung unterliege (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 6. Dezember 2001 V R 6/01, BFHE 197, 338, BStBl II 2002, 555).
  • BFH, 24.11.2005 - V R 37/04

    Prüfung der Anwendung von Verwaltungsvorschriften durch die Gerichte -

    Auszug aus BFH, 28.01.2009 - V B 150/07
    Das FG hat unter Bezug auf das Senatsurteil vom 24. November 2005 V R 37/04 (BFHE 211, 411, BStBl II 2006, 466) ausgeführt, dass eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen (§ 163 AO) unter Bezug auf das Schreiben des BMF in BStBl I 1995, 831 nicht in Betracht komme, weil die Gerichte bei der Überprüfung von Übergangsregelungen der Verwaltung lediglich zu beachten hätten, ob sich die Behörde an die Richtlinie --so wie sie die Behörde verstanden haben will-- gehalten hat oder nicht.
  • BFH, 13.01.2011 - V R 43/09

    Erlass von Vorsteuerberichtigungsbeträgen beim Übergang eines Landwirts von der

    Das FG und der BFH dürfen daher --wie der Senat schon zu der hier maßgeblichen Übergangsregelung des BMF entschieden hat-- Verwaltungsanweisungen nicht selbst auslegen, sondern nur prüfen, ob die Auslegung der Verwaltungsvorschrift durch die Behörde "möglich" ist (vgl. Senatsurteil vom 13. Januar 2005 V R 35/03, BFHE 208, 398, BStBl II 2005, 460; zur Auslegung der hier streitigen Verwaltungsvorschriften vgl. die Senatsentscheidungen vom 24. November 2005 V R 37/04, BFHE 211, 411, BStBl II 2006, 466; vom 28. Januar 2009 V B 150/07, BFH/NV 2009, 973).
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