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   BVerwG, 30.12.1965 - V B 152.65   

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https://dejure.org/1965,826
BVerwG, 30.12.1965 - V B 152.65 (https://dejure.org/1965,826)
BVerwG, Entscheidung vom 30.12.1965 - V B 152.65 (https://dejure.org/1965,826)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Dezember 1965 - V B 152.65 (https://dejure.org/1965,826)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erhöhung von als Tuberkulosehilfe gewährter Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) - Begriff des Haushaltsangehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - kein

    Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung hielt vor dem 1.1.2005 die Zuordnung als Haushaltsvorstand oder Haushaltsangehöriger in allen Konstellationen des Zusammenlebens für möglich und machte dies allein von einer gemeinsamen Wirtschaftsführung im Sinne einer "Wirtschaftsgemeinschaft" abhängig, deren Vorliegen allerdings bei nicht miteinander verwandten oder verschwägerten Personen besonders sorgfältig zu prüfen war (Bundesverwaltungsgericht , Beschluss vom 30.12.1965 - V B 152.65 -, FEVS 14, 241, 242; W. Schellhorn in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 17. Aufl 2006, § 3 RSV RdNr 12) .
  • BSG, 23.07.2014 - B 8 SO 14/13 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anspruch auf

    Auf die bisherige verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu diesem Begriff (vgl nur BVerwG, Beschluss vom 30.12.1965 - V B 152.65 -, FEVS 14, 241, 242) kann damit - entgegen der in der Gesetzesbegründung zum Ausdruck kommenden Auffassung - nicht zurückgegriffen werden.
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 13/08 R

    Sozialhilfe - Leistungen der bedarfsorientierten Grundsicherung bzw

    Nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist Haushaltsvorstand iS des § 3 Abs. 1 Regelsatzverordnung - neben einem Alleinstehenden - derjenige, der die "Generalunkosten", dh die "zur allgemeinen Haushaltsführung" gehörenden Aufwendungen, trägt (BVerwG, Beschluss vom 30.12.1965 - V B 152.65 -, FEVS 14, 241, 242; BSGE 99, 131 ff RdNr 16 = SozR 4-3500 § 28 Nr. 1).
  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 8/08 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - gemeinsame

    Nach der bisherigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zum BSHG (vgl im Einzelnen BSGE 99, 131 ff RdNr 16 = SozR 4-3500 § 28 Nr. 1 mwN) ist Haushaltsvorstand iS des § 3 Abs. 1 RSV - neben einem Alleinstehenden - derjenige, der die "Generalunkosten", dh die "zur allgemeinen Haushaltsführung" gehörenden Aufwendungen, trägt (Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Beschluss vom 30. Dezember 1965 - V B 152.65 -, FEVS 14, 241, 242).

    Während die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung die Zuordnung als Haushaltsvorstand oder Haushaltsangehöriger in allen Konstellationen des Zusammenlebens für möglich hielt und dies allein von einer gemeinsamen Wirtschaftsführung im Sinne einer "Wirtschaftsgemeinschaft" abhängig machte, deren Vorliegen allerdings bei nicht miteinander verwandten oder verschwägerten Personen besonders sorgfältig zu prüfen war (BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 1965 - V B 152.65 -, FEVS 14, 241, 242; OVG Lüneburg, Urteil vom 10. Mai 1989 - 4 A 137/87 -, FEVS 41, 63, 64 f; W. Schellhorn in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 17. Aufl 2006, § 3 RSV RdNr 12), hat der Gesetzgeber des SGB II die Annahme einer Haushaltsersparnis und Kürzung der Regelleistung nicht mehr mit einer individuellen Prüfung der tatsächlichen Verhältnisse der zusammen lebenden Personen verbunden.

  • BSG, 09.06.2011 - B 8 SO 11/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Zusammenleben

    Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung hielt vor dem 1.1.2005 die Zuordnung als Haushaltsvorstand oder Haushaltsangehöriger in allen Konstellationen des Zusammenlebens für möglich und machte dies allein von einer gemeinsamen Wirtschaftsführung im Sinne einer "Wirtschaftsgemeinschaft" abhängig, deren Vorliegen allerdings bei nicht miteinander verwandten oder verschwägerten Personen besonders sorgfältig zu prüfen war (BVerwG, Beschluss vom 30.12.1965 - V B 152.65 -, FEVS 14, 241, 242) .
  • VGH Bayern, 14.04.2021 - 12 N 20.2529

    Erfolgreiche Normenkontrolle gegen die Regelungen zur Erhebung von

    Diese, noch dem "alten" Bundessozialhilferecht entstammende Rechtsfigur (vgl. insoweit näher BVerwG, B.v. 30.12.1965 - V B 152.65 -, FEVS 14, 241 [242]) ist vom Bundessozialgericht ausdrücklich aufgegeben worden (vgl. BSG, U.v. 9.6.2011 - B 8 SO 11/10 R -, FEVS 63, 294 - juris, Rn.18 ff.; U.v. 23.7.2014 - 8 B SO 14/13 R -, BSGE 116, 210 - juris, Rn. 17 ff.; U.v. 23.7.2014 - 8 B SO 31/12 R -, BSGE 116, 223 - juris, Rn. 13 f.; U.v. 23.7.2014 - 8 B SO 12/13 R - juris, Rn. 13 f.); sie findet auch im SGB II/SGB XII keine Stütze mehr.
  • BSG, 16.10.2007 - B 8/9b SO 2/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter - gemischte Bedarfsgemeinschaft mit

    Haushaltsvorstand ist neben einem Alleinstehenden derjenige, der die Generalunkosten des Haushalts trägt (BVerwG, FEVS 14, 241 ff).
  • BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66

    Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt -

    Rechtlich kommt es auf das Bestehen einer Unterhaltsverpflichtung nicht an (dazu Beschluß des Senats vom 30. Dezember 1965 - BVerwG V B 152.65 -).
  • SG Detmold, 23.05.2013 - S 16 SO 27/13

    Begehren höherer Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Haushaltsvorstand war nach der Rechtsprechung des BVerwG, wer die "Generalunkosten des Haushalts" trug (vgl. BVerwG, Urteil v. 30.12.1965 - V B 152.65).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2007 - L 9 SO 18/06

    Sozialhilfe

    Haushaltsvorstand ist neben einem Alleinstehenden derjenige, der die Generalunkosten des Haushalts trägt (BSG, Urteil vom 16.10.2007, a. a. O., Rn. 16; BVerwG, FEVS 14, 241 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 16.06.2004 - 12 LC 67/04

    Bestimmung der Angemessenheit von Unterkunftskosten; Angemessenheitsprüfung im

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2010 - 11 M 69.08

    Begriff des Haushaltsvorstandes im Rundfunkgebührenstaatsvertrag

  • BVerwG, 22.02.1985 - 5 B 31.84

    Bedürfnis einer rechtsgrundsätzlichen Klärung der Auslegung des Begriffs des

  • SG Lüneburg, 17.09.2009 - S 22 SO 20/08

    Anspruch eines Schwerbehinderten auf Leistungen im Rahmen der Grundsicherung im

  • SG Duisburg, 15.08.2011 - S 16 SO 6/09

    Sozialhilfe

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.07.2012 - L 8 SO 269/09
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