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   BFH, 14.04.2015 - V B 158/14   

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https://dejure.org/2015,12714
BFH, 14.04.2015 - V B 158/14 (https://dejure.org/2015,12714)
BFH, Entscheidung vom 14.04.2015 - V B 158/14 (https://dejure.org/2015,12714)
BFH, Entscheidung vom 14. April 2015 - V B 158/14 (https://dejure.org/2015,12714)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Pflicht zur elektronischen Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen ist verfassungsgemäß - Keine Verletzung des Steuergeheimnisses durch Datenübermittlung nach StDÜV

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    UStG § 18 Abs 1, AO § 150 Abs 7, GG, StDÜV, AO § 30, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, UStG VZ 2014
    Pflicht zur elektronischen Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen ist verfassungsgemäß - Keine Verletzung des Steuergeheimnisses durch Datenübermittlung nach StDÜV

  • Bundesfinanzhof

    Pflicht zur elektronischen Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen ist verfassungsgemäß - Keine Verletzung des Steuergeheimnisses durch Datenübermittlung nach StDÜV

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 18 Abs 1 UStG 2005, § 150 Abs 7 AO, GG, StDÜV, § 30 AO
    Pflicht zur elektronischen Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen ist verfassungsgemäß - Keine Verletzung des Steuergeheimnisses durch Datenübermittlung nach StDÜV

  • IWW

    § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 18 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen auf elektronischem Wege mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rewis.io

    Pflicht zur elektronischen Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen ist verfassungsgemäß - Keine Verletzung des Steuergeheimnisses durch Datenübermittlung nach StDÜV

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; UStG § 18 Abs. 1 S. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen auf elektronischem Wege mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen verfassungsgemäß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen trotz Spionage-Affären elektronisch abgegeben werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umsatzsteuer-Voranmeldungen - und die Pflicht zur elektronischen Abgabe

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 14.03.2012 - XI R 33/09

    Elektronische Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen - Gleichmäßigkeit der

    Auszug aus BFH, 14.04.2015 - V B 158/14
    Die Klägerin geht davon aus, dass die Frage, ob die Finanzverwaltung berechtigt ist, "die Abgabe einer Steuererklärung auf elektronischem Wege mit Zwangsmitteln durchzusetzen" trotz des BFH-Urteils vom 14. März 2012 XI R 33/09 (BFHE 236, 283, BStBl II 2012, 477), in dem der BFH bereits entschieden hat, dass die Verpflichtung eines Unternehmers, seine Umsatzsteuer-Voranmeldungen dem Finanzamt grundsätzlich durch Datenfernübertragung elektronisch zu übermitteln, verfassungsgemäß ist, von grundsätzlicher Bedeutung sei.

    Dies genügt nicht, um von einem neuen Klärungsbedarf trotz des BFH-Urteils in BFHE 236, 283, BStBl II 2012, 477 auszugehen.

  • BFH, 08.01.2014 - XI B 120/13

    Zur Entstehung eines Pflegekindschaftsverhältnisses zu einer volljährigen

    Auszug aus BFH, 14.04.2015 - V B 158/14
    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den Bundesfinanzhof (BFH) geboten erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. August 2011 III B 110/10, BFH/NV 2011, 2100; vom 8. Dezember 2011 III B 72/11, BFH/NV 2012, 379; vom 8. Januar 2014 XI B 120/13, BFH/NV 2014, 686, und vom 6. Mai 2014 XI B 4/14, BFH/NV 2014, 1406).
  • BFH, 29.08.2011 - III B 110/10

    Verzicht auf mündliche Verhandlung zugleich Verzicht auf Zeugeneinvernahme -

    Auszug aus BFH, 14.04.2015 - V B 158/14
    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den Bundesfinanzhof (BFH) geboten erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. August 2011 III B 110/10, BFH/NV 2011, 2100; vom 8. Dezember 2011 III B 72/11, BFH/NV 2012, 379; vom 8. Januar 2014 XI B 120/13, BFH/NV 2014, 686, und vom 6. Mai 2014 XI B 4/14, BFH/NV 2014, 1406).
  • BFH, 08.12.2011 - III B 72/11

    Anwendung der Regelungen über die Festsetzungsverjährung bei der rückwirkenden

    Auszug aus BFH, 14.04.2015 - V B 158/14
    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den Bundesfinanzhof (BFH) geboten erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. August 2011 III B 110/10, BFH/NV 2011, 2100; vom 8. Dezember 2011 III B 72/11, BFH/NV 2012, 379; vom 8. Januar 2014 XI B 120/13, BFH/NV 2014, 686, und vom 6. Mai 2014 XI B 4/14, BFH/NV 2014, 1406).
  • BFH, 06.05.2014 - XI B 4/14

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung eines weitergeleiteten Zuschusses zur

    Auszug aus BFH, 14.04.2015 - V B 158/14
    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den Bundesfinanzhof (BFH) geboten erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. August 2011 III B 110/10, BFH/NV 2011, 2100; vom 8. Dezember 2011 III B 72/11, BFH/NV 2012, 379; vom 8. Januar 2014 XI B 120/13, BFH/NV 2014, 686, und vom 6. Mai 2014 XI B 4/14, BFH/NV 2014, 1406).
  • FG Rheinland-Pfalz, 15.07.2015 - 1 K 2204/13

    Einkommensteuererklärung muss in elektronischer Form abgegeben werden

    Mit Beschluss vom 14. April 2015 V B 158/14 (n.v., JURIS) hat der BFH seine Auffassung bekräftigt, dass die Pflicht zur Übermittlung von Umsatzsteuervoranmeldungen per Datenfernübertragung verfassungsmäßig ist.
  • FG Thüringen, 24.02.2016 - 3 K 756/15

    Zur Zumutbarkeit der elektronischen Übermittlung der Umsatzsteuerjahreserklärung

    BStBl II 2012, 477, II. 2. der Gründe, BFH-Beschluss vom 14.04.2015 V B 158/14, BFH/NV 2015, 1115, 2. der Gründe; vgl. auch FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.10.2015 7 V 7195/15, EFG 2015, 2158).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2016 - 4 B 1001/16

    Verfassungsmäßigkeit der elektronischen Datenerhebung zur

    vgl. auch BFH, Urteil vom 14.3.2012 - XI R 33/09 -, BFHE 236, 283 = juris, Rn. 68 ff., und Beschluss vom 14.4.2015 - V B 158/14 -, BFH/NV 2015, 1115 = juris, Rn. 3 f. (zur elektronischen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. Steuererklärungen).
  • FG Berlin-Brandenburg, 08.10.2015 - 7 V 7195/15

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - Festsetzung eines

    (3) Diese gesetzliche Formvorgabe ist verfassungsgemäß, wie der BFH bereits zutreffend entschieden hat (Urteil vom 14.03.2012 XI R 33/09, BStBl II 2012, 477, II. 2. der Gründe, bestätigt durch BFH, Beschluss vom 14.04.2015 V B 158/14, BFH/NV 2015, 1115, 2. der Gründe).
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