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   BFH, 06.03.2000 - V B 170/99   

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BFH, 06.03.2000 - V B 170/99 (https://dejure.org/2000,2645)
BFH, Entscheidung vom 06.03.2000 - V B 170/99 (https://dejure.org/2000,2645)
BFH, Entscheidung vom 06. März 2000 - V B 170/99 (https://dejure.org/2000,2645)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Grundbesitz-Verwaltungsgesellschaft - Mehrgeschossiges Bürogebäude - Vorsteuerabzug - Rechtsmissbräuchliche Gestaltung

  • Judicialis

    EStG § ... 6b; ; AO 1977 § 42; ; UStG § 15a; ; FGO § 128 Abs. 3; ; FGO § 69 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 3; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 4; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 5; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 6; ; FGO § 100 Abs. 2 Satz 2

 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 29.01.1997 - XI R 27/95

    Gewährung von Zinsvorteilen durch eine Bank als Einnahmen aus Vermietung und

    Auszug aus BFH, 06.03.2000 - V B 170/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) seien bei der Beurteilung des Missbrauchs von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts die Grundsätze zur "Vorschaltung" von Ehegatten auf die Vorschaltung von Gesellschaften entsprechend anzuwenden (vgl. BFH-Urteile vom 18. Dezember 1996 XI R 12/96, BFHE 182, 395, BStBl II 1997, 374; vom 29. Januar 1997 XI R 27/95, BFH/NV 1997, 816).

    Das FG hat zutreffend ausgeführt, dass nach der Rechtsprechung des --seinerzeit ebenfalls für das Umsatzsteuerrecht zuständigen-- XI. Senats des BFH bei Fallgestaltungen der vorliegenden Art die Rechtsprechung zur "Vorschaltung" von Ehegatten entsprechend anzuwenden ist (vgl. Urteile in BFHE 182, 395, BStBl II 1997, 374, und in BFH/NV 1997, 816).

  • BFH, 18.12.1996 - XI R 12/96

    Frage der "inneren Verknüpfung" zwischen Darlehensgewährung zur Finanzierung der

    Auszug aus BFH, 06.03.2000 - V B 170/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) seien bei der Beurteilung des Missbrauchs von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts die Grundsätze zur "Vorschaltung" von Ehegatten auf die Vorschaltung von Gesellschaften entsprechend anzuwenden (vgl. BFH-Urteile vom 18. Dezember 1996 XI R 12/96, BFHE 182, 395, BStBl II 1997, 374; vom 29. Januar 1997 XI R 27/95, BFH/NV 1997, 816).

    Das FG hat zutreffend ausgeführt, dass nach der Rechtsprechung des --seinerzeit ebenfalls für das Umsatzsteuerrecht zuständigen-- XI. Senats des BFH bei Fallgestaltungen der vorliegenden Art die Rechtsprechung zur "Vorschaltung" von Ehegatten entsprechend anzuwenden ist (vgl. Urteile in BFHE 182, 395, BStBl II 1997, 374, und in BFH/NV 1997, 816).

  • BFH, 20.05.1997 - VIII B 108/96

    Verdeckte wesentliche Beteiligung - Bewertung

    Auszug aus BFH, 06.03.2000 - V B 170/99
    Ist die Rechtslage nicht eindeutig, ist über die zu klärende Frage im summarischen Beschlussverfahren nicht abschließend zu entscheiden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 20. Mai 1997 VIII B 108/96, BFHE 183, 174, unter II. 2. a, m.w.N.).
  • FG Hessen, 15.06.2004 - 6 K 2609/00

    Vorsteuerabzug; Bürohochhaus; Steuerfreie Rücklage; Option; Vermietung;

    Die vom Senat wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassene Beschwerde wies der BFH mit Beschluss vom 6.3.2000 ( V B 170/99, BFH/NV 2000, 1447 ) zurück.

    ff) Die Darlegung des FA, dass die vom BFH entwickelten Grundsätze zur Vorschaltung von Ehegatten nicht uneingeschränkt auf diesen Vorschaltfall anwendbar seien, widerspreche dem BFH-Beschluss vom 6.3.2000 ( V B 170/99), wonach die Frage, ob und ggf. welche Modifizierung dieser Ehegatten-Rechtsprechung im Falle der Vorschaltung von Gesellschaften geboten ist, noch nicht abschließend geklärt sei.

    Der 11. Senat ist zwar in seinen Urteilen vom 18.12.1996 XI R 12/96 (BStBl II 1997, 374 ) sowie vom 29.1.1997 XI R 27/95 (BFH/NV 1997, 816) davon ausgegangen, dass die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur "Vorschaltung" von Ehegatten auf die Vorschaltung von Gesellschaften entsprechend anzuwenden seien, der 5. Senat hat jedoch mit Beschluss vom 6.3.2000 V B 170/99 (BFH/NV 2000, 1147) die Frage, ob und ggf. welche Modifizierung der Ehegattenrechtsprechung im Falle der Vorschaltung von Gesellschaften geboten ist, als noch nicht abschließend geklärt bezeichnet.

    Die Revision wurde nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zur Fortbildung des Rechts zugelassen, da die Frage, ob und ggf. welche Modifizierung der Ehegattenrechtsprechung im Falle der Vorschaltung von Gesellschaften geboten ist, noch nicht abschließend geklärt wurde (BFH-Beschluss vom 6.3.2000 V B 170/99, BFH/NV 2000, 1147 ).

  • BFH, 29.07.2009 - XI B 24/09

    Ernstliche Zweifel an Versagung der Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen

    Ernstliche Zweifel können danach auch bestehen, wenn die streitige Rechtsfrage höchstrichterlich noch nicht entschieden wurde und im Schrifttum oder auch in der Rechtsprechung der FG unterschiedliche Auffassungen vertreten werden (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. Oktober 1989 IV B 149/88, BFHE 158, 426, BStBl II 1990, 71; vom 6. März 2000 V B 170/99, BFH/NV 2000, 1147; Birkenfeld in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 69 FGO Rz 311, m.w.N.; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 69 Rz 87).
  • BFH, 09.11.2006 - V R 43/04

    Vorsteuerabzug beim sog. Sparkassenmodell oder Bankenmodell - Änderung der

    Das FG hat die Revision gegen sein Urteil unter Hinweis auf den zwischen den Beteiligten im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangenen Beschluss des erkennenden Senats vom 6. März 2000 V B 170/99 (BFH/NV 2000, 1147) zugelassen.
  • BFH, 09.08.2007 - V B 96/07

    Umsatzbesteuerung sonstiger Glücksspiele mit Geldeinsatz

    Gemäß § 69 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 2 Satz 2 FGO soll die Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsaktes auf Antrag u.a. dann ausgesetzt werden, wenn ernstliche Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit bestehen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. März 2000 V B 170/99, BFH/NV 2000, 1147).

    Ernstliche Zweifel können danach auch bestehen, wenn die streitige Rechtsfrage höchstrichterlich noch nicht entschieden wurde und im Schrifttum oder auch in der Rechtsprechung der Finanzgerichte unterschiedliche Auffassungen vertreten werden (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. Oktober 1989 IV B 149/88, BFHE 158, 426, BStBl II 1990, 71; in BFH/NV 2000, 1147; Birkenfeld in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 69 FGO Rz 311, m.w.N.; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 69 Rz 87).

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.01.2020 - 9 V 9095/19

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - Haftung betr.

    Ernstliche Zweifel bei der Beurteilung einer Rechtsfrage bestehen insbesondere dann, wenn der BFH eine streitige Rechtsfrage noch nicht entschieden hat und in der Rechtsprechung der Finanzgerichte und in der Fachliteratur unterschiedliche Auffassungen vertreten werden (BFH-Beschluss vom 6. März 2000 - V B 170/99, BFH/NV 2000, 1147).

    Ist die Rechtslage nicht eindeutig, ist über die zu klärende Frage im Aussetzungsverfahren nicht abschließend zu entscheiden (BFH-Beschluss vom 6. März 2000, aaO m. w. N.).

    Ist die Rechtslage nicht eindeutig, ist über die zu klärende Frage im Aussetzungsverfahren nicht abschließend zu entscheiden (BFH-Beschlüsse vom 3. Februar 1993 - I B 90/92, BStBl II 1993, 426 und vom 6. März 2000, aaO).

  • BFH, 30.10.2007 - V B 170/07

    Ernstliche Zweifel an Umsatzbesteuerung sonstiger Glücksspiele mit Geldeinsatz

    Gemäß § 69 Abs. 7 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 und Abs. 2 Satz 2 FGO soll die Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsaktes auf Antrag u.a. dann ausgesetzt werden, wenn ernstliche Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit bestehen (vgl. BFH-Beschluss vom 6. März 2000 V B 170/99, BFH/NV 2000, 1147).

    Ernstliche Zweifel können danach auch bestehen, wenn die streitige Rechtsfrage höchstrichterlich noch nicht entschieden wurde und im Schrifttum oder auch in der Rechtsprechung der FG unterschiedliche Auffassungen vertreten werden (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. Oktober 1989 IV B 149/88, BFHE 158, 426, BStBl II 1990, 71; in BFH/NV 2000, 1147; Birkenfeld in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 69 FGO Rz 311, m.w.N.; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 69 Rz 87).

  • BFH, 07.09.2007 - V B 97/07

    Aussetzung der Vollziehung: Steuerbefreiung von sonstigen Glücksspielen mit

    Gemäß § 69 Abs. 7 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 und Abs. 2 Satz 2 FGO soll die Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsaktes auf Antrag u.a. dann ausgesetzt werden, wenn ernstliche Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit bestehen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. März 2000 V B 170/99, BFH/NV 2000, 1147).

    Ernstliche Zweifel können danach auch bestehen, wenn die streitige Rechtsfrage höchstrichterlich noch nicht entschieden wurde und im Schrifttum oder auch in der Rechtsprechung der Finanzgerichte unterschiedliche Auffassungen vertreten werden (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. Oktober 1989 IV B 149/88, BFHE 158, 426, BStBl II 1990, 71; in BFH/NV 2000, 1147; Birkenfeld in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 69 FGO Rz 311, m.w.N.; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 69 Rz 87).

  • BFH, 07.09.2007 - V B 95/07

    Aussetzung der Vollziehung: Steuerbefreiung von sonstigen Glücksspielen mit

    Gemäß § 69 Abs. 7 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 und Abs. 2 Satz 2 FGO soll die Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsaktes auf Antrag u.a. dann ausgesetzt werden, wenn ernstliche Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit bestehen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. März 2000 V B 170/99, BFH/NV 2000, 1147).

    Ernstliche Zweifel können danach auch bestehen, wenn die streitige Rechtsfrage höchstrichterlich noch nicht entschieden wurde und im Schrifttum oder auch in der Rechtsprechung der Finanzgerichte unterschiedliche Auffassungen vertreten werden (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. Oktober 1989 IV B 149/88, BFHE 158, 426, BStBl II 1990, 71; in BFH/NV 2000, 1147; Birkenfeld in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 69 FGO Rz 311, m.w.N.; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 69 Rz 87).

  • FG Berlin-Brandenburg, 30.03.2017 - 7 V 7052/17

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - Einkommensteuer 2015

    Ist die Rechtslage nicht eindeutig, ist über die zu klärende Frage im summarischen Beschlussverfahren nicht abschließend zu entscheiden und die Aussetzung zu gewähren (BFH, Beschluss vom 06.03.2000 V B 170/99, BFH/NV 2000, 1147, II. 1. der Gründe m. w. N.).
  • BFH, 21.09.2007 - V B 169/07

    Aussetzung der Vollziehung: Steuerbefreiung von sonstigen Glücksspielen mit

    Gemäß § 69 Abs. 7 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 und Abs. 2 Satz 2 FGO soll die Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsaktes auf Antrag u.a. dann ausgesetzt werden, wenn ernstliche Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit bestehen (vgl. BFH-Beschluss vom 6. März 2000 V B 170/99, BFH/NV 2000, 1147).

    Ernstliche Zweifel können danach auch bestehen, wenn die streitige Rechtsfrage höchstrichterlich noch nicht entschieden wurde und im Schrifttum oder auch in der Rechtsprechung der Finanzgerichte unterschiedliche Auffassungen vertreten werden (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. Oktober 1989 IV B 149/88, BFHE 158, 426, BStBl II 1990, 71; in BFH/NV 2000, 1147; Birkenfeld in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 69 FGO Rz 311, m.w.N.; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 69 Rz 87).

  • BFH, 07.09.2007 - V B 119/07

    Aussetzung der Vollziehung: Steuerbefreiung von sonstigen Glücksspielen mit

  • BFH, 21.07.2009 - II B 8/09

    Statthaftigkeit und Einlegung der Beschwerde - Kraftfahrzeugsteuer für einen

  • FG Schleswig-Holstein, 22.09.2004 - 5 V 235/04

    Verfassungsmäßigkeit der sog. Mindestbesteuerung ernstlich zweifelhaft

  • BFH, 14.10.2002 - V B 60/02

    USt; Sale-and-lease-back-Geschäft

  • FG Nürnberg, 09.11.2011 - 4 V 939/11

    Verfahren der Aussetzung der Vollziehung: Steuerfreiheit der Anteilsvereinigung

  • FG Hessen, 19.05.2020 - 4 V 540/20

    Rechtmäßigkeit der auf einem Beitreibungsersuchen der slowenischen

  • BFH, 25.06.2001 - V B 6/01

    Internationale Sprach- und Studienreise - Pauschalpreis - Highschool- Programm -

  • FG München, 04.04.2008 - 11 V 1815/07

    Wegzugsbesteuerung nach § 6 Abs. 1 AStG a.F. bei Umzug in einen anderen

  • FG Niedersachsen, 17.07.2007 - 5 V 230/07

    Vereinbarkeit der Neufassung des § 4 Nr. 9 Buchst. b Umsatzsteuergesetz (UStG)

  • FG Berlin-Brandenburg, 23.02.2015 - 7 V 7309/14

    Einstweiliger Rechtsschutz hinsichtlich der Genehmigung der Ist Besteuerung

  • FG München, 04.04.2007 - 11 V 1815/07

    Vereinbarkeit der Wegzugsbesteuerung gemäß § 6 Absatz 1 des Gesetzes über die

  • FG Schleswig-Holstein, 27.01.2012 - 1 V 226/11

    Berücksichtigung von Erstattungszinsen i.S.d. § 233a AO bei der

  • FG Berlin-Brandenburg, 27.12.2007 - 13 B 7464/05

    Aussetzung der Vollziehung: Vermutung zur Höhe des Kapitalstamms bei fehlenden

  • FG München, 20.08.2009 - 14 V 521/09

    Steuerfreiheit für innergemeinschaftliche Lieferungen

  • FG Köln, 20.07.2005 - 15 V 2441/05

    Geltung des Halbabzugsverbots von § 3c Abs. 2 EStG auch schon für das Jahr 2001?

  • FG Köln, 11.03.2002 - 7 V 126/02

    Ist die Angabe des voraussichtlichen Investitionszeitpunktes notwendig?

  • FG München, 12.11.2012 - 2 V 2192/12

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Verpflegungsleistungen eines Hotels im

  • FG Niedersachsen, 13.07.2007 - 5 V 118/07

    Umsatzsteuerfreiheit von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten;

  • FG Düsseldorf, 19.04.2006 - 15 V 346/06

    Gewährung der Aussetzung der Vollziehung eines Gewinnfeststellungsbescheids bei

  • FG Hamburg, 13.10.2022 - 4 V 36/22

    Stromsteuer: Rechtsprechungsdivergenz betreffend formale Voraussetzungen der

  • FG München, 13.07.2006 - 14 V 1069/06

    Aussetzung der Vollziehung bei ungeklärter Rechtslage; Zweifel an der

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