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   BFH, 18.08.1992 - V B 209/91   

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BFH, 18.08.1992 - V B 209/91 (https://dejure.org/1992,8558)
BFH, Entscheidung vom 18.08.1992 - V B 209/91 (https://dejure.org/1992,8558)
BFH, Entscheidung vom 18. August 1992 - V B 209/91 (https://dejure.org/1992,8558)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das allgemeine Rechtschutzbedürfnis im finanzgerichtlichen Rechtsstreit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 11.01.1990 - VIII B 43/89

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 18.08.1992 - V B 209/91
    Jede Rechtsverfolgung vor Gericht setzt ein Rechtsschutzbedürfnis voraus (vgl. z.B. für das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis für eine Nichtzulassungsbeschwerde: Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11.Januar 1990 VIII B 43/89, BFH/NV 1991, 168; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, Kommentar, 14. Aufl., Vor § 115 FGO Tz.9).
  • BFH, 28.01.1991 - IX B 46/90

    Beginn einer neuer Rechtsmittelfrist durch spätere Zustellung eines Urteils an

    Auszug aus BFH, 18.08.1992 - V B 209/91
    Selbst wenn das Begehren der Klägerin zugleich als Gegenvorstellung beurteilt wird, sind die Voraussetzungen für eine nachträgliche Zulassung der Revision nicht gegeben (vgl. dazu BFH-Beschuß vom 21. Dezember 1990 V B 40/90, BFH/NV 1991, 612).
  • BFH, 21.12.1990 - V B 40/90

    Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung vor dem Bundesfinanzhof

    Auszug aus BFH, 18.08.1992 - V B 209/91
    Selbst wenn das Begehren der Klägerin zugleich als Gegenvorstellung beurteilt wird, sind die Voraussetzungen für eine nachträgliche Zulassung der Revision nicht gegeben (vgl. dazu BFH-Beschuß vom 21. Dezember 1990 V B 40/90, BFH/NV 1991, 612).
  • BFH, 19.04.2007 - IV R 4/06

    BFH ruft BVerfG an: Rückwirkende Einschränkung des gewerbesteuerrechtlichen

    Das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis für finanzgerichtlichen Rechtsschutz ist gegeben, wenn der Kläger konkrete Rechtsbeeinträchtigungen abwehren oder abgelehnte Ansprüche durchsetzen will (BFH-Beschluss vom 18. August 1992 V B 209/91, BFH/NV 1993, 479).
  • BFH, 28.10.2005 - VIII R 3/03

    Urteilsberichtigung

    Jede Rechtsverfolgung vor Gericht setzt aber ein Rechtsschutzbedürfnis voraus (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Februar 1987 VIII S 14/86, BFH/NV 1987, 786; vom 18. August 1992 V B 209/91, BFH/NV 1993, 479, m.w.N.).
  • BFH, 10.11.2010 - IV B 11/09

    Beteiligung des Insolvenzverwalters am Beschwerdeverfahren kraft Amtes - Ende der

    Dies betrifft nicht nur das Verfahren betreffend die Nichtzulassung der Revision (vgl. hierzu Beschluss vom heutigen Tage in der Rechtssache IV B 18/09, sondern gleichermaßen auch das gegen einen Berichtigungsbeschluss gemäß § 107 FGO anhängige Beschwerdeverfahren (vgl. BFH-Beschluss vom 18. August 1992 V B 209/91, BFH/NV 1993, 479; Gräber/ Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 107 Rz 6).
  • BFH, 08.12.2011 - VIII B 27/11

    Erfolgreiche Beschwerde gegen abgelehnte Urteilsberichtigung - Keine

    a) Jede Rechtsverfolgung vor Gericht setzt ein Rechtsschutzbedürfnis voraus (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. Februar 1987 VIII S 14/86, BFH/NV 1987, 786; vom 18. August 1992 V B 209/91, BFH/NV 1993, 479, m.w.N.).
  • BFH, 31.05.2000 - I B 12/00

    Rücknahme einer Beschwerde

    Auch das vom FA geltend gemachte grundsätzliche (abstrakte) Interesse an der Klärung der Rechtsfrage, ob ein FG nach beiderseitiger Erledigungserklärung einen Einstellungsbeschluss erlassen darf, begründet vorliegend nicht sein Rechtsschutzinteresse für die Einlegung der Beschwerde (BFH-Beschlüsse vom 11. Januar 1999 XI B 122/97, BFH/NV 1999, 819; vom 11. Januar 1990 VIII B 43/89, BFH/NV 1991, 168; vom 18. August 1992 V B 209/91, BFH/NV 1993, 479).
  • BFH, 11.01.1999 - XI B 122/97

    Rechtsschutzbedürfnis; NZB

    Hingegen ist es nicht (mehr) vorhanden, wenn --wie vorliegend-- nur noch abstrakte Rechtsfragen geklärt werden sollen (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Januar 1990 VIII B 43/89, BFH/NV 1991, 168; vom 18. August 1992 V B 209/91, BFH/NV 1993, 479; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Anm. 47, Vor § 115 Anm. 7, 21).
  • BFH, 25.03.1997 - VII B 31/97

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Entscheidungen des Finanzgerichts über die

    Dies -- fehlendes Rechtsschutzbedürfnis -- gilt auch für die Beschwerde gegen den Berichtigungsbeschluß des FG vom 7. November 1996, soweit dieser als solcher, d. h. unabhängig von dem Begehren nach Akteneinsicht, angefochten sein sollte (BFH-Beschluß vom 18. August 1992 V B 209/91, BFH/NV 1993, 479).
  • FG München, 11.07.1997 - 2 K 1709/96
    Insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt von dem, der der Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 20.6.1984 IX 550/82 zugrunde lag und entspricht dem des BFH-Beschlusses vom 18.8.1992 V B 209/91, BFH/NV 1993, 479.
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   BFH, 30.03.1992 - V B 209/91   

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https://dejure.org/1992,16822
BFH, 30.03.1992 - V B 209/91 (https://dejure.org/1992,16822)
BFH, Entscheidung vom 30.03.1992 - V B 209/91 (https://dejure.org/1992,16822)
BFH, Entscheidung vom 30. März 1992 - V B 209/91 (https://dejure.org/1992,16822)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Frage hinsichtlich des Rechts des Finazamtes eine vorfristigen Steuererklärung anzufordern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 10.02.1999 - 1 K 294/97

    Kein Anspruch auf allgemeine Fristverlängerung für von einem

    Ermessensrichtlinien sind nach der Theorie der Selbstbindung der Verwaltung grundsätzlich eine Bindungswirkung zuerkannt worden (vgl. im Ergebnis ebenso im Falle einer Rundverfügung einer Oberfinanzdirektion betreffend die Abgabe der Steuererklärungen BFH-Urteil vom 30. März 1992 V B 209/91, BFH/NV 1993, 392).
  • FG München, 11.06.1997 - 7 K 1308/97

    Einspruch gegen die Ablehnung eines Fristverlängerungsantrag zur Einreichung

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