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   BFH, 24.07.2002 - V B 25/02   

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https://dejure.org/2002,1246
BFH, 24.07.2002 - V B 25/02 (https://dejure.org/2002,1246)
BFH, Entscheidung vom 24.07.2002 - V B 25/02 (https://dejure.org/2002,1246)
BFH, Entscheidung vom 24. Juli 2002 - V B 25/02 (https://dejure.org/2002,1246)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    UStG 1993 § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorsteuerabzug - Voraussetzungen - Subunternehmer - Beauftragung - Leistungserbringung - Fremdes Handeln - Zurechnung - Vertretung - Vertretungsberechtigung

  • Judicialis

    UStG 1993 § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1993) § 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 1
    Vorsteuerabzug aus Leistungen eines Subunternehmers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorsteuerabzug bei Zweifeln über Urheber der Leistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorsteuerabzug: Wer muss nachweisen, dass Rechnungsaussteller und leistendes Unternehmen identisch sind? (IBR 2002, 742)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 199, 85
  • BB 2002, 2006 (Ls.)
  • DB 2002, 2029 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 16.08.2001 - V R 67/00

    Umsatzsteuer - GbR - Subunternehmer - Gutschrift - Arbeitnehmer - Abrechnung -

    Auszug aus BFH, 24.07.2002 - V B 25/02
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH (z.B. BFH-Urteile vom 16. August 2001 V R 67/00, BFH/NV 2002, 223; vom 5. April 2001 V R 5/00, BFH/NV 2001, 1307, m.w.N.).
  • BFH, 14.03.2002 - V B 45/01

    Vorsteuer, Sofortabzug

    Auszug aus BFH, 24.07.2002 - V B 25/02
    Dabei muss es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln, die klärungsbedürftig und im Streitfall auch klärbar sein muss (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. März 2002 V B 45/01, BFH/NV 2002, 959; vom 4. Dezember 2001 X B 112/01, BFH/NV 2002, 346, m.w.N.).
  • BFH, 12.12.2001 - V B 81/00

    GmbH-Rechnung; Vorsteuerabzug

    Auszug aus BFH, 24.07.2002 - V B 25/02
    Der den Vorsteuerabzug begehrende Leistungsempfänger trägt hierfür die Feststellungslast (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 12. Dezember 2001 V B 81/00, BFH/NV 2002, 553).
  • BFH, 04.12.2001 - X B 112/01

    Zulässigkeit der Beschwerde - Beschwerdebegründung - Darlegung der

    Auszug aus BFH, 24.07.2002 - V B 25/02
    Dabei muss es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln, die klärungsbedürftig und im Streitfall auch klärbar sein muss (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. März 2002 V B 45/01, BFH/NV 2002, 959; vom 4. Dezember 2001 X B 112/01, BFH/NV 2002, 346, m.w.N.).
  • BFH, 05.04.2001 - V R 5/00

    USt-rechtliche Zuordnung einer Leistung; Vorsteuerabzug

    Auszug aus BFH, 24.07.2002 - V B 25/02
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH (z.B. BFH-Urteile vom 16. August 2001 V R 67/00, BFH/NV 2002, 223; vom 5. April 2001 V R 5/00, BFH/NV 2001, 1307, m.w.N.).
  • BFH, 17.03.2000 - VII B 1/00

    NZB; Rüge der mangelnden Sachaufklärung

    Auszug aus BFH, 24.07.2002 - V B 25/02
    Wird als Verfahrensmangel gerügt, das FG habe einen gestellten Beweisantrag übergangen (Rüge mangelnder Sachaufklärung gemäß § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), so ist in der Beschwerdeschrift darzulegen, welche Tatfrage aufklärungsbedürftig ist, welche Beweismittel das FG zu welchem Beweisthema nicht erhoben hat, die genauen Fundstellen (Schriftsatz mit Datum und Seitenzahl, Terminprotokoll), in denen die Beweismittel und Beweisthemen angeführt worden sind, das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme, inwiefern das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann und dass die Nichterhebung der Beweise vor dem FG rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund des Verhaltens des FG nicht mehr vor diesem gerügt werden konnte (ständige BFH-Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse vom 17. März 2000 VII B 1/00, BFH/NV 2000, 1125; vom 17. Juli 1997 XI B 105/96, BFH/NV 1998, 53, m.w.N.).
  • BFH, 17.07.1997 - XI B 105/96
    Auszug aus BFH, 24.07.2002 - V B 25/02
    Wird als Verfahrensmangel gerügt, das FG habe einen gestellten Beweisantrag übergangen (Rüge mangelnder Sachaufklärung gemäß § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), so ist in der Beschwerdeschrift darzulegen, welche Tatfrage aufklärungsbedürftig ist, welche Beweismittel das FG zu welchem Beweisthema nicht erhoben hat, die genauen Fundstellen (Schriftsatz mit Datum und Seitenzahl, Terminprotokoll), in denen die Beweismittel und Beweisthemen angeführt worden sind, das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme, inwiefern das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann und dass die Nichterhebung der Beweise vor dem FG rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund des Verhaltens des FG nicht mehr vor diesem gerügt werden konnte (ständige BFH-Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse vom 17. März 2000 VII B 1/00, BFH/NV 2000, 1125; vom 17. Juli 1997 XI B 105/96, BFH/NV 1998, 53, m.w.N.).
  • BFH, 19.04.2007 - V R 48/04

    Vorsteuerabzug aus Lieferungen in einem sog. Umsatzsteuerkarussell

    Danach ist zu berücksichtigen, dass nach ständiger Rechtsprechung des BFH in tatsächlicher Hinsicht der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer die Feststellungslast dafür trägt, dass die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1999 erfüllt sind (z.B. BFH-Urteile vom 4. September 2003 V R 9, 10/02, BFH/NV 2004, 149; vom 16. August 2001 V R 67/00, BFH/NV 2002, 223; BFH-Beschlüsse vom 12. Dezember 2001 V B 81/00, BFH/NV 2002, 553; vom 24. Juli 2002 V B 25/02, BFHE 199, 85, UR 2002, 522).
  • BFH, 16.01.2018 - VI R 2/16

    Doppelte Haushaltsführung - Hauptwohnung am Beschäftigungsort

    Wird als Verfahrensmangel gerügt, das FG habe einen gestellten Beweisantrag übergangen (Rüge mangelnder Sachaufklärung gemäß § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), so ist darzulegen, welche Tatfrage aufklärungsbedürftig ist, welche Beweismittel das FG zu welchem Beweisthema nicht erhoben hat, die genauen Fundstellen (Schriftsatz mit Datum und Seitenzahl, Terminprotokoll), in denen die Beweismittel und Beweisthemen angeführt worden sind, das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme, inwiefern das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann und dass die Nichterhebung der Beweise vor dem FG rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund des Verhaltens des FG nicht mehr vor diesem gerügt werden konnte (ständige BFH-Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse vom 24. Juli 2002 V B 25/02, BFHE 199, 85, und vom 17. März 2000 VII B 1/00, BFH/NV 2000, 1125, m.w.N.).
  • BFH, 26.08.2004 - V B 243/03

    Voraussetzungen für Vorsteuerabzug - AdV

    a) Nach ständiger Rechtsprechung trägt in tatsächlicher Hinsicht der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer die Feststellungslast dafür, dass die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG erfüllt sind (z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 2004, 149; vom 16. August 2001 V R 67/00, BFH/NV 2002, 223; BFH-Beschlüsse vom 12. Dezember 2001 V B 81/00, BFH/NV 2002, 553; vom 24. Juli 2002 V B 25/02, BFHE 199, 85).
  • BFH, 03.08.2007 - V B 73/07

    Vorsteuerabzug; Feststellungslast; umfangreiche Barzahlungen

    Im Übrigen weist der Senat darauf hin, dass nach ständiger Rechtsprechung des BFH der Unternehmer für das Vorliegen der den Rechtsanspruch auf Vorsteuerabzug begründenden Tatsachen die Feststellungslast trägt, denn es ist vor allem seine Sache und nicht das Risiko der Allgemeinheit, sich vor Leistungserbringung (und nicht erst bei Bezahlung) um die Identität seines Vertragspartners zu kümmern (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. Dezember 2001 V B 81/00, BFH/NV 2002, 553; vom 24. Juli 2002 V B 25/02, BFHE 199, 85).
  • FG Köln, 06.12.2006 - 4 K 1354/02

    Gutglaubensschutz beim Vorsteuerabzug

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH trägt in tatsächlicher Hinsicht der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer die Feststellungslast dafür, dass die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG erfüllt sind (vgl. z.B. die BFH-Urteile vom 4.9.2003, V R 9, 10/02, BFH/NV 2004, 149; vom 16. August 2001 V R 67/00, BFH/NV 2002, 223; BFH-Beschlüsse vom 12. Dezember 2001 V B 81/00, BFH/NV 2002, 553; vom 24. Juli 2002 V B 25/02, BFHE 199, 85; vom 26.8.2004 VB 243/03, BFH/NV 2005, 255?).
  • BFH, 20.12.2006 - XI B 23/06

    NZB: schwer wiegender Fehler des FG, Darlegungsanforderungen

    Diese Rügen sind schon deshalb nicht ordnungsgemäß erhoben worden, weil die Kläger in der Beschwerde weder die genauen Fundstellen (Schriftsatz mit Datum und Seitenzahl), in denen die Beweismittel und die Beweisthemen aufgeführt sind, angegeben noch dargelegt haben, weshalb das Urteil des FG --nach dessen maßgeblicher materiell-rechtlicher Auffassung-- auf den unterbliebenen Beweisaufnahmen beruhen kann, d.h. inwiefern die als unterlassen gerügten Beweisaufnahmen zu einer anderen Entscheidung des FG hätten führen können (vgl. ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Beschlüsse vom 21. November 1996 XI B 60/96, BFH/NV 1997, 366; vom 24. Juli 2002 V B 25/02, BFHE 199, 85, BFH/NV 2002, 1407; vom 13. Januar 2003 III B 51/02, BFH/NV 2003, 640; vom 30. März 2004 V B 125/03, BFH/NV 2004, 1300; vom 13. Juli 2004 X B 25/04, BFH/NV 2004, 1545, alle m.w.N.).
  • BFH, 22.10.2009 - V B 108/08

    Haftung wegen steuerlicher Beratung eines Umsatzsteuerkarussels - Keine Bindung

    Wird als Verfahrensmangel gerügt, das FG habe einen gestellten Beweisantrag übergangen (Rüge mangelnder Sachaufklärung gemäß § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), so ist in der Beschwerdeschrift darzulegen, welche Tatfrage aufklärungsbedürftig ist, welche Beweismittel das FG zu welchem Beweisthema nicht erhoben hat, die genauen Fundstellen (Schriftsatz mit Datum und Seitenzahl, Terminprotokoll), in denen die Beweismittel und Beweisthemen angeführt worden sind, das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme, inwiefern das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann und dass die Nichterhebung der Beweise vor dem FG rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund des Verhaltens des FG nicht mehr vor diesem gerügt werden konnte (ständige BFH-Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 24. Juli 2002 V B 25/02, BFHE 199, 85, und vom 17. März 2000 VII B 1/00, BFH/NV 2000, 1125, m.w.N.).
  • FG Köln, 06.12.2006 - 4 K 1356/02

    Umsatzsteuer - Vorsteuerabzug trotz unrichtiger Rechnung aus

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH trägt in tatsächlicher Hinsicht der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer die Feststellungslast dafür, dass die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG erfüllt sind (vgl. z.B. die BFH-Urteile vom 4.9.2003, V R 9, 10/02, BFH/NV 2004, 149; vom 16. August 2001 V R 67/00, BFH/NV 2002, 223; BFH-Beschlüsse vom 12. Dezember 2001 V B 81/00, BFH/NV 2002, 553; vom 24. Juli 2002 V B 25/02, BFHE 199, 85; vom 26.8.2004 VB 243/03, BFH/NV 2005, 255?).
  • BFH, 07.12.2005 - I B 90/05

    NZB - Überraschungsentscheidung; mangelnde Sachaufklärung

    Wird als Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO mangelnde Sachaufklärung (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) gerügt, so ist in der Beschwerdeschrift darzulegen, welche Tatsache aufklärungsbedürftig ist, welche Beweismittel das FG zu welchem Beweisthema nicht erhoben hat, die genauen Fundstellen (Schriftsatz, Terminprotokoll), in denen die Beweisthemen aufgeführt worden sind, das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme, inwiefern das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann und dass die Nichterhebung der Beweise vor dem FG rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund des Verhaltens des FG nicht mehr vor diesem gerügt werden konnte (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Beschlüsse vom 24. Juli 2002 V B 25/02, BFHE 199, 85; vom 19. Dezember 2003 V B 83/02, BFH/NV 2004, 676, m.w.N.).
  • BFH, 07.03.2023 - VI B 4/22

    Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

    a) Wird als Verfahrensmangel gerügt, das FG habe einen Beweisantrag übergangen (Rüge mangelnder Sachaufklärung gemäß § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), so ist darzulegen, welche Tatfrage aufklärungsbedürftig ist, welche Beweismittel das FG zu welchem Beweisthema nicht erhoben hat, die genauen Fundstellen (Schriftsatz mit Datum und Seitenzahl, Terminprotokoll), in denen die Beweismittel und Beweisthemen angeführt worden sind, das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme, inwiefern das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann und dass die Nichterhebung der Beweise vor dem FG rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund des Verhaltens des FG nicht mehr vor diesem gerügt werden konnte (ständige BFH-Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 16.01.2018 - VI R 2/16, Rz 15; BFH-Beschlüsse vom 06.09.2012 - V B 14/12, Rz 6, und vom 24.07.2002 - V B 25/02, BFHE 199, 85).
  • BFH, 06.09.2012 - V B 14/12

    Abgabenrechtliche Wirkungen einer Umsatzsteuererklärung

  • FG Baden-Württemberg, 09.07.2008 - 12 K 73/99

    Vorsteuerabzug aus Bauleistungen: Nachweis der Absicht einer

  • BFH, 30.05.2007 - V B 186/06

    Rüge mangelnder Sachaufklärung

  • BFH, 22.09.2006 - IX B 63/06

    Abgelehnte Anerkennung eines entgeltlichen Wohnungsrechts als

  • BFH, 21.04.2005 - V B 182/03

    Rechnung i. S. des § 14 Abs. 3 UStG

  • BFH, 22.09.2006 - IX B 62/06

    Abgelehnte Anerkennung eines entgeltlichen Wohnungsrechts als

  • BFH, 22.09.2006 - IX B 61/06

    NZB: Überraschungsentscheidung, Verfahrensmangel

  • BFH, 19.12.2003 - V B 83/02

    Vorsteuerabzug, Identität von Unternehmer und Rechnungsaussteller

  • BFH, 05.03.2007 - V B 84/06

    Vorsteuerabzug

  • BFH, 13.11.2003 - V B 140/02

    Inanspruchnahme wegen unberechtigten Steuerausweises

  • BFH, 20.10.2003 - V B 21/03

    Abschnittsbesteuerung

  • BFH, 04.04.2003 - V B 212/02

    Kein Billigkeitserlass mangels Vorsteuerabzugs

  • FG Nürnberg, 07.07.2009 - 2 K 686/08

    Kein Vorsteuerabzug bei Zwischenschaltung eines abrechnenden aber die Lieferungen

  • FG Berlin-Brandenburg, 22.08.2008 - 2 K 5017/04

    Kein Abzug von Vorsteuerbeträgen bei Scheingeschäften; Nachweispflichten eines

  • FG München, 05.01.2011 - 14 V 1648/10

    Reihengeschäfte und innergemeinschaftliche Lieferungen

  • FG Münster, 26.02.2009 - 5 K 320/06

    Voraussetzungen des Anspruchs auf einen Vorsteuerabzug auf die Umsatzsteuer nach

  • FG Nürnberg, 10.11.2009 - II 18/06

    Vorsteuerabzug: Leistender im Sinne des Umsatzsteuerrechts - Unternehmerfähigkeit

  • FG Köln, 06.12.2006 - 4 K1356/02

    "Strohmann" als leistender Unternehmer; Begriff der Lieferung bei

  • FG Köln, 10.07.2006 - 4 V 1449/06

    Vorsteuerabzug

  • FG Sachsen, 12.03.2003 - 7 K 2277/98

    Zulässigkeit des Vorsteuerabzugs; Anforderungen an ordnungsgemäße Rechnungen;

  • FG Sachsen-Anhalt, 12.03.2003 - 7 K 2277/98

    Vom leistenden Unternehmer ausgestellte Rechnung als Voraussetzung des

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