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   BFH, 01.08.2008 - V B 25/08   

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https://dejure.org/2008,16937
BFH, 01.08.2008 - V B 25/08 (https://dejure.org/2008,16937)
BFH, Entscheidung vom 01.08.2008 - V B 25/08 (https://dejure.org/2008,16937)
BFH, Entscheidung vom 01. August 2008 - V B 25/08 (https://dejure.org/2008,16937)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Vorsteuerabzug: Pflicht des Leistungsempfängers, sich über die Richtigkeit der Rechnungsangaben zu vergewissern

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 06.12.2007 - V R 61/05

    Anforderungen an zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnungen

    Auszug aus BFH, 01.08.2008 - V B 25/08
    Durch die Rechtsprechung ist bereits hinreichend geklärt, dass der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer die Feststellungslast dafür trägt, dass der in der Rechnung angegebene Sitz des Leistenden bei Leistungsausführung und Rechnungsausstellung tatsächlich bestanden hat, wobei es zu den Obliegenheiten des Leistungsempfängers gehört, sich über die Richtigkeit der Rechnungsangaben zu vergewissern (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 27. Juni 1996 V R 51/93, BFHE 181, 197, BStBl II 1996, 620, und zuletzt vom 6. Dezember 2007 V R 61/05, BFH/NV 2008, 907, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften --EuGH--, insbesondere des EuGH-Urteils vom 28. Juni 2007 Rs. C-73/06, Planzer Luxembourg, BFH/NV Beilage 2007, 418).
  • BFH, 21.11.2007 - XI B 101/06

    Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer Begründung des FG-Urteils -

    Auszug aus BFH, 01.08.2008 - V B 25/08
    a) Hat das Finanzgericht (FG) sein Urteil kumulativ begründet, d.h. auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so muss wegen jeder der Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) dargelegt werden und vorliegen (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. November 2007 XI B 101/06, BFH/NV 2008, 396; vom 22. April 2008 X B 64/07, BFH/NV 2008, 1345, m.w.N.).
  • EuGH, 28.06.2007 - C-73/06

    Planzer Luxembourg - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 3 und 4 -

    Auszug aus BFH, 01.08.2008 - V B 25/08
    Durch die Rechtsprechung ist bereits hinreichend geklärt, dass der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer die Feststellungslast dafür trägt, dass der in der Rechnung angegebene Sitz des Leistenden bei Leistungsausführung und Rechnungsausstellung tatsächlich bestanden hat, wobei es zu den Obliegenheiten des Leistungsempfängers gehört, sich über die Richtigkeit der Rechnungsangaben zu vergewissern (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 27. Juni 1996 V R 51/93, BFHE 181, 197, BStBl II 1996, 620, und zuletzt vom 6. Dezember 2007 V R 61/05, BFH/NV 2008, 907, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften --EuGH--, insbesondere des EuGH-Urteils vom 28. Juni 2007 Rs. C-73/06, Planzer Luxembourg, BFH/NV Beilage 2007, 418).
  • BFH, 22.04.2008 - X B 64/07

    Anforderungen an die Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 01.08.2008 - V B 25/08
    a) Hat das Finanzgericht (FG) sein Urteil kumulativ begründet, d.h. auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so muss wegen jeder der Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) dargelegt werden und vorliegen (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. November 2007 XI B 101/06, BFH/NV 2008, 396; vom 22. April 2008 X B 64/07, BFH/NV 2008, 1345, m.w.N.).
  • BFH, 27.06.1996 - V R 51/93

    Vorsteuerabzug bei Subunternehmern - Scheinfirma? Kennzeichnung des leistenden

    Auszug aus BFH, 01.08.2008 - V B 25/08
    Durch die Rechtsprechung ist bereits hinreichend geklärt, dass der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer die Feststellungslast dafür trägt, dass der in der Rechnung angegebene Sitz des Leistenden bei Leistungsausführung und Rechnungsausstellung tatsächlich bestanden hat, wobei es zu den Obliegenheiten des Leistungsempfängers gehört, sich über die Richtigkeit der Rechnungsangaben zu vergewissern (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 27. Juni 1996 V R 51/93, BFHE 181, 197, BStBl II 1996, 620, und zuletzt vom 6. Dezember 2007 V R 61/05, BFH/NV 2008, 907, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften --EuGH--, insbesondere des EuGH-Urteils vom 28. Juni 2007 Rs. C-73/06, Planzer Luxembourg, BFH/NV Beilage 2007, 418).
  • BFH, 09.06.2011 - XI B 67/10

    Keine Berücksichtigung eines nach Urteilsverkündung eingegangenen Schriftsatzes

    Dazu bedarf es der Auseinandersetzung mit der einschlägigen Rechtsprechung (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 1. August 2008 V B 25/08, juris; BFH-Urteil vom 12. August 2009 XI R 48/07, BFH/NV 2010, 259) und der Darlegung, weshalb die bestehenden Rechtsprechungsgrundsätze auf den Streitfall nicht übertragbar sind (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. August 2002 II B 62/01, BFH/NV 2003, 62; vom 15. Februar 2008 XI B 179/07, BFH/NV 2008, 819).
  • FG Düsseldorf, 10.06.2011 - 5 V 3555/10

    Umsatzsteuerkarussell - "Briefkastenfirma" bzw. "Strohfirma" als

    Die Verpflichtung besteht auch dann, wenn es sich um einen weit entfernten Geschäftssitz des leistenden Unternehmers handelt (BFH, Beschluss vom 01.08.2008 V B 25/08, nicht veröffentlicht, JURIS Dokumentation, vgl. auch Urteil vom 06.12.2007 V R 61/05, a. a. O.; Beschluss vom 26.03.2009 V S 8/07 (PKH), a. a. O.).
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