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   BFH, 22.02.2006 - V B 30/05   

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https://dejure.org/2006,7647
BFH, 22.02.2006 - V B 30/05 (https://dejure.org/2006,7647)
BFH, Entscheidung vom 22.02.2006 - V B 30/05 (https://dejure.org/2006,7647)
BFH, Entscheidung vom 22. Februar 2006 - V B 30/05 (https://dejure.org/2006,7647)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    UStG 1991/1993/1999 § 4 Nr. 14; ; FGO § 115; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 295

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    USt: Schönheitschirurgie keine "Tätigkeit als Arzt" i. S. von § 4 Nr. 14 UStG

  • rechtsportal.de

    USt: Schönheitschirurgie keine "Tätigkeit als Arzt" i. S. von § 4 Nr. 14 UStG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorliegen einer Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin; Voraussetzungen für die Zulassung einer Beschwerde; Grundsätzliche Bedeutung wegen Klärung der Begriffe "Krankheit", "sonstige Gesundheitsstörung" bzw. "Gesundheit"; Rüge des Verfahrensfehler wegen der die ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 15.07.2004 - V R 27/03

    Schönheitsoperationen sind umsatzsteuerpflichtig

    Auszug aus BFH, 22.02.2006 - V B 30/05
    Das FG vertrat im Anschluss an das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. Juli 2004 V R 27/03 (BFHE 206, 471, BStBl II 2004, 862) die Auffassung, bei richtlinienkonformer Auslegung des § 4 Nr. 14 UStG 1991/1993/1999 sei unter der "Tätigkeit als Arzt" nur eine Tätigkeit zur Diagnose, Behandlung und ggf. Heilung einer Krankheit oder Gesundheitsstörung des Menschen zu verstehen.

    Die Revision ist nicht zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung wegen Divergenz der Vorentscheidung vom BFH-Urteil in BFHE 206, 471, BStBl II 2004, 862 zuzulassen.

    Durch die Rechtsprechung ist nämlich bereits geklärt, dass unter "der Tätigkeit als Arzt" i.S. des § 4 Nr. 14 UStG eine Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin i.S. des Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) zu verstehen ist (vgl. z.B. BFH in BFHE 206, 471, BStBl II 2004, 862; Urteil vom 7. Juli 2005 V R 23/04, BFHE 211, 69, BStBl II 2005, 904, BFH/NV 2005, 2142).

    Der BFH hat im Urteil in BFHE 206, 471, BStBl II 2004, 862 ausführlich dargelegt, dass § 4 Nr. 14 UStG einer richtlinienkonformen Auslegung dahin gehend zugänglich ist, dass eine Heilbehandlung i.S. des Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 77/388/EWG vorliegen muss und es für die Umsatzsteuerfreiheit von Schönheitsoperationen nicht ausreicht, dass die Operationen nur von einem Arzt ausgeführt werden können, dass sie vielmehr der medizinischen Behandlung einer Krankheit oder einer anderen Gesundheitsstörung und damit dem Schutz der menschlichen Gesundheit dienen müssen.

  • EuGH, 14.09.2000 - C-384/98

    Mehrwertsteuerbefreiung der ärztlichen Sachverständigenleistungen

    Auszug aus BFH, 22.02.2006 - V B 30/05
    Es meinte, es liege keine Heilbehandlung im Sinne des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 14. September 2000 Rs. C-384/98, D (Slg. 2000, I-6795, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2000, 432) vor.

    Ob die Finanzverwaltung die Steuerfreiheit der Tätigkeit von Ärzten in der Zeit vor dem EuGH-Urteil in Slg. 2000, I-6795 generell weniger restriktiv behandelt hat und deswegen die Klägerin keinen Anlass zu entsprechender Beweisvorsorge hatte, kann im Streitfall dahinstehen.

  • BFH, 28.04.2003 - V B 250/02

    USt: Leistungsort für Leistungen auf Messen

    Auszug aus BFH, 22.02.2006 - V B 30/05
    Im Übrigen wurde diese Ablehnung des Beweisantrages vom Prozessvertreter der Klägerin nicht gerügt, so dass diesbezüglich ein Verfahrensmangel nach § 115 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung schon deshalb nicht mehr geltend gemacht werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 28. April 2003 V B 250/02, BFH/NV 2003, 1099, m.N.).
  • BFH, 31.07.2000 - V S 4/00

    PKH; Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht

    Auszug aus BFH, 22.02.2006 - V B 30/05
    Dies eröffnet jedoch nicht die Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. April 1999 III B 118/98, BFH/NV 1999, 1478; vom 31. Juli 2000 V S 4/00, BFH/NV 2001, 186, unter II. 2. a).
  • BFH, 06.06.2000 - VII R 72/99

    Zollrecht; Einreihung einer Ware als Kultur von Mikroorganismen

    Auszug aus BFH, 22.02.2006 - V B 30/05
    Wird als Verfahrensfehler die Verletzung der dem FG von Amts wegen obliegenden Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) gerügt, so ist unter anderem aufzuzeigen, aus welchen Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung oder Beweiserhebung auch ohne einen entsprechenden Antrag des anwaltlich vertretenen Beteiligten hätte aufdrängen müssen (vgl. BFH-Beschluss vom 6. Juni 2000 VII R 72/99, BFHE 192, 390, 394; Senatsbeschluss vom 28. August 2003 VII B 71/03, BFH/NV 2004, 493, 494).
  • FG Niedersachsen, 09.05.1996 - V 17/95

    Umsatzsteuerbefreiung bei heilberuflicher Tätigkeit; Bindungswirkung an die

    Auszug aus BFH, 22.02.2006 - V B 30/05
    Im Dezember 1996 beantragte die Steuerpflichtige unter Hinweis auf das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) vom 9. Mai 1996 V 17/95 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1996, 1244), die Umsatzsteuerfestsetzungen 1991 bis 1994 sowie die Voranmeldungen für Januar bis Oktober 1996 aufzuheben und die Umsätze in der zu diesem Zeitpunkt noch ausstehenden Umsatzsteuerfestsetzung für 1995 als steuerfrei zu behandeln.
  • BFH, 28.08.2003 - VII B 71/03

    NZB: Darlegung von Zulassungsgründen

    Auszug aus BFH, 22.02.2006 - V B 30/05
    Wird als Verfahrensfehler die Verletzung der dem FG von Amts wegen obliegenden Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) gerügt, so ist unter anderem aufzuzeigen, aus welchen Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung oder Beweiserhebung auch ohne einen entsprechenden Antrag des anwaltlich vertretenen Beteiligten hätte aufdrängen müssen (vgl. BFH-Beschluss vom 6. Juni 2000 VII R 72/99, BFHE 192, 390, 394; Senatsbeschluss vom 28. August 2003 VII B 71/03, BFH/NV 2004, 493, 494).
  • BFH, 27.04.1999 - III B 118/98

    Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens; Beweiswürdigung;

    Auszug aus BFH, 22.02.2006 - V B 30/05
    Dies eröffnet jedoch nicht die Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. April 1999 III B 118/98, BFH/NV 1999, 1478; vom 31. Juli 2000 V S 4/00, BFH/NV 2001, 186, unter II. 2. a).
  • BVerfG, 10.11.1999 - 2 BvR 2861/93

    Umsatzsteuerbefreiung

    Auszug aus BFH, 22.02.2006 - V B 30/05
    Nach Ergehen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 10. November 1999 i.d.F. des Beschlusses vom 29. Mai 2000 2 BvR 2861/93 (BVerfGE 101, 151, BStBl II 2000, 160) wiederholte die Steuerpflichtige ihren Antrag, ihre Umsätze als steuerfrei zu behandeln.
  • BFH, 07.07.2005 - V R 23/04

    Ernährungsberatung umsatzsteuerfrei?

    Auszug aus BFH, 22.02.2006 - V B 30/05
    Durch die Rechtsprechung ist nämlich bereits geklärt, dass unter "der Tätigkeit als Arzt" i.S. des § 4 Nr. 14 UStG eine Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin i.S. des Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) zu verstehen ist (vgl. z.B. BFH in BFHE 206, 471, BStBl II 2004, 862; Urteil vom 7. Juli 2005 V R 23/04, BFHE 211, 69, BStBl II 2005, 904, BFH/NV 2005, 2142).
  • BFH, 26.08.2014 - XI R 19/12

    Steuerfreiheit der Durchführung von Raucherentwöhnungsseminaren

    Insbesondere sind die im Streitfall erbrachten Leistungen nicht vergleichbar mit Leistungen, die Gegenstand der vom FA für einschlägig gehaltenen Rechtsprechung zu Schönheitsoperationen waren (BFH-Beschluss vom 22. Februar 2006 V B 30/05, BFH/NV 2006, 1168), zu Supervisionsleistungen (BFH-Urteil vom 30. Juni 2005 V R 1/02, BFHE 210, 188, BStBl II 2005, 675) und zur Erstellung eines ärztlichen Gutachtens als medizinischer Sachverständiger (EuGH-Urteil vom 20. November 2003 C-212/01 --Unterpertinger--, Slg. 2003, I-13859, BFH/NV Beilage 2004, 111).
  • FG Rheinland-Pfalz, 12.01.2012 - 6 K 1917/07

    Steuerpflicht von Umsätzen aus Schönheitsoperationen

    Deshalb sei auch der Beschluss des BFH vom 22.02.2006, mit dem die Nichtzulassungsbeschwerde abgewiesen worden sei (Az. V B 30/05) ohne Aussagekraft.

    Der BFH hat dies allerdings mit Beschluss vom 22.02.2006 - V B 30/05 (BFH/NV 2006, 1168, Juris) als einen Zirkelschluss bezeichnet.

    Weiter ist zu berücksichtigen dass er - ebenso wie in dem vom BFH mit Beschluss vom 22.02.2006 - V B 30/05 entschiedenen Fall - das Verständnis der medizinischen Indikation einer Operation dahin gehend dargelegt hat, dass wer sich einer Operation unterziehe auch "krank" sei oder dass bei denjenigen eine Gesundheitsstörung vorliege; diese grundsätzliche Einstellung hat der BFH mit Beschluss vom 22.02.2006 - zu Recht -als Zirkelschluss angesehen.

  • BFH, 08.11.2007 - V R 2/06

    Steuerbefreiung der Umsätze eines Sozialarbeiters, der im Auftrag eines

    Denn diese Befreiung setzt eine "Heilbehandlung", d.h. eine Tätigkeit zur Diagnose, Behandlung und Heilung von Gesundheitsstörungen voraus (z.B. BFH-Urteile vom 15. Juli 2004 V R 27/03, BFHE 206, 471, BStBl II 2004, 862; in BFHE 211, 69, BStBl II 2005, 904; BFH-Beschluss vom 22. Februar 2006 V B 30/05, BFH/NV 2006, 1168; Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften --EuGH--, Urteil vom 8. Juni 2006 Rs. C-106/05, L. u. P. GmbH, BFH/NV Beilage 2006, 442).
  • BFH, 12.06.2008 - V R 32/06

    Umsatzsteuer: "Outsourcing" bei Banken

    Zu beachten war insoweit auch, dass denjenigen, der sich auf die Steuerbefreiung beruft, und damit die Klägerin, die Feststellungslast trifft (BFH-Urteil vom 2. April 1998 V R 66/97, BFHE 185, 543, BStBl II 1998, 632; BFH-Beschlüsse vom 22. Februar 2006 V B 30/05, BFH/NV 2006, 1168, und vom 28. September 2007 V B 7/06, BFH/NV 2008, 122).
  • BFH, 05.11.2014 - XI R 11/13

    Infektionshygienische Leistungen einer "Hygienefachkraft" als umsatzsteuerfreie

    bb) Soweit der Kläger angibt, er könne den vom Senat geforderten Nachweis zwar führen, aber müsse dies dann in jedem Besteuerungszeitraum tun, ist dies Folge des Umstands, dass der Steuerpflichtige, der sich auf eine Steuerbefreiung beruft, deren Voraussetzungen nachweisen muss (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. Februar 2006 V B 30/05, BFH/NV 2006, 1168, unter II.5.; vom 18. Februar 2008 V B 35/06, BFH/NV 2008, 1001, unter II.4.b).
  • BFH, 30.05.2007 - V S 7/06

    Anhörungsrüge

    Der Senat hat die Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss vom 22. Februar 2006 V B 30/05 (BFH/NV 2006, 1168) zurückgewiesen.

    Der Senat hat den Anspruch der Beschwerdeführerin auf Gewährung des rechtlichen Gehörs nicht dadurch verletzt, dass er in den Gründen des Beschlusses in BFH/NV 2006, 1168 nicht ausdrücklich auf sämtliche Begründungselemente der umfangreichen Nichtzulassungsbeschwerde eingegangen ist.

  • BFH, 28.09.2007 - V B 7/06

    Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG 1993

    Durch Beschluss vom 22. Februar 2006 V B 30/05 (BFH/NV 2006, 1168) hat der BFH zudem bereits darauf hingewiesen, dass die Feststellungslast für die gesamten tatsächlichen Voraussetzungen der Steuerbefreiung (die Heilmaßnahme) nach allgemeinen Grundsätzen bei demjenigen liegt, der sich auf die Steuerbefreiung beruft, und dass das Vorliegen einer Heilmaßnahme nicht allein deshalb angenommen werden kann, weil sie von einem Arzt oder einem anderen in § 4 Nr. 14 UStG 1993 genannten Berufsträger (hier: den Masseurinnen) vorgenommen worden ist.
  • BFH, 10.08.2011 - V B 84/10

    Auslegung einer Prüfungsanordnung

    Lässt das FG Tatsachen oder Beweismittel außer Acht, deren Ermittlungen sich ihm hätten aufdrängen müssen, so verletzt es seine Sachaufklärungspflicht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. September 2006 V B 126/05, BFH/NV 2006, 2300; vom 22. Februar 2006 V B 30/05, BFH/NV 2006, 1168; vom 29. Mai 2006 V B 159/05, BFH/NV 2006, 1892).
  • BFH, 08.04.2009 - I B 202/08

    Keine Revisionszulassung bei falscher materieller Rechtsanwendung - Darlegung

    Denn wenn als Verfahrensfehler die Verletzung der dem FG von Amts wegen obliegenden Sachaufklärungspflicht gerügt wird, ist unter anderem aufzuzeigen, aus welchen Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung oder Beweiserhebung auch ohne einen entsprechenden Antrag des anwaltlich vertretenen Beteiligten in der mündlichen Verhandlung hätte aufdrängen müssen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. August 2003 VII B 71/03, BFH/NV 2004, 493; vom 22. Februar 2006 V B 30/05, BFH/NV 2006, 1168).
  • BFH, 08.09.2006 - V B 126/05

    NZB: Sachaufklärungspflicht, Überraschungsentscheidung

    Wird als Verfahrensfehler die Verletzung der dem FG von Amts wegen obliegenden Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) gerügt, so ist unter anderem aufzuzeigen, aus welchen Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung oder Beweiserhebung auch ohne einen entsprechenden Antrag des anwaltlich vertretenen Beteiligten hätte aufdrängen müssen (vgl. BFH-Beschluss vom 6. Juni 2000 VII R 72/99, BFHE 192, 390, 394; Senatsbeschluss vom 22. Februar 2006 V B 30/05, BFH/NV 2006, 1168).
  • FG Köln, 26.05.2011 - 12 K 1316/10

    Narkoseleistung bei Schönheitsoperation und die Umsatzsteuer

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