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   BFH, 15.01.2014 - V B 31/13   

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https://dejure.org/2014,2012
BFH, 15.01.2014 - V B 31/13 (https://dejure.org/2014,2012)
BFH, Entscheidung vom 15.01.2014 - V B 31/13 (https://dejure.org/2014,2012)
BFH, Entscheidung vom 15. Januar 2014 - V B 31/13 (https://dejure.org/2014,2012)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Bedeutung der Berechtigtenbestimmung beim Kindergeld nach Aufnahme des Kindes in nur einen getrennten Haushalt innerhalb der früheren Ehewohnung

  • openjur.de

    Bedeutung der Berechtigtenbestimmung beim Kindergeld nach Aufnahme des Kindes in nur einen getrennten Haushalt innerhalb der früheren Ehewohnung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 64 Abs 2, BGB § 1567
    Bedeutung der Berechtigtenbestimmung beim Kindergeld nach Aufnahme des Kindes in nur einen getrennten Haushalt innerhalb der früheren Ehewohnung

  • Bundesfinanzhof

    Bedeutung der Berechtigtenbestimmung beim Kindergeld nach Aufnahme des Kindes in nur einen getrennten Haushalt innerhalb der früheren Ehewohnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 Abs 2 EStG, § 1567 BGB
    Bedeutung der Berechtigtenbestimmung beim Kindergeld nach Aufnahme des Kindes in nur einen getrennten Haushalt innerhalb der früheren Ehewohnung

  • rewis.io

    Bedeutung der Berechtigtenbestimmung beim Kindergeld nach Aufnahme des Kindes in nur einen getrennten Haushalt innerhalb der früheren Ehewohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Bestimmung des Kindergeldberechtigten mangels grundsätzlicher Bedeutung und mangels Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de

    Berechtigtenbestimmung bei Haushaltsaufnahme eines Kindes nach einer Trennung der Eheleute

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 23.03.2005 - III R 91/03

    Kindergeldberechtigung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme eines Kindes

    Auszug aus BFH, 15.01.2014 - V B 31/13
    Dasselbe gilt, wenn das Kind --wie z.B. nach Trennung der Ehe-- in zwei Haushalten nahezu gleichwertig aufgenommen worden ist (§ 64 Abs. 2 Satz 3 analog; BFH-Urteil vom 23. März 2005 III R 91/03, BFHE 209, 338, BStBl II 2008, 752, Rz 14).

    b) Zwar hat der BFH zur Berechtigtenbestimmung nach § 64 Abs. 2 Satz 2 EStG entschieden, dass diese nicht rückwirkend geändert werden kann und auch im Falle einer Trennung eine zuvor erfolgte Berechtigtenbestimmung nicht ihre Wirkung verliert (BFH-Urteil in BFHE 209, 338, BStBl II 2008, 752).

  • BFH, 06.03.2006 - X B 151/05

    NZB: rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 15.01.2014 - V B 31/13
    a) Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt nur vor, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, dass das FG Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BFH-Beschluss vom 6. März 2006 X B 151/05, BFH/NV 2006, 1138, m.w.N.).
  • BFH, 22.08.2007 - X R 2/04

    Sofortige Aktivierung des Vertreterrechts auch bei Verrechnung des

    Auszug aus BFH, 15.01.2014 - V B 31/13
    Der während des Verfahrens durch den Beschluss des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit vom 18. April 2013 Nr. 21/2013 gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 11 des Finanzverwaltungsgesetzes (Amtliche Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit, Ausgabe Mai 2013, S. 6 ff.) eingetretene Zuständigkeitswechsel führt zu einem gesetzlichen Beteiligtenwechsel (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. August 2007 X R 2/04, BFHE 218, 533, BStBl II 2008, 109, m.w.N.).
  • BFH, 16.09.2008 - III B 124/07

    Keine Fortwirkung der Bestimmung des Kindergeldberechtigten nach Trennung der

    Auszug aus BFH, 15.01.2014 - V B 31/13
    Eine vormals getroffene Berechtigtenbestimmung wird daher --wovon auch das Finanzgericht (FG) zutreffend ausgegangen ist-- mit der Auflösung des gemeinsamen Haushalts nach § 64 Abs. 2 Satz 2 EStG gegenstandslos (BFH-Beschluss vom 16. September 2008 III B 124/07, juris; Wendl in Herrmann/Heuer/Raupach, § 64 EStG Rz 10).
  • BFH, 18.04.2013 - V R 41/11

    Kindergeldberechtigung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme eines Kindes

    Auszug aus BFH, 15.01.2014 - V B 31/13
    Das FG hat im Rahmen seiner tatsächlichen Würdigung (vgl. dazu Senatsurteil vom 18. April 2013 V R 41/11, BFH/NV 2013, 1477) festgestellt, dass die Eheleute in getrennten Räumen wohnten und keine gemeinsamen Mahlzeiten mehr einnahmen.
  • BFH, 27.12.2006 - IX B 199/05

    Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen

    Auszug aus BFH, 15.01.2014 - V B 31/13
    Die Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen beruht auf § 139 Abs. 4 FGO (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Dezember 2006 IX B 199/05, BFH/NV 2007, 1140).
  • BGH, 20.04.2016 - XII ZB 45/15

    Kindesunterhalt: Isolierter Kindergeldausgleich beim Wechselmodell

    § 64 Abs. 2 Satz 2 und 3 EStG sind entsprechend anwendbar, wenn das Kind - wie bei einem Wechselmodell - in den getrennten Haushalten beider Berechtigter nahezu gleichwertig aufgenommen worden ist (vgl. BFH Beschluss vom 15. Januar 2014 - V B 31/13 - juris Rn. 4 und FamRZ 2005, 1173, 1174).
  • BFH, 18.05.2017 - III R 11/15

    Bestimmung des Kindergeldberechtigten

    Eine vormals getroffene Berechtigtenbestimmung wird daher --wovon auch das FG zutreffend ausgegangen ist-- mit der Auflösung des gemeinsamen Haushalts gegenstandslos (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. September 2008 III B 124/07, juris; vom 12. Mai 2011 III B 31/10, BFH/NV 2011, 1350, und vom 15. Januar 2014 V B 31/13, BFH/NV 2014, 522; Wendl in Herrmann/Heuer/Raupach, § 64 EStG Rz 10; Avvento in Kirchhof, EStG, 16. Aufl., § 64 Rz 4).
  • BFH, 22.10.2014 - II B 111/13

    Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung von Pickup-Fahrzeugen

    Der während des Beschwerdeverfahrens eingetretene Übergang der Zuständigkeit für die Kraftfahrzeugsteuer auf den Beklagten und Beschwerdegegner (Hauptzollamt) führt ohne Verfahrensunterbrechung zu einem gesetzlichen Beteiligtenwechsel (vgl. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. November 2007 IV R 73/02, BFHE 220, 70, BStBl II 2008, 407; vom 11. September 2008 VI R 63/04, BFH/NV 2008, 2018, sowie vom 15. Januar 2014 V B 31/13, BFH/NV 2014, 522).
  • BFH, 16.07.2014 - II R 39/12

    Kraftfahrzeugsteuerbefreiung von Sonderfahrzeugen der Land- oder Forstwirtschaft

    Der während des Verfahrens durch einen Organisationsakt eingetretene Zuständigkeitswechsel führt ohne Verfahrensunterbrechung zu einem gesetzlichen Beteiligtenwechsel (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. November 2007 IV R 73/02, BFHE 220, 70, BStBl II 2008, 407, und vom 11. September 2008 VI R 63/04, BFH/NV 2008, 2018, sowie BFH-Beschluss vom 15. Januar 2014 V B 31/13, BFH/NV 2014, 522).
  • BFH, 16.09.2014 - II B 52/14

    Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer im Insolvenzverfahren

    Der während des Beschwerdeverfahrens eingetretene Übergang der Zuständigkeit für die Kraftfahrzeugsteuer auf das Hauptzollamt führt ohne Verfahrensunterbrechung zu einem gesetzlichen Beteiligtenwechsel (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. November 2007 IV R 73/02, BFHE 220, 70, BStBl II 2008, 407, und vom 11. September 2008 VI R 63/04, BFH/NV 2008, 2018, sowie BFH-Beschluss vom 15. Januar 2014 V B 31/13, BFH/NV 2014, 522).
  • FG Hessen, 30.04.2014 - 12 K 1044/11

    Kindergeldanspruch bei Unterbrechung eines gemeinsamen Haushaltes der Eltern

    Ändert sich das Obhutsverhältnis in der Weise, dass das Kind nur noch im Haushalt eines Berechtigten lebt, und entfällt damit die Gleichrangigkeit der Berechtigten, so wird die Bestimmung nach § 64 Abs. 2 Satz 2 EStG gegenstandslos (BFH-Beschlüsse vom 16.9.2008 III B 124/07, juris, vom 12.5.2011 III B 31/10, BFH/NV 2011, 1350 und vom 15.1.2014 V B 31/13, BFH/NV 2014, 522).
  • LSG Sachsen, 14.01.2016 - L 3 BK 8/13

    Kein gemeinsamer Leistungsbezug von Kinderzuschlag durch mehrere Personen;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes gelten die Regelungen in § 64 Abs. 2 Satz 2 bis 4 EStG analog, wenn das Kind, wie zum Beispiel nach Trennung der Eltern, in zwei Haushalten nahezu gleichwertig aufgenommen worden ist (vgl. BFH, Urteil vom 23. März 2005 - III R 91/03 - BFHE 209, 338 = NJW 2005, 2175 = juris Rdnr. 13; BFH, Urteil vom 18. April 2013 - V R 41/11 - BFHE 241, 264 = BStBl. II 2014, 34 = juris Rdnr. 15; BFH, Beschluss vom 15. Januar 2014 - V B 31/13 - juris Rdnr. 4; Finke, a. a. O, FPR 2012, 155 [157]; Felix, a. a. O, § 64 EStG Rdnr. 2).
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