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   BFH, 09.11.2011 - V B 43/11   

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https://dejure.org/2011,16511
BFH, 09.11.2011 - V B 43/11 (https://dejure.org/2011,16511)
BFH, Entscheidung vom 09.11.2011 - V B 43/11 (https://dejure.org/2011,16511)
BFH, Entscheidung vom 09. November 2011 - V B 43/11 (https://dejure.org/2011,16511)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Bemessung eines Verspätungszuschlages nicht von grundsätzlicher Bedeutung - Gerichtliche Überprüfung der behördlichen Ermessensentscheidung

  • openjur.de

    Bemessung eines Verspätungszuschlages nicht von grundsätzlicher Bedeutung; Gerichtliche Überprüfung der behördlichen Ermessensentscheidung

  • Bundesfinanzhof

    AO § 152 Abs 2 S 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 102, AO § 5
    Bemessung eines Verspätungszuschlages nicht von grundsätzlicher Bedeutung - Gerichtliche Überprüfung der behördlichen Ermessensentscheidung

  • Bundesfinanzhof

    Bemessung eines Verspätungszuschlages nicht von grundsätzlicher Bedeutung - Gerichtliche Überprüfung der behördlichen Ermessensentscheidung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 152 Abs 2 S 2 AO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 102 FGO, § 5 AO
    Bemessung eines Verspätungszuschlages nicht von grundsätzlicher Bedeutung - Gerichtliche Überprüfung der behördlichen Ermessensentscheidung

  • rewis.io

    Bemessung eines Verspätungszuschlages nicht von grundsätzlicher Bedeutung - Gerichtliche Überprüfung der behördlichen Ermessensentscheidung

  • ra.de
  • rewis.io

    Bemessung eines Verspätungszuschlages nicht von grundsätzlicher Bedeutung - Gerichtliche Überprüfung der behördlichen Ermessensentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 152 Abs. 2 S. 2; FGO § 102
    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage bzgl. des Zurückstehens des repressiven Charakters hinter dem präventiven Charakter bei Abgabe-Zusammenballung

  • datenbank.nwb.de

    Bemessung des Verspätungszuschlags; gerichtliche Überprüfung einer Ermessensentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 08.12.1988 - V R 169/83

    Zur Bemessung eines Verspätungszuschlags wegen verspäteter Abgabe einer

    Auszug aus BFH, 09.11.2011 - V B 43/11
    Soweit die Klägerin geltend macht, das FG lasse unbeachtet, dass eine seiner Entscheidungen "nach einer Überprüfung durch den BFH zu einer anders gelagerten Entscheidung im Hinblick auf die ermessensfehlerfreie Ausübung des Auswahlermessens kommt, BFHE vom 8.12.1988, V R 169/83", ist ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO weder dargelegt noch erkennbar.
  • BFH, 12.01.1988 - VII R 36/86
    Auszug aus BFH, 09.11.2011 - V B 43/11
    Allerdings darf das Gericht bei der Überprüfung eines Verspätungszuschlages nicht die allein maßgeblichen Verwaltungserwägungen durch eigene Erwägungen ersetzen (vgl. BFH-Urteil vom 12. Januar 1988 VII R 36/86, BFHE 152, 299).
  • BFH, 16.10.2008 - III B 160/07

    Bemessung eines Verspätungszuschlags

    Auszug aus BFH, 09.11.2011 - V B 43/11
    Es ist geklärt, dass die in § 152 Abs. 2 Satz 2 der Abgabenordnung genannten Kriterien für die Bemessung eines Verspätungszuschlags grundsätzlich gleichwertig sind und es sich nach den Umständen des Einzelfalles richtet, ob ein Kriterium stärker als ein anderes betont werden kann (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Oktober 2008 III B 160/07, BFH/NV 2009, 116).
  • BFH, 18.11.2015 - XI R 38/14

    Zur konkludenten Gestattung der Istbesteuerung (§ 20 UStG)

    b) Ein FG ist gemäß § 102 FGO bei der Prüfung einer Ermessensentscheidung auf die Feststellung von Ermessensfehlern beschränkt und darf nicht seine eigene Ermessensentscheidung an die Stelle der Ermessensentscheidung des FA setzen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 13. Januar 2005 V R 35/03, BFHE 208, 398, BStBl II 2005, 460, unter II.3., Rz 40; vom 6. November 2012 VII R 72/11, BFHE 239, 15, BStBl II 2013, 141, Rz 14; vom 11. Dezember 2013 XI R 22/11, BFHE 244, 209, BStBl II 2014, 332, Rz 30; ebenso BFH-Beschluss vom 9. November 2011 V B 43/11, BFH/NV 2012, 170, Rz 5; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 102 FGO Rz 114; Drüen in Tipke/ Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 102 FGO Rz 9).
  • BFH, 26.02.2015 - III B 124/14

    Abzweigung des Kindergeldes an das Kind bei Erhalt von Grundsicherungsleistungen

    Sie ist deshalb allgemeinen Aussagen von grundsätzlicher Bedeutung regelmäßig nicht zugänglich und kann daher nicht zur Zulassung der Revision führen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 9. November 2011 V B 43/11, BFH/NV 2012, 170, Rz 3).
  • BFH, 11.03.2014 - X B 45/13

    Erlass von Nachzahlungszinsen nach Betriebsprüfung

    Sie ist deshalb allgemeinen Aussagen von grundsätzlicher Bedeutung regelmäßig nicht zugänglich (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 9. November 2011 V B 43/11, BFH/NV 2012, 170) und kann daher nicht zur Zulassung der Revision führen.
  • BFH, 10.05.2012 - X B 183/11

    (Keine Zwangsruhe im Einspruchsverfahren bei vorläufiger Steuerfestsetzung -

    Sie ist deshalb allgemeinen Aussagen von grundsätzlicher Bedeutung regelmäßig nicht zugänglich (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 9. November 2011 V B 43/11, BFH/NV 2012, 170) und kann daher nicht zur Zulassung der Revision führen.
  • FG Köln, 26.08.2022 - 11 K 3155/19

    Rechtmäßigkeit eines Verspätungszuschlags wegen verspäteter Abgabe einer

    Im Rahmen dieser Abwägung kann nach den Umständen des Einzelfalles ein Kriterium stärker als ein anderes betont werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9.11.2011 - V B 43/11, BFH/NV 2012, 170 und vom 16.10.2008 - III B 160/07, BFH/NV 2009, 116) oder sogar ganz ohne Auswirkung auf die Bemessung bleiben (vgl. BFH-Urteile vom 6.11.2012 - VIII R 19/09, BFH/NV 2013, 502; vom 14.6.2000 - X R 56/98, BStBl. II 2001, 60 und vom 23.9.2009 - XI R 56/07, BFH/NV 2010, 12).

    Zu berücksichtigen sind im Gesamtzusammenhang insbesondere der Zweck des Zuschlags, die Dauer der Fristüberschreitung, die Höhe des sich aus der Steuerfestsetzung ergebenden Zahlungsanspruchs, die aus der verspäteten Abgabe der Steuererklärung gezogenen Vorteile sowie das Verschulden und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen (vgl. BFH-Beschluss vom 9.11.2011 - V B 43/11, BFH/NV 2012, 170).

  • FG Hamburg, 21.06.2012 - 1 K 88/11

    Abgabenordnung : Ermessensfehler bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlags

    Hierbei sind insbesondere der Zweck des Zuschlags, die Dauer der Fristüberschreitung, die Höhe des sich aus der Steuerfestsetzung ergebenden Zahlungsanspruchs, die aus der verspäteten Abgabe der Steuererklärung gezogenen Vorteile sowie das Verschulden und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen zu berücksichtigen (Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluss vom 09.11.2011 V B 43/11, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2012, 170 mit weiteren Nachweisen - m. w. N. -).
  • FG Düsseldorf, 13.06.2012 - 4 K 58/12
    Diese Kriterien sind grundsätzlich gleichwertig und es richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, ob ein Kriterium stärker als ein anderes betont werden kann (BFH, Beschluss vom 16. Oktober 2008 III B 160/07, BFH /NV 2009, 116 ; BFH, Beschluss vom 09. November 2011 V B 43/11, BFH/NV 2012, 170).
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