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BFH, 09.11.2011 - V B 43/11 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Bemessung eines Verspätungszuschlages nicht von grundsätzlicher Bedeutung - Gerichtliche Überprüfung der behördlichen Ermessensentscheidung
- openjur.de
Bemessung eines Verspätungszuschlages nicht von grundsätzlicher Bedeutung; Gerichtliche Überprüfung der behördlichen Ermessensentscheidung
- Bundesfinanzhof
Bemessung eines Verspätungszuschlages nicht von grundsätzlicher Bedeutung - Gerichtliche Überprüfung der behördlichen Ermessensentscheidung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 152 Abs 2 S 2 AO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 102 FGO, § 5 AO
Bemessung eines Verspätungszuschlages nicht von grundsätzlicher Bedeutung - Gerichtliche Überprüfung der behördlichen Ermessensentscheidung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 152 Abs. 2 S. 2; FGO § 102
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage bzgl. des Zurückstehens des repressiven Charakters hinter dem präventiven Charakter bei Abgabe-Zusammenballung - datenbank.nwb.de
Bemessung des Verspätungszuschlags; gerichtliche Überprüfung einer Ermessensentscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 31.03.2011 - 6 K 403/10
- BFH, 09.11.2011 - V B 43/11
Wird zitiert von ... (6)
- BFH, 18.11.2015 - XI R 38/14
Zur konkludenten Gestattung der Istbesteuerung (§ 20 UStG)
b) Ein FG ist gemäß § 102 FGO bei der Prüfung einer Ermessensentscheidung auf die Feststellung von Ermessensfehlern beschränkt und darf nicht seine eigene Ermessensentscheidung an die Stelle der Ermessensentscheidung des FA setzen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 13. Januar 2005 V R 35/03, BFHE 208, 398, BStBl II 2005, 460, unter II.3., Rz 40; vom 6. November 2012 VII R 72/11, BFHE 239, 15, BStBl II 2013, 141, Rz 14; vom 11. Dezember 2013 XI R 22/11, BFHE 244, 209, BStBl II 2014, 332, Rz 30; ebenso BFH-Beschluss vom 9. November 2011 V B 43/11, BFH/NV 2012, 170, Rz 5; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 102 FGO Rz 114; Drüen in Tipke/ Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 102 FGO Rz 9). - BFH, 26.02.2015 - III B 124/14
Abzweigung des Kindergeldes an das Kind bei Erhalt von Grundsicherungsleistungen …
Sie ist deshalb allgemeinen Aussagen von grundsätzlicher Bedeutung regelmäßig nicht zugänglich und kann daher nicht zur Zulassung der Revision führen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 9. November 2011 V B 43/11, BFH/NV 2012, 170, Rz 3). - BFH, 11.03.2014 - X B 45/13
Erlass von Nachzahlungszinsen nach Betriebsprüfung
Sie ist deshalb allgemeinen Aussagen von grundsätzlicher Bedeutung regelmäßig nicht zugänglich (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 9. November 2011 V B 43/11, BFH/NV 2012, 170) und kann daher nicht zur Zulassung der Revision führen.
- BFH, 10.05.2012 - X B 183/11
(Keine Zwangsruhe im Einspruchsverfahren bei vorläufiger Steuerfestsetzung - …
Sie ist deshalb allgemeinen Aussagen von grundsätzlicher Bedeutung regelmäßig nicht zugänglich (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 9. November 2011 V B 43/11, BFH/NV 2012, 170) und kann daher nicht zur Zulassung der Revision führen. - FG Hamburg, 21.06.2012 - 1 K 88/11
Abgabenordnung : Ermessensfehler bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlags
Hierbei sind insbesondere der Zweck des Zuschlags, die Dauer der Fristüberschreitung, die Höhe des sich aus der Steuerfestsetzung ergebenden Zahlungsanspruchs, die aus der verspäteten Abgabe der Steuererklärung gezogenen Vorteile sowie das Verschulden und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen zu berücksichtigen (Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluss vom 09.11.2011 V B 43/11, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2012, 170 mit weiteren Nachweisen - m. w. N. -). - FG Düsseldorf, 13.06.2012 - 4 K 58/12 Diese Kriterien sind grundsätzlich gleichwertig und es richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, ob ein Kriterium stärker als ein anderes betont werden kann (BFH, Beschluss vom 16. Oktober 2008 III B 160/07, BFH /NV 2009, 116 ; BFH, Beschluss vom 09. November 2011 V B 43/11, BFH/NV 2012, 170).
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